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Altersvorsorgedepot Steuern: So funktioniert die Besteuerung in Anspar- und Auszahlphase

Beim Altersvorsorgedepot zahlst du während der Ansparphase keine Steuern auf Erträge. Erst in der Auszahlphase wird unterschieden, ob dein Geld aus geförderten oder nicht geförderten Beiträgen stammt.

8 Kapitel · 8 Min. Lesezeit · Aktualisiert 02.10.2026

Das Wichtigste

  • In der Ansparphase bleiben Wertsteigerungen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei, es fällt keine Abgeltungsteuer an.
  • Auszahlungen aus geförderten Beiträgen werden in voller Höhe mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Für nicht geförderte Beiträge gilt die Ertragsanteilsbesteuerung, besteuert wird also nur der Gewinnanteil.
  • Geförderte Eigenbeiträge bis 1.800 Euro jährlich kannst du zusätzlich zu den Zulagen als Sonderausgaben geltend machen.

01 · Grundlagen

Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung beim Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Du zahlst in der Sparphase keine laufenden Steuern, dafür wird in der Auszahlphase besteuert.

Das Prinzip verschiebt die Steuerlast vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Dein Geld kann während der Ansparphase ungeschmälert wachsen, weil keine jährliche Steuer auf Erträge anfällt.

  • Ansparphase: Keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale, keine laufende Besteuerung von Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen.
  • Auszahlphase: Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung, abhängig von der Art der Beiträge und deinem persönlichen Steuersatz.

Im Ruhestand ist dein Gesamteinkommen oft niedriger als im Berufsleben. Dadurch fällt auch dein persönlicher Einkommensteuersatz in der Regel geringer aus.

Kurz erklärt

Nachgelagerte Besteuerung

Beim Altersvorsorgedepot erfolgt die Besteuerung erst in der Auszahlphase. In der Ansparphase wächst dein Kapital ohne laufende Steuerabzüge, wodurch der Zinseszinseffekt stärker wirkt. Erst wenn du im Ruhestand Geld entnimmst, werden die Leistungen versteuert.

Die Besteuerung wird auf das Rentenalter verschoben, in dem dein persönlicher Steuersatz meist niedriger ist als während des Erwerbslebens.

02 · Was gilt

Welche Steuern fallen in der Ansparphase an?

Während du Geld ins Altersvorsorgedepot einzahlst, bleiben deine Erträge unangetastet. Das gilt für geförderte und nicht geförderte Beiträge gleichermaßen.

Das gilt unabhängig davon, ob du geförderte oder zusätzliche ungeförderte Einzahlungen innerhalb des Altersvorsorgevertrags leistest.

  • Zinsen: Werden nicht besteuert.
  • Dividenden: Werden nicht besteuert.
  • Kursgewinne: Werden nicht besteuert.

Auch die Vorabpauschale entfällt in dieser Phase. So profitiert dein eingezahltes Geld über viele Jahre stärker vom Zinseszinseffekt.

Steuerfrei

·Wertsteigerungen und Erträge im Depot
·Zinsen, Dividenden und Kursgewinne
·Abgeltungsteuer auf Erträge
·Vorabpauschale auf Fonds und ETFs

Steuerpflichtig

·Laufende Besteuerung des eingezahlten Kapitals
·Steuerabzüge während der gesamten Ansparphase

03 · Schritt für Schritt

Wie werden Auszahlungen aus geförderten Beiträgen versteuert?

Geförderte Beiträge, staatliche Zulagen und die darauf entfallenden Erträge bilden dein gefördertes Altersvorsorgevermögen. Dessen Auszahlung wird voll besteuert.

Zum geförderten Altersvorsorgevermögen gehören deine geförderten Eigenbeiträge, die staatlichen Zulagen sowie die darauf entfallenden Erträge. Leistungen aus diesem Vermögen werden grundsätzlich in voller Höhe mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

  • Einmalentnahmen: Vollständige Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
  • Auszahlplan: Vollständige Besteuerung der monatlichen Raten mit dem persönlichen Steuersatz.
  • Monatliche Rente: Vollständige Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.

Da dein Gesamteinkommen im Rentenalter meist niedriger ist, fällt der Steuersatz in der Regel geringer aus als während des Erwerbslebens.

01

Gefördertes Vermögen aufbauen

Zum geförderten Altersvorsorgevermögen gehören deine geförderten Eigenbeiträge, die staatlichen Zulagen sowie alle darauf entfallenden Erträge aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen.

02

Auszahlung im Ruhestand

Leistungen aus diesem geförderten Vermögen werden grundsätzlich in voller Höhe versteuert. Das gilt für Einmalentnahmen, Auszahlpläne und monatliche Renten.

03

Persönlichen Steuersatz anwenden

Die Auszahlungen werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da dein Gesamteinkommen im Rentenalter meist niedriger ist, fällt auch der Steuersatz in der Regel geringer aus.

04 · Vergleich

Wie werden Auszahlungen aus nicht geförderten Beiträgen versteuert?

Zahlst du mehr als 1.800 Euro jährlich ein, gelten die übersteigenden Beträge als nicht gefördert. Für diese Beiträge gelten andere Steuerregeln in der Auszahlphase.

Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören Eigenbeiträge, die den Höchstbetrag von 1.800 Euro übersteigen. Für diese Beiträge gibt es keine Zulagen und keinen steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug.

  • Einmalauszahlung: Besteuerung richtet sich nach der Art der Leistung, grundsätzlich Ertragsanteilsbesteuerung.
  • Auszahlplan: Besteuerung richtet sich nach der Art der Leistung, grundsätzlich Ertragsanteilsbesteuerung.
  • Lebenslange Rente: Besteuerung richtet sich nach der Art der Leistung, grundsätzlich Ertragsanteilsbesteuerung.

Bei der Ertragsanteilsbesteuerung wird nicht die gesamte Auszahlung besteuert, sondern nur der Teil, der als Ertrag gilt. Hast du geförderte und nicht geförderte Beiträge geleistet, werden die Leistungen in der Auszahlungsphase entsprechend aufgeteilt.

Besteuerung in der Auszahlphase nach Beitragsart
Geförderte BeiträgeNicht geförderte Beiträge
Was gehört dazu?Eigenbeiträge bis 1.800 Euro, staatliche Zulagen, darauf entfallende ErträgeEigenbeiträge über 1.800 Euro, für die es keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug gibt
BesteuerungsartVolle Besteuerung mit dem persönlichen EinkommensteuersatzErtragsanteilsbesteuerung, nur der Ertragsanteil wird besteuert
Was wird besteuert?Die gesamte Auszahlung in voller HöheNur der Teil, der als Ertrag gilt, nicht die eingezahlten Beiträge

05 · Checkliste

Welche Steuervorteile bietet das Altersvorsorgedepot?

Neben den Zulagen profitierst du beim Altersvorsorgedepot von steuerlichen Vorteilen. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Förderung für dich günstiger ist.

Das Altersvorsorgedepot kombiniert Zulagen mit steuerlichen Vorteilen. Die Zulagen werden deinem Depot gutgeschrieben, zusätzlich prüft das Finanzamt einen möglichen Steuervorteil.

  • Grundzulage: Bis zu 540 Euro pro Jahr, abhängig von deinem Eigenbeitrag.
  • Kinderzulage: Bis zu 300 Euro je Kind und Jahr.
  • Sonderausgabenabzug: Für begünstigte Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich der zustehenden Zulagen.
  • Keine Abgeltungsteuer: Während der Ansparphase entfällt diese Steuer.
  • Keine Vorabpauschale: Während der Ansparphase entfällt diese Steuer.

Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass du entweder von den Zulagen oder vom Sonderausgabenabzug profitierst, je nachdem was für dich vorteilhafter ist.

Steuervorteile im Überblick

01

Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr

02

Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind und Jahr

03

Sonderausgabenabzug für begünstigte Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich der zustehenden Zulagen

04

Keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen während der Ansparphase

05

Keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale während der Ansparphase

06

Günstigerprüfung durch das Finanzamt, ob über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht

06 · Schritt für Schritt

Wie funktioniert die Günstigerprüfung beim Finanzamt?

Das Finanzamt prüft im Rahmen deiner Einkommensteuerveranlagung, ob der Sonderausgabenabzug für dich günstiger ist als die reine Zulagenförderung.

Du musst dafür keine separate Berechnung anstellen.

  • Zulagenanspruch höher: Es entsteht kein zusätzlicher Steuervorteil, die Zulage bleibt erhalten.
  • Sonderausgabenabzug höher: Die Differenz wird bei deiner Einkommensteuer berücksichtigt.
  • Zulage bleibt: In beiden Fällen bleibt die Zulage erhalten.

Du gibst deine Beiträge einfach in der Steuererklärung an. Das Finanzamt übernimmt die Vergleichsrechnung und wendet die für dich bessere Variante an.

01

Zulagen werden gutgeschrieben

Die staatlichen Zulagen werden deinem Altersvorsorgedepot direkt gutgeschrieben. Sie sind unabhängig von deiner Steuererklärung.

02

Sonderausgabenabzug prüfen

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der mögliche Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher ist als dein Zulagenanspruch.

03

Differenz wird berücksichtigt

Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug höher, wird die Differenz bei deiner Einkommensteuer berücksichtigt. Ist der Zulagenanspruch mindestens genauso hoch, entsteht kein zusätzlicher Steuervorteil.

04

Zulage bleibt erhalten

In beiden Fällen bleibt deine Zulage vollständig erhalten. Du verlierst sie nicht, wenn der Sonderausgabenabzug günstiger ist.

07 · Was gilt

Wann kannst du dir Geld aus dem Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich ab Vollendung des 65. Lebensjahres. Es gibt jedoch Ausnahmen und eine Obergrenze für den spätesten Beginn.

Die Auszahlungsphase kann grundsätzlich ab Vollendung des 65. Lebensjahres beginnen. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn du bereits zuvor eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem beziehst.

  • Frühester Beginn: Ab 65 Jahren oder bei vorherigem Bezug einer gesetzlichen Altersleistung.
  • Spätester Beginn: Bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.
  • Einmalentnahme: Zu Beginn der Auszahlungsphase sind bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals möglich.

Das verbleibende Kapital wird anschließend als lebenslange Rente, als besondere Rentenvariante mit festem und variablem Teil oder über einen Auszahlplan ausgezahlt. Ein Auszahlplan endet frühestens mit dem 85. Geburtstag.

Erlaubt

·Beginn der Auszahlungsphase ab Vollendung des 65. Lebensjahres
·Früherer Beginn, wenn bereits eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen wird
·Einmalige Entnahme von bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase
·Auszahlung als lebenslange Rente
·Auszahlung über einen Auszahlplan, der frühestens mit dem 85. Geburtstag endet

Nicht erlaubt

·Vollständige Einmalauszahlung des gesamten Guthabens
·Späterer Beginn der Auszahlungsphase als bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres
·Entnahme von mehr als 30 Prozent aus dem geförderten Vermögen ohne Rückzahlung der Zulagen und Steuervorteile

08 · Fehler vermeiden

Was passiert bei schädlicher Verwendung?

Entnimmst du mehr als die erlaubten 30 Prozent aus dem geförderten Vermögen, gilt das als schädliche Verwendung. Das hat finanzielle Konsequenzen.

Das hat direkte finanzielle Folgen für deine Förderung.

  • Zulagen: Die darauf entfallenden Zulagen müssen zurückgezahlt werden.
  • Steuervorteile: Die darauf entfallenden Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
  • Gesamtes Guthaben: Eine vollständige Auszahlung auf einmal ist in der Regel nicht möglich.

Die erlaubte Einmalentnahme von 30 Prozent bezieht sich auf das zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbare Kapital. Halte dich an diese Grenze, um Rückzahlungen zu vermeiden.

Folgen einer schädlichen Verwendung

·Du musst die darauf entfallenden Zulagen zurückzahlen
·Du musst die gewährten Steuervorteile zurückzahlen
·Eine vorzeitige Entnahme vor dem 65. Geburtstag führt ebenfalls zur Rückzahlung von Förderungen und Steuervorteilen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 02.10.2026