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Ist dein Altersvorsorgedepot pfändbar? So schützt du dein Geld

Das Altersvorsorgedepot startet 2027 als geförderte ETF-Altersvorsorge. Ob und wie es vor Pfändungen geschützt ist, hängt von einigen Regeln ab, die du kennen solltest.

8 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026

Das Wichtigste

  • Das Altersvorsorgedepot ist wie die Riester-Rente grundsätzlich pfändungssicher, wenn du die staatliche Förderung beantragt hast.
  • Ohne Zulagenantrag oder bei nicht förderfähigen Beiträgen kann der Schutz entfallen.
  • In der Auszahlungsphase gelten für die Rente die allgemeinen Pfändungsfreigrenzen wie bei anderem Einkommen.
  • Ein Standarddepot mit gedeckelten Kosten von 1,0 Prozent muss von jedem Anbieter verfügbar sein.

01 · Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist die Weiterentwicklung der Riester-Rente und startet am 1. Januar 2027. Es ermöglicht dir, staatlich gefördert in Fonds und ETFs für den Ruhestand zu sparen.

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich zertifizierter Vorsorgevertrag, der ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ablöst. Du kannst darin in Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 sowie in bestimmte Anleihen von EU-Staaten, deutschen Ländern und Gemeinden investieren. Aktien einzelner Unternehmen, Zertifikate und Kryptowährungen sind nicht erlaubt.

Für deine Altersvorsorge bedeutet das: Du bekommst die Flexibilität eines Wertpapierdepots kombiniert mit staatlichen Zulagen und dem Pfändungsschutz, den du von Riester kennst. Breit gestreute Aktien-ETFs auf Indizes wie den MSCI ACWI oder FTSE All-World werden meist in Risikoklasse 4 eingestuft und sind damit im Altersvorsorgedepot zulässig.

Jeder Anbieter muss ein Standarddepot mit einem Kostendeckel von 1,0 Prozent anbieten. Das schützt dich vor überhöhten Gebühren, nicht aber vor Kursschwankungen der Fonds.

Kurz erklärt

Altersvorsorgedepot

Ein staatlich zertifizierter Vorsorgevertrag in einem Depot, der ab 2027 die Riester-Rente ablöst. Du kannst darin in Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 und bestimmte Anleihen investieren, erhältst Zulagen und profitierst von einem Pfändungsschutz.

Das Altersvorsorgedepot kombiniert die Flexibilität eines Wertpapierdepots mit staatlicher Förderung und dem Schutzstandard der Riester-Rente.

02 · Was gilt

Pfändungs­schutz: Was gilt für dein Altersvorsorgedepot?

Der Pfändungsschutz ist eine der wichtigsten Eigenschaften des Altersvorsorgedepots. Er greift jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die du bei Vertragsabschluss und während der Laufzeit beachten solltest.

Der Pfändungsschutz für dein Altersvorsorgedepot greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist, dass du förderfähige Beiträge einzahlst und für diese Beiträge einen Zulagenantrag gestellt hast. Ohne diesen Antrag ist dein Guthaben nicht vor Pfändung geschützt.

Das angesparte Kapital in der Ansparphase ist bei geförderten Beiträgen mit Zulagenantrag nicht pfändbar. Auch laufende Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase sind bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt. Was darüber hinausgeht, kann gepfändet werden.

Nicht geschützt sind dagegen Beiträge, die über die Fördergrenzen hinausgehen. Kündigst du den Vertrag und lässt dir das Kapital auszahlen, verliert das Geld ebenfalls den Pfändungsschutz und kann sofort gepfändet werden.

Geschützt

·Geförderte Beiträge, für die du einen Zulagenantrag gestellt hast
·Das Guthaben während der Ansparphase
·Laufende Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase bis zur Pfändungsfreigrenze

Nicht geschützt

·Nicht förderfähige Beiträge, die über die Fördergrenzen hinausgehen
·Guthaben aus einem gekündigten Vertrag, das ausgezahlt wurde
·Rentenzahlungen oberhalb der Pfändungsfreigrenze

03 · Vergleich

Altersvorsorgedepot im Vergleich zu Riester- und Rürup-Rente

Riester- und Rürup-Verträge sind seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2017 pfändungssicher. Das Altersvorsorgedepot tritt ab 2027 an die Stelle neuer Riester-Verträge und übernimmt diesen Schutz.

Das Altersvorsorgedepot übernimmt diesen Schutz für geförderte Beiträge mit Zulagenantrag. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter und behalten ihren Schutz.

Ab 2027 kannst du keine neuen Riester-Verträge mehr abschließen. Du hast aber die Möglichkeit, deinen bestehenden Riester-Vertrag stillzulegen und in ein Altersvorsorgedepot zu wechseln. Kündige deinen aktuellen Vertrag nicht vorschnell, sondern prüfe zuerst, ob sich der Wechsel für dich lohnt.

Die Rürup-Rente bleibt als eigenständige Vorsorgeform erhalten. Sie bietet vollständigen Pfändungsschutz, dafür aber keine staatlichen Zulagen, sondern nur Steuervorteile. Das Altersvorsorgedepot kombiniert Zulagen und Pfändungsschutz in einem Produkt.

Pfändungsschutz und Förderung im Vergleich
AltersvorsorgedepotRiester-RenteRürup-Rente
Pfändungs­schutz in der AnsparphaseJa, bei geförderten Beiträgen mit ZulagenantragJa, bei geförderten Beiträgen mit ZulagenantragJa, vollständig
Staatliche ZulagenJa, staatliche Förderung geplantGrundzulage und Kinderzulage
Neue Verträge ab 2027Ja, startet am 1. Januar 2027

04 · Schritt für Schritt

So beantragst du den Pfändungs­schutz für dein Altersvorsorgedepot

Der Pfändungsschutz entsteht nicht automatisch. Du musst aktiv werden und einen Zulagenantrag stellen, damit dein Guthaben geschützt ist.

Der Pfändungsschutz entsteht nicht automatisch. Du musst aktiv werden und einen Zulagenantrag stellen, damit dein Guthaben geschützt ist. Am besten stellst du einen Dauerzulagenantrag, dann musst du nicht jedes Jahr einen neuen Antrag einreichen.

Der Ablauf ist einfach:

  • Du eröffnest ab 2027 ein Altersvorsorgedepot bei einer Bank, einem Fondsanbieter oder einem Neobroker.
  • Du stellst einen Dauerzulagenantrag bei deinem Anbieter.
  • Du zahlst förderfähige Beiträge innerhalb der Fördergrenzen ein.
  • Du meldest Änderungen wie Gehalt oder Kinderzahl an deinen Anbieter.

Kündigst du den Vertrag und lässt dir das Kapital auszahlen, verliert das Geld den Pfändungsschutz. Deshalb gilt: Ein Altersvorsorgedepot ist eine langfristige Anlage, die du nicht vorzeitig auflösen solltest.

01

Vertrag abschließen

Du eröffnest ab 2027 ein Altersvorsorgedepot bei einer Bank, einem Fondsanbieter oder einem Neobroker.

02

Dauerzulagenantrag stellen

Du stellst am besten einen Dauerzulagenantrag. Dann musst du nicht jedes Jahr einen neuen Antrag einreichen, sondern nur Änderungen wie Gehalt oder Kinderzahl melden.

03

Förderfähige Beiträge einzahlen

Nur Beiträge, die innerhalb der Fördergrenzen liegen und für die du Zulagen beantragt hast, sind vor Pfändung geschützt.

04

Vertrag nicht kündigen

Kündigst du den Vertrag und lässt dir das Kapital auszahlen, verliert das Geld den Pfändungsschutz und kann gepfändet werden.

05 · Im Vertrag

Beitragsgarantie: Was bleibt von deinen Einzahlungen erhalten?

Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine klassische Beitragsgarantie wie bei manchen Versicherungen. Dein Guthaben hängt von der Wertentwicklung der Fonds ab.

Verluste sind möglich, wenn die Fonds an Wert verlieren.

Das Standarddepot mit dem Kostendeckel von 1,0 Prozent schützt dich vor überhöhten Gebühren, nicht aber vor Kursschwankungen. Auch wenn Versicherer Altersvorsorgedepots als fondsgebundene Rentenversicherung anbieten, gibt es dort keine Garantie auf den Erhalt deiner eingezahlten Beiträge.

Für deine Planung bedeutet das: Du solltest einen langen Anlagehorizont mitbringen und Kursschwankungen aushalten können. Je länger du sparst, desto besser kannst du zwischenzeitliche Verluste ausgleichen.

Regeln zur Beitragsgarantie

Keine gesetzliche BeitragsgarantieKernregelDas Altersvorsorgedepot muss keine Garantie auf den Erhalt deiner eingezahlten Beiträge bieten. Verluste sind möglich, wenn die Fonds an Wert verlieren.
Standarddepot mit KostendeckelKostenJeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten, dessen Kosten auf 1,0 Prozent begrenzt sind. Das schützt dich vor überhöhten Gebühren, nicht aber vor Kursschwankungen.
Versicherungsmantel ohne GarantieHinweisAuch wenn Versicherer Altersvorsorgedepots als fondsgebundene Rentenversicherung anbieten, gibt es dort keine Garantien. Der Versicherungsmantel ist oft teurer als ein echtes Depot.

06 · Hintergrund

Renditechancen: Wie viel kannst du mit dem Altersvorsorgedepot erreichen?

Die Rendite hängt von deiner Anlagestrategie ab. Mit breit gestreuten Aktien-ETFs sind langfristig höhere Erträge möglich als mit klassischen Garantieprodukten, aber auch Schwankungen.

Deine Rendite hängt von deiner Anlagestrategie ab. Mit breit gestreuten Aktien-ETFs auf Indizes wie den MSCI ACWI oder FTSE All-World sind langfristig höhere Erträge möglich als mit klassischen Garantieprodukten. Diese ETFs werden meist in Risikoklasse 4 eingestuft und gelten als solide Basis für den Vermögensaufbau.

Die staatlichen Zulagen erhöhen deine Rendite deutlich. Du erhältst 50 Cent je gespartem Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, darüber bis 1.800 Euro 25 Cent je Euro. Maximal sind 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich, plus 300 Euro Kinderzulage je Kind.

Da es keine Beitragsgarantie gibt, solltest du einen langen Anlagehorizont von mindestens 15 bis 20 Jahren einplanen. So kannst du Schwankungen an den Aktienmärkten aussitzen und von langfristigen Renditen profitieren.

Im Altersvorsorgedepot kannst du in Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 investieren. Breit gestreute Aktien-ETFs auf Indizes wie den MSCI ACWI oder FTSE All-World werden meist in Risikoklasse 4 eingestuft und gelten als solide Basis für langfristigen Vermögensaufbau.

Da es keine Beitragsgarantie gibt, solltest du einen langen Anlagehorizont einplanen. So kannst du Kursschwankungen aussitzen und von der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte profitieren.

07 · Kosten

Pfändung in der Auszahlungs­phase: Was gilt für deine Rente?

Sobald du im Ruhestand bist und eine Rente aus dem Altersvorsorgedepot beziehst, gelten andere Regeln. Die Rente wird wie Einkommen behandelt und kann teilweise gepfändet werden.

Dabei greift die Pfändungsfreigrenze, die sicherstellen soll, dass dir genug zum Leben bleibt.

Wie viel gepfändet werden kann, hängt von deinem Einkommen und der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen ab. Eine alleinstehende Person mit 2.000 Euro netto im Monat müsste bis zu 311,50 Euro abgeben. Ein Elternteil mit einem Kind und 2.500 Euro netto würde monatlich nur 179,89 Euro abtreten.

Der Rest deiner Rente bleibt dir in jedem Fall. Die genauen Freigrenzen findest du beim Bundesjustizministerium. Wichtig ist: Auch in der Auszahlungsphase bist du nicht schutzlos, sondern behältst immer einen Teil deiner Altersvorsorge.

Pfändungsfreigrenzen bei Renteneinkommen

Alleinstehend, 2.000 Euro nettobis 311,50 EUR pfändbar
Elternteil mit einem Kind, 2.500 Euro nettobis 179,89 EUR pfändbar

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Pfändungs­schutz vermeiden

Viele Menschen verlieren den Pfändungsschutz, weil sie Formalia nicht beachten. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, keinen Zulagenantrag zu stellen. Ohne diesen Antrag sind deine Beiträge nicht vor Pfändung geschützt, selbst wenn du förderfähige Beträge einzahlst.

Weitere Fehler, die du vermeiden solltest:

  • Du kündigst den Vertrag und lässt dir das Kapital auszahlen, dadurch verliert das Geld den Schutz.
  • Du zahlst über die Fördergrenzen hinaus ein, diese Beiträge sind nicht geschützt.
  • Du vertraust auf eine Beitragsgarantie, die es beim Altersvorsorgedepot nicht gibt.
  • Du wechselst kurz vor der Rente von Riester ins Altersvorsorgedepot, das kann Nachteile bringen.

Stehst du kurz vor der Rente, warte mit dem Wechsel in die Auszahlphase bis nach der Reform. Prüfe stattdessen, ob es sich für dich lohnt, deinen bestehenden Riester-Vertrag stillzulegen und erst später zu wechseln.

Häufige Fehler

·Keinen Zulagenantrag stellen: Ohne Antrag sind deine Beiträge nicht vor Pfändung geschützt.
·Vertrag kündigen: Ausgezahltes Kapital verliert den Schutz und kann sofort gepfändet werden.
·Über die Fördergrenzen einzahlen: Nicht förderfähige Beiträge sind nicht geschützt.
·Auf eine Beitragsgarantie vertrauen: Es gibt keine Garantie, dein Guthaben kann schwanken.
·Kurz vor der Rente wechseln: Ein Wechsel von Riester ins Altersvorsorgedepot kurz vor der Auszahlphase kann Nachteile bringen.

Häufige Fragen

Fragen zu Ist dein Altersvorsorgedepot pfändbar? So schützt du dein Geld

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FinanzredaktionAktualisiert am 08.10.2026