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Altersvorsorgedepot für Studenten: So holst du dir die volle Förderung

Das Altersvorsorgedepot startet 2027 und löst die Riester-Rente ab. Für dich als Studentin oder Student ist es besonders interessant, weil schon kleine Beiträge hohe staatliche Zulagen auslösen.

8 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026

Das Wichtigste

  • Förderberechtigt bist du, wenn du Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlst, etwa über einen versicherungspflichtigen Minijob oder eine Werkstudententätigkeit.
  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro im Jahr, plus 300 Euro Kinderzulage pro Kind und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Schon 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr (10 Euro im Monat) genügen, um die Förderung zu aktivieren.
  • Lass dich bei einem Minijob nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien, sonst verlierst du die Förderberechtigung.

01 · Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Anlageprodukt, das ab 2027 das klassische Riester-System ablöst. Du investierst darin in Fonds und ETFs, ohne Beitragsgarantie, und erhältst dafür direkte Zulagen vom Staat.

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Vorsorgevertrag, den Banken, Fondsgesellschaften, Neobroker oder Versicherungen ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Du investierst darin staatlich gefördert in Fonds und ETFs, wobei Aktien einzelner Unternehmen, Zertifikate und Kryptowährungen nicht erlaubt sind. Zugelassen sind Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 von 7, darunter weltweite Aktien-ETFs wie der MSCI ACWI oder der FTSE All-World.

Die Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden und Zinsen bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase versteuerst du die Leistungen mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da dein Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist als während des Berufslebens, fällt die Steuerbelastung über den Lebenszyklus gerechnet spürbar geringer aus.

Für dich als Studentin oder Student bedeutet das: Du kannst früh mit kleinen Beträgen in breit gestreute ETFs investieren und profitierst gleichzeitig von der staatlichen Förderung. Ein Versicherungsmantel ist dafür nicht nötig und in der Vergangenheit oft teurer gewesen als einfache Depotlösungen.

Kurz erklärt

Altersvorsorgedepot

Ein zertifizierter Vorsorgevertrag bei Banken, Fondsgesellschaften, Neobrokern oder Versicherungen, in dem du staatlich gefördert in Fonds und ETFs für den Ruhestand sparst.

Die Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei und werden erst in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert.

02 · Was gilt

Wann bist du als Student förderberechtigt?

Dein Status als Student allein reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, das Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung auslöst.

Nur wer rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist, kann die Zulagen für das Altersvorsorgedepot erhalten.

Förderberechtigt bist du als Werkstudentin oder Werkstudent mit Rentenversicherungspflicht, als versicherungspflichtiger Minijobber ohne Befreiung, im dualen Studium oder in einem Praktikum mit versicherungspflichtiger Beschäftigung. Nicht förderberechtigt bist du, wenn du ohne Job studierst, nur kurzfristig beschäftigt bist (unter 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen), dich beim Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt oder ein vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums absolvierst.

Zusätzlich brauchst du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der EU oder im EWR. Bei einem Auslandssemester außerhalb Europas kann die Förderberechtigung unter Umständen entfallen. Prüfe das vorher, damit du keine Zulagen verlierst.

Förderberechtigt

·Werkstudententätigkeit mit Rentenversicherungspflicht
·Versicherungspflichtiger Minijob (ohne Befreiung)
·Duales Studium
·Praktikum mit versicherungspflichtiger Beschäftigung

Nicht förderberechtigt

·Studium ohne Job
·Kurzfristige Beschäftigung (unter 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen)
·Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
·Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums

03 · Kosten

Wie hoch ist die staatliche Förderung?

Die Förderung setzt sich aus einer beitragsproportionalen Grundzulage, einer Kinderzulage und einem einmaligen Berufseinsteigerbonus zusammen. Je mehr du einzahlst, desto mehr Zulage erhältst du, bis zu einer Obergrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr.

Die Grundzulage ist beitragsproportional ausgestaltet: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 50 Cent Zulage pro Euro. Für jeden weiteren Euro bis zur Obergrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag gibt es 25 Cent Zulage pro Euro.

Daraus ergeben sich folgende Förderstufen: Bei 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr fließen 60 Euro Zulage ins Depot, bei 360 Euro sind es 180 Euro. Wer 1.200 Euro einzahlt, bekommt 390 Euro Zulage, und bei 1.800 Euro Eigenbeitrag erhältst du die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Die Zulagen fließen zusätzlich zu deinen Einzahlungen ins Depot und werden direkt über deinen Anbieter beantragt. Für Studierende mit niedrigem Einkommen ist die Förderquote besonders hoch, weil die Zulagen unabhängig von deinem Steuersatz gewährt werden.

Grundzulage nach Eigenbeitrag pro Jahr

120 Euro Eigenbeitrag60 Euro Zulage
360 Euro Eigenbeitrag180 Euro Zulage
1.200 Euro Eigenbeitrag390 Euro Zulage
1.800 Euro Eigenbeitrag540 Euro Zulage

04 · Vergleich

Welche Zulagen bekommst du als Student?

Neben der Grundzulage gibt es zwei weitere Fördertöpfe, die für dich im Studium relevant sein können. Der Berufseinsteigerbonus belohnt den frühen Start, die Kinderzulage unterstützt Studierende mit Kind.

Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 Euro, wenn du deinen Altersvorsorgevertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt. Das Geld fließt automatisch zusammen mit der Grundzulage ins Depot, ein separater Antrag ist nicht nötig. Der Anspruch ist nicht nachholbar: Wer den Vertrag erst nach dem 25. Geburtstag abschließt, verliert den Bonus dauerhaft.

Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Voraussetzung ist ein Sparbeitrag von mindestens 25 Euro im Monat. Die Zulage wird automatisch über den Zulagenantrag des Anbieters ausgezahlt und gilt für jedes kindergeldberechtigte Kind.

Zulagen im Überblick
BerufseinsteigerbonusKinderzulage
HöheEinmalig 200 Euro300 Euro pro Kind und Jahr
VoraussetzungVertragsabschluss vor dem 25. GeburtstagKindergeldberechtigung und mindestens 25 Euro Sparbeitrag im Monat
AuszahlungAutomatisch mit der Grundzulage, kein separater AntragAutomatisch über den Zulagenantrag des Anbieters
BesonderheitNicht nachholbar, Anspruch verfällt nach dem 25. GeburtstagGilt für jedes kindergeldberechtigte Kind

05 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du als Student vermeiden?

Gerade im Studium passieren schnell Fehler, die dich die komplette Förderung kosten können. Achte auf diese Punkte, bevor du einen Vertrag abschließt.

Der häufigste Fehler ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beim Minijob. Damit entfällt die Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot komplett.

Weitere Fehler, die du vermeiden solltest:

  • Schließe den Vertrag vor deinem 25. Geburtstag ab, sonst verfällt der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro unwiederbringlich.
  • Zahle mindestens 120 Euro pro Jahr ein, denn ohne den Mindesteigenbeitrag wird keine Zulage ausgezahlt.
  • Stelle den Zulagenantrag rechtzeitig über deinen Anbieter, sonst fließt kein staatliches Geld ins Depot.
  • Prüfe bei einem Auslandssemester außerhalb der EU oder des EWR vorher, ob deine Förderberechtigung bestehen bleibt.

Häufige Fehler bei der Förderberechtigung

·Sich beim Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen: Damit entfällt die Förderberechtigung komplett.
·Den Vertrag erst nach dem 25. Geburtstag abschließen: Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro ist dann unwiederbringlich verloren.
·Weniger als 120 Euro pro Jahr einzahlen: Ohne den Mindesteigenbeitrag wird keine Zulage ausgezahlt.
·Den Zulagenantrag nicht rechtzeitig über den Anbieter stellen: Ohne Antrag fließt kein staatliches Geld ins Depot.
·Ein Auslandssemester außerhalb der EU oder des EWR ohne Prüfung der Förderberechtigung antreten: Der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in der EU oder im EWR liegen.

06 · Im Vertrag

Was ist das Standarddepot?

Jeder Anbieter eines Altersvorsorgedepots muss ein Standarddepot anbieten oder auf das Standarddepot eines Kooperationspartners verweisen. Das schützt dich vor überteuerten Produkten.

Das schützt dich vor überteuerten Produkten und stellt eine kostengünstige Basis sicher.

Die Kosten des Standarddepots sind auf 1,0 Prozent begrenzt. Teurere Produkte sind möglich, aber das Standarddepot muss bei jedem Anbieter verfügbar sein. Du kannst darin in Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 von 7 investieren, darunter weltweite Aktien-ETFs, die für die langfristige Altersvorsorge besonders geeignet sind.

Für dich als Studentin oder Student bedeutet das: Du hast immer die Möglichkeit, ein kostengünstiges Depot zu wählen, ohne dich durch komplexe Produktvergleiche kämpfen zu müssen. Achte darauf, dass dein Anbieter das Standarddepot tatsächlich anbietet oder eine Kooperation nachweist.

Regeln für das Standarddepot

Kostendeckel1,0 ProzentDie Kosten des Standarddepots sind auf 1,0 Prozent begrenzt. Teurere Produkte sind möglich, aber das Standarddepot stellt eine kostengünstige Basis sicher.
VerfügbarkeitPflichtJeder Anbieter muss das Standarddepot im Sortiment haben oder eine Kooperation eingehen, um darauf verweisen zu können.
AnlageklassenFonds und ETFsIm Standarddepot kannst du in Fonds der Risikoklassen 1 bis 5 von 7 investieren, darunter weltweite Aktien-ETFs.

07 · Schritt für Schritt

Wie läuft die Auszahlungs­phase ab?

Anders als bei der klassischen Riester-Rente hast du im Alter mehr Flexibilität. Neben lebenslangen Renten sind auch Zeitrenten möglich, und du kannst das Guthaben für eine eigene Immobilie nutzen.

Zum Rentenbeginn wählst du zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Zeitrente. Beide Optionen sind im Altersvorsorgedepot vorgesehen.

Während der Ansparphase bleiben Erträge, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Erst die Auszahlungen versteuerst du mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, fällt die Steuerlast in der Regel geringer aus als während des Berufslebens.

Du kannst das Guthaben außerdem grundsätzlich für eine eigene Immobilie nutzen, etwa für Kauf, Bau, energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau. Eine solche Entnahme gilt nicht als förderschädlich, du musst also keine Zulagen oder Steuervorteile zurückzahlen. Allerdings wird diese Option nicht mehr in jedem Vertrag automatisch eingeschlossen sein, sondern hängt vom Anbieter ab.

01

Ansparphase

Du zahlst regelmäßig ein und erhältst Zulagen. Erträge, Dividenden und Kursgewinne bleiben in dieser Phase steuerfrei.

02

Übergang in die Auszahlungsphase

Zum Rentenbeginn wählst du zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Zeitrente. Beide Optionen sind im Altersvorsorgedepot vorgesehen.

03

Besteuerung

Die Auszahlungen versteuerst du mit deinem dann geltenden persönlichen Steuersatz. Da das Einkommen im Ruhestand meist niedriger ist, fällt die Steuerlast in der Regel geringer aus.

04

Immobilienentnahme

Du kannst das Guthaben grundsätzlich für Kauf, Bau, energetische Sanierung oder altersgerechten Umbau einer eigenen Immobilie verwenden, ohne Zulagen zurückzahlen zu müssen.

08 · Hintergrund

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wenn du bereits einen Riester-Vertrag hast, musst du nicht sofort handeln. Bestehende Verträge laufen weiter, aber neue Riester-Verträge sind ab 2027 nicht mehr möglich.

Bestehende Riester-Verträge behalten ihre Gültigkeit und laufen weiter. Du kannst sie stilllegen, weiter besparen oder zu einem späteren Zeitpunkt in ein Altersvorsorgedepot wechseln. Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden, das Altersvorsorgedepot ist dann der einzige Weg in die staatlich geförderte private Altersvorsorge.

Kündige deinen bestehenden Riester-Vertrag nicht vorschnell. Prüfe stattdessen, ob ein Wechsel oder eine Stilllegung für dich sinnvoll ist. Stehst du kurz vor der Rente, warte mit dem Wechsel in die Auszahlphase bis nach der Reform, denn die Bedingungen für Entnahmen verbessern sich voraussichtlich deutlich.

Für dich als Studentin oder Student mit einem bestehenden Riester-Vertrag gilt: Du hast Zeit, die Entwicklung der neuen Produkte abzuwarten und dann in Ruhe zu entscheiden, ob ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot für dich vorteilhaft ist.

Bestehende Riester-Verträge behalten ihre Gültigkeit und laufen weiter. Du kannst sie stilllegen, weiter besparen oder zu einem späteren Zeitpunkt in ein Altersvorsorgedepot wechseln.

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Das Altersvorsorgedepot ist dann der einzige Weg in die staatlich geförderte private Altersvorsorge.

Kündige deinen bestehenden Riester-Vertrag nicht vorschnell. Prüfe stattdessen, ob ein Wechsel oder eine Stilllegung für dich sinnvoll ist, insbesondere wenn du kurz vor der Rente stehst.

Häufige Fragen

Fragen zu Altersvorsorgedepot für Studenten

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FinanzredaktionAktualisiert am 08.10.2026