Ratgeber · Investieren
Altersvorsorgedepot für Selbstständige: So nutzt du die neue Förderung ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 können auch Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht staatliche Zulagen für ihre Altersvorsorge erhalten. Das Altersvorsorgedepot ersetzt die Riester-Rente und setzt auf renditestarke ETFs statt teurer Garantien.
8 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026
Das Wichtigste
- Selbstständige erhalten erstmals Zugang zur vollen staatlichen Förderung mit bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr.
- Für jedes Kind gibt es zusätzlich 300 Euro Kinderzulage, wer vor dem 25. Geburtstag startet, erhält einmalig 200 Euro.
- Das Standarddepot ist bei jedem Anbieter verfügbar und die Kosten sind auf 1,0 Prozent begrenzt.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue Verträge können ab 2027 nicht mehr abgeschlossen werden.
01 · Grundlagen
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das die Riester-Rente ablöst. Es verzichtet auf eine Versicherungskomponente und eine gesetzliche Beitragsgarantie, stattdessen investierst du direkt in Fonds und ETFs.
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzt. Es verzichtet auf eine Versicherungskomponente und eine gesetzliche Beitragsgarantie, stattdessen investierst du direkt in Fonds und ETFs.
Die Anlage erfolgt in Wertpapiere, die auf einer gesetzlichen Positivliste stehen. Diese Liste schützt dich vor hochspekulativen Investments, ohne die Renditechancen unnötig einzuschränken. Während der Ansparphase bleiben Erträge innerhalb des Depots steuerfrei.
Für Selbstständige ist das Altersvorsorgedepot besonders relevant, weil es erstmals allen Selbstständigen offensteht, auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Die Förderung erfolgt durch direkte Zulagen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten.
Das staatliche Standarddepot muss bei jedem Anbieter verfügbar sein und die Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt.
Beispiel: Wer jährlich 1.800 Euro einzahlt, erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Das entspricht einem staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den Gesamtbeitrag.
- Das Altersvorsorgedepot investiert in Fonds und ETFs gemäß einer gesetzlichen Positivliste.
- Es gibt keine Versicherungskomponente und keine gesetzlich vorgeschriebene Beitragsgarantie.
- Die Erträge bleiben während der Ansparphase innerhalb des Depots steuerfrei.
Kurz erklärt
Altersvorsorgedepot
Ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 die Riester-Rente ersetzt. Es richtet sich an alle Sparer, erstmals auch an Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, und investiert in Fonds und ETFs gemäß einer gesetzlichen Positivliste.
Die Förderung erfolgt durch direkte Zulagen und steuerliche Abzugsmöglichkeiten, ohne dass eine Kapitalgarantie vorgeschrieben ist.
02 · Kosten
So hoch ist die staatliche Förderung für Selbstständige
Die Zulagenhöhe hängt von deinem jährlichen Eigenbeitrag ab. Der Staat bezuschusst kleine Sparraten überproportional stark, die maximale Grundzulage erreichst du mit einem Beitrag von 1.800 Euro im Jahr.
Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhältst du 50 Cent je Euro, das sind 180 Euro Zulage. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro kommen 25 Cent hinzu, sodass insgesamt bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich sind.
Für Kinder gibt es zusätzlich eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist ein monatlicher Sparbeitrag von mindestens 25 Euro. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Die maximale Grundzulage von 540 Euro erreichst du mit einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr.
Beispiel: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr legst du effektiv nur 1.260 Euro aus eigener Tasche an, weil der Staat 540 Euro als Zulage beisteuert. Angelegt werden aber die vollen 1.800 Euro.
- Bis 360 Euro Eigenbeitrag erhältst du 50 Cent Zulage je Euro.
- Zwischen 360 und 1.800 Euro Eigenbeitrag erhältst du 25 Cent Zulage je Euro.
- Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr ab 25 Euro monatlichem Sparbeitrag.
Staatliche Zulagen im Altersvorsorgedepot pro Jahr
03 · Vergleich
Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was passt zu dir?
Beide Wege bauen Vermögen am Kapitalmarkt auf, unterscheiden sich aber in Förderung, Flexibilität und steuerlicher Behandlung. Die Wahl hängt von deinem Bedürfnis nach staatlicher Unterstützung und jederzeitiger Verfügbarkeit ab.
Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, bindet das Kapital aber grundsätzlich bis zum Ruhestand. Ein ETF-Sparplan wird nicht gefördert, bleibt dafür jederzeit verfügbar und unterliegt kaum Einschränkungen bei der Produktauswahl.
Steuerlich unterscheiden sich beide Wege deutlich: Im Altersvorsorgedepot bleiben Erträge in der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung wird später mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Beim ETF-Sparplan fällt laufend Abgeltungssteuer auf Erträge an, dafür ist das Vermögen flexibel.
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem, wenn du die staatliche Förderung mitnehmen willst und das Geld langfristig für die Rente binden kannst.
Für viele Selbstständige ist eine Kombination sinnvoll: Das Altersvorsorgedepot übernimmt den geförderten, langfristig gebundenen Teil der Vorsorge, ein ETF-Sparplan sorgt zusätzlich für Flexibilität und jederzeit verfügbares Vermögen.
- Das Altersvorsorgedepot bietet bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, ein ETF-Sparplan keine Förderung.
- Beim Altersvorsorgedepot ist das Kapital grundsätzlich erst ab dem Ruhestand verfügbar, beim ETF-Sparplan jederzeit.
- Die Anlageprodukte im Altersvorsorgedepot sind gesetzlich begrenzt, beim ETF-Sparplan bestehen kaum Einschränkungen.
| Altersvorsorgedepot | ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Staatliche Förderung | Bis zu 540 Euro Grundzulage, plus Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus | Keine Förderung |
| Verfügbarkeit des Vermögens | Grundsätzlich erst ab dem Ruhestand, Auszahlung frühestens ab 65 | Jederzeit verfügbar |
| Steuerliche Behandlung | Erträge in der Ansparphase steuerfrei, nachgelagerte Besteuerung der Auszahlung | Laufende Besteuerung der Erträge mit Abgeltungssteuer und Vorabpauschale |
| Anlageprodukte | Gesetzliche Positivliste, bestimmte Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 | Kaum Einschränkungen |
04 · Was gilt
Wer ist förderberechtigt?
Die Reform öffnet die staatliche Förderung für deutlich mehr Menschen. Entscheidend ist, dass du Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielst und eine Steuererklärung abgibst.
Förderberechtigt sind Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, sofern sie das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten können die Förderung erhalten, wenn sie ihrer Versorgungseinrichtung die Übermittlung der erforderlichen Daten an die Zulagenstelle gestatten.
Anders als bei der Riester-Rente ist eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig nicht mehr zwingend erforderlich. Das ist die wichtigste Änderung für Selbstständige, die bisher von der Förderung ausgeschlossen waren.
Ab 2027 können erstmals alle Selbstständigen die volle Förderung nutzen, auch ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht.
Nicht förderberechtigt sind Personen, die das 67. Lebensjahr vollendet haben oder für das jeweilige Jahr keine Steuererklärung abgegeben haben. Auch wer keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielt, kann die Förderung nicht in Anspruch nehmen.
- Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb sind förderberechtigt.
- Freiberufler mit Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit sind förderberechtigt.
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke wie Ärzte oder Architekten sind förderberechtigt.
Förderberechtigt
Nicht förderberechtigt
05 · Schritt für Schritt
Was passiert mit deinem alten Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge behalten ihre Gültigkeit und können weitergeführt werden. Du hast jedoch auch die Möglichkeit, das angesparte Kapital in ein Altersvorsorgedepot zu übertragen.
Bei der Option Weiterführen läuft dein Riester-Vertrag unter den bisherigen Konditionen weiter. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervergünstigungen musst du nicht zurückzahlen. Du kannst die Beitragszahlung aber auch einstellen und den Vertrag stilllegen, das angesparte Kapital bleibt dann erhalten.
Beim Wechsel in ein Altersvorsorgedepot wird das Kapital übertragen. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des alten Vertrags darf der Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos.
Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden, bestehende Verträge laufen aber weiter.
Für Riester-Sparer empfiehlt es sich, mit einer Entscheidung bis Anfang 2027 zu warten, wenn konkrete Angebote vergleichbar sind. Wer einen teuren oder schlecht performenden Riester-Vertrag hat, sollte den Wechsel aktiv prüfen.
- Weiterführen: Dein Riester-Vertrag läuft unter den bisherigen Konditionen weiter, Zulagen musst du nicht zurückzahlen.
- Stilllegen: Du kannst die Beitragszahlung einstellen, das angesparte Kapital bleibt erhalten.
- Wechseln: Du überträgst das Kapital in ein Altersvorsorgedepot, nach fünf Jahren ist der Wechsel kostenlos.
Weiterführen
Dein Riester-Vertrag läuft unter den bisherigen Konditionen weiter. Bereits erhaltene Zulagen und Steuervergünstigungen musst du nicht zurückzahlen.
Stilllegen
Du kannst die Beitragszahlung einstellen. Das angesparte Kapital bleibt erhalten und wird weiterhin nach den Vertragsbedingungen verwaltet.
Wechseln
Du überträgst das Kapital in ein Altersvorsorgedepot. Innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des alten Vertrags darf der Anbieter maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos.
06 · Im Vertrag
Konditionen und Rahmenbedingungen im Überblick
Für das Altersvorsorgedepot gelten feste Regeln zu Mindestbeitrag, Kosten und Auszahlung. Diese Konditionen sind gesetzlich vorgegeben und bei allen Anbietern gleich.
Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro jährlich, also 10 Euro pro Monat, um die staatliche Zulage zu erhalten. Maximal gefördert werden 1.800 Euro pro Jahr, der maximale Jahresbeitrag insgesamt liegt bei 6.840 Euro.
Das staatliche Standarddepot muss bei jedem Anbieter verfügbar sein und die Effektivkosten sind auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt. Die Auszahlung ist flexibel ab 65 bis 70 Jahren möglich, als Ratenzahlung bis 85 oder als lebenslange Rente, eine einmalige Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent ist ebenfalls möglich.
Der Mindestbeitrag für die staatliche Zulage beträgt 120 Euro jährlich, also 10 Euro pro Monat.
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen ist die Flexibilität besonders wertvoll: In guten Monaten kannst du die Beiträge erhöhen, in schwächeren reduzieren oder den Vertrag ruhen lassen. Das bereits angesparte Vermögen bleibt dabei investiert.
- Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro jährlich, um die staatliche Zulage zu erhalten.
- Maximal gefördert werden 1.800 Euro pro Jahr, der maximale Jahresbeitrag insgesamt liegt bei 6.840 Euro.
- Die Auszahlung ist flexibel ab 65 bis 70 Jahren möglich, als Ratenzahlung bis 85 oder als lebenslange Rente.
Wichtige Vertragsbedingungen
07 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Entscheidung vermeiden
Das Altersvorsorgedepot bietet Chancen, aber auch Fallstricke. Wer diese kennt, trifft eine informierte Entscheidung und vermeidet teure Fehler.
Ein häufiger Fehler ist die Wahl eines provisionsgetriebenen Angebots. Nicht jedes angebotene Depot ist günstig, das staatliche Standarddepot mit Kostendeckel von 1,0 Prozent ist oft die bessere Wahl. Achte darauf, dass die Effektivkosten transparent ausgewiesen sind.
Ein weiterer Punkt ist die Besteuerung im Rentenalter: Auszahlungen unterliegen dem vollen Einkommensteuersatz, nicht dem günstigeren Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent. Für viele ist der Steuersatz im Rentenalter jedoch deutlich niedriger als im Berufsleben.
Das Altersvorsorgedepot ist kein Ersatz für ein reguläres ETF-Depot, sondern eine Ergänzung mit staatlicher Förderung.
Wer bereits ein gut bespartes ETF-Depot hat, profitiert nicht automatisch mehr als ohne die Förderung. Lass dir das individuell durchrechnen, bevor du dich für ein Angebot entscheidest. Eine vorzeitige Auszahlung kann außerdem dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.
- Provisionsgetriebene Beratung: Das staatliche Standarddepot mit Kostendeckel von 1,0 Prozent ist oft die bessere Wahl.
- Besteuerung im Rentenalter: Auszahlungen unterliegen dem vollen Einkommensteuersatz, nicht dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.
- Vorzeitige Auszahlung: Sie kann dazu führen, dass die Förderung zurückgezahlt werden muss.
Darauf solltest du achten
08 · Checkliste
So gehst du als Selbstständige vor
Mit einem klaren Fahrplan nutzt du die neue Förderung ab 2027 optimal. Die Schritte helfen dir, deine individuelle Situation zu prüfen und die richtige Entscheidung zu treffen.
Prüfe zuerst, ob du förderberechtigt bist: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit und eine abgegebene Steuererklärung sind Voraussetzung. Wenn du Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk bist, musst du der Übermittlung der erforderlichen Daten an die Zulagenstelle zustimmen.
Vergleiche ab Januar 2027 konkrete Angebote, insbesondere das staatliche Standarddepot mit Kostendeckel von 1,0 Prozent. Entscheide außerdem, ob du einen alten Riester-Vertrag weiterführen, stilllegen oder in ein Altersvorsorgedepot übertragen möchtest.
Plane deinen jährlichen Eigenbeitrag: Mit 1.800 Euro erhältst du die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Berücksichtige Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus, falls diese für dich infrage kommen. Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr ab 25 Euro monatlichem Sparbeitrag, der Berufseinsteigerbonus 200 Euro einmalig bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
- Prüfe, ob du förderberechtigt bist: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit und abgegebene Steuererklärung sind Voraussetzung.
- Vergleiche ab Januar 2027 konkrete Angebote, insbesondere das staatliche Standarddepot mit Kostendeckel von 1,0 Prozent.
- Plane deinen jährlichen Eigenbeitrag: Mit 1.800 Euro erhältst du die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Dein Weg zum Altersvorsorgedepot
Prüfe, ob du förderberechtigt bist: Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit und abgegebene Steuererklärung sind Voraussetzung.
Vergleiche ab Januar 2027 konkrete Angebote, insbesondere das staatliche Standarddepot mit Kostendeckel von 1,0 Prozent.
Entscheide, ob du einen alten Riester-Vertrag weiterführen, stilllegen oder in ein Altersvorsorgedepot übertragen möchtest.
Plane deinen jährlichen Eigenbeitrag: Mit 1.800 Euro erhältst du die maximale Grundzulage von 540 Euro.
Berücksichtige Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus, falls du Kinder hast oder vor dem 25. Geburtstag startest.
Lass dich unabhängig beraten, bevor du den ersten Angeboten aus dem Markt vertraust.
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