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Berufseinsteigerbonus im Altersvorsorgedepot: So sicherst du dir 200 Euro

Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige staatliche Zulage von 200 Euro für junge Erwachsene, die vor ihrem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot abschließen. Er wird direkt in dein Depot eingezahlt und ergänzt die reguläre Grundzulage.

7 Kapitel · 8 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Berufseinsteigerbonus beträgt einmalig 200 Euro und wird zusätzlich zur Grundzulage gewährt.
  • Voraussetzung ist der Abschluss des Altersvorsorgedepots vor Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente für Neuverträge ab.
  • Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, hinzu kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind.

01 · Grundlagen

Was ist der Berufseinsteigerbonus im Altersvorsorgedepot?

Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige staatliche Förderung für junge Menschen, die früh mit der privaten Altersvorsorge beginnen. Er soll den Einstieg in das neue Altersvorsorgedepot attraktiver machen.

Der Bonus wird als fester Betrag von 200 Euro gewährt und direkt in dein Depot eingezahlt. Er ist unabhängig davon, wie viel du selbst einzahlst, solange du den Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Jahr erfüllst. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen, auch wenn du später weniger verdienst oder den Vertrag ruhen lässt.

Für Studierende mit kleinem Budget ist das relevant, weil du den Bonus bereits mit einem monatlichen Beitrag von 10 Euro auslösen kannst. Die 200 Euro erhöhen dein Vorsorgekapital sofort und wirken über viele Jahre am Kapitalmarkt.

  • Der Bonus wird zusätzlich zur Grundzulage und einer möglichen Kinderzulage gewährt.
  • Er wird nur einmal pro Person ausgezahlt, auch wenn du mehrere Altersvorsorgedepots abschließt.

Kurz erklärt

Berufseinsteigerbonus

Einmalige staatliche Zulage von 200 Euro, die direkt in das Altersvorsorgedepot eingezahlt wird, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird.

Der Bonus wird zusätzlich zu den regulären Zulagen gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

02 · Was gilt

Welche Voraussetzungen gelten für den Berufseinsteigerbonus?

Nicht jeder junge Erwachsene erhält den Bonus automatisch. Entscheidend ist das Alter bei Vertragsabschluss und die grundsätzliche Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot.

Du musst bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Tag deines 25. Geburtstags ist also bereits zu spät, der Abschluss muss vorher erfolgen. Zusätzlich brauchst du eine grundsätzliche Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot, etwa als Pflichtversicherte oder Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr ist eine weitere Bedingung. Ohne diesen Beitrag erhältst du weder den Berufseinsteigerbonus noch die Grundzulage. Für den Bonus selbst ist kein höherer Beitrag nötig.

  • Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag ist die zentrale Voraussetzung.
  • Förderberechtigt sind unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die meisten Selbstständigen.
  • Der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr muss eingezahlt werden.

Bonus wird gewährt

·Vertragsabschluss vor Vollendung des 25. Lebensjahres
·Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot (z. B. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung)

Bonus wird nicht gewährt

·Vertragsabschluss nach dem 25. Geburtstag
·Keine Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot

03 · Vergleich

So hoch ist die Förderung mit Berufseinsteigerbonus

Der Berufseinsteigerbonus kommt zu deiner Grundzulage hinzu. Je nach Eigenbeitrag kannst du im ersten Jahr eine deutlich höhere Gesamtförderung erhalten.

Bei einem Eigenbeitrag von 600 Euro im Jahr erhältst du eine Grundzulage von 240 Euro, mit dem Bonus sind es im ersten Jahr 440 Euro staatliche Förderung. Ohne den Bonus wären es nur 240 Euro.

Die Grundzulage ist in beiden Fällen gleich hoch, der Unterschied entsteht allein durch den einmaligen Bonus. Je niedriger dein Einkommen als Studierende oder Berufseinsteigerin ist, desto stärker fällt der Bonus ins Gewicht, weil du für die volle Grundzulage nicht den Höchstbeitrag brauchst.

  • Mit Bonus: 600 Euro Eigenbeitrag plus 240 Euro Grundzulage plus 200 Euro Bonus ergeben 1.040 Euro im Vertrag.
  • Ohne Bonus: 600 Euro Eigenbeitrag plus 240 Euro Grundzulage ergeben 840 Euro im Vertrag.
Beispiel: Förderung im ersten Jahr mit und ohne Berufseinsteigerbonus
Mit BerufseinsteigerbonusOhne Berufseinsteigerbonus
Alter bei VertragsabschlussUnter 25 Jahre25 Jahre oder älter
Einmaliger Bonus200 Euro0 Euro
Grundzulage bei 600 Euro Eigenbeitrag240 Euro240 Euro
Gesamtförderung im ersten Jahr440 Euro240 Euro

04 · Schritt für Schritt

So beantragst du den Berufseinsteigerbonus

Der Berufseinsteigerbonus wird nicht automatisch ausgezahlt. Du musst ihn zusammen mit der Grundzulage beantragen, in der Regel über den Anbieter deines Altersvorsorgedepots.

Der Bonus wird nicht automatisch ausgezahlt. Du beantragst ihn zusammen mit der Grundzulage über den Anbieter deines Altersvorsorgedepots, der den Antrag an die zuständige Stelle weiterleitet. Den Vertrag kannst du ab dem 1. Januar 2027 abschließen.

Wichtig ist, dass du den Zulagenantrag tatsächlich stellst. Viele Anbieter unterstützen dich dabei, aber die Verantwortung liegt bei dir. Nach der Prüfung wird der Bonus direkt in dein Depot eingezahlt.

01

Altersvorsorgedepot abschließen

Schließe ab dem 1. Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter deiner Wahl ab. Achte darauf, dass du zu diesem Zeitpunkt noch nicht 25 Jahre alt bist.

02

Zulagenantrag stellen

Beantrage die staatlichen Zulagen über deinen Anbieter. Der Anbieter leitet den Antrag an die zuständige Stelle weiter.

03

Mindesteigenbeitrag einzahlen

Zahle mindestens 120 Euro pro Jahr ein, um die volle Förderung zu erhalten. Für den Berufseinsteigerbonus ist kein höherer Beitrag erforderlich.

04

Bonus wird gutgeschrieben

Nach Prüfung deines Antrags wird der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro direkt in dein Altersvorsorgedepot eingezahlt.

05 · Vergleich

Berufseinsteigerbonus im Vergleich zur Grundzulage

Der Berufseinsteigerbonus unterscheidet sich in Höhe, Häufigkeit und Voraussetzung deutlich von der Grundzulage. Beide Förderungen kannst du kombinieren.

Der Berufseinsteigerbonus ist ein pauschaler Einmalbetrag, die Grundzulage dagegen eine jährliche Förderung, die von deinem Eigenbeitrag abhängt. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, der Bonus einmalig 200 Euro. Beide werden direkt in dein Depot eingezahlt.

Für die Grundzulage gilt: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag erhältst du 50 Cent je Euro, für Beiträge bis 1.800 Euro weitere 25 Cent je Euro. Der Berufseinsteigerbonus ist unabhängig von dieser Quote und wird pauschal gewährt.

  • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro, Voraussetzung ist der Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Grundzulage: jährlich bis zu 540 Euro, Voraussetzung ist der Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr.
  • Beide Zulagen erhöhen dein Vorsorgekapital und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Berufseinsteigerbonus und Grundzulage im Vergleich
BerufseinsteigerbonusGrundzulage
HöheEinmalig 200 EuroBis zu 540 Euro pro Jahr
HäufigkeitEinmaligJährlich
VoraussetzungVertragsabschluss vor dem 25. GeburtstagMindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr
FörderquotePauschal, unabhängig vom Beitrag50 Cent je Euro bis 360 Euro, 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro

06 · Checkliste

Was du zum Berufseinsteigerbonus wissen solltest

Der Berufseinsteigerbonus ist eine attraktive Förderung, aber es gibt einige Punkte, die du beachten solltest, um ihn nicht zu verpassen.

Der Bonus lohnt sich besonders, wenn du früh startest und nur kleine Beiträge einzahlen kannst. Mit 10 Euro im Monat erfüllst du den Mindestbeitrag und bekommst die vollen 200 Euro obendrauf. Das ist eine Förderquote, die du bei keinem anderen Vorsorgeprodukt erreichst.

Prüfe vor dem Abschluss, ob du förderberechtigt bist. Als Studierende oder Studierender bist du es in der Regel, wenn du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert bist oder ein Elternteil förderberechtigt ist und du als Ehepartnerin oder Ehepartner mitversichert wirst.

  • Schließe das Depot vor deinem 25. Geburtstag ab, sonst entgeht dir der Bonus.
  • Stelle den Zulagenantrag vollständig über deinen Anbieter.
  • Zahle mindestens 120 Euro pro Jahr ein, auch wenn du nur wenig Geld hast.
  • Kombiniere den Bonus mit der Grundzulage, um die maximale Förderung mitzunehmen.

Checkliste für den Berufseinsteigerbonus

01

Schließe das Altersvorsorgedepot vor deinem 25. Geburtstag ab

02

Stelle den Zulagenantrag über deinen Anbieter

03

Zahle mindestens 120 Euro pro Jahr ein

04

Prüfe, ob du förderberechtigt bist (z. B. Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung)

05

Kombiniere den Bonus mit der Grundzulage für maximale Förderung

07 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Berufseinsteigerbonus

Einige junge Erwachsene verpassen den Berufseinsteigerbonus, weil sie den Vertrag zu spät abschließen oder den Zulagenantrag vergessen. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Der häufigste Fehler ist der Vertragsabschluss nach dem 25. Geburtstag. Wer den Termin verpasst, verliert den Anspruch auf die 200 Euro endgültig. Ein weiterer Fehler ist, den Zulagenantrag zu vergessen oder unvollständig einzureichen.

Auch ein zu geringer Eigenbeitrag führt dazu, dass weder der Bonus noch die Grundzulage fließen. Unter 120 Euro pro Jahr bleibt die Förderung aus, selbst wenn du den Vertrag rechtzeitig abschließt. Der Bonus wird nicht automatisch gewährt, du musst ihn aktiv beantragen.

  • Vertragsabschluss nach dem 25. Geburtstag: Der Bonus entfällt ersatzlos.
  • Kein Zulagenantrag: Ohne Antrag wird keine Zulage ausgezahlt.
  • Eigenbeitrag unter 120 Euro pro Jahr: Du erhältst keine Förderung.
  • Annahme, der Bonus sei automatisch: Du musst ihn über den Anbieter beantragen.

Typische Fehler vermeiden

·Vertragsabschluss nach dem 25. Geburtstag: Der Bonus wird nur gewährt, wenn du bei Abschluss noch nicht 25 Jahre alt bist
·Kein Zulagenantrag: Ohne Antrag wird keine Zulage ausgezahlt, auch nicht der Berufseinsteigerbonus
·Zu geringer Eigenbeitrag: Unter 120 Euro pro Jahr erhältst du keine Förderung
·Falsche Annahme, der Bonus sei automatisch: Du musst ihn aktiv beantragen

Häufige Fragen

Fragen zu Berufseinsteigerbonus im Altersvorsorgedepot

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FinanzredaktionAktualisiert am 08.10.2026