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Altersvorsorgedepot für Beamte: So ergänzt du deine Pension sinnvoll

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente ab. Für Beamte wird der Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge damit deutlich einfacher.

7 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026

Das Wichtigste

  • Beamte können das Altersvorsorgedepot ab 2027 nutzen, um ihre Pension zu ergänzen.
  • Die staatliche Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr, plus 300 Euro Kinderzulage je Kind.
  • Das Antragsverfahren über die Besoldungsstelle soll im Vergleich zur Riester-Rente vereinfacht werden.
  • Besonders lohnend ist das Depot für Beamte mit Versorgungslücken, etwa durch späte Verbeamtung oder Teilzeit.

01 · Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot für Beamte?

Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge, die ab 2027 die Riester-Rente ablöst. Es steht auch Beamten offen und wird in der zweiten Schicht der Altersvorsorge verortet.

Für dich als Beamten oder Beamtin entfällt mit dem Altersvorsorgedepot eine Hürde, die bei der Riester-Rente oft für Verwirrung gesorgt hat. Du musst deine Förderberechtigung nicht mehr umständlich über deine Besoldungsstelle nachweisen und auf die Übermittlung deiner Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen warten. Das neue Verfahren soll den Zugang zur staatlich geförderten privaten Vorsorge für den öffentlichen Dienst deutlich vereinfachen.

Das Depot selbst funktioniert wie ein Wertpapierdepot, in dem du förderfähige ETFs, Fonds oder andere zugelassene Kapitalanlagen besparen kannst. Es wird in der zweiten Schicht der Altersvorsorge verortet und dient dazu, zusätzliches Vermögen für deinen Ruhestand aufzubauen. Deine Ansprüche aus dem Dienstverhältnis bleiben davon unberührt.

Die Förderung ist unabhängig von deinem Beruf und deinem Verdienst. Ob du als Lehrerin, Polizist, Richter oder Verwaltungsbeamter tätig bist, spielt für die Höhe der Zulagen keine Rolle.

Kurz erklärt

Altersvorsorgedepot für Beamte

Ein staatlich gefördertes Depot, in das Beamte einzahlen können, um zusätzlich zu ihrer Pension Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Das Geld wird in förderfähige ETFs, Fonds oder andere zugelassene Kapitalanlagen investiert.

Die Förderung ist unabhängig vom Beruf und Verdienst. Für Beamte entfällt künftig der komplizierte Nachweis der Förderberechtigung über die Besoldungsstelle, der bei der Riester-Rente nötig war.

02 · Was gilt

Wie profitieren Beamte vom Altersvorsorgedepot?

Beamte erhalten im Ruhestand eine Pension, die jedoch nicht das volle letzte Einkommen ersetzt. Das Altersvorsorgedepot bietet eine Möglichkeit, diese Versorgungslücke mit staatlicher Unterstützung zu schließen.

Deine Pension ersetzt im Ruhestand nicht dein volles letztes Einkommen. Das Altersvorsorgedepot hilft dir, diese Lücke mit staatlicher Unterstützung zu schließen, ohne dass du auf Renditechancen am Kapitalmarkt verzichten musst.

Die staatlichen Zulagen erhöhen deine Sparleistung direkt. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro im Jahr. Hinzu kommen 300 Euro pro Kind und Jahr, wenn du kindergeldberechtigt bist. Schließt du deinen ersten Vertrag vor deinem 25. Geburtstag ab, erhältst du einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus.

Während der Ansparphase fallen auf Erträge keine Abgeltungsteuer und keine Vorabpauschale an. Deine Eigenbeiträge kannst du zudem in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.

  • Deine Beamtenpension bleibt unverändert bestehen.
  • Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden.
  • Deine Einzahlungen kannst du flexibel pausieren, erhöhen oder verringern.

Das bringt es dir

·Staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr
·Kinderzulage von 300 Euro je Kind und Jahr
·Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
·Steuerliche Vorteile in der Ansparphase, keine Abgeltungsteuer auf Erträge
·Flexible Einzahlungen, die jederzeit pausiert oder angepasst werden können
·Renditechancen am Kapitalmarkt durch Investition in ETFs oder Fonds

Das gilt weiterhin

·Deine Beamtenpension bleibt unverändert bestehen
·Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden
·Die Pension wird nicht auf die Förderung angerechnet
·Die maximale Pension von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bleibt die Obergrenze

03 · Kosten

Wie hoch ist die staatliche Förderung für Beamte?

Die Förderhöhe ist für Beamte, Angestellte und Selbstständige identisch. Entscheidend sind dein jährlicher Eigenbeitrag und die Anzahl deiner Kinder.

Für die ersten 360 Euro deines jährlichen Eigenbeitrags erhältst du 50 Cent pro Euro, also maximal 180 Euro. Für jeden weiteren Euro zwischen 361 und 1.800 Euro kommen 25 Cent pro Euro hinzu, maximal 360 Euro. Die volle Grundzulage von 540 Euro erreichst du mit einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr.

Die Kinderzulage wird unabhängig von der Grundzulage gewährt. Sie beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage erhältst du bereits ab einem Jahresbeitrag von 300 Euro je Kind.

  • Bei 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 180 Euro Grundzulage.
  • Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 540 Euro Grundzulage.
  • Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro wird einmalig bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag gutgeschrieben.

So setzt sich die Förderung zusammen

Grundzulage (50 Cent je Euro bis 360 Euro)180 EUR
Grundzulage (25 Cent je Euro von 361 bis 1.800 Euro)360 EUR
Kinderzulage je Kind300 EUR
Berufseinsteigerbonus (einmalig)200 EUR

04 · Checkliste

Für welche Beamte lohnt sich das Altersvorsorgedepot besonders?

Nicht jeder Beamte hat dieselbe Versorgungslücke. Ob sich das Depot für dich rechnet, hängt vor allem von deiner voraussichtlichen Pension und deiner Lebenssituation ab.

Das maximale Ruhegehalt beträgt 71,75 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und wird nur nach einer entsprechend langen Dienstzeit erreicht.

Je größer deine Versorgungslücke ist, desto sinnvoller ist eine zusätzliche private Vorsorge. Besonders profitieren kannst du, wenn du erst spät verbeamtet wurdest oder Teilzeitphasen hattest. Auch längere Elternzeiten oder Beurlaubungen ohne volle Ruhegehaltfähigkeit reduzieren deine spätere Pension.

  • Du wurdest erst spät verbeamtet und erreichst nicht die maximale Pension von 71,75 Prozent.
  • Du hast Teilzeitphasen, die deine ruhegehaltfähige Dienstzeit reduzieren.
  • Du hattest längere Elternzeiten oder Beurlaubungen ohne volle Ruhegehaltfähigkeit.
  • Du bist jung und hast noch viele Jahre bis zum Ruhestand, um vom Kapitalmarkt zu profitieren.
  • Du hast Kinder und kannst die Kinderzulage von 300 Euro je Kind mitnehmen.

Diese Faktoren sprechen für ein Altersvorsorgedepot

01

Du wurdest erst spät verbeamtet und erreichst nicht die maximale Pension von 71,75 Prozent

02

Du hast Teilzeitphasen, die deine ruhegehaltfähige Dienstzeit reduzieren

03

Du hattest längere Elternzeiten oder Beurlaubungen ohne volle Ruhegehaltfähigkeit

04

Du bist jung und hast noch viele Jahre bis zum Ruhestand, um vom Kapitalmarkt zu profitieren

05

Du hast Kinder und kannst die Kinderzulage von 300 Euro je Kind mitnehmen

06

Du möchtest deine Pension um eine flexible, staatlich geförderte Komponente ergänzen

05 · Schritt für Schritt

Altersvorsorgedepot als Beamter eröffnen: So läuft es ab

Der Abschluss eines Altersvorsorgedepots soll für Beamte deutlich unkomplizierter werden als bei der Riester-Rente. Der genaue Ablauf der Datenübermittlung steht noch nicht abschließend fest.

Du wählst zunächst einen Anbieter, der ein Altersvorsorgedepot anbietet. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot mit begrenzten Kosten von 1,0 Prozent bereitstellen. Danach eröffnest du das Depot direkt beim Anbieter und legst deine Sparrate fest.

  • Du wählst einen Anbieter mit einem Standarddepot.
  • Du eröffnest das Altersvorsorgedepot direkt beim Anbieter.
  • Du legst deine monatliche Sparrate fest, mindestens 120 Euro im Jahr für die Förderung.
  • Du investierst in förderfähige ETFs oder Fonds.
  • Du beantragst die staatliche Förderung über den Anbieter.
01

Anbieter auswählen

Du wählst einen Anbieter, der ein Altersvorsorgedepot anbietet. Jeder Anbieter muss ein Standarddepot mit begrenzten Kosten von 1,0 Prozent bereitstellen.

02

Depot eröffnen

Du eröffnest das Altersvorsorgedepot direkt beim Anbieter. Ein Nachweis der Förderberechtigung über die Besoldungsstelle soll künftig entfallen oder vereinfacht werden.

03

Sparrate festlegen

Du legst deine monatliche Sparrate fest. Der jährliche Mindestbeitrag für die Förderung beträgt 120 Euro, der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro.

04

Förderfähige Anlagen auswählen

Du investierst in förderfähige ETFs, Fonds oder andere zugelassene Kapitalanlagen. Das Standarddepot ist dabei auf 1,0 Prozent Kosten begrenzt.

05

Förderung beantragen

Die staatliche Förderung wird über den Anbieter beantragt. Die Zulagen fließen direkt in dein Depot.

06

Depot besparen

Du besparst das Depot monatlich. Die Sparrate kann jederzeit pausiert, erhöht oder verringert werden.

06 · Fehler vermeiden

Was sollten Beamte beim Abschluss beachten?

Zwei Besonderheiten sind für Beamte relevant: die eigenen Auszahlungsregeln des Depots und die Verwaltungsabläufe im öffentlichen Dienst.

Deine Pension kann je nach Laufbahn teilweise bereits vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter beginnen. Für das Altersvorsorgedepot gelten dagegen eigene gesetzliche Auszahlungsregeln. Ob und ab wann eine Auszahlung möglich ist, richtet sich nach den Vorgaben des Depots.

Die Datenübermittlung zwischen Besoldungsstelle und Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen ist noch nicht abschließend geklärt. Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte prüfen, ob sich der langfristige Vermögensaufbau noch lohnt.

  • Pension und Depot haben unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte.
  • Die Verwaltungsabläufe für Beamte sind noch nicht final festgelegt.
  • Wertschwankungen am Kapitalmarkt sind möglich.
  • Eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen kann das Risiko streuen.

Diese Punkte solltest du vor dem Abschluss prüfen

·Pension und Depot haben unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte: Deine Pension kann je nach Laufbahn vor dem gesetzlichen Rentenalter beginnen, das Depot folgt eigenen Regeln.
·Die Datenübermittlung zwischen Besoldungsstelle und Zentraler Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist noch nicht abschließend geklärt.
·Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte prüfen, ob sich der langfristige Vermögensaufbau noch lohnt.
·Wertschwankungen am Kapitalmarkt sind möglich, eine Kombination verschiedener Vorsorgeformen kann das Risiko streuen.
·Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden, ein Wechsel ins neue System sollte sorgfältig geprüft werden.

07 · Vergleich

Altersvorsorgedepot und Pension: Wie passt das zusammen?

Das Altersvorsorgedepot schließt andere Formen der Altersvorsorge nicht aus. Du kannst es parallel zu deiner Pension und weiteren privaten Vorsorgeprodukten nutzen.

Deine Beamtenpension ist eine staatliche Versorgung aus deinem Dienstverhältnis und beträgt maximal 71,75 Prozent deiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Das Altersvorsorgedepot ist dagegen eine private, staatlich geförderte Vorsorge, deren Höhe von deinen Einzahlungen und der Kapitalmarktentwicklung abhängt.

Die Kombination aus Pension und Depot kann deine Versorgungslücke im Ruhestand deutlich verkleinern. Während die Pension eine feste Höhe nach Dienstzeit und Besoldung hat, bietet das Depot Flexibilität bei Einzahlungen und Auszahlungsformen.

  • Deine Pension bleibt unverändert bestehen.
  • Das Depot ergänzt deine Pension um eine flexible, staatlich geförderte Komponente.
  • Die Auszahlungsregeln des Depots unterscheiden sich von denen deiner Pension.
Pension und Altersvorsorgedepot im Vergleich
BeamtenpensionAltersvorsorgedepot
Art der AbsicherungStaatliche Versorgung aus dem DienstverhältnisPrivate, staatlich geförderte Vorsorge
HöheMaximal 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen DienstbezügeAbhängig von Einzahlungen und Kapitalmarktentwicklung
FörderungKeine zusätzliche FörderungGrundzulage bis 540 Euro, Kinderzulage 300 Euro je Kind
Auszahlungs­beginnJe nach Laufbahn teilweise vor dem gesetzlichen RentenalterNach den gesetzlichen Auszahlungsregeln des Depots
FlexibilitätFeste Höhe nach Dienstzeit und BesoldungSparrate jederzeit anpassbar, Sonderzahlungen möglich

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 08.10.2026