StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was passt zu deiner Altersvorsorge?

Beide Wege führen an den Kapitalmarkt, unterscheiden sich aber grundlegend bei Förderung, Steuern und Flexibilität. Deine Entscheidung hängt davon ab, ob du staatliche Zulagen mitnehmen oder frei über dein Geld verfügen willst.

8 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026

Das Wichtigste

  • Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und bietet staatliche Zulagen sowie Steuerfreiheit in der Ansparphase.
  • Ein ETF-Sparplan ist flexibel, wird aber nicht staatlich gefördert und unterliegt der Abgeltungsteuer.
  • Für das Standarddepot im Altersvorsorgedepot gilt eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr.
  • Eine Kombination beider Modelle ist möglich: erst die Förderung ausschöpfen, dann flexibel weitersparen.

01 · Vergleich

Was ist der Kernunterschied zwischen Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan?

Beide Instrumente ermöglichen den langfristigen Vermögensaufbau am Kapitalmarkt. Der entscheidende Unterschied liegt in der staatlichen Förderung und den damit verbundenen Regeln.

Der zentrale Unterschied liegt nicht in der Anlage selbst, sondern in den Spielregeln. Beim Altersvorsorgedepot erhältst du staatliche Zulagen und Steuervorteile, musst dafür aber Einschränkungen bei der Verfügbarkeit deines Geldes akzeptieren. Ein ETF-Sparplan bietet keine Förderung, dafür kannst du dein Guthaben grundsätzlich börsentäglich entnehmen und deine Sparraten jederzeit anpassen.

Die Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr gilt nur für das Standarddepot im Altersvorsorgedepot. Bei ETF-Sparplänen gibt es keine gesetzliche Obergrenze, marktübliche Produkte liegen jedoch oft deutlich darunter.

  • Das Altersvorsorgedepot kündigst du mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, wobei Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden.
  • Beim ETF-Sparplan kannst du Sparraten anpassen, aussetzen und dein Guthaben grundsätzlich jederzeit entnehmen.
  • Die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot umfasst Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus, der ETF-Sparplan kennt keine Zulagen.
Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan im direkten Vergleich
AltersvorsorgedepotETF-Sparplan
Staatliche FörderungZulagen und steuerliche VorteileKeine
Besteuerung in der AnsparphaseKeine Steuern auf ErträgeAbgeltungsteuer und Vorabpauschale
FlexibilitätKündigung mit Frist von drei Monaten zum Quartalsende, Zulagen werden zurückgefordertSparraten anpassbar, Aussetzen möglich, Guthaben grundsätzlich jederzeit entnehmbar
Kostenobergrenze1,0 Prozent pro Jahr im Standarddepot

02 · Was gilt

Wie funktioniert die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot?

Die Förderung ist das zentrale Argument für das Altersvorsorgedepot. Sie setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die du kombinieren kannst.

Die Grundzulage ist gestaffelt: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 50 Cent je Euro, also maximal 180 Euro. Für Beiträge zwischen 360 und 1.800 Euro gibt es 25 Cent je Euro, sodass die Grundzulage insgesamt auf 540 Euro im Jahr steigt.

Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, erhältst du eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist ein monatlicher Sparbeitrag von mindestens 25 Euro. Schließt du deinen Vertrag vor deinem 25. Geburtstag ab, kommt einmalig ein Berufseinsteigerbonus von 200 Euro hinzu.

  • Die volle Grundzulage erhältst du bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 150 Euro im Monat.
  • Einzahlungen bis 1.800 Euro plus Zulagen kannst du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen.
  • Beiträge über 1.800 Euro Eigenleistung im Jahr werden nicht zusätzlich gefördert.

Steuerliche Förderung: Einzahlungen bis 1.800 Euro plus Zulagen als Sonderausgaben absetzbar

Auszahlungen in der Rentenphase (diese werden besteuert)

03 · Kosten

Welche Kosten fallen beim Altersvorsorgedepot und beim ETF-Sparplan an?

Kosten wirken über Jahrzehnte und können dein Endvermögen spürbar beeinflussen. Beim Altersvorsorgedepot gibt es eine gesetzliche Obergrenze, beim ETF-Sparplan nicht.

Für das Standarddepot im Altersvorsorgedepot gilt eine gesetzliche Kostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr auf das angelegte Vermögen. Diese Grenze muss bei jedem Anbieter eingehalten werden und schützt dich vor überhöhten Gebühren.

ETF-Sparpläne sind oft günstiger, marktübliche Produkte liegen zwischen 0,1 und 0,5 Prozent jährlich. Dafür bieten sie keine staatliche Förderung, sodass du die Kostenersparnis gegen die entgangenen Zulagen abwägen musst.

  • Die Kostenobergrenze von 1,0 Prozent gilt für das Standarddepot im Altersvorsorgedepot.
  • ETF-Sparpläne haben keine gesetzliche Obergrenze, sind aber häufig günstiger als das Standarddepot.
  • Schon kleine Kostenunterschiede können sich über Jahrzehnte spürbar auf dein Endvermögen auswirken.

Kurz erklärt

Standarddepot Altersvorsorgedepot

Laufende Kosten im Vergleich

max. 1,0 %

04 · Im Vertrag

Welche steuerlichen Regeln gelten in der Ansparphase und im Ruhestand?

Die Besteuerung unterscheidet sich fundamental. Beim Altersvorsorgedepot zahlst du später auf alles, beim ETF-Sparplan nur auf Gewinne.

Während der Ansparphase fallen im Altersvorsorgedepot keine Steuern auf Erträge an. Einzahlungen bis 1.800 Euro plus Zulagen kannst du als Sonderausgaben geltend machen und so deine Steuerlast im Erwerbsleben senken.

In der Auszahlphase wird die gesamte Auszahlung mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, also Einzahlungen, Förderung und erzielte Gewinne. Beim ETF-Sparplan zahlst du dagegen nur auf Gewinne, in der Regel 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs greift zusätzlich die Teilfreistellung von 30 Prozent.

  • Im Altersvorsorgedepot bleibt die Ansparphase steuerfrei, die Auszahlphase wird voll besteuert.
  • Beim ETF-Sparplan fallen Abgeltungsteuer und Vorabpauschale bereits während der Ansparphase an.
  • Welche Variante günstiger ist, hängt von deinem persönlichen Steuersatz im Ruhestand ab.

Steuerliche Behandlung im Überblick

Ansparphase AltersvorsorgedepotSteuerfreiWährend der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Einzahlungen bis 1.800 Euro plus Zulagen kannst du als Sonderausgaben geltend machen.
Auszahlphase AltersvorsorgedepotVoll besteuertDie spätere Auszahlung wird komplett mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert, also Einzahlungen, Förderung und erzielte Gewinne.
ETF-Sparplan AnsparphaseAbgeltungsteuerAuf Kapitalerträge fallen grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Zusätzlich greift die Vorabpauschale.
ETF-Sparplan Teilfreistellung30 % steuerfreiBei Aktien-ETFs musst du nur 70 Prozent der Gewinne versteuern. Das ergibt einen effektiven Steuersatz von etwa 18,5 Prozent.

05 · Schritt für Schritt

Wann lohnt sich die Kombination aus Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan?

Du musst dich nicht für ein Modell entscheiden. Eine sinnvolle Strategie kann sein, beide Bausteine zu nutzen.

Eine sinnvolle Strategie ist, zunächst die staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot auszuschöpfen und darüber hinaus flexibel in einen ETF-Sparplan zu investieren. Die volle Grundzulage erhältst du bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 150 Euro im Monat.

Geld, das über diese Fördergrenze hinausgeht, kannst du in einen ETF-Sparplan einzahlen. So bleibst du flexibel und kannst jederzeit auf diesen Teil deines Kapitals zugreifen, ohne Zulagen oder Steuervorteile zu verlieren.

  • Bespar das Altersvorsorgedepot bis zur maximalen Förderung von 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr.
  • Zusätzliches Budget fließt in einen ETF-Sparplan, der börsentäglich verfügbar bleibt.
  • Im Altersvorsorgedepot kannst du für einen sichereren Anteil auch Geldmarktfonds nutzen, den renditestärkeren Teil übernimmst du im flexiblen ETF-Sparplan.
01

Fördergrenze ausschöpfen

Bespar das Altersvorsorgedepot bis zur maximalen Förderung. Einzahlungen bis 1.800 Euro plus Zulagen kannst du über den Sonderausgabenabzug in deiner Steuererklärung geltend machen.

02

Zusätzliches Budget flexibel anlegen

Geld, das über die Fördergrenze hinausgeht, kannst du in einen ETF-Sparplan einzahlen. So bleibst du flexibel und kannst jederzeit auf das Kapital zugreifen.

03

Risiko streuen

Im Altersvorsorgedepot kannst du für einen sichereren Anteil auch Geldmarktfonds nutzen. Den renditestärkeren Teil übernimmst du im flexiblen ETF-Sparplan mit Aktien-ETFs.

06 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Entscheidung vermeiden?

Typische Denkfehler führen dazu, dass du entweder Förderung verschenkst oder dich unnötig unflexibel machst.

Das Altersvorsorgedepot pauschal wegen deines Alters abzuschreiben, ist ein typischer Fehler. Auch kurz vor der Rente kannst du von Zulagen profitieren, wenn du risikoarm anlegst, etwa in Geldmarktfonds statt in Aktien-ETFs.

Ein weiterer Fehler ist, nur auf die spätere Steuerlast zu schauen. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Förderung, Steuervorteilen, Kosten und Auszahlungsregeln. Die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende beim Altersvorsorgedepot solltest du ebenfalls einplanen, wenn du auf dein Geld angewiesen sein könntest.

  • Übersieh die Kinderzulage nicht: Ab 25 Euro Sparbeitrag im Monat erhältst du volle 300 Euro pro Kind und Jahr.
  • Vergiss den Berufseinsteigerbonus nicht, wenn du vor deinem 25. Geburtstag abschließt.
  • Kündige einen bestehenden Riester-Vertrag nicht vorschnell, dabei können Zulagen und Steuervorteile verloren gehen.

Häufige Fehler bei der Wahl zwischen Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan

·Das Altersvorsorgedepot pauschal wegen des Alters abzuschreiben: Auch kurz vor der Rente kannst du von Zulagen profitieren, wenn du risikoarm anlegst.
·Nur auf die spätere Steuerlast zu schauen: Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Förderung, Steuervorteilen, Kosten und Auszahlungsregeln.
·Die Kündigungsfrist zu ignorieren: Beim Altersvorsorgedepot dauert ein Zugriff auf dein Geld bis zu drei Monate, beim ETF-Sparplan geht es börsentäglich.

07 · Was gilt

Welche Auszahlungs­optionen bietet das Altersvorsorgedepot im Ruhestand?

Die Auszahlungsphase ist flexibler als bei klassischen Riester-Verträgen. Du hast mehrere Optionen, wie du an dein Geld kommst.

Im Ruhestand hast du beim Altersvorsorgedepot mehr Wahlmöglichkeiten als bei klassischen Riester-Verträgen. Du kannst zwischen einer lebenslangen Rente und einer Zeitrente mit festgelegter Laufzeit wählen.

Bei kleinen Auszahlungsbeträgen greift die Kleinbetragsrentenregelung: Liegt deine spätere Monatsrente bei höchstens 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, kannst du dir das gesamte angesparte Geld zu Beginn der Auszahlungsphase auf einen Schlag auszahlen lassen. Auf Basis der Werte für 2026 entspricht das 59,33 Euro im Monat.

  • Eine lebenslange Rente ist im Altersvorsorgedepot möglich.
  • Eine Zeitrente mit festgelegter Laufzeit steht dir ebenfalls offen.
  • Eine vorzeitige vollständige Auszahlung ohne Rückforderung der Zulagen ist nicht möglich.

Möglich

·Lebenslange Rente
·Zeitrente mit festgelegter Laufzeit
·Einmalige Auszahlung bei Kleinbetragsrente (maximal 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße, 2026: 59,33 Euro)

Nicht möglich

·Vorzeitige vollständige Auszahlung ohne Rückforderung der Zulagen
·Auszahlung vor Rentenbeginn ohne Kündigung mit Frist von drei Monaten zum Quartalsende

08 · Hintergrund

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen ab 2027?

Das Altersvorsorgedepot löst Riester nicht ab, sondern ergänzt die private Altersvorsorge. Bestehende Verträge bleiben unangetastet.

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Du kannst sie weiter besparen und die gewohnten Zulagen erhalten, auch nach dem Start des Altersvorsorgedepots am 1. Januar 2027.

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wer neu in die geförderte private Altersvorsorge einsteigen will, nutzt das Altersvorsorgedepot. Ein automatischer Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen.

  • Prüfe deinen bestehenden Riester-Vertrag genau, bevor du ihn kündigst, denn dabei können Zulagen und Steuervorteile verloren gehen.
  • Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende öffnet das Altersvorsorgedepot ab 2027 den Zugang zur geförderten privaten Altersvorsorge.
  • Die Frühtstart-Rente mit 10 Euro pro Monat je Kind von 6 bis 18 Jahren ist als Gesetzentwurf beschlossen, der Start ist für 2027 geplant.

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Du kannst sie weiter besparen und die gewohnten Zulagen erhalten.

Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Wer neu in die geförderte private Altersvorsorge einsteigen will, nutzt das Altersvorsorgedepot.

Ein Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch vorgesehen. Prüfe deinen Vertrag genau, bevor du ihn kündigst, denn dabei können Zulagen und Steuervorteile verloren gehen.

Häufige Fragen

Fragen zu Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan

Investieren

Mehr zu Investieren

AltersvorsorgedepotGefördertes AltersvorsorgedepotAltersvorsorgedepot vs. RiesterAltersvorsorgedepot KostenAltersvorsorgedepot ETFAltersvorsorgedepot abschließenAltersvorsorgedepot ab wannETF-Sparplan für Anfänger

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 08.10.2026