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Altersvorsorgedepot mit ETF: So funktioniert die staatlich geförderte Rente ab 2027

Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027 und löst die Riester-Rente als zentrales Förderprodukt ab. Du kannst dann staatlich bezuschusst in ETFs sparen, ohne dass eine Kapitalgarantie die Rendite drückt.

8 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 08.10.2026

Das Wichtigste

  • Bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr, plus 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro für unter 25-Jährige.
  • Gefördert werden jährliche Eigenbeiträge bis 1.800 Euro, die du in ETFs oder ein Standarddepot anlegen kannst.
  • Ab 65 Jahren sind 30 Prozent Einmalauszahlung möglich, der Rest fließt in einen Auszahlungsplan bis mindestens 85.
  • Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, neue Riester-Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr.

01 · Grundlagen

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich zertifiziertes Depot für die private Altersvorsorge. Es verbindet die Förderlogik der Riester-Rente mit der Renditechance von Wertpapieren wie ETFs.

Es ist zweckgebunden und wird getrennt von deinem normalen Depot geführt. Anders als bei der Riester-Rente ist eine Kapitalgarantie nicht verpflichtend, dein Geld kann also vollständig in renditeorientierte Anlagen wie ETFs fließen.

Für dich bedeutet das: Du kannst von den Renditechancen des Kapitalmarkts profitieren, während der Staat deine Einzahlungen mit Zulagen unterstützt. Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente als zentrales Förderprodukt ab und steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten offen.

  • Das Depot ist staatlich zertifiziert und zweckgebunden für deine Altersvorsorge.
  • Eine Kapitalgarantie ist nicht vorgeschrieben, du kannst in ETFs investieren.
  • Es ist der Nachfolger der Riester-Rente und für mehr Personengruppen zugänglich.

Kurz erklärt

Altersvorsorgedepot

Ein ab 2027 verfügbares, staatlich gefördertes Depot für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Das Kapital wird in renditeorientierte Anlagen wie ETFs investiert, eine Kapitalgarantie gibt es nicht.

Es löst die Riester-Rente als zentrales Förderprodukt ab und steht auch Selbstständigen, Freiberuflern und Beamten offen.

02 · Kosten

So hoch ist die staatliche Förderung

Die Zulagen sind degressiv gestaltet: Für kleinere Sparbeträge erhältst du eine höhere Förderquote als für größere. Die maximale Grundzulage erreichst du mit einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr.

Die staatliche Förderung ist degressiv gestaltet. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 50 Cent pro Euro, also maximal 180 Euro. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr gibt es 25 Cent, sodass die Grundzulage auf 540 Euro im Jahr steigt.

Zusätzlich zur Grundzulage gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr. Für die volle Kinderzulage genügt ein Sparbeitrag von 25 Euro im Monat. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

  • Bei 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 180 Euro Grundzulage.
  • Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du 540 Euro Grundzulage.
  • Die Kinderzulage beträgt 300 Euro pro Kind und Jahr, der Berufseinsteigerbonus einmalig 200 Euro.

Staatliche Zulagen im Altersvorsorgedepot pro Jahr

Grundzulage bei 360 Euro Eigenbeitrag180 EUR
Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag540 EUR
Kinderzulage je Kind300 EUR
Berufseinsteigerbonus (einmalig)200 EUR

03 · Vergleich

Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?

Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen und Steuervorteile, schränkt die Verfügbarkeit des Kapitals aber ein. Ein normales ETF-Depot bleibt flexibler, verzichtet jedoch auf staatliche Förderung.

Der zentrale Unterschied liegt in der staatlichen Förderung und der steuerlichen Behandlung. Im Altersvorsorgedepot wachsen deine Kursgewinne bis zur Rente steuerfrei, die Versteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Alter. Ein normales ETF-Depot wird dagegen jährlich über die Vorabpauschale und die Abgeltungsteuer auf Gewinne belastet.

Die Flexibilität ist jedoch unterschiedlich. Vor der Rente kommst du an das Kapital im Altersvorsorgedepot nur mit Verlust der Förderung heran, eine Ausnahme ist der Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum. Ein normales ETF-Depot kannst du jederzeit ohne Einschränkungen auflösen.

  • Das Altersvorsorgedepot bietet Zulagen und steuerfreies Wachstum bis zur Rente.
  • Ein normales ETF-Depot ist flexibler, verzichtet aber auf staatliche Zulagen.
  • Die Verfügbarkeit vor der Rente ist im Altersvorsorgedepot stark eingeschränkt.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
AltersvorsorgedepotNormales ETF-Depot
Staatliche ZulagenBis zu 540 EUR Grundzulage pro Jahr, plus Kinderzulage und BerufseinsteigerbonusKeine Zulagen
Steuerliche BehandlungNachgelagerte Versteuerung im Alter, Steuerfreies Wachstum bis zur RenteJährliche Besteuerung von Dividenden und Vorabpauschale, Abgeltungsteuer auf Gewinne
Verfügbarkeit vor der RenteNur mit Verlust der Förderung, Ausnahme: Kauf von selbstgenutztem WohneigentumJederzeit ohne Einschränkungen
KapitalgarantieNicht verpflichtendNicht vorhanden
Auszahlung ab 6530 % Einmalzahlung möglich, Rest als Auszahlungsplan bis mindestens 85Freie Entnahme oder Verkauf

04 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Ansparphase

In der Ansparphase zahlst du flexibel per Sparplan oder Einmalbetrag ein. Der Staat prüft deinen Anspruch auf Zulagen und schreibt sie deinem Depot gut.

Du eröffnest ein staatlich zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter deiner Wahl. Das Depot ist zweckgebunden und getrennt von deinem normalen Depot. Anschließend zahlst du flexibel per Sparplan oder Einmalbetrag ein, gefördert werden jährliche Eigenbeiträge bis 1.800 Euro.

Der Staat zahlt dir die Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich direkt ins Depot. Für Kinder gibt es 300 Euro pro Kind und Jahr, für unter 25-Jährige einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Die Mindesteinzahlung für den Erhalt der Zulage liegt bei 120 Euro im Jahr.

  • Du eröffnest ein zertifiziertes Depot und zahlst flexibel ein.
  • Gefördert werden jährliche Eigenbeiträge bis 1.800 Euro.
  • Die Zulagen werden direkt deinem Depot gutgeschrieben.
01

Depot eröffnen

Du eröffnest ein staatlich zertifiziertes Altersvorsorgedepot bei einem Anbieter deiner Wahl. Das Depot ist zweckgebunden und getrennt von deinem normalen Depot.

02

Eigenbeitrag einzahlen

Du zahlst flexibel ein, per Sparplan oder Einmalbetrag. Gefördert werden jährliche Eigenbeiträge bis 1.800 Euro, die Mindesteinzahlung für die Zulage liegt bei 120 Euro im Jahr.

03

Zulagen erhalten

Der Staat zahlt dir die Grundzulage von bis zu 540 Euro jährlich direkt ins Depot. Für Kinder gibt es 300 Euro pro Kind und Jahr, für unter 25-Jährige einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

04

Steuervorteil nutzen

Deine Einzahlungen inklusive Zulagen kannst du als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das kann zu einer Steuererstattung führen.

05

Kapital anlegen

Das Geld investierst du in ETFs oder ein Standarddepot. Kursgewinne und Erträge bleiben bis zur Rente steuerfrei.

05 · Was gilt

Was gilt in der Auszahlungs­phase?

Ab 65 Jahren kannst du über dein angespartes Kapital verfügen. Die Auszahlung ist gesetzlich geregelt und unterscheidet sich deutlich von einem normalen Depot.

Zu Beginn der Auszahlungsphase darfst du 30 Prozent des Kapitals als Einmalzahlung entnehmen. Der Rest wird über einen Auszahlungsplan ausgezahlt, der mindestens bis zu deinem 85. Lebensjahr läuft.

Neben lebenslangen Renten sind auch Zeitrenten als Alternative möglich. Eine vollständige Auszahlung des Kapitals vor dem 65. Lebensjahr ist nicht erlaubt. Eine vorzeitige Entnahme ohne Verlust der Förderung ist ausgeschlossen, eine Ausnahme gilt für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.

  • 30 Prozent des Kapitals kannst du zum Rentenbeginn als Einmalzahlung erhalten.
  • Der Rest wird mindestens bis zum 85. Lebensjahr als Auszahlungsplan ausgezahlt.
  • Zeitrenten sind als Alternative zur lebenslangen Rente möglich.

Erlaubt

·30 % des Kapitals als Einmalzahlung zum Rentenbeginn
·Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr
·Zeitrenten als Alternative zur lebenslangen Rente
·Entnahme für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum

Nicht erlaubt

·Vollständige Auszahlung des Kapitals vor dem 65. Lebensjahr
·Vorzeitige Entnahme ohne Verlust der Förderung
·Neue Riester-Verträge ab 2027

06 · Kosten

Welche Kosten entstehen im Altersvorsorgedepot?

Die Kosten hängen vom Anbieter und vom gewählten Depotmodell ab. Für das Standarddepot gilt eine gesetzliche Kostengrenze, bei selbst gewählten ETFs kommen Produktkosten hinzu.

Für das Standarddepot gilt eine gesetzliche Obergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr. Bei selbst gewählten ETFs kommen die Produktkosten hinzu, die bei breit streuenden Indexfonds oft zwischen 0,1 und 0,5 Prozent pro Jahr liegen.

Einige Anbieter verzichten auf eine Depotführungsgebühr. Zusätzlich können Spreads und Transaktionskosten anfallen. Die genauen Konditionen legt jeder Anbieter selbst fest, ein Vergleich lohnt sich daher.

  • Das Standarddepot kostet maximal 1,0 Prozent pro Jahr.
  • Selbst gewählte ETFs verursachen Produktkosten von etwa 0,1 bis 0,5 Prozent pro Jahr.
  • Depotführung, Spreads und Transaktionskosten variieren je nach Anbieter.

Typische Kostenbestandteile im Altersvorsorgedepot

Standarddepot (gesetzliche Obergrenze)1,0 %
Selbst gewählte ETFs (TER)0,1–0,5 %
Depotführung bei einigen Anbietern0 EUR

07 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Altersvorsorgedepot

Wer das Altersvorsorgedepot falsch nutzt, verschenkt Förderung oder zahlt unnötig Steuern. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Wer zu wenig einzahlt, verschenkt Förderung. Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du keine Zulage. Zahle mindestens 360 Euro, um die volle Förderquote von 50 Cent je Euro mitzunehmen.

Ein weiterer Fehler ist die vorzeitige Entnahme. Wer vor dem Rentenbeginn Geld entnimmt, verliert die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. Plane das Depot als langfristige Anlage und vergleiche die Kosten verschiedener Anbieter, bevor du dich festlegst.

  • Zahle mindestens 360 Euro im Jahr ein, um die volle Förderquote zu erhalten.
  • Über 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr hinaus gibt es keine weitere Grundzulage.
  • Vermeide vorzeitige Entnahmen, um Zulagen und Steuervorteile nicht zu verlieren.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

·Zu wenig einzahlen: Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr erhältst du keine Zulage. Zahle mindestens 360 Euro, um die volle Förderquote von 50 Cent je Euro mitzunehmen.
·Fördergrenze ignorieren: Über 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr hinaus gibt es keine weitere Grundzulage. Prüfe, ob sich zusätzliche Einzahlungen in ein normales Depot lohnen.
·Vorzeitig entnehmen: Wer vor dem Rentenbeginn Geld entnimmt, verliert die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile. Plane das Depot als langfristige Anlage.
·Kosten nicht vergleichen: Die Depotkosten unterscheiden sich je nach Anbieter und Modell. Ein teures Depot kann die Förderung aufzehren.
·Steuervorteil nicht beantragen: Die Sonderausgabenabzug musst du in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Ohne Antrag entgeht dir die Steuererstattung.

08 · Was gilt

Altersvorsorgedepot für Selbstständige und Beamte

Anders als bei der Riester-Rente sind jetzt auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt. Das erweitert den Kreis der Nutzer deutlich.

Das erweitert den Kreis der Nutzer deutlich. Auch Beamte können das Altersvorsorgedepot nutzen.

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, also zum Beispiel Angestellte und Auszubildende. Nicht förderberechtigt sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Für Kinder unter 18 Jahren ist die Frühstart-Rente geplant.

  • Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind förderberechtigt.
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sind förderberechtigt.
  • Für Kinder unter 18 Jahren ist die Frühstart-Rente als eigenes Produkt geplant.

Förderberechtigt

·Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Angestellte, Auszubildende)
·Selbstständige
·Freiberufler
·Gewerbetreibende
·Beamte

Nicht förderberechtigt

·Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
·Kinder unter 18 Jahren (für sie ist die Frühstart-Rente geplant)

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 08.10.2026