Nebenkostenprivileg fällt weg ab 2024 Was ändert sich für Mieter & Studierende?
Seit 2024 ist das Nebenkostenprivileg weggefallen – was das bedeutet, welche Kosten auf dich zukommen & wie du jetzt sparst.
- Das Nebenkostenprivileg erlaubte Vermietern, TV-Kabelgebühren pauschal auf alle Mieter umzulegen – auch auf jene ohne eigenen Kabelanschluss.
- Die Kosten wurden als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen, Mieter hatten keine Wahl.
- Das Privileg war ursprünglich aus der Zeit der analogen Kabelinfrastruktur und wurde mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) abgeschafft.
- Für Studierende in Wohnheimen oder Sammelverträgen ist diese Änderung besonders relevant.
Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung: Das steckt hinter der Abschaffung ab 2024
Das Nebenkostenprivileg erlaubte Vermietern, TV-Kabelgebühren pauschal auf alle Mieter umzulegen – auch auf jene ohne eigenen Kabelanschluss.
Millionen Mieter in Deutschland mussten jahrzehntelang für Kabelfernsehen zahlen, ob sie es wollten oder nicht. Das sogenannte Nebenkostenprivileg machte das möglich. Seit dem 1. Juli 2024 ist damit Schluss: Vermieter dürfen Kabelgebühren nicht mehr pauschal auf die Betriebskosten umlegen. Was das konkret bedeutet, welche Rechte du jetzt hast und wie du bares Geld sparst, erfährst du hier.
AUF EINEN BLICK
- Die Kosten wurden als Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen, Mieter hatten keine Wahl.
- Das Privileg war ursprünglich aus der Zeit der analogen Kabelinfrastruktur und wurde mit dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) abgeschafft.
- Für Mieter in Gebäuden mit Sammelverträgen ist diese Änderung besonders relevant.
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Was war das Nebenkostenprivileg? Einfach erklärt
Ab dem gesetzlich festgelegten Stichtag dürfen Vermieter Kabelgebühren nicht mehr als Betriebskosten umlegen – Mieter zahlen nur noch, was sie selbst bestellen.
Das Nebenkostenprivileg – manchmal auch „Kabelprivileg" genannt – war eine jahrzehntelang praktizierte Regelung, die es Vermietern erlaubte, die Kosten für den Kabelanschluss eines Gebäudes pauschal auf alle Mieterinnen und Mieter umzulegen. Es spielte dabei keine Rolle, ob jemand tatsächlich Kabelfernsehen nutzte oder schaute: Die Gebühr erschien einfach in der jährlichen Nebenkostenabrechnung, versteckt unter Positionen wie „Kabelfernsehen", „TV-Grundversorgung" oder „Gemeinschaftsantenne". Widerspruchsmöglichkeiten gab es kaum – wer in einem Haus mit Sammelvertrag wohnte, zahlte schlicht mit.
Der historische Ursprung dieser Praxis liegt in der Ära der analogen Kabelinfrastruktur. Als in den 1980er Jahren das Kabelnetz in Deutschland ausgebaut wurde, war ein zentraler Hausanschluss technisch und wirtschaftlich sinnvoll: Der Vermieter schloss einen Vertrag für das gesamte Gebäude ab, die Kosten wurden auf die Mieter verteilt. Das war für alle Seiten praktikabel – und für Kabelanbieter wie Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) und Telekom äußerst lukrativ, denn die Einnahmen aus Millionen von Haushalten waren quasi garantiert.
Mit der Digitalisierung und dem Aufstieg von Streaming-Diensten wurde diese Pauschalumlage jedoch zunehmend anachronistisch. Wer ohnehin alles über Netflix, die ARD-Mediathek oder YouTube schaut, hat keinen einzigen Nutzen aus einem Kabelanschluss – zahlt aber trotzdem dafür. Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG), das der Bundestag 2021 verabschiedete, setzte dem Treiben ein Ende und räumte eine Übergangsfrist von drei Jahren ein. Diese Frist lief am 30. Juni 2024 aus.
Für alle Mieterinnen und Mieter in Gebäuden mit Sammelverträgen war und ist diese Änderung besonders relevant. Gerade in Haushalten mit kleinerem Budget, in denen jeder Euro zählt, summiert sich eine monatliche Kabelgebühr – auch wenn sie auf den ersten Blick klein wirkt – über ein Jahr hinweg zu einem spürbaren Betrag. Die Abschaffung des Privilegs ist damit nicht nur rechtlich bedeutsam, sondern auch finanziell ein echter Gewinn.
AUF EINEN BLICK
- Die Übergangsfrist aus dem TKModG (2021) ist abgelaufen; bestehende Sammelverträge mussten von Vermietern gekündigt werden.
- Mieter können seitdem ihren TV-Empfangsweg frei wählen: Kabel, Satellit, DVB-T2 oder Streaming.
- Vermieter, die weiterhin Kabelgebühren umlegen, verstoßen gegen geltendes Recht – Widerspruch ist möglich.
Die Änderung ab 2024: Was genau fällt weg?
Bewohner von Mehrfamilienhäusern waren besonders häufig von Sammelverträgen betroffen.
Der entscheidende Stichtag ist der 1. Juli 2024. Ab diesem Datum dürfen Vermieterinnen und Vermieter die Kosten für einen Kabelanschluss nicht mehr als Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter umlegen. Das bedeutet: Sammelverträge zwischen Wohnungseigentümern oder Hausverwaltungen und Kabelanbietern hätten bis zu diesem Datum gekündigt werden müssen. Vermieter, die das versäumten oder die Gebühren weiterhin in die Nebenkostenabrechnung aufnehmen, handeln rechtswidrig.
Die Übergangsfrist, die das TKModG 2021 eingeräumt hatte, war explizit dafür gedacht, bestehende Sammelverträge geordnet abzuwickeln. Kabelanbieter und Vermieter hatten drei Jahre Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen – eine großzügige Zeitspanne, die auch von der Immobilienwirtschaft im Gesetzgebungsverfahren als ausreichend anerkannt wurde. Seit dem 1. Juli 2024 gilt daher ohne Ausnahme: Kein Mieter muss mehr für ein TV-Signal zahlen, das er nicht selbst bestellt hat.
Gleichzeitig öffnet die Änderung den Markt für individuelle Wahlfreiheit. Mieter können seitdem ihren TV-Empfangsweg vollkommen frei wählen – ob Kabel, Satellit, DVB-T2 HD oder rein digitales Streaming. Wer Kabelfernsehen weiterhin möchte, schließt einfach einen eigenen Vertrag direkt mit dem Anbieter ab. Wer ohnehin nur streamt, zahlt schlicht gar nichts mehr für einen TV-Anschluss. Das ist ein grundlegender Paradigmenwechsel gegenüber der jahrzehntelangen Praxis.
Wichtig zu wissen: Vermieter, die trotzdem noch Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung ausweisen, können von Mieterinnen und Mietern schriftlich aufgefordert werden, diese Position zu streichen. Im Streitfall kann ein Mieterverein oder die Verbraucherzentrale weiterhelfen. Das Recht ist in diesem Fall eindeutig auf der Seite der Mieter.
AUF EINEN BLICK
- Du hast jetzt das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie du Fernsehen empfängst – und dafür selbst zu zahlen.
- Prüfe deine aktuelle Nebenkostenabrechnung: Taucht dort noch eine Position für 'Kabelfernsehen', 'TV-Versorgung' o.Ä. auf, widersprich schriftlich.
- Für viele Mieter, die ohnehin per Streaming schauen, bedeutet das eine echte Kostenersparnis.
- Wichtig: Auch in Wohnanlagen mit Sammelverträgen gilt die neue Regelung – informiere dich bei deinem Vermieter oder der Hausverwaltung.
Was bedeutet das konkret?
Prüfe deine letzte Nebenkostenabrechnung auf unzulässige Kabelgebühren-Positionen.
Mieterinnen und Mieter gehören zu den Bevölkerungsgruppen, die am häufigsten in Wohnformen leben, in denen Sammelverträge üblich waren: Mehrfamilienhäuser, Apartments und größere Wohngemeinschaften wurden oft über einen zentralen Kabelanschluss mit TV-Signal versorgt. Für viele war die monatliche Kabelgebühr ein fixer Bestandteil der Nebenkosten – ohne dass sie jemals gefragt wurden, ob sie diesen Dienst überhaupt wünschen.
Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs hast du als Mieterin oder Mieter das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie du Fernsehen empfängst – und du zahlst ausschließlich für das, was du tatsächlich haben möchtest. Wer ohnehin alles über Streaming-Dienste, Mediatheken oder YouTube konsumiert, kann künftig vollständig auf einen kostenpflichtigen TV-Anschluss verzichten. Das ist gerade bei einem straffen Haushaltsbudget eine echte Entlastung.
Der erste und wichtigste Schritt: Prüfe deine aktuelle Nebenkostenabrechnung. Tauchen dort Positionen wie „Kabelfernsehen", „TV-Versorgung", „Gemeinschaftsantenne" oder ähnliche Begriffe auf und bezieht sich die Abrechnungsperiode auf die Zeit nach dem 1. Juli 2024, dann widersprich schriftlich und fristgerecht. Beachte dabei, dass Mieter in der Regel zwölf Monate Zeit haben, einer Nebenkostenabrechnung zu widersprechen. Lass dir keine Fristen entgehen – nutze diese aktiv zu deinem Vorteil.
Für Bewohner von Wohngemeinschaften gilt: Wenn der Mietvertrag direkt mit dem Vermieter geschlossen wurde (was in den meisten WGs der Fall ist), gelten für jede Person als Mieter dieselben Rechte. Lebst du in einer Wohnung mit Sammelvertrag, lohnt es sich, beim Vermieter oder der Hausverwaltung direkt nachzufragen, ob und wie die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs umgesetzt wurde. Viele Vermieter haben ihre Verträge bereits angepasst oder informieren ihre Mieter aktiv.
AUF EINEN BLICK
- Widersprich der Abrechnung schriftlich und fristgerecht (die Widerspruchsfrist für Nebenkostenabrechnungen beachten).
- Kontaktiere bei Streit den örtlichen Mieterverein oder den Deutschen Mieterbund – Mitgliedschaft lohnt sich als Mieterin oder Mieter.
- Forde deinen Vermieter auf, den bestehenden Sammelvertrag nachzuweisen oder die Position zu streichen.
- Dokumentiere alles schriftlich (E-Mail oder Brief mit Einwurfeinschreiben).
Deine Rechte als Mieter: Was du jetzt tun kannst
Streaming-Dienste (ARD-Mediathek, ZDF-Mediathek, YouTube etc.) sind für viele Haushalte kostenfrei ausreichend.
Der erste Schritt ist die Analyse deiner letzten Nebenkostenabrechnung. Geh jede einzelne Position durch und achte auf Begriffe wie „Kabelfernsehen", „Kabelanschluss", „Antenne", „TV-Grundversorgung" oder ähnliche Formulierungen. Betrifft diese Position einen Zeitraum ab dem 1. Juli 2024 oder danach, ist die Umlage unzulässig – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Das Gesetz bricht hier den Vertrag.
Wenn du eine unzulässige Position gefunden hast, widersprich schriftlich – am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit du einen Nachweis hast. In deinem Widerspruch benennst du die beanstandete Position, verweist auf das TKModG und die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ab dem 1. Juli 2024 und forderst den Vermieter auf, die Position zu streichen sowie gegebenenfalls zu viel gezahlte Beträge zurückzuerstatten. Bleib dabei sachlich und freundlich, aber bestimmt.
Sollte dein Vermieter sich weigern oder nicht reagieren, ist der nächste Anlaufpunkt der örtliche Mieterverein oder der Deutsche Mieterbund. Eine Mitgliedschaft im Mieterverein kostet im Jahr in der Regel einen überschaubaren Betrag und lohnt sich für alle Mieter besonders: Mietstreitigkeiten sind häufiger als man denkt, und eine rechtliche Erstberatung ist als Mitglied kostenlos. Alternativ bieten auch viele Verbraucherzentralen eine kostenlose oder günstige Erstberatung zu Mietrechtsfragen an.
Du kannst deinen Vermieter außerdem schriftlich auffordern, den zugrundeliegenden Sammelvertrag mit dem Kabelanbieter nachzuweisen. Besteht tatsächlich noch ein solcher Vertrag, ist der Vermieter – nicht du – verpflichtet, diesen aufzulösen. Die Kosten für einen eventuellen Vertragsbruch auf Vermieterseite sind nicht auf die Mieter umlegbar. Rechtlich stehst du also auf sicherem Grund.
AUF EINEN BLICK
- DVB-T2 HD bietet kostenfreien terrestrischen Empfang der öffentlich-rechtlichen Sender ohne monatliche Grundgebühr.
- Satellitenempfang via Schüssel ist einmalig in der Anschaffung und danach weitgehend kostenfrei (öffentlich-rechtlich).
- Wer weiterhin Kabel möchte, schließt nun einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter ab – direkt und ohne Umweg über den Vermieter.
- Tipp: Vergleiche die monatlichen Kosten verschiedener Empfangswege – oft ist eine Kombination aus DVB-T2 und einem Streaming-Abo am günstigsten.
Alternativen zum Kabelfernsehen: Was du stattdessen nutzen kannst
Das Wegfallen des Nebenkostenprivilegs betrifft ausschließlich die Kabelgebühren – nicht den Rundfunkbeitrag (GEZ).
Die gute Nachricht für viele Verbraucher:innen: Wer auf lineares Fernsehen ohnehin kaum angewiesen ist, findet kostenlose Alternativen in Hülle und Fülle. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender – ARD, ZDF, arte, 3sat und viele mehr – sind vollständig kostenlos zugänglich und bieten neben Live-Streams auch umfangreiche On-Demand-Bibliotheken. Wer Nachrichten, Dokumentationen und Serien schaut, findet hier oft alles, was er braucht.
DVB-T2 HD ist eine weitere interessante Option: Der terrestrische Empfang über Antenne ist für alle öffentlich-rechtlichen Programme kostenlos – ohne monatliche Grundgebühr, ohne Vertrag. Eine geeignete Antenne gibt es für einen überschaubaren Einmalpreis im Fachhandel. In gut versorgten städtischen Gebieten ist die Empfangsqualität in der Regel sehr gut. Private Sender in HD erfordern zwar ein Abo, sind für viele Haushalte aber kein Muss.
Satellitenempfang über eine Schüssel ist nach der Anschaffung ebenfalls weitgehend kostenfrei für alle öffentlich-rechtlichen und viele private Programme in SD. In einer Mietwohnung ist die Montage einer Satellitenschüssel allerdings genehmigungspflichtig und nicht immer möglich – hier lohnt die Absprache mit dem Vermieter. Wer hingegen weiterhin Kabelfernsehen möchte, schließt jetzt einfach einen eigenen Vertrag direkt mit dem Anbieter ab. Der Vorteil: Du hast Kontrolle über Laufzeit und Konditionen und kannst den Vertrag kündigen, wenn du umziehst oder das Angebot nicht mehr brauchst.
Streaming-Abonnements wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime lassen sich ideal auf mehrere Personen im Haushalt aufteilen, sofern die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters das erlauben. Kombiniert mit kostenlosen Mediatheken kommt man so oft zu einem umfassenden TV-Erlebnis zu einem Bruchteil der Kosten eines Kabelabonnements – und ohne monatliche Verpflichtung gegenüber dem Vermieter.
AUF EINEN BLICK
- Der Rundfunkbeitrag ist eine separate gesetzliche Abgabe, die pro Haushalt anfällt – unabhängig vom Empfangsweg.
- In einem gemeinsamen Haushalt wird in der Regel ein Beitrag pro Haushalt gezahlt.
- Geringverdienende können eine Befreiung beantragen – prüfe deine Berechtigung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
- Der Rundfunkbeitrag kann nicht vom Vermieter umgelegt werden und erscheint nicht in der Nebenkostenabrechnung.
GEZ / Rundfunkbeitrag: Was hat sich hier geändert?
Schritt 1: Abrechnung erhalten und Fristen prüfen – Vermieter müssen die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
Es ist wichtig, zwei Dinge klar auseinanderzuhalten: Das Wegfallen des Nebenkostenprivilegs betrifft ausschließlich die privaten Kabelgebühren – also das, was du an deinen Kabelanbieter zahlst. Der Rundfunkbeitrag, umgangssprachlich noch oft als „GEZ" bezeichnet, ist eine vollständig davon getrennte, gesetzlich geregelte Abgabe und von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nicht betroffen.
Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben – nicht pro Person und nicht pro Gerät. In einem Mehrpersonenhaushalt zahlt also der Haushalt als Ganzes einen Beitrag, egal ob drei oder fünf Personen dort wohnen. Das ist eine häufige Quelle der Verwirrung: Nicht jede Person im Haushalt muss zahlen, sondern nur der Haushalt. Wer in einer Wohngemeinschaft oder mit Partner:in oder Familie zusammenlebt, sollte sich intern absprechen, wer den Beitrag anmeldet, und die Kosten dann gemeinschaftlich teilen.
Für Empfänger:innen von Sozialleistungen und andere Personen mit geringem Einkommen gibt es die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Der zuständige ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice prüft auf Antrag, ob eine Befreiung oder Ermäßigung möglich ist. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht oder ein geringes Einkommen hat, hat gute Chancen auf eine vollständige Befreiung. Das ist ein oft übersehener Hebel zur Kostenreduktion – und einen Antrag zu stellen kostet nichts außer etwas Zeit.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Alle Kostenpositionen durchgehen – achte auf Begriffe wie 'Kabelfernsehen', 'Antenne', 'TV-Grundversorgung'.
- Schritt 3: Unzulässige Positionen markieren und schriftlich beim Vermieter reklamieren.
- Schritt 4: Falls nötig, Mieterverein oder Verbraucherzentrale einschalten.
- Nutze unseren Finanz-Score-Rechner, um dein monatliches Wohnbudget im Blick zu behalten und Einsparungen sichtbar zu machen.
Nebenkostenabrechnung prüfen: So gehst du konkret vor
Die Änderung beim Nebenkostenprivileg ist eine Chance, deine monatlichen Wohnkosten aktiv zu optimieren.
Schritt 1: Warte auf deine Nebenkostenabrechnung und prüfe zunächst die Fristen. Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorzulegen. Kommt sie zu spät, können Nachforderungen des Vermieters in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden – ein Vorteil für dich als Mieter, falls es zu Streit kommt. Umgekehrt hast du selbst ebenfalls zwölf Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände zu erheben.
Schritt 2: Geh die Abrechnung Zeile für Zeile durch. Halte Ausschau nach Begriffen wie „Kabelfernsehen", „Kabelanschluss", „Gemeinschaftsantenne", „TV-Grundversorgung", „Breitbandkabelanschluss" oder ähnlichen Bezeichnungen. Auch umschriebene Formulierungen wie „Medienversorgung" können Kabelgebühren meinen. Notiere dir den ausgewiesenen Betrag und den Abrechnungszeitraum.
Schritt 3: Wenn du eine solche Position gefunden hast und der Zeitraum den 1. Juli 2024 oder danach umfasst, formuliere einen schriftlichen Widerspruch. Dieser sollte folgende Elemente enthalten: deinen Namen und deine Anschrift, die Bezeichnung der beanstandeten Position, den Verweis auf die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs durch das TKModG, die Aufforderung zur Korrektur der Abrechnung sowie – falls du bereits zu viel gezahlt hast – eine Forderung zur Rückerstattung des entsprechenden Betrags. Sende den Widerspruch per Einschreiben.
Schritt 4: Falls dein Vermieter nicht reagiert oder die Forderung ablehnt, wende dich an den Mieterverein in deiner Stadt oder an die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes. Viele lokale Beratungsstellen bieten zudem eigene Beratungsangebote für Wohnangelegenheiten an. Scheue dich nicht, diese zu nutzen – du bist im Recht, und professionelle Unterstützung macht in solchen Situationen oft den Unterschied.
AUF EINEN BLICK
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- Kleine Einsparungen (wie weggefallene Kabelgebühren) können über ein Jahr hinweg einen spürbaren Unterschied machen.
- Kombiniere dies mit einem Blick auf deine gesamte Wohnsituation: Mietpreisbremse, Wohngeld, Sozialleistungen – all das greift ineinander.
Finanzen aktiv im Griff behalten
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist mehr als nur eine kleine Gesetzesänderung – sie ist ein echtes Signal dafür, dass aktives Hinterfragen der eigenen Kosten sich lohnt. Gerade wer ein knappes Budget hat, kann durch die Summe aus weggefallener Kabelgebühr, richtig beantragten Befreiungen und gezielt gewählten Alternativen über das Jahr hinweg einen spürbaren Unterschied machen. Lass dir diese Ersparnis nicht entgehen, nur weil du die entsprechende Position in der Nebenkostenabrechnung übersehen hast.
Das Nebenkostenprivileg ist dabei nur ein Baustein. Wer seine Finanzen wirklich im Griff haben will, sollte regelmäßig alle Ausgaben, Einnahmen und Sparpotenziale im Blick behalten. Mietpreisbremse, Wohngeld, Rundfunkbeitragsbefreiung, Steuererklärung: All das greift ineinander und kann zusammen eine erhebliche Entlastung bringen.
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Häufige Fragen
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren gilt seit dem 1. Juli 2024. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Vermieter die Kosten für einen gemeinsamen Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten auf Mieter umlegen.
Ja, Sie können bereits gezahlte Kabelgebühren für Zeiträume nach dem 30. Juni 2024 zurückfordern, sofern Ihr Vermieter diese unzulässigerweise weiterhin in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt hat. Für Zeiträume davor besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, da die alte Rechtslage galt.
Für Mehrfamilienhäuser und Wohngemeinschaften gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für andere Mietverhältnisse. Auch hier dürfen Kabelgebühren seit Juli 2024 nicht mehr als Nebenkosten umgelegt werden, es sei denn, es liegt eine individuelle Vereinbarung im Mietvertrag vor.
Nein, Sie sind nicht zwingend verpflichtet, einen eigenen Kabelvertrag abzuschließen. Sie können frei entscheiden, ob Sie alternative Empfangswege wie Satellit, Antenne oder Internet-Streaming nutzen möchten, sofern Ihr Vermieter den Kabelanschluss nicht als Teil der Miete ausdrücklich vereinbart hat.
Der Rundfunkbeitrag ist von der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs nicht betroffen. Er wird weiterhin pro Wohnung unabhängig von der Art des Fernsehempfangs erhoben und ist nicht Teil der Nebenkostenabrechnung für Kabelgebühren.
In Ihrer Nebenkostenabrechnung erkennen Sie eine unzulässige Kabelgebühr daran, dass ein Posten für einen Kabelanschluss oder Kabelfernsehen aufgeführt ist, der auf einen Zeitraum nach dem 30. Juni 2024 entfällt. Prüfen Sie, ob dieser Posten separat ausgewiesen ist und ob er auf einer alten Vertragsgrundlage beruht.
Ja, die Änderung gilt auch für Neuverträge, die nach dem 30. Juni 2024 abgeschlossen werden. In solchen Verträgen darf eine Kabelgebühr nur dann als Nebenkosten vereinbart werden, wenn sie ausdrücklich als individuelle Zusatzleistung im Mietvertrag festgehalten ist.
Wenn Ihr Vermieter sich weigert, die Kabelgebühren zu streichen, sollten Sie ihn schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren. Bei weiterer Weigerung können Sie sich an den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt wenden und gegebenenfalls die Abrechnung gerichtlich überprüfen lassen.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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