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FinanzbildungBerufsunfähigkeitsversicherung10 Min.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Auszubildende – alles, was du wissen musst

Warum Auszubildende eine BU-Versicherung brauchen, was sie kostet & worauf du achten musst. Jetzt informieren & Bedarf checken.

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Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Auszubildende erhalten bei Berufsunfähigkeit nur sehr eingeschränkte staatliche Absicherung – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.
  • Die Wartezeiten und Mindestbeitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung sind für junge Menschen am Ausbildungsstart oft noch nicht erfüllt.
  • Je früher man eine BU abschließt, desto gesünder ist man statistisch – das senkt das Risiko von Ausschlüssen und sichert günstigere Konditionen.
  • Auch körperlich leichte Ausbildungsberufe (kaufmännisch, IT, Verwaltung) sind nicht vor BU geschützt: psychische Erkrankungen sind laut GDV eine der häufigsten BU-Ursachen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis: Warum der Schutz gerade jetzt wichtig ist

Auszubildende erhalten bei Berufsunfähigkeit nur sehr eingeschränkte staatliche Absicherung – die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – auch wer gerade erst mit der Ausbildung beginnt. Staatliche Leistungen reichen für junge Menschen kaum aus. Eine private BU-Versicherung ist deshalb eine der wichtigsten Absicherungen, die Auszubildende frühzeitig abschließen sollten.

Das Wichtigste in Kürze: Auszubildende sind zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, haben aber kaum Anspruch auf staatliche Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit – Wartezeiten und geringe Beitragsjahre sind das Problem. Eine private BU-Versicherung schließt diese Lücke, ist in jungen Jahren günstiger und ohne viele Vorerkrankungen leichter abzuschließen. Wer früh handelt, sichert sich bessere Konditionen.

AUF EINEN BLICK

  • Die Wartezeiten und Mindestbeitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung sind für junge Menschen am Ausbildungsstart oft noch nicht erfüllt.
  • Je früher man eine BU abschließt, desto gesünder ist man statistisch – das senkt das Risiko von Ausschlüssen und sichert günstigere Konditionen.
  • Auch körperlich leichte Ausbildungsberufe (kaufmännisch, IT, Verwaltung) sind nicht vor BU geschützt: psychische Erkrankungen sind laut GDV eine der häufigsten BU-Ursachen.
  • Ohne eigenes Vermögen sind Azubis im Ernstfall auf Eltern oder Sozialleistungen angewiesen – die BU schließt diese Lücke.

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Warum Auszubildende besonders auf eine BU-Versicherung angewiesen sind

Auszubildende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb Beiträge.

Viele Auszubildende gehen davon aus, dass der Staat sie im schlimmsten Fall auffängt. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Zwar sind Azubis ab dem ersten Ausbildungstag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen gemeinsam mit ihrem Betrieb Beiträge ein – doch die Leistungen, die daraus im Falle einer Berufsunfähigkeit entstehen, sind in der frühen Berufsphase verschwindend gering. Die Wartezeiten und Mindestbeitragszeiten, die für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente notwendig sind, haben die meisten Azubis am Ausbildungsstart schlicht noch nicht erfüllt. Wer in den ersten Ausbildungsjahren erkrankt oder verunglückt, steht im schlimmsten Fall mit leeren Händen da.

Hinzu kommt: Seit der Rentenreform 2001 gibt es im gesetzlichen System keine eigenständige „Berufsunfähigkeitsrente" mehr. Der Staat leistet nur noch bei allgemeiner Erwerbsminderung – also dann, wenn jemand weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Es spielt keine Rolle, ob man seinen erlernten Beruf noch ausüben kann oder nicht. Wer zum Beispiel als angehender Elektriker einen schweren Rückenvorfall erleidet und keine schwere Arbeit mehr leisten kann, aber theoretisch noch am Schreibtisch sitzen könnte, geht leer aus.

Ein weiterer, oft unterschätzter Vorteil des frühen Abschlusses: Je jünger und gesünder man beim Einstieg ist, desto geringer ist das Risiko von Ausschlussklauseln für bestehende Erkrankungen. Versicherer bewerten Vorerkrankungen bei der Antragstellung – wer in jungen Jahren keine oder kaum Vorerkrankungen hat, bekommt in der Regel deutlich günstigere Beiträge und umfassenderen Schutz. Selbst wer eine kaufmännische oder IT-Ausbildung absolviert und glaubt, körperlich nicht gefährdet zu sein, unterschätzt das Risiko: Psychische Erkrankungen wie Depressionen, Burnout oder Angststörungen sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) inzwischen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit – und sie treffen längst nicht nur körperlich Arbeitende.

AUF EINEN BLICK

  • Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente besteht erst nach einer bestimmten Anzahl von Beitragsjahren (Wartezeit) – diese Voraussetzung erfüllen die meisten Azubis zum Ausbildungsstart noch nicht.
  • Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den bisher eingezahlten Beiträgen und ist im Frühstadium der Erwerbsbiografie sehr niedrig.
  • Eine Berufsunfähigkeit im engeren Sinne ist im gesetzlichen System seit der Rentenreform 2001 nicht mehr abgesichert – es gibt nur noch Erwerbsminderungsrente bei allgemeiner Arbeitsunfähigkeit.
  • Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Staatliche Absicherung für Azubis: Die Lücken der gesetzlichen Rentenversicherung

Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf (also deine Ausbildung bzw. deinen erlernten Beruf) zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr ausüben kannst.

Auszubildende leisten gemeinsam mit ihrem Ausbildungsbetrieb Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das klingt nach solider Absicherung – doch der Teufel steckt im Detail. Für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente ist in der Regel eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein, in der Beiträge gezahlt wurden. Die meisten Azubis können diese Wartezeit am Beginn ihrer Ausbildung noch nicht vorweisen. Wer also im ersten oder zweiten Ausbildungsjahr berufsunfähig wird, erhält in vielen Fällen gar keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Selbst wenn die Wartezeit erfüllt ist, ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente in der frühen Berufsphase äußerst niedrig. Sie richtet sich nach den bislang eingezahlten Beiträgen – und die sind bei einem Auszubildenden mit zwei oder drei Beitragsjahren naturgemäß minimal. Im Klartext: Die staatliche Rente würde den Lebensunterhalt bei Weitem nicht sichern. Ein eigenständiger Schutz vor Berufsunfähigkeit im eigentlichen Sinne existiert im gesetzlichen System seit der Rentenreform 2001 nicht mehr – es gibt ausschließlich die Erwerbsminderungsrente bei allgemeiner Arbeitsunfähigkeit, und auch diese greift nur bei einer sehr weitreichenden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit.

Die Konsequenz ist eindeutig: Wer als Auszubildender auf den staatlichen Schutz vertraut, geht ein erhebliches finanzielles Risiko ein. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dazu gedacht, genau diese Lücke zu schließen – und das möglichst früh, solange die Gesundheit noch auf der Seite der jungen Menschen ist.

AUF EINEN BLICK

  • Entscheidend: Die sogenannte 'abstrakte Verweisung' – viele gute Tarife verzichten darauf, d. h. du musst nicht auf einen anderen Beruf ausweichen.
  • Wichtige Vertragsparameter: Höhe der BU-Rente, Laufzeit (idealerweise bis zum Rentenalter), Nachversicherungsgarantie (Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Lebensereignissen).
  • Gesundheitsfragen beim Abschluss sind ernst zu nehmen – fehlerhafte oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zur Vertragsanfechtung führen.
  • Die Leistungspflicht setzt ein, sobald die vertraglich vereinbarte BU-Quote (häufig 50 %) ärztlich festgestellt wird.

Wie funktioniert eine BU-Versicherung – Grundbegriffe einfach erklärt

Berufsgruppen-Einstufung: Handwerkliche Ausbildungsberufe (z. B. Elektriker, Friseur) werden oft in risikoreichere Klassen eingestuft als kaufmännische Berufe – das beeinflusst den Beitrag.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf – also den Ausbildungsberuf oder den nach der Ausbildung ausgeübten Beruf – für einen bestimmten Zeitraum zu einem vertraglich festgelegten Anteil (häufig 50 Prozent) nicht mehr ausüben kann. Entscheidend ist dabei: Es geht nicht darum, ob man irgendeiner Tätigkeit nachgehen könnte, sondern konkret um den erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf. Hochwertige Tarife verzichten vollständig auf die sogenannte „abstrakte Verweisung" – das bedeutet, dass der Versicherer dich nicht auf einen völlig anderen Beruf verweisen darf, den du theoretisch noch ausüben könntest. Auf diesen Verzicht sollte beim Vertragsabschluss unbedingt geachtet werden.

Beim Abschluss einer BU-Versicherung gibt es mehrere zentrale Vertragsparameter zu beachten. Die Höhe der vereinbarten BU-Rente bestimmt, wie viel du im Leistungsfall monatlich erhältst. Die Laufzeit sollte idealerweise bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter reichen, damit keine Absicherungslücke entsteht. Besonders wertvoll für Berufseinsteiger ist die sogenannte Nachversicherungsgarantie: Sie erlaubt es, die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn bestimmte Ereignisse eintreten – etwa der Abschluss der Ausbildung, eine Gehaltserhöhung, Heirat oder die Geburt eines Kindes.

Ein kritischer Punkt, dem viele Berufseinsteiger zu wenig Aufmerksamkeit schenken, sind die Gesundheitsfragen beim Antrag. Wer diese unvollständig oder fehlerhaft beantwortet – auch unbewusst – riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag anfechten kann. Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamente der letzten Jahre müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Im Zweifel empfiehlt sich eine anonyme Voranfrage bei verschiedenen Versicherern, um vorab zu klären, ob und unter welchen Bedingungen ein Vertrag zustande kommt – ohne dass eine Ablehnung in Daten gespeichert wird.

AUF EINEN BLICK

  • Nachversicherungsgarantie ist für Berufseinsteiger besonders wertvoll: Nach Ausbildungsende, Gehaltserhöhung oder anderen Ereignissen kann die BU-Rente ohne neue Gesundheitsprüfung angehoben werden.
  • Starter-Tarife: Einige Tarife bieten reduzierte Anfangsbeiträge für Berufseinsteiger; prüfe, wie sich der Beitrag nach der Ausbildung entwickelt.
  • Achte auf die Regelung zur 'Umorganisation' beim Ausbildungsberuf – relevanter bei selbstständigen Handwerkern nach der Ausbildung.
  • Schüler-BU oder Starter-BU als Einstieg: Kann sinnvoll sein, wenn Vorerkrankungen vorliegen – Bedingungen genau prüfen.

Besonderheiten für Auszubildende beim BU-Abschluss

Psychische Erkrankungen (Depressionen, Burnout, Angststörungen) sind laut GDV die häufigste BU-Ursache – sie treffen auch Azubis und junge Erwachsene.

Nicht jede Ausbildung ist für Versicherer gleich. Handwerkliche Berufe wie Elektriker, Friseur oder Dachdecker werden von Versicherern häufig in risikoreichere Berufsgruppen eingestuft als kaufmännische oder IT-Ausbildungsberufe. Das schlägt sich direkt im Beitrag nieder: Wer einen körperlich anspruchsvollen Ausbildungsberuf ergreift, zahlt in der Regel mehr für denselben Schutz. Das ist kein Grund, auf eine BU zu verzichten – im Gegenteil: Gerade wer körperlich arbeitet, ist stärker gefährdet und braucht den Schutz umso mehr.

Für Auszubildende ist die Nachversicherungsgarantie besonders relevant. Das Ausbildungsgehalt ist oft vergleichsweise niedrig, sodass die anfänglich gewählte BU-Rente möglicherweise noch nicht den zukünftigen Lebensstandard nach der Ausbildung abdeckt. Mit einer guten Nachversicherungsgarantie kann die Rentenhöhe nach Ausbildungsabschluss oder bei einer deutlichen Gehaltserhöhung angehoben werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist ein enormer Vorteil, denn wer zwischenzeitlich erkrankt ist, könnte sonst schlechtere Konditionen oder sogar Ausschlüsse erhalten.

Einige Versicherer bieten spezielle Starter-Tarife oder Azubi-Tarife an, bei denen die Beiträge in der Ausbildungszeit reduziert sind und erst danach auf das reguläre Niveau steigen. Das klingt attraktiv, sollte aber genau geprüft werden: Wie stark steigt der Beitrag nach der Ausbildung? Gibt es Einschränkungen beim Leistungsumfang? Ein günstiger Einstiegsbeitrag nutzt wenig, wenn der Tarif bei wichtigen Klauseln schwächelt. Außerdem lohnt ein Blick auf die Regelung zur „Umorganisation", die vor allem für spätere Selbstständige im Handwerk relevant werden kann.

AUF EINEN BLICK

  • Erkrankungen des Bewegungsapparats (Rücken, Gelenke) sind die zweithäufigste Ursache – relevant auch für körperlich arbeitende Azubis.
  • Unfälle spielen ebenfalls eine Rolle, sind aber seltener BU-Ursache als psychische Erkrankungen – eine Unfallversicherung ersetzt die BU daher nicht.
  • Krebs und andere schwere Erkrankungen können auch in jungen Jahren auftreten – frühzeitiger Schutz ist deshalb ratsam.
  • Quellen: GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Häufige BU-Ursachen bei jungen Menschen – was die Statistik zeigt

Als Faustregel gilt: Die BU-Rente sollte den Lebensunterhalt vollständig absichern – für Azubis bedeutet das, zukünftiges Einkommen nach der Ausbildung zu berücksichtigen.

Wer jung ist, denkt selten an Berufsunfähigkeit. Doch die Realität ist ernüchternd: Psychische Erkrankungen – darunter Depressionen, Burnout und Angststörungen – sind laut GDV die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und betreffen längst nicht mehr nur ältere Arbeitnehmer. Gerade der Ausbildungsalltag mit seinen neuen Anforderungen, dem Druck, Erwartungen zu erfüllen, und dem Aufbau beruflicher Identität kann für manche junge Menschen psychisch belastend sein.

Erkrankungen des Bewegungsapparats – also Rücken- und Gelenkprobleme – sind die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Sie sind besonders für körperlich arbeitende Azubis relevant, können aber auch Büroarbeitende treffen, die viele Stunden am Schreibtisch verbringen. Unfälle spielen ebenfalls eine Rolle, sind aber im Vergleich seltener der Auslöser einer dauerhaften Berufsunfähigkeit, als viele annehmen. Eine reine Unfallversicherung ist deshalb kein Ersatz für eine BU – sie deckt nur einen kleinen Teil der möglichen Ursachen ab.

Auch schwere Erkrankungen wie Krebs können in jungen Jahren auftreten – wenngleich seltener als im höheren Alter. Gerade deshalb ist der frühzeitige Abschluss einer BU so wertvoll: Wer noch gesund ist und keine chronischen Erkrankungen hat, erhält umfassenden Schutz ohne Ausschlüsse oder Risikozuschläge. Wer wartet, bis die ersten Beschwerden auftreten, riskiert schlechtere Konditionen – oder schlimmstenfalls eine Ablehnung.

AUF EINEN BLICK

  • Azubis sollten frühzeitig eine realistische Ziel-Rente wählen und von der Nachversicherungsgarantie Gebrauch machen, sobald das Gehalt steigt.
  • Zu niedrige BU-Renten bedeuten im Ernstfall ergänzende Sozialleistungen und finanzielle Einschränkungen – Unterversicherung ist ein häufiger Fehler.
  • Beachte: BU-Rente und staatliche Erwerbsminderungsrente werden nicht direkt verrechnet, aber das Gesamteinkommen kann andere Sozialleistungen beeinflussen.
  • Nutze den StudySmarter Finanz-Score oder den Versicherungs-Check, um deinen persönlichen Bedarf einzuschätzen.

BU-Rente: Wie hoch sollte sie für Auszubildende sein?

BU-Beiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden – allerdings nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendungspauschale.

Eine der häufigsten Fragen beim BU-Abschluss lautet: Wie hoch soll die monatliche BU-Rente sein? Als allgemeine Orientierung gilt, dass die BU-Rente den Lebensunterhalt vollständig absichern sollte – ohne auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen zu sein. Für Auszubildende bedeutet das eine besondere Herausforderung: Das aktuelle Ausbildungsgehalt ist meist gering, der zukünftige Bedarf nach Ausbildungsabschluss jedoch deutlich höher. Wer die BU-Rente nur auf Basis des Ausbildungsgehalts wählt, ist nach der Ausbildung möglicherweise unterversichert.

Azubis sollten daher von Beginn an eine realistische Ziel-Rente wählen, die den erwarteten Lebensstandard nach der Ausbildung berücksichtigt, und anschließend die Nachversicherungsgarantie nutzen, sobald das Gehalt steigt. Unterversicherung ist ein häufiger Fehler – wer im Leistungsfall nur eine sehr niedrige BU-Rente bezieht, muss unter Umständen staatliche Grundsicherung beantragen, was mit weiteren Einschränkungen verbunden sein kann.

Wichtig zu wissen: BU-Rente und gesetzliche Erwerbsminderungsrente werden nicht direkt miteinander verrechnet. Allerdings kann das Gesamteinkommen im Leistungsfall andere Sozialleistungen beeinflussen. Wer gut plant und eine angemessene BU-Rente vereinbart, bleibt finanziell unabhängig – auch wenn das Schlimmste eintritt. Die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren ab und sollte im Zweifelsfall mit unabhängiger Beratung ermittelt werden.

AUF EINEN BLICK

  • BU-Rentenleistungen im Leistungsfall sind grundsätzlich steuerpflichtig (Ertragsanteilsbesteuerung) – die konkrete Höhe hängt vom Beginn der Rentenzahlung ab.
  • Azubis mit geringem Einkommen haben häufig ohnehin nur geringe Steuerlast, daher ist der steuerliche Vorteil beim Abschluss zunächst begrenzt.
  • Beiträge, die über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) laufen, unterliegen anderen Regelungen – hier lohnt eine genaue Prüfung.
  • Quelle: Bundesfinanzministerium / EStG

Steuer & BU: Was Auszubildende wissen sollten

Schritt 1: Bedarf ermitteln – gewünschte Rentenhöhe, Laufzeit und besondere Anforderungen (z. B. Berufsgruppe, Vorerkrankungen) festlegen.

BU-Beiträge können grundsätzlich als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden – allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeaufwendungspauschale, die auch andere Versicherungen wie Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge umfasst. In der Praxis ist der steuerliche Vorteil für Auszubildende mit geringem Einkommen oft begrenzt, da viele ohnehin kaum oder keine Einkommensteuer zahlen. Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 für Ledige 12.348 Euro (§ 32a EStG / BMF) – wer darunter liegt, zahlt keine Einkommensteuer und profitiert entsprechend weniger vom Sonderausgabenabzug.

Im Leistungsfall – also wenn tatsächlich BU-Rente bezogen wird – ist diese grundsätzlich steuerpflichtig. Es gilt die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung: Nur ein Teil der Rentenzahlung wird besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. In vielen Fällen bleibt die tatsächliche Steuerlast im Leistungsfall überschaubar – gerade dann, wenn kein weiteres Einkommen erzielt wird. Dennoch sollte man diesen Aspekt bei der Planung nicht vollständig außer Acht lassen.

Beiträge, die im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geleistet werden, unterliegen anderen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. Hier lohnt eine genaue Prüfung, welche Variante im Einzelfall vorteilhafter ist. Da die steuerliche Behandlung von individuellen Umständen abhängt, empfiehlt sich bei konkreten Fragen die Beratung durch eine Steuerfachkraft oder einen unabhängigen Versicherungsberater.

AUF EINEN BLICK

  • Schritt 2: Gesundheitshistorie aufbereiten – Vorerkrankungen, Behandlungen, Medikamente der letzten Jahre zusammenstellen; Ehrlichkeit ist Pflicht.
  • Schritt 3: Angebote vergleichen – auf BU-Klausel, Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantie und Bewertungsreserven achten.
  • Schritt 4: Antrag stellen – Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantworten; im Zweifel eine anonyme Voranfrage stellen, um Risikozuschläge oder Ausschlüsse im Vorfeld zu klären.
  • Schritt 5: Vertrag regelmäßig prüfen – nach Ausbildungsende und bei Gehaltssteigerungen Rentenhöhe anpassen (Nachversicherungsgarantie nutzen).

BU abschließen als Azubi: So gehst du vor

Der erste Schritt ist die Bedarfsermittlung. Überlege, welche monatliche BU-Rente du im Leistungsfall benötigst, um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Berücksichtige dabei nicht nur dein aktuelles Ausbildungsgehalt, sondern das erwartete Einkommen nach der Ausbildung. Lege außerdem fest, bis wann der Schutz laufen soll – idealerweise bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Notiere besondere Anforderungen: Welchen körperlichen Belastungen bist du ausgesetzt? Gibt es berufsbedingte Risiken?

Im zweiten Schritt bereite deine Gesundheitshistorie sorgfältig vor. Sammle Informationen zu allen Vorerkrankungen, Arztbesuchen, Behandlungen und Medikamenten der vergangenen Jahre. Die genauen Zeiträume, die abgefragt werden, variieren je nach Versicherer – in der Regel sind es fünf bis zehn Jahre. Vollständige und ehrliche Angaben sind keine Option, sondern Pflicht: Wer falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert, dass der Versicherer im Leistungsfall den Vertrag anfechtet.

Im dritten Schritt vergleichst du Angebote verschiedener Versicherer. Achte dabei auf die entscheidenden Klauseln: Verzichtet der Tarif auf die abstrakte Verweisung? Wie ist die Nachversicherungsgarantie ausgestaltet? Wie wird die Berufsgruppe eingestuft? Was passiert bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit vor der Feststellung der Berufsunfähigkeit? Günstige Beiträge allein sind kein ausreichendes Kriterium – der Leistungsumfang ist mindestens genauso wichtig.

Im vierten Schritt stellst du den Antrag. Beantworte alle Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig. Falls du unsicher bist, ob Vorerkrankungen zu Problemen führen könnten, empfiehlt sich eine anonyme Voranfrage: Dabei wird die Gesundheitssituation anonym bei mehreren Versicherern geprüft, ohne dass ein offizieller Antrag gestellt wird und ohne dass eine mögliche Ablehnung gespeichert wird. Das gibt dir Sicherheit, bevor du dich für einen Anbieter entscheidest.

Jetzt handeln lohnt sich – BU für Azubis ist kein Luxus

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Auszubildende keine unnötige Ausgabe, sondern eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen in der frühen Berufsphase. Der staatliche Schutz reicht bei weitem nicht aus, psychische Erkrankungen und körperliche Beschwerden können jeden treffen – und wer jung und gesund abschließt, sichert sich die besten Konditionen. Die Nachversicherungsgarantie sorgt dafür, dass der Schutz mit dem Einkommen mitwachsen kann.

Nächster Schritt: Finde heraus, welche Versicherungen für deine Situation als Azubi wirklich passen – schnell, kostenlos und unverbindlich. Jetzt den kostenlosen Versicherungs-Check starten →

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Häufige Fragen

Ja, eine BU-Versicherung ist auch für Auszubildende sinnvoll, denn der Berufseinstieg ist der günstigste Zeitpunkt, um sich den Schutz zu sichern. Gerade in jungen Jahren sind die Beiträge niedrig und du kannst dich gegen das Risiko absichern, deinen erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können.

Du kannst eine BU-Versicherung grundsätzlich ab dem 15. Lebensjahr abschließen, sofern du bereits eine Berufsausbildung beginnst. In der Praxis bieten viele Versicherer spezielle Tarife für Auszubildende an, die ab dem ersten Tag der Ausbildung gelten.

Die Beitragshöhe hängt von deinem Eintrittsalter, deiner Gesundheit und der gewünschten Rentenhöhe ab. Als Azubi profitierst du in der Regel von sehr günstigen Konditionen, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit in jungen Jahren statistisch gering ist – die Beiträge liegen meist deutlich unter denen älterer Berufseinsteiger.

Die BU-Versicherung zahlt, wenn du deinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst, während die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet. Krankheiten wie psychische Leiden oder Rückenbeschwerden sind bei einer BU abgedeckt, bei der Unfallversicherung jedoch nicht – daher ist die BU der deutlich umfassendere Schutz.

Deine BU-Versicherung bleibt auch bei einem Berufswechsel bestehen, sofern du den Vertrag nicht kündigst. Der Versicherungsschutz bezieht sich dann auf den neuen Beruf, wobei die Bedingungen des Vertrags – insbesondere die abstrakte Verweisung – entscheidend sind: Bei vielen modernen Tarifen wird auf die konkrete Ausübung deines zuletzt ausgeübten Berufs abgestellt.

Ja, Beiträge zur BU-Versicherung kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung absetzen, sofern die Versicherung als Basisabsicherung (Rürup) oder als steuerlich anerkannte Berufsunfähigkeitsversicherung gilt. Die Beiträge mindern dein zu versteuerndes Einkommen, wobei die Höhe der Abzugsfähigkeit von deinem Gesamteinkommen abhängt.

Ein häufiger Fehler ist, den Abschluss aufzuschieben, bis gesundheitliche Probleme auftreten – dann wird der Schutz teuer oder unmöglich. Weitere Fehler sind eine zu geringe Rentenhöhe, das Übersehen von Ausschlussklauseln für psychische Erkrankungen oder der Verzicht auf eine Nachversicherungsgarantie, die dir später höhere Renten ohne Gesundheitsprüfung ermöglicht.

Eine Schüler-BU oder Starter-BU kann für Azubis sinnvoll sein, da sie speziell auf junge Menschen zugeschnitten ist und oft günstige Einstiegskonditionen bietet. Wichtig ist, dass der Tarif später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine reguläre BU umgewandelt werden kann – achte darauf, dass die Starter-BU keine versteckten Nachteile wie eine zu geringe Rentenhöhe enthält.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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