Eine UX/UI-Design-Weiterbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein finanziert werden – so lassen sich Lehrgangskosten und teilweise auch Nebenkosten wie Fahrten übernehmen. Dieser Guide erklärt, wie die Förderung funktioniert, wer zuständig ist und welche Schritte auf dich zukommen, wenn du eine Förderung beantragen möchtest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen in Deutschland.
- Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder, falls du bereits im entsprechenden Leistungsbezug bist, beim die Agentur für Arbeit.
- Nicht jede UX/UI-Design-Weiterbildung ist automatisch förderfähig.
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen in Deutschland. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Neben den reinen Lehrgangskosten können je nach individueller Situation auch weitere Kosten übernommen werden, etwa eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € oder ein Kinderbetreuungs-Zuschuss von 160 € pro Kind, wenn du während der Weiterbildung Betreuung organisieren musst.
Wichtig zu wissen: Der Bildungsgutschein ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensleistung. Das bedeutet, die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Maßnahme für deine berufliche Situation sinnvoll und notwendig ist. Ein pauschaler Anspruch besteht nicht, wohl aber ein Anspruch auf eine faire, individuelle Prüfung deines Anliegens.
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Seit dem 1. Januar 2025 prüft die Agentur für Arbeit die Förderung einheitlich, auch für Menschen im die Agentur für Arbeit-Bezug. Der Erstkontakt kann über Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit erfolgen.
Ablauf der Antragstellung
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder, falls du bereits im entsprechenden Leistungsbezug bist, beim die Agentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2025 ist einheitlich die Agentur für Arbeit für die Prüfung der Bildungsgutschein-Förderung zuständig, auch für Menschen im die Agentur für Arbeit-Bezug. In diesem Gespräch legst du dar, warum du eine UX/UI-Design-Weiterbildung anstrebst und wie sie zu deiner beruflichen Situation passt.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit
- Darlegung deines beruflichen Ziels und der Passung der Maßnahme
- Auswahl eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers
- Ausstellung des Bildungsgutscheins bei Bewilligung
- Anmeldung beim Bildungsträger innerhalb der Gültigkeit
Der ausgestellte Bildungsgutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. In dieser Zeit musst du dich bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Träger anmelden, sonst verfällt die Bewilligung und der Prozess müsste erneut angestoßen werden.
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„Entscheidend ist, dass der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist."
Worauf du bei der Trägerauswahl achten solltest
Nicht jede UX/UI-Design-Weiterbildung ist automatisch förderfähig. Entscheidend ist, dass der Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist. Nur dann kann der Bildungsgutschein bei diesem Anbieter eingelöst werden. Es lohnt sich daher, vor dem Beratungsgespräch bereits ein bis zwei passende Angebote zu recherchieren und deren Zertifizierung zu prüfen.
Neben der Zertifizierung solltest du auch auf die inhaltliche Ausrichtung des Kurses achten: Passt der Praxisanteil zu deinem Lernstil, gibt es ein Abschlussprojekt fürs Portfolio, und wie sieht die Unterstützung beim Übergang in den Job aus? Je konkreter du diese Fragen im Beratungsgespräch beantworten kannst, desto überzeugender wirkt dein Anliegen gegenüber der Agentur für Arbeit.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.