Der Weg zum Sicherheitsmitarbeiter bzw. zur Sicherheitsmitarbeiterin ist flexibler als in vielen anderen Berufsfeldern: Es gibt mehrere Einstiegsstufen, die je nach Zielposition unterschiedlich aufwendig sind. Dieser Guide erklärt dir, welche Schritte auf dem Weg in den Beruf liegen, wie lange sie in etwa dauern und worauf du bei der Wahl des richtigen Einstiegs achten solltest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Für viele einfache Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe reicht die sogenannte Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung aus.
- Willst du dich breiter aufstellen oder sind für deine Zieltätigkeit weiterreichende Kenntnisse gesetzlich vorgeschrieben, führt der Weg über die Sachkundeprüfung nach § …
- Wer langfristig in eine Fachkraftposition mit mehr Verantwortung, besseren Aufstiegschancen und breiterem Aufgabenspektrum möchte, entscheidet sich häufig für die …
Der erste Schritt: Unterrichtung nach § 34a GewO
Für viele einfache Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe reicht die sogenannte Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung aus. Sie ist ein kompakter Lehrgang, der dir die rechtlichen und praktischen Grundlagen für Bewachungstätigkeiten vermittelt, etwa im Objektschutz oder bei einfachen Kontrolldiensten. Die Unterrichtung wird von zugelassenen Anbietern durchgeführt und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab, nicht mit einer vollständigen Prüfung.
Dieser Einstieg eignet sich gut, wenn du schnell im Berufsfeld Fuß fassen möchtest und noch nicht sicher bist, ob du langfristig im Sicherheitsgewerbe bleiben willst. Viele Berufseinsteiger:innen nutzen die Unterrichtung als ersten Schritt, um Praxiserfahrung zu sammeln, bevor sie sich für eine tiefere Qualifikation entscheiden.
Wichtig: Die Unterrichtung berechtigt nicht automatisch zu allen Tätigkeiten im Sicherheitsbereich. Für bestimmte, gesetzlich klar definierte Aufgabenbereiche ist die umfassendere Sachkundeprüfung vorgeschrieben.
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist der kürzeste Weg und ermöglicht einfache Bewachungstätigkeiten.
Der nächste Schritt: Sachkundeprüfung
Willst du dich breiter aufstellen oder sind für deine Zieltätigkeit weiterreichende Kenntnisse gesetzlich vorgeschrieben, führt der Weg über die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Sie ist deutlich umfassender als die Unterrichtung und deckt rechtliche Grundlagen, Deeskalationstechniken, Sicherheitstechnik und weitere praxisrelevante Themen ab. Die Prüfung wird vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt.
Vorbereitungskurse auf die Sachkundeprüfung bieten AZAV-zertifizierte Bildungsträger an, sodass diese Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen über die Agentur für Arbeit gefördert werden kann. Die Vorbereitungszeit ist deutlich kürzer als eine vollständige Ausbildung und eignet sich gut, wenn du bereits Berufserfahrung mitbringst oder schnell in gehobenere Tätigkeiten wechseln willst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Der umfassendste Weg: Ausbildung oder Umschulung zur Fachkraft
Wer langfristig in eine Fachkraftposition mit mehr Verantwortung, besseren Aufstiegschancen und breiterem Aufgabenspektrum möchte, entscheidet sich häufig für die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine entsprechende Umschulung. Dieser Weg dauert deutlich länger als Unterrichtung oder Sachkundeprüfung, führt aber zu einem anerkannten Abschluss und eröffnet zusätzliche Karrierewege, etwa in Richtung Teamleitung oder Spezialbereiche wie Werkschutz und Personenschutz.
Für Erwachsene mit Berufserfahrung ist die Umschulung meist der passendere Weg, da sie auf die Bedürfnisse von Quereinsteiger:innen zugeschnitten und in der Regel kompakter organisiert ist als die klassische duale Ausbildung.
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Wie du den passenden Einstieg findest
Die Wahl zwischen Unterrichtung, Sachkundeprüfung und vollständiger Ausbildung hängt vor allem von deinem beruflichen Ziel ab. Möchtest du schnell erste Erfahrungen sammeln, ist die Unterrichtung der niedrigschwelligste Start. Strebst du gehobenere Tätigkeiten oder mehr Gehaltsperspektive an, lohnt sich die Sachkundeprüfung. Willst du langfristig Fachkraft mit anerkanntem Abschluss werden, führt der Weg über die Ausbildung oder Umschulung.
Am besten besprichst du deine persönliche Ausgangslage direkt mit einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger oder mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit – dort kannst du auch klären, welche der Optionen in deinem Fall förderfähig ist.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.