Eine Weiterbildung oder Umschulung im Sicherheitsgewerbe kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Dieser Guide erklärt, wie der Bildungsgutschein funktioniert, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wie der Antragsprozess konkret abläuft.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen in Deutschland – auch im Sicherheitsgewerbe.
- Zuständig für die Prüfung und Bewilligung des Bildungsgutscheins ist die Agentur für Arbeit – seit dem 1.
- Für eine Förderung über den Bildungsgutschein prüft die Agentur für Arbeit in der Regel, ob die angestrebte Weiterbildung oder Umschulung notwendig ist, um eine …
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen in Deutschland – auch im Sicherheitsgewerbe. Bei bewilligter Förderung übernimmt er in der Regel die Kosten für den Lehrgang bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, egal ob es sich um die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung oder eine vollständige Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit handelt.
Zusätzlich zu den reinen Lehrgangskosten können weitere Zuschüsse dazukommen, etwa zu Fahrkosten in Höhe von bis zu 588 € monatlich oder zur Kinderbetreuung mit 160 € pro Kind, wenn du während der Weiterbildung Betreuung organisieren musst.
Wichtig zu wissen: Die Förderung ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensleistung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im individuellen Beratungsgespräch anhand deiner beruflichen Situation und Zielsetzung.
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Die Agentur für Arbeit ist zuständig, seit dem 1. Januar 2025 auch für Personen, die zuvor von der Agentur für Arbeit betreut wurden.
Wer zuständig ist und wie der Antrag abläuft
Zuständig für die Prüfung und Bewilligung des Bildungsgutscheins ist die Agentur für Arbeit – seit dem 1. Januar 2025 auch für Personen, die bislang über die Agentur für Arbeit betreut wurden. Der Erstkontakt kann dabei sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen, je nachdem, wo du aktuell gemeldet bist.
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
- Berufliches Ziel und passende Qualifikationsstufe im Sicherheitsgewerbe besprechen
- Bei positiver Prüfung: Ausstellung des Bildungsgutscheins
- Bildungsgutschein ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig
- Anmeldung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger innerhalb dieser Frist
Es lohnt sich, dich vor dem Beratungsgespräch bereits über passende Bildungsträger und die für dich sinnvolle Qualifikationsstufe zu informieren, damit du im Gespräch konkret argumentieren kannst, warum die gewählte Maßnahme zu deinem beruflichen Ziel passt.
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„Auch die Wahl eines AZAV-zertifizierten Trägers ist zwingend, da nur diese Träger für die Förderung zugelassen sind."
Voraussetzungen für die Förderung
Für eine Förderung über den Bildungsgutschein prüft die Agentur für Arbeit in der Regel, ob die angestrebte Weiterbildung oder Umschulung notwendig ist, um eine bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, beziehungsweise ob sie eine sinnvolle berufliche Perspektive eröffnet. Auch die Wahl eines AZAV-zertifizierten Trägers ist zwingend, da nur diese Träger für die Förderung zugelassen sind.
Deine bisherige Berufserfahrung, dein aktueller Status – etwa arbeitssuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht oder Bezieher:in von Grundsicherungsgeld – sowie deine persönliche Motivation für den Wechsel ins Sicherheitsgewerbe spielen bei der Einschätzung eine Rolle.
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Tipps für ein erfolgreiches Beratungsgespräch
Bereite dich auf das Gespräch mit der Agentur für Arbeit vor, indem du dir vorab überlegst, welche Qualifikationsstufe – Unterrichtung, Sachkundeprüfung oder vollständige Umschulung – am besten zu deinem Ziel passt. Recherchiere passende AZAV-zertifizierte Bildungsträger in deiner Region und bring gegebenenfalls schon Informationen zu Lehrgangsinhalten und Dauer mit.
Formuliere klar, warum der Wechsel ins Sicherheitsgewerbe für dich beruflich sinnvoll ist – etwa aufgrund stabiler Nachfrage in der Branche oder weil deine bisherigen Erfahrungen gut zu den Anforderungen passen. Das erleichtert der beratenden Person die Einschätzung, ob eine Förderung infrage kommt.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.