Der Weg zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) führt über eine Fortbildungsprüfung, die auf der Sachkundeprüfung nach § 34a GewO aufbaut. Wer sich beruflich in der Sicherheitsbranche weiterentwickeln möchte, findet hier einen klar strukturierten und anerkannten Weg zu mehr Verantwortung und besseren Karrierechancen. Dieser Guide erklärt dir Schritt für Schritt, wie der Ablauf aussieht und worauf du dich vorbereiten solltest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Bevor du dich auf die Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vorbereitest, brauchst du in der Regel die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als …
- Für die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft besuchst du üblicherweise einen Lehrgang bei einem spezialisierten Bildungsanbieter.
- Am Ende der Vorbereitung steht die Fortbildungsprüfung bei der zuständigen IHK, die aus schriftlichen und praktischen bzw.
Der erste Schritt: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Bevor du dich auf die Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vorbereitest, brauchst du in der Regel die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als Basisqualifikation. Diese Prüfung vermittelt dir die rechtlichen und praktischen Grundlagen des Sicherheitsgewerbes und ist die Eingangsvoraussetzung für viele weiterführende Qualifikationen in der Branche. Ohne diese Basis ist der direkte Einstieg in die höhere IHK-Fortbildung in der Regel nicht möglich.
Viele angehende Sicherheitskräfte sammeln nach der Sachkundeprüfung zunächst praktische Berufserfahrung, bevor sie den nächsten Schritt gehen. Das ist sinnvoll, weil die Inhalte der Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft komplexer sind und von praktischem Verständnis der Branche profitieren.
Praktische Erfahrung in der Sicherheitsbranche ist keine formale Pflicht, wird aber häufig empfohlen, da die Fortbildungsinhalte auf praktischem Verständnis aufbauen.
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung
Für die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft besuchst du üblicherweise einen Lehrgang bei einem spezialisierten Bildungsanbieter. Dort werden Rechtsgrundlagen, Eingriffsbefugnisse, Kommunikation in Gefahrensituationen, Dokumentationspflichten sowie Grundlagen der Einsatzplanung und Mitarbeiterführung vermittelt. Die Lehrgänge werden sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend in Teilzeit angeboten, sodass du die Weiterbildung an deine aktuelle Lebenssituation anpassen kannst.
Neben dem reinen Fachwissen legen viele Lehrgänge Wert auf praxisnahe Übungen, etwa Rollenspiele zu Deeskalationssituationen oder die Simulation von Kontroll- und Meldeabläufen. Das bereitet dich nicht nur auf die Prüfung, sondern auch auf den späteren Berufsalltag vor.
- Auswahl eines geeigneten, idealerweise AZAV-zertifizierten Bildungsträgers
- Teilnahme am Lehrgang in Vollzeit oder Teilzeit
- Vertiefung von Rechtsgrundlagen und Einsatztaktik
- Praktische Übungen zu Kommunikation und Deeskalation
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Die Prüfung bei der IHK
Am Ende der Vorbereitung steht die Fortbildungsprüfung bei der zuständigen IHK, die aus schriftlichen und praktischen bzw. mündlichen Teilen besteht. Geprüft werden sowohl theoretisches Wissen zu Rechtsgrundlagen und Sicherheitskonzepten als auch praktische Fähigkeiten im Umgang mit typischen Einsatzsituationen. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du den bundesweit anerkannten Titel „Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)“.
Mit diesem Abschluss stehen dir anschließend mehr berufliche Möglichkeiten offen als mit der reinen Sachkundeprüfung – von anspruchsvolleren Aufgaben im Objekt- und Werkschutz bis hin zu koordinierenden oder leitenden Positionen innerhalb eines Sicherheitsunternehmens.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.