Für viele Menschen, die sich beruflich neu orientieren möchten, ist die Umschulung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) ein attraktiver Weg in einen wachsenden, relativ krisenfesten Berufszweig. Der Weg führt über die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO hin zur höheren IHK-Fortbildung und lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen über die Agentur für Arbeit fördern. Dieser Guide erklärt, wie eine solche Umschulung praktisch aussieht.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Anders als bei klassischen dualen Ausbildungsberufen handelt es sich beim Weg zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft nicht um eine Umschulung im engeren Sinne mit …
- Die Dauer hängt stark vom gewählten Anbieter, dem Vorwissen und dem Format ab.
- Bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III möglich.
Wie eine Umschulung in diesem Bereich aussieht
Anders als bei klassischen dualen Ausbildungsberufen handelt es sich beim Weg zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft nicht um eine Umschulung im engeren Sinne mit eigenem Ausbildungsberuf, sondern um eine strukturierte Abfolge aus Sachkundeprüfung und darauf aufbauender Fortbildungsprüfung. Für Menschen, die beruflich komplett neu einsteigen, bedeutet das: Zunächst wird die Basisqualifikation nach § 34a GewO erworben, anschließend folgt die anspruchsvollere Fortbildung mit IHK-Abschluss.
Diese Struktur eignet sich besonders gut für einen Quereinstieg, weil beide Prüfungen unabhängig vom bisherigen Berufsweg zugänglich sind. Wer beispielsweise aus dem Einzelhandel, der Logistik oder handwerklichen Berufen kommt, kann mit der richtigen Vorbereitung vergleichsweise zügig in die Sicherheitsbranche wechseln und sich dort weiterentwickeln.
Bildungsträger bieten diese Kombination häufig als aufeinander abgestimmte Lehrgangsreihe an, sodass der Übergang von der Sachkundeprüfung zur Fortbildungsprüfung ohne größere Brüche gelingt.
Nicht im klassischen Sinn mit eigenem Ausbildungsberuf, sondern eine strukturierte Kombination aus Sachkundeprüfung und Fortbildungsprüfung mit IHK-Abschluss.
Dauer und Format der Umschulung
Die Dauer hängt stark vom gewählten Anbieter, dem Vorwissen und dem Format ab. Vollzeitformate ermöglichen einen zügigeren Übergang in den neuen Beruf, während Teilzeitformate sich besser mit familiären oder finanziellen Verpflichtungen während der Umschulung vereinbaren lassen. Je nach Anbieter und Region variieren die genauen Zeiträume, insgesamt ist aber von einem Prozess über mehrere Monate auszugehen, bis der vollständige IHK-Abschluss erreicht ist.
- Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als erster Baustein
- Anschließende Fortbildungslehrgänge zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
- Kombination aus Theorie und praxisnahen Übungen
- Vollzeit- oder Teilzeitformate je nach Lebenssituation
„Bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III möglich."
Finanzierung der Umschulung
Bei AZAV-zertifizierten Bildungsträgern ist eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III möglich. Die Agentur für Arbeit prüft dabei, ob die Umschulung deine Vermittlungschancen verbessert und zu deiner individuellen Situation passt. Bei Bewilligung werden in der Regel die Lehrgangskosten übernommen, ergänzt durch mögliche Zuschüsse zu Fahrkosten von bis zu 588 € und zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind.
Da der Bildungsgutschein meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist, solltest du dich frühzeitig um einen passenden Lehrgangsplatz bemühen, sobald die Förderung bewilligt wurde. Eine gute Abstimmung zwischen Beratungsfachkraft und Bildungsträger erleichtert diesen Übergang deutlich.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.