Die Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) kann über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert werden – vorausgesetzt, die persönlichen und formalen Voraussetzungen stimmen. Dieser Guide erklärt, wie die Förderung funktioniert, welche Leistungen sie umfasst und worauf du beim Antrag achten solltest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.
- Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, deren Qualifikation nicht mehr zum Arbeitsmarkt passt oder …
- Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem du deine berufliche Situation und dein Weiterbildungsziel schilderst.
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen wie die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Damit entfällt für dich die größte finanzielle Hürde auf dem Weg zur höheren Qualifikation.
Zusätzlich zu den reinen Lehrgangskosten können weitere Leistungen dazukommen: Ein Zuschuss zu Fahrkosten von bis zu 588 € pro Monat sowie ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, sofern diese Kosten im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehen. Diese Zusatzleistungen sollen sicherstellen, dass praktische Hürden wie Anfahrt oder Betreuung dich nicht von der Weiterbildung abhalten.
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In der Regel werden die Lehrgangs- und Prüfungskosten vollständig übernommen, ergänzt durch mögliche Zuschüsse zu Fahrkosten und Kinderbetreuung.
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Wer die Förderung beantragen kann
Grundsätzlich richtet sich die Förderung an Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, deren Qualifikation nicht mehr zum Arbeitsmarkt passt oder die sich beruflich neu orientieren möchten. Auch Menschen, die Grundsicherungsgeld erhalten, können die Förderung beantragen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, die im Beratungsgespräch prüfen, ob die Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für die Förderprüfung von Kund:innen zuständig, sodass der Erstkontakt sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen kann – wichtig ist vor allem, dass du überhaupt den Kontakt suchst und dein Anliegen schilderst.
„Wird die Förderfähigkeit bestätigt, erhältst du den Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist."
So läuft der Antrag ab
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem du deine berufliche Situation und dein Weiterbildungsziel schilderst. Wird die Förderfähigkeit bestätigt, erhältst du den Bildungsgutschein, der in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist. In diesem Zeitraum musst du dich bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Bildungsträger anmelden und den Gutschein einreichen.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit vereinbaren
- Berufliche Situation und Weiterbildungsziel darlegen
- Bei Bewilligung: Bildungsgutschein erhalten
- Zeitnah bei AZAV-zertifiziertem Träger anmelden
Es lohnt sich, bereits vor dem Beratungsgespräch einen oder mehrere passende Bildungsträger zu recherchieren, damit der Übergang von der Bewilligung zum tatsächlichen Lehrgangsstart möglichst reibungslos verläuft.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.