Ratgeber · Bildungsgutschein

Umschulung beim Arbeitsamt beantragen: Anleitung

Eine Umschulung kann dir den Weg zu einem völlig neuen Beruf ebnen – gefördert über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Der Antragsweg wirkt auf den ersten Blick bürokratisch, lässt sich aber gut planen, wenn du weißt, welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen. Dieser Guide führt dich durch den kompletten Ablauf, von der Beratung bis zum fertigen Bildungsgutschein.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zuständigkeit richtet sich danach, welche Leistung du aktuell beziehst.
  • Der Weg zur geförderten Umschulung folgt in der Regel diesem Ablauf: 1.
  • Für den Beratungstermin und den Antrag lohnt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten: Lebenslauf und Zeugnisse bisheriger Ausbildungen oder Tätigkeiten Nachweise …

Wer ist für deine Umschulung zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich danach, welche Leistung du aktuell beziehst. Wenn du ALG I beziehst, ist die Agentur für Arbeit dein Ansprechpartner. Beziehst du Grundsicherungsgeld, wendest du dich an das Jobcenter. In beiden Fällen läuft der Antrag über eine persönliche Beratung, in der geprüft wird, ob eine abschlussbezogene Umschulung sinnvoll und förderfähig ist.

  • ALG-I-Beziehende: Agentur für Arbeit
  • Beziehende von Grundsicherungsgeld: Jobcenter
  • Berufsberatung ist in der Regel der erste Kontaktpunkt
💡 Muss ich arbeitslos gemeldet sein, um eine Umschulung beantragen zu können?

Nein, auch Berufstätige können eine geförderte Weiterbildung erhalten, meist über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) statt über den klassischen Bildungsgutschein.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · § 82 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

Schritt für Schritt zur Umschulung

Der Weg zur geförderten Umschulung folgt in der Regel diesem Ablauf:

  • 1. Beratungstermin vereinbaren – bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter, um deine berufliche Situation und mögliche Umschulungswege zu besprechen.
  • 2. Eignung klären – gemeinsam wird geprüft, ob eine Umschulung fachlich und persönlich passt und welcher Beruf infrage kommt.
  • 3. Bildungsgutschein beantragen – nach § 81 SGB III entscheidet die Agentur für Arbeit über die Förderung; das Jobcenter kann erster Kontaktpunkt sein. Ohne Berufsabschluss besteht nach § 81 Abs. 2 SGB III ein Anspruch, wenn die Maßnahme zu deinem ersten anerkannten Abschluss führt.
  • 4. Träger und Maßnahme auswählen – der Bildungsgutschein ist nur bei AZAV-zugelassenen Trägern einlösbar und gilt für den aufgedruckten Gültigkeitszeitraum.
  • 5. Anmeldung beim Träger – du reichst den Gutschein direkt beim gewählten Bildungsträger ein.
  • 6. Start der Umschulung – die Maßnahme beginnt, deine Leistungen laufen entsprechend weiter.

Auf unserem Kursportal findest du 67.259 KURSNET-Kurse mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.715 Anbietern in 1.076 Orten, um passende Maßnahmen zu vergleichen.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

„Du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich und kostenlos Widerspruch einlegen (§ 84 SGG)."

Welche Unterlagen du vorbereiten solltest

Für den Beratungstermin und den Antrag lohnt es sich, folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Lebenslauf und Zeugnisse bisheriger Ausbildungen oder Tätigkeiten
  • Nachweise über bisherige Berufserfahrung
  • Ggf. Nachweise zu gesundheitlichen Einschränkungen, falls relevant für die Berufswahl
  • Informationen zum gewünschten Bildungsträger und zur Maßnahme, falls bereits bekannt

Je konkreter du deinen Wunschberuf und passende Maßnahmen bereits benennen kannst, desto zielgerichteter verläuft die Beratung.

Ordne deine Fördermöglichkeiten in 2 Minuten ein

Kostenlos & unverbindlich – als Vorbereitung auf die verbindliche Beratung.

Kostenlos Förderung prüfen

Was die Förderung übernimmt

Wird dein Bildungsgutschein bewilligt, deckt die Übernahme nach § 83 SGB III in der Regel:

  • 100 % der Lehrgangskosten
  • Fahrkosten bis 588 € pro Monat
  • ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten von 160 € pro Monat je Kind
  • Prüfungsgebühren und Lernmittel für die Maßnahme

Während einer geförderten Umschulung läuft dein ALG-I-Anspruch weiter, wobei sich dieser nach § 148 SGB III vereinfacht gesagt nur anteilig verbraucht. Beziehst du Grundsicherungsgeld und machst eine abschlussbezogene Umschulung, kannst du zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat nach § 87a SGB III erhalten. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen sind derzeit außerdem Prämien von 1.000 € bzw. 1.500 € vorgesehen.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Eine Ablehnung ist nicht das Ende des Wegs. Du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich und kostenlos Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Bleibt der Widerspruch erfolglos, steht dir der Weg zur Klage vor dem Sozialgericht offen. Alternativ oder parallel ist auch ein neuer, besser begründeter Antrag möglich – etwa wenn sich deine Situation ändert oder wieder Fördermittel zur Verfügung stehen.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: § 84 SGG · Rechtsstand 07/2026.

Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Muss ich arbeitslos gemeldet sein, um eine Umschulung beantragen zu können?
Nein, auch Berufstätige können eine geförderte Weiterbildung erhalten, meist über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) statt über den klassischen Bildungsgutschein.
Wie lange dauert eine geförderte Umschulung?
Eine Umschulung ist in der Regel auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt, da bereits vorhandene Berufserfahrung angerechnet wird.
Kann ich mir den Bildungsträger selbst aussuchen?
Ja, solange der Träger und die Maßnahme AZAV-zugelassen sind, kannst du deinen Bildungsgutschein dort einlösen.
Was passiert mit meinem ALG-I-Anspruch während der Umschulung?
Er läuft weiter und verbraucht sich nach § 148 SGB III vereinfacht gesagt nur anteilig, nicht vollständig.
Gibt es finanzielle Anreize für den Abschluss einer Umschulung?
Ja, derzeit sind Prämien von 1.000 € für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für die Abschlussprüfung vorgesehen.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · § 82 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

Passende KURSNET-Kurse

Direkt zu Weiterbildungen in diesen Feldern; AZAV-Zulassung jeweils prüfen.

Wie gut passt der Bildungsgutschein zu deiner Situation?

Drei Fragen für eine erste Orientierung – keine Förderzusage.

0/3
Noch keine Angabe

Das Ergebnis ist keine Rechts- oder Förderberatung. Die Agentur für Arbeit prüft Voraussetzungen und Notwendigkeit im Einzelfall.

Förder-Check · kostenlos

Noch unsicher bei der Weiterbildung?

Wir helfen dir, die passende geförderte Weiterbildung zu finden – vom Bildungsgutschein-Antrag über die Kurswahl bis zum Start beim Träger. Kostenlos und unverbindlich.

Förder-CheckWhatsApp-BeratungKurs-Empfehlung