AVGS und Bildungsgutschein werden häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Ziele verfolgen. Wer den falschen Gutschein beantragt, verliert Zeit im Beratungsgespräch und riskiert Missverständnisse mit der Vermittlungsfachkraft. Dabei lässt sich der Unterschied mit ein wenig Hintergrundwissen leicht auseinanderhalten.
Hier erfährst du, wofür jeder der beiden Gutscheine gedacht ist, welche Leistungen jeweils dahinterstehen und wie du herausfindest, welcher für dein konkretes Anliegen der richtige ist.
AVGS und Bildungsgutschein im Überblick
Der AVGS kann von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt werden. Die finanzielle Unterstützung per Bildungsgutschein erfolgt seit 2025 durch die Agentur für Arbeit; die Instrumente decken unterschiedliche Bedarfe ab:
- Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist für Unterstützung rund um die Jobsuche gedacht: Coaching, Bewerbungstraining oder die Vermittlung durch private Arbeitsvermittler.
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist für berufliche Weiterbildungskurse gedacht – also für den Erwerb neuer Qualifikationen oder Abschlüsse.
Kurz gesagt: AVGS hilft dir dabei, einen Job zu finden. Der Bildungsgutschein hilft dir dabei, dich fachlich weiterzuentwickeln, um bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Beide Instrumente lassen sich – je nach Situation – auch nacheinander sinnvoll einsetzen.
Beide Gutscheine haben gemeinsam, dass sie im Ermessen der zuständigen Fachkraft liegen. Es lohnt sich also in beiden Fällen, das eigene Anliegen möglichst klar und mit einem konkreten Ziel vor Augen zu formulieren, statt allgemein nach „Unterstützung“ zu fragen.
Wofür ist der AVGS gedacht?
Der AVGS kommt infrage, wenn du Unterstützung bei der Jobsuche selbst brauchst, zum Beispiel:
- Bewerbungscoaching: Unterlagen optimieren, Vorstellungsgespräche üben.
- Vermittlungsunterstützung durch einen privaten Arbeitsvermittler, der aktiv nach passenden Stellen für dich sucht.
- Aktivierungsmaßnahmen, die dich Schritt für Schritt wieder an den Arbeitsmarkt heranführen.
Der AVGS deckt also organisatorische und vermittlungsbezogene Unterstützung ab – nicht die Kosten eines fachlichen Weiterbildungskurses. Wenn du zum Beispiel bereits gut qualifiziert bist, aber Schwierigkeiten hast, den passenden Arbeitgeber zu finden, ist der AVGS häufig der naheliegendere Weg.
Rechtsgrundlage für den AVGS ist § 45 SGB III, derselbe Paragraf, der auch weitere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung regelt. Anders als beim Bildungsgutschein steht beim AVGS also nicht der Erwerb neuer fachlicher Qualifikationen im Vordergrund, sondern die Unterstützung auf dem direkten Weg in eine neue Stelle.
Wofür ist der Bildungsgutschein gedacht?
Der Bildungsgutschein ist der richtige Weg, wenn du eine berufliche Weiterbildung bei einem AZAV-zugelassenen Träger absolvieren möchtest – etwa um dich in einem neuen Fachgebiet zu qualifizieren oder einen anerkannten Berufsabschluss nachzuholen. Übernommen werden nach § 83 SGB III unter anderem:
- 100 % der Lehrgangskosten
- Fahrkosten bis zu 588 € im Monat
- ggf. Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten von 160 € je Kind und Monat
Diese Förderung lohnt sich vor allem dann, wenn dir fachliches Know-how oder ein anerkannter Abschluss fehlt, um in deinem Wunschberuf tatsächlich Fuß zu fassen. Passende Kurse findest du unter 63.007 Kursen mit separat zu prüfender AZAV-Zulassung von 1.682 Anbietern in 896 Orten.
Anders als beim AVGS steht beim Bildungsgutschein also die inhaltliche Qualifizierung im Mittelpunkt: Du sollst am Ende der Maßnahme über Kenntnisse oder einen Abschluss verfügen, den du vorher nicht hattest – und der dir echte neue berufliche Möglichkeiten eröffnet.
Welchen Gutschein brauche ich wann?
Eine einfache Orientierung:
- Du weißt noch nicht genau, wohin es beruflich gehen soll, und brauchst Unterstützung bei Bewerbung oder Vermittlung? → AVGS
- Du hast ein klares Weiterbildungsziel, etwa einen neuen Abschluss oder eine Zusatzqualifikation? → Bildungsgutschein
- Du brauchst beides – erst Orientierung, dann eine konkrete Weiterbildung? In dem Fall kann auch eine Kombination aus beiden Wegen sinnvoll sein, abgestimmt mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Manche Jobsuchende starten mit einem AVGS-gestützten Coaching, um ihre berufliche Richtung zu klären, und stellen anschließend gezielt einen Antrag auf den Bildungsgutschein. Sprich das Anliegen im Beratungsgespräch konkret an, damit die richtige Förderung geprüft werden kann. Tipps dazu findest du in unserem Guide zum Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Ein häufiger Fehler ist es, beide Begriffe im Gespräch synonym zu verwenden. Wenn du zum Beispiel sagst, du möchtest „einen Gutschein für eine Weiterbildung“, aber eigentlich Unterstützung bei der Stellensuche meinst, kann das zu Missverständnissen führen. Nenne deshalb möglichst genau, was du konkret brauchst.
So beantragst du den passenden Gutschein
Beide Gutscheine beantragst du über dieselbe Anlaufstelle:
- ALG-I-Beziehende wenden sich an die Agentur für Arbeit.
- Beziehende von Grundsicherungsgeld wenden sich an das Jobcenter.
Bereite dich vor, indem du dein Anliegen klar benennst: Geht es dir um Unterstützung bei der Jobsuche (AVGS) oder um eine konkrete Weiterbildung (Bildungsgutschein)? Je präziser du dein Anliegen formulierst, desto schneller kann die Vermittlungsfachkraft die passende Förderung prüfen.
Auch wenn du unsicher bist, welcher Weg zu dir passt, ist das kein Problem: Beschreibe einfach deine aktuelle Situation und dein berufliches Ziel so genau wie möglich. Die Vermittlungsfachkraft kann dann gemeinsam mit dir einordnen, ob AVGS, Bildungsgutschein oder eine Kombination beider Instrumente sinnvoll ist.
Nutze zusätzlich den Förder-Check, um vorab einen Überblick über deine Fördermöglichkeiten zu bekommen, und den Bildungsgutschein-Hub für weitere Details zur Weiterbildungsförderung.
Die gefragtesten geförderten Weiterbildungen
Am gefragtesten sind geförderte Weiterbildungen in Engpassberufen. Diese führen in Engpassberufe laut BA-Engpassanalyse, mit den meisten offenen Stellen und solidem Gehalt.
| Weiterbildung | Nachfrage | Ø Gehalt / Jahr | Offene Jobs | Kurse |
|---|---|---|---|---|
| Pflegefachkraft | EngpassberufVakanzzeit 85 Tage | 47.500 € | 18.667 | 68 → |
| Mechatroniker | EngpassberufVakanzzeit 118 Tage | 42.000 € | 14.374 | 33 → |
| Cloud Computing | EngpassberufVakanzzeit 86 Tage | 66.000 € | 9.086 | 2.135 → |
| Steuerfachkraft | EngpassberufVakanzzeit 118 Tage | 48.000 € | 6.185 | 103 → |
| Erzieher | EngpassberufVakanzzeit 62 Tage | 42.000 € | 5.095 | 73 → |
| Kfz-Technik | EngpassberufVakanzzeit 118 Tage | 36.500 € | 4.243 | 99 → |
| Altenpflege | EngpassberufVakanzzeit 85 Tage | 45.000 € | 4.084 | 28 → |
Quellen: BA-Fachkräfteengpassanalyse (Einstufung, Vakanzzeit) · StudySmarter Jobbörse (Median brutto/Jahr, offene Stellen) · Katalog geförderter Weiterbildungen. Stand 07/2026. Die AZAV-Zulassung der konkreten Maßnahme ist vorab zu prüfen.
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Häufige Fragen
Kann ich AVGS und Bildungsgutschein gleichzeitig nutzen?+
Deckt der AVGS auch Weiterbildungskurse ab?+
Welche Rechtsgrundlage hat der AVGS?+
Welche Rechtsgrundlage hat der Bildungsgutschein?+
Wer stellt AVGS und Bildungsgutschein aus?+
Was mache ich, wenn ich nicht weiß, welchen Gutschein ich brauche?+
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