Anders als bei vielen klassischen Ausbildungsberufen gibt es für den Einstieg in Public Relations und Unternehmenskommunikation keine gesetzlich festgelegten Zugangsvoraussetzungen. Bildungsträger und Arbeitgeber achten stattdessen auf eine Mischung aus persönlichen Stärken, sprachlicher Kompetenz und – je nach Programm – bestimmten formalen Mindestanforderungen. Dieser Guide erklärt, worauf es tatsächlich ankommt und welche Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung relevant sind.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Die wichtigste Grundlage für PR und Unternehmenskommunikation ist eine ausgeprägte sprachliche Kompetenz: Du solltest gerne und klar schreiben, komplexe Sachverhalte …
- Für Weiterbildungen im Bereich PR und Unternehmenskommunikation setzen Bildungsträger meist einen Schulabschluss voraus, häufig einen mittleren Bildungsabschluss oder …
- Für eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III prüft die Agentur für Arbeit deine individuelle berufliche Situation: etwa ob du arbeitssuchend oder …
Persönliche und fachliche Voraussetzungen
Die wichtigste Grundlage für PR und Unternehmenskommunikation ist eine ausgeprägte sprachliche Kompetenz: Du solltest gerne und klar schreiben, komplexe Sachverhalte verständlich aufbereiten und dich in unterschiedliche Zielgruppen hineinversetzen können. Daneben zählt strategisches Denken – die Fähigkeit, Kommunikationsziele zu formulieren und passende Maßnahmen dafür zu entwickeln, statt nur einzelne Texte zu produzieren.
Belastbarkeit und Organisationsgeschick sind ebenfalls gefragt, insbesondere in der Krisenkommunikation oder bei engen Redaktionsschlüssen. Wer zusätzlich Interesse an Medien, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen mitbringt sowie offen für digitale Tools und Social Media ist, bringt gute Voraussetzungen für den Berufsalltag mit. Ein klassischer Bildungsabschluss ist hilfreich, aber nicht die einzige Eintrittskarte – viele erfolgreiche Kommunikationsfachkräfte kommen aus ganz unterschiedlichen Vorberufen.
- Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Strategisches und zielgruppenorientiertes Denken
- Belastbarkeit, besonders in dynamischen oder kritischen Situationen
- Interesse an Medien, Gesellschaft und digitalen Kommunikationskanälen
- Grundlegende Team- und Organisationsfähigkeit
Nicht zwingend. Viele Bildungsträger setzen einen mittleren Bildungsabschluss oder vergleichbare Kenntnisse voraus, kein Abitur.
Formale Voraussetzungen der Bildungsträger
Für Weiterbildungen im Bereich PR und Unternehmenskommunikation setzen Bildungsträger meist einen Schulabschluss voraus, häufig einen mittleren Bildungsabschluss oder vergleichbare Kenntnisse. Manche Programme richten sich gezielt an Menschen mit erster Berufserfahrung, unabhängig aus welchem Bereich, weil praktisches Verständnis für Arbeitsabläufe im Berufsleben hilfreich ist. Ein einschlägiges Studium oder eine vorherige Ausbildung im Medienbereich ist bei den meisten Programmen keine Pflicht, kann aber die Auswahl und den Einstieg erleichtern.
Bei Programmen mit digitalem Fokus solltest du außerdem grundlegende Computerkenntnisse mitbringen, da viele Inhalte über Lernplattformen oder digitale Tools vermittelt werden. Einige Anbieter führen vorab ein kurzes Beratungsgespräch oder einen Eignungstest durch, um zu klären, ob das Programm zu deinem Vorwissen und deinem Ziel passt.
„Januar 2025 die Agentur für Arbeit für die Ausstellung des Bildungsgutscheins zuständig."
Voraussetzungen für eine Förderung
Für eine Förderung über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III prüft die Agentur für Arbeit deine individuelle berufliche Situation: etwa ob du arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet bist, eine berufliche Weiterbildung deine Vermittlungschancen erhöht oder ein anerkannter Bedarf für einen beruflichen Wechsel vorliegt. Auch wenn du im Bezug von Grundsicherungsgeld stehst und über die Agentur für Arbeit betreut wirst, ist seit dem 1. Januar 2025 die Agentur für Arbeit für die Ausstellung des Bildungsgutscheins zuständig.
Entscheidend für die Bewilligung ist zudem, dass der gewählte Lehrgang bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet – nur solche Maßnahmen sind grundsätzlich förderfähig. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, lohnt es sich, deine berufliche Perspektive im Beratungsgespräch klar und nachvollziehbar zu begründen.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.