Du hast keine handwerkliche Ausbildung, aber Lust auf einen körperlich aktiven Beruf mit sichtbaren Ergebnissen? Der Quereinstieg als Maler:in und Lackiererin ist über eine geförderte Umschulung gut planbar – auch ohne Vorkenntnisse. Dieser Guide zeigt dir, warum der Quereinstieg funktioniert, welche Wege es gibt und wie die Förderung dabei helfen kann.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Das Handwerk ist grundsätzlich offen für Quereinsteiger:innen, da viele Betriebe seit Jahren Fachkräfte suchen.
- Der klassische Weg für Quereinsteiger:innen ist die abschlussbezogene Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, die mit der regulären Abschlussprüfung vor …
- Der erste Schritt für den geförderten Quereinstieg ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Warum der Quereinstieg gut funktioniert
Das Handwerk ist grundsätzlich offen für Quereinsteiger:innen, da viele Betriebe seit Jahren Fachkräfte suchen. Die Inhalte der Umschulung bauen systematisch von Grund auf auf, sodass keine Vorerfahrung mit Farben, Werkzeugen oder Materialien nötig ist. Wichtiger als dein bisheriger Beruf ist deine Bereitschaft, dich handwerklich einzuarbeiten und körperlich aktiv zu arbeiten.
Viele Quereinsteiger:innen bringen zudem hilfreiche Fähigkeiten aus vorherigen Berufen mit, etwa Kundenkontakt aus dem Einzelhandel, Genauigkeit aus technischen Berufen oder Organisationstalent aus der Projektarbeit. Solche Vorerfahrungen lassen sich gut mit den neu erlernten handwerklichen Fähigkeiten kombinieren und können dich im Berufsalltag von Vorteil sein.
Auch dein Alter spielt beim Quereinstieg über eine Umschulung keine entscheidende Rolle: Umschulungen richten sich explizit an Erwachsene mit Berufserfahrung, nicht nur an junge Berufseinsteiger:innen direkt nach der Schule.
Ja, geförderte Umschulungen sind darauf ausgelegt, dich ohne handwerkliche Vorerfahrung von Grund auf an den Beruf heranzuführen.
Welche Wege für den Quereinstieg offenstehen
Der klassische Weg für Quereinsteiger:innen ist die abschlussbezogene Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger, die mit der regulären Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer endet. Daneben gibt es kürzere Weiterbildungen zu einzelnen Techniken, etwa Beschichtungsverfahren oder Fassadendämmung, die sich eignen, wenn du bereits handwerkliche Grunderfahrung hast und dich gezielt spezialisieren möchtest.
- Umschulung: vollständiger, anerkannter Abschluss als klassischer Quereinstiegsweg
- Kurzweiterbildungen: fokussiert auf einzelne Techniken oder Spezialgebiete
- Praktikum vorab möglich, um den Berufsalltag realistisch kennenzulernen
- Beide Wege nur bei AZAV-zertifizierten Trägern förderfähig
Ein Praktikum oder eine Berufsorientierung vorab kann helfen, realistisch einzuschätzen, ob der körperlich fordernde Arbeitsalltag zu dir passt, bevor du dich für die volle Umschulung entscheidest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
„zur Malerin für deine Situation sinnvoll ist und über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert werden kann."
So gelingt der Einstieg über die Förderung
Der erste Schritt für den geförderten Quereinstieg ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft, ob eine Umschulung zum Maler bzw. zur Malerin für deine Situation sinnvoll ist und über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert werden kann. Bereite dich auf das Gespräch vor, indem du deine Beweggründe klar benennst und idealerweise bereits einen passenden Bildungsträger recherchiert hast.
Nach Bewilligung des Bildungsgutscheins hast du in der Regel rund steht dir der aufgedruckte Gültigkeitszeitraum zur Verfügung, um die Umschulung bei einem Träger zu beginnen. Nutze diese Zeit, um dich organisatorisch auf den Start vorzubereiten, etwa hinsichtlich Arbeitsschutzausstattung oder Anfahrtswegen zum Bildungsträger.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.