Eine Umschulung oder Weiterbildung zum Maler bzw. zur Malerin und Lackiererin kann über die Agentur für Arbeit gefördert werden – vollständig oder teilweise. Dieser Guide erklärt, wie der Bildungsgutschein funktioniert, welche Voraussetzungen für eine Bewilligung wichtig sind und welche zusätzlichen Zuschüsse möglich sind.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit Umschulungen und Weiterbildungen finanziell fördert.
- Gefördert werden können Personen, die arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder aus anderen Gründen auf eine berufliche Neuorientierung angewiesen sind.
- Neben den Lehrgangskosten können bei Bewilligung weitere Leistungen dazukommen, die deinen Alltag während der Umschulung finanziell entlasten.
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit Umschulungen und Weiterbildungen finanziell fördert. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel die Lehrgangskosten für die Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Damit fällt die größte finanzielle Hürde für den Berufswechsel weg, wodurch der Einstieg in den Beruf Maler bzw. Malerin und Lackiererin auch ohne eigenes Kapital möglich wird.
Wichtig zu verstehen: Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, kein automatischer Anspruch. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Umschulung deine Beschäftigungschancen verbessert und arbeitsmarktlich sinnvoll ist. Eine gut begründete berufliche Zielsetzung erhöht die Chancen auf Bewilligung deutlich.
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Du beantragst ihn im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, wo deine individuelle Förderfähigkeit geprüft wird.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden können Personen, die arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder aus anderen Gründen auf eine berufliche Neuorientierung angewiesen sind. Zuständig für die Antragstellung ist die Agentur für Arbeit – seit Anfang 2025 auch für Menschen, die bisher über die Agentur für Arbeit betreut wurden. Der Erstkontakt kann also sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen, je nachdem, wo du aktuell betreut wirst.
- Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit als Ausgangssituation
- Nachvollziehbares berufliches Ziel im Handwerk
- Auswahl eines AZAV-zertifizierten Bildungsträgers
- Gesundheitliche Eignung für die körperlichen Anforderungen des Berufs
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit als erster Schritt
Auch wenn du aktuell in einem befristeten Job oder in einer strukturschwachen Branche arbeitest, kann sich ein Beratungsgespräch lohnen, um deine individuellen Fördermöglichkeiten frühzeitig zu klären.
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Zusätzliche Zuschüsse während der Umschulung
Neben den Lehrgangskosten können bei Bewilligung weitere Leistungen dazukommen, die deinen Alltag während der Umschulung finanziell entlasten. Dazu zählt eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € pro Monat für den Weg zum Bildungsträger sowie ein Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind, wenn du während der Umschulung Betreuung für dein Kind organisieren musst.
Je nach individueller Situation kann außerdem der Lebensunterhalt über bestehende Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld weiterlaufen, während du die Umschulung durchläufst. Kläre die genauen Details am besten direkt im Beratungsgespräch, da sich die individuelle Zusammensetzung der Leistungen je nach persönlicher Situation unterscheidet.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.