Ratgeber · Immobilienverwaltung & -bewertung

Umschulung Immobilienverwaltung & -bewertung

Eine Umschulung im Bereich Immobilienverwaltung und -bewertung eröffnet dir einen strukturierten, anerkannten Weg in ein wirtschaftlich stabiles Berufsfeld – auch wenn dein bisheriger Werdegang ganz anders aussah. Hier erfährst du, wie eine solche Umschulung abläuft, welche Inhalte dich erwarten und wie die Finanzierung über den Bildungsgutschein funktioniert.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Umschulung ist besonders dann sinnvoll, wenn du beruflich neu starten möchtest und einen vollständigen, anerkannten Abschluss anstrebst, statt nur punktuelles …
  • Umschulungen in diesem Berufsfeld werden von AZAV-zertifizierten Bildungsträgern angeboten und kombinieren theoretischen Unterricht mit praktischen Übungen und häufig …
  • Die genaue Dauer einer Umschulung variiert je nach Träger, Vorbildung und gewähltem Format, liegt aber in der Regel bei mehreren Monaten bis über ein Jahr.

Für wen sich eine Umschulung lohnt

Eine Umschulung ist besonders dann sinnvoll, wenn du beruflich neu starten möchtest und einen vollständigen, anerkannten Abschluss anstrebst, statt nur punktuelles Zusatzwissen zu erwerben. Das betrifft vor allem Menschen, die aus einem Beruf ohne Zukunftsperspektive wechseln, nach einer längeren Familienphase wieder einsteigen wollen oder aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht fortführen können.

Da eine Umschulung mehrere Monate bis über ein Jahr dauern kann, ist sie eine langfristige Entscheidung. Sie lohnt sich vor allem, wenn du dir sicher bist, dauerhaft in der Immobilienverwaltung oder -bewertung arbeiten zu wollen, und nicht nur eine kurzfristige Zusatzqualifikation suchst.

💡 Wie lange dauert eine Umschulung in diesem Bereich?

In der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr, abhängig vom Träger und davon, ob du in Vollzeit oder Teilzeit umschulst.

Ablauf und Inhalte der Umschulung

Umschulungen in diesem Berufsfeld werden von AZAV-zertifizierten Bildungsträgern angeboten und kombinieren theoretischen Unterricht mit praktischen Übungen und häufig auch Praktika in Verwaltungs- oder Bewertungsunternehmen. Inhaltlich stehen kaufmännische Grundlagen, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nebenkostenabrechnung, Grundlagen der Immobilienbewertung sowie der Umgang mit branchenüblicher Software im Zentrum.

  • Kaufmännische und rechtliche Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Mietverwaltung, Nebenkostenabrechnung, Eigentümerkommunikation
  • Grundlagen der Markt- und Verkehrswertermittlung
  • Praxisphasen oder Praktika in Verwaltungs- oder Gutachterbüros
  • Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung beim jeweiligen Träger oder der Kammer

Je nach Träger kann die Umschulung in Vollzeit oder Teilzeit stattfinden, was besonders für Menschen mit familiären Verpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen relevant ist.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

„Umschulungen bei AZAV-zertifizierten Trägern sind grundsätzlich über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III förderfähig."

Dauer und Organisation

Die genaue Dauer einer Umschulung variiert je nach Träger, Vorbildung und gewähltem Format, liegt aber in der Regel bei mehreren Monaten bis über ein Jahr. Vollzeitformate führen schneller zum Abschluss, Teilzeitformate lassen sich besser mit Nebentätigkeiten oder Familienaufgaben vereinbaren, dauern dafür entsprechend länger. Manche Träger bieten zusätzlich Module zur Prüfungsvorbereitung oder zur Vertiefung einzelner Themenbereiche wie der Immobilienbewertung an.

Bevor du dich für einen Träger entscheidest, lohnt sich ein genauer Blick auf den Lehrplan, die Praxisanteile und die Erfahrungen bisheriger Teilnehmender, um realistisch einschätzen zu können, wie gut die Umschulung zu deinen Zielen passt.

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Förderung der Umschulung

Umschulungen bei AZAV-zertifizierten Trägern sind grundsätzlich über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III förderfähig. Die Agentur für Arbeit oder, seit 1.1.2025 auch für Kund:innen zuständig, die Agentur für Arbeit, prüft im Einzelfall, ob die Maßnahme arbeitsmarktlich sinnvoll ist und zu deiner Situation passt. Bei Bewilligung übernimmt der Bildungsgutschein in der Regel die vollständigen Lehrgangskosten.

Zusätzlich kannst du je nach individueller Situation Zuschüsse erhalten, etwa eine Fahrkosten-Pauschale von 588 € oder einen Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind. Da der Bildungsgutschein meist rund für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist, solltest du dir frühzeitig einen passenden Träger suchen und die Umschulung zeitnah starten.

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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Umschulung in diesem Bereich?
In der Regel mehrere Monate bis über ein Jahr, abhängig vom Träger und davon, ob du in Vollzeit oder Teilzeit umschulst.
Welche Inhalte lerne ich in der Umschulung?
Kaufmännische und rechtliche Grundlagen der Immobilienwirtschaft, Mietverwaltung, Nebenkostenabrechnung sowie Grundlagen der Immobilienbewertung.
Wer übernimmt die Kosten der Umschulung?
Bei Förderfähigkeit übernimmt die Agentur für Arbeit über den Bildungsgutschein die Lehrgangskosten, ergänzt um Zuschüsse für Fahrkosten und Kinderbetreuung.
Kann ich die Umschulung in Teilzeit machen?
Viele Träger bieten Teilzeitformate an, die sich besser mit Familie oder einem Nebenjob vereinbaren lassen, dafür aber länger dauern.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

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