Eine Weiterbildung oder Umschulung im Bereich Immobilienverwaltung und -bewertung lässt sich in vielen Fällen über den Bildungsgutschein finanzieren. Hier erfährst du, wie die Förderung funktioniert, wer sie beantragt und welche Zuschüsse dich neben den reinen Lehrgangskosten unterstützen können.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen fördert.
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder aus anderen arbeitsmarktlichen Gründen eine Weiterbildung …
- Neben der Übernahme der reinen Lehrgangskosten kann der Bildungsgutschein auch weitere Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehen.
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Instrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen fördert. Bei Bewilligung übernimmt er in der Regel die Kosten für den Lehrgang bei einem AZAV-zertifizierten Träger, sodass du die Qualifizierung nicht selbst finanzieren musst. Das gilt sowohl für kürzere, spezialisierte Weiterbildungen im Bereich Immobilienbewertung als auch für längere, abschlussbezogene Umschulungen zur Immobilienverwaltung.
Wichtig zu wissen: Die Förderung ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensentscheidung. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die gewählte Maßnahme zu deiner beruflichen Situation passt und deine Beschäftigungsaussichten verbessert.
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Die Agentur für Arbeit, seit 1.1.2025 auch für Kund:innen zuständig. Der Erstkontakt kann über die Agentur für Arbeit erfolgen.
Wer den Bildungsgutschein beantragen kann
Antragsberechtigt sind grundsätzlich Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder aus anderen arbeitsmarktlichen Gründen eine Weiterbildung benötigen. Zuständig ist die Agentur für Arbeit; seit 1.1.2025 übernimmt sie diese Prüfung auch für Kund:innen der Agentur für Arbeit, sodass der Erstkontakt sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen kann.
- Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit
- Gemeinsame Klärung, ob eine Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll ist
- Prüfung, ob der gewünschte Kurs bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet
- Ausstellung des Bildungsgutscheins bei positiver Entscheidung
- Einlösung des Gutscheins innerhalb der Gültigkeitsdauer von in der Regel rund drei Monaten
Bereite dich auf das Beratungsgespräch vor, indem du bereits eine ungefähre Vorstellung davon hast, welche Richtung – Verwaltung oder Bewertung – dich interessiert und welchen Träger du dir vorstellen könntest.
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Zuschüsse neben den Lehrgangskosten
Neben der Übernahme der reinen Lehrgangskosten kann der Bildungsgutschein auch weitere Kosten abdecken, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung entstehen. Dazu zählt eine Fahrkosten-Pauschale von 588 €, die anfallende Fahrten zum Bildungsträger abdecken soll, sowie ein Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind, falls du während der Weiterbildungszeit eine Betreuung organisieren musst.
Diese Zuschüsse machen die Teilnahme an einer Umschulung oder Weiterbildung auch dann realistisch, wenn du weitere Wege zum Bildungsträger zurücklegen musst oder familiäre Verpflichtungen hast. Sprich diese Punkte offen im Beratungsgespräch an, damit sie bei der Antragstellung berücksichtigt werden können.
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So läuft die Beantragung ab
Der Weg zum Bildungsgutschein beginnt mit einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation und dein Qualifizierungswunsch besprochen werden. Wird die Maßnahme als sinnvoll und förderfähig eingeschätzt, erhältst du den Bildungsgutschein, mit dem du dich anschließend bei einem passenden, AZAV-zertifizierten Träger anmeldest.
Da der Bildungsgutschein meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig ist, solltest du dir schon vor dem Beratungsgespräch einen Überblick über mögliche Träger und Kurse im Bereich Immobilienverwaltung oder -bewertung verschaffen, um die Zeit nach der Bewilligung optimal zu nutzen.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.