Du kommst aus einem anderen kaufmännischen Berufsfeld und überlegst, in die Immobilienwirtschaft zu wechseln? Der Quereinstieg zum Immobilienfachwirt ist grundsätzlich möglich, setzt aber in der Regel eine gewisse Vorqualifikation voraus. Dieser Guide zeigt dir, welche Wege es für Quereinsteiger:innen gibt, worauf es bei der Zulassung ankommt und wie du die Weiterbildung möglicherweise fördern lassen kannst.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Anders als bei vollständig offenen Umschulungsberufen ist der Zugang zum Immobilienfachwirt an bestimmte formale Voraussetzungen gebunden, meist eine kaufmännische …
- Wer noch keine Berufserfahrung im Immobilienbereich hat, sammelt diese häufig zunächst in einer Einstiegsposition, etwa als Assistenz in der Hausverwaltung, im …
- Auch als Quereinsteiger:in kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten, insbesondere wenn du arbeitslos oder von …
Was bedeutet Quereinstieg beim Immobilienfachwirt konkret?
Anders als bei vollständig offenen Umschulungsberufen ist der Zugang zum Immobilienfachwirt an bestimmte formale Voraussetzungen gebunden, meist eine kaufmännische Berufsausbildung mit Berufspraxis. „Quereinstieg“ bedeutet hier daher in der Regel, dass du aus einem anderen kaufmännischen Bereich – etwa dem Einzelhandel, der Versicherungsbranche oder der Verwaltung – kommst und dich gezielt in Richtung Immobilienwirtschaft umorientierst, statt bereits als Immobilienkauffrau oder -mann gearbeitet zu haben.
Dieser Weg ist realistisch, weil viele betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen aus kaufmännischen Berufen übertragbar sind. Wichtig ist, dass deine bisherige Berufspraxis inhaltlich einen erkennbaren Bezug zu wirtschaftlichen oder verwaltenden Tätigkeiten hat, damit die IHK deine Zulassung zur Prüfung anerkennt.
In der Regel benötigst du zumindest eine kaufmännische Ausbildung und etwas Berufspraxis, idealerweise mit Bezug zur Immobilienwirtschaft, bevor die Zulassung zur Prüfung möglich ist.
Zwischenschritt: erste Praxis in der Immobilienbranche
Wer noch keine Berufserfahrung im Immobilienbereich hat, sammelt diese häufig zunächst in einer Einstiegsposition, etwa als Assistenz in der Hausverwaltung, im Immobilienvertrieb oder im Backoffice eines Maklerbüros. Diese Praxiszeit erfüllt gleich zwei Zwecke: Sie verschafft dir branchenspezifisches Wissen und erfüllt gegebenenfalls die formalen Voraussetzungen für die spätere Zulassung zur Fachwirt-Prüfung.
Parallel dazu kannst du dich bereits über passende Bildungsträger und Fördermöglichkeiten informieren, damit der Übergang von der Praxisphase in die eigentliche Weiterbildung möglichst nahtlos gelingt. Manche Arbeitgeber unterstützen diesen Weg sogar aktiv, weil sie an qualifizierten Nachwuchskräften interessiert sind.
„Bei Bewilligung deckt der Bildungsgutschein die Lehrgangskosten sowie mögliche Zuschüsse zu Fahrkosten und Kinderbetreuung ab."
Förderung für Quereinsteiger:innen
Auch als Quereinsteiger:in kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung durch die Agentur für Arbeit erhalten, insbesondere wenn du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist und die Weiterbildung deine Vermittlungschancen erkennbar verbessert. Die Förderung erfolgt über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III und ist eine Ermessensentscheidung, die im persönlichen Beratungsgespräch getroffen wird.
Sprich offen über deinen bisherigen beruflichen Werdegang und dein Ziel, in die Immobilienwirtschaft zu wechseln – je klarer dein Plan, desto leichter lässt sich im Beratungsgespräch einschätzen, ob und wie eine Förderung möglich ist. Bei Bewilligung deckt der Bildungsgutschein die Lehrgangskosten sowie mögliche Zuschüsse zu Fahrkosten und Kinderbetreuung ab.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.