Eine Weiterbildung zum Immobilienfachwirt kostet je nach Träger und Format einiges an Zeit und Geld – umso wichtiger ist es zu wissen, wie eine Förderung durch die Agentur für Arbeit funktioniert. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist dabei das zentrale Instrument. Dieser Guide erklärt dir, wer ihn bekommen kann, was er abdeckt und wie der Antrag konkret abläuft.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, das dir die Agentur für Arbeit ausstellt, wenn eine geförderte Weiterbildung bewilligt wird.
- Damit deine Weiterbildung zum Immobilienfachwirt über den Bildungsgutschein gefördert werden kann, muss in der Regel ein arbeitsmarktlicher Bedarf erkennbar sein – etwa …
- Bei einer Bewilligung übernimmt der Bildungsgutschein in der Regel die vollständigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beim gewählten Bildungsträger.
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist ein Dokument, das dir die Agentur für Arbeit ausstellt, wenn eine geförderte Weiterbildung bewilligt wird. Er berechtigt dich, an einem konkreten, AZAV-zertifizierten Lehrgang teilzunehmen, dessen Kosten dann von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III – die Förderung ist dabei eine Ermessensleistung, kein automatischer Anspruch, auch wenn du formal alle Voraussetzungen erfüllst.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Agentur für Arbeit auch für die Förderprüfung von Menschen im Bezug von Grundsicherungsgeld zuständig, die zuvor über die Agentur für Arbeit betreut wurden. Der Erstkontakt kann dabei je nach Situation über die Agentur für Arbeit oder direkt über die Agentur für Arbeit erfolgen.
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Nein, die Förderung ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.
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Voraussetzungen für die Förderung
Damit deine Weiterbildung zum Immobilienfachwirt über den Bildungsgutschein gefördert werden kann, muss in der Regel ein arbeitsmarktlicher Bedarf erkennbar sein – etwa weil du arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in deinem aktuellen Beruf nicht mehr ausreichend beschäftigungsfähig bist. Zudem muss der gewählte Lehrgang bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden, da nur diese Träger überhaupt förderfähige Maßnahmen anbieten dürfen.
Deine Beraterin oder dein Berater bei der Agentur für Arbeit prüft im persönlichen Gespräch, ob die Weiterbildung deine berufliche Situation nachweislich verbessert und ob sie im Vergleich zu Alternativen sinnvoll ist. Je klarer du deine beruflichen Ziele und die Passung der Weiterbildung darlegen kannst, desto besser stehen deine Chancen auf eine positive Entscheidung.
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Was der Bildungsgutschein konkret abdeckt
Bei einer Bewilligung übernimmt der Bildungsgutschein in der Regel die vollständigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beim gewählten Bildungsträger. Zusätzlich können weitere Zuschüsse gewährt werden, etwa zu Fahrkosten zwischen Wohnort und Lehrgangsort bis zu 588 € im Monat sowie ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, wenn du während der Weiterbildung Betreuung organisieren musst.
- Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungskosten beim AZAV-Träger
- Fahrkostenzuschuss bis 588 € pro Monat
- Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind
- Gültigkeit des Gutscheins in der Regel rund drei Monate
Diese Zuschüsse sollen sicherstellen, dass finanzielle Hürden dich nicht von einer sinnvollen Weiterbildung abhalten, auch wenn Familie oder ein längerer Anfahrtsweg im Spiel sind.
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So beantragst du den Bildungsgutschein
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei deiner Agentur für Arbeit, in dem du deine berufliche Situation und dein Weiterbildungsziel darlegst. Bring dabei idealerweise schon Informationen zum konkreten Lehrgang und Bildungsträger mit, den du im Blick hast, das erleichtert die Einschätzung deutlich. Wird die Förderung bewilligt, erhältst du den Bildungsgutschein mit Angaben zum Bildungsziel, zur Gültigkeitsdauer und zum regionalen Geltungsbereich.
Anschließend meldest du dich mit dem Gutschein direkt beim Bildungsträger an, der ihn bei der Agentur für Arbeit zur Abrechnung einreicht. Wichtig: Melde dich erst nach Erhalt des Gutscheins verbindlich beim Träger an, da rückwirkende Förderungen in der Regel nicht möglich sind.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.