Eine Umschulung im Garten- und Landschaftsbau führt dich zu einem vollwertigen, anerkannten Berufsabschluss – auch wenn du bisher in einer ganz anderen Branche gearbeitet hast. Sie richtet sich gezielt an Erwachsene, die beruflich neu starten möchten, und lässt sich über die Agentur für Arbeit fördern. Dieser Guide erklärt dir Ablauf, Dauer und die Finanzierung Schritt für Schritt.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Die Umschulung zum Landschaftsgärtner bzw.
- Eine Umschulung im Garten- und Landschaftsbau dauert in der Regel rund zwei Drittel der üblichen dualen Ausbildungszeit und kann in Vollzeit oder – je nach Anbieter – …
- Die Umschulung wird über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert, den du bei deiner Agentur für Arbeit beantragst.
Was die Umschulung beinhaltet
Die Umschulung zum Landschaftsgärtner bzw. zur Landschaftsgärtnerin vermittelt dir alle wesentlichen Inhalte des Berufsbilds: Erd- und Pflasterbau, Vegetationstechnik, Pflanzenkunde, den Umgang mit Baumaschinen sowie Grundlagen der Planung und Kalkulation von Projekten. Anders als bei kurzen Weiterbildungen handelt es sich um eine abschlussbezogene Maßnahme, die mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer endet und zu einem bundesweit anerkannten Abschluss führt.
Die Umschulung findet bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger statt und kombiniert theoretischen Unterricht mit praktischen Übungsphasen, häufig ergänzt durch Praktika in kooperierenden Betrieben. So bekommst du schon während der Umschulung realistische Einblicke in den späteren Arbeitsalltag und kannst wertvolle Kontakte für den späteren Berufseinstieg aufbauen.
Für viele Umsteigerinnen und Umsteiger ist besonders wertvoll, dass die Umschulung explizit auf Erwachsene zugeschnitten ist – anders als die klassische duale Ausbildung, die eher auf junge Menschen direkt nach der Schule ausgerichtet ist.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
In der Regel rund zwei Drittel der üblichen dualen Ausbildungszeit, abhängig vom Bildungsträger und Format.
Ablauf und Dauer
Eine Umschulung im Garten- und Landschaftsbau dauert in der Regel rund zwei Drittel der üblichen dualen Ausbildungszeit und kann in Vollzeit oder – je nach Anbieter – auch in Teilzeit absolviert werden. Die genaue Dauer und Struktur hängt vom jeweiligen Bildungsträger sowie deiner individuellen Vorbildung ab, die unter Umständen angerechnet werden kann.
- Theoretischer Unterricht zu Fachinhalten des Berufsbilds
- Praktische Übungsphasen bei Trägern oder Kooperationsbetrieben
- Zwischenprüfungen zur Lernstandskontrolle
- Abschließende Prüfung vor der zuständigen Kammer
- Wahlmöglichkeit zwischen Vollzeit- und Teilzeitformaten je nach Träger
Vor Beginn solltest du dir vom Bildungsträger genau erklären lassen, wie Theorie- und Praxisanteile verteilt sind und welche Praktikumsplätze angeboten werden – das hat großen Einfluss darauf, wie gut du nach der Umschulung tatsächlich vorbereitet in den Arbeitsalltag startest.
„Die Umschulung wird über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert, den du bei deiner Agentur für Arbeit beantragst."
Förderung und Finanzierung
Die Umschulung wird über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert, den du bei deiner Agentur für Arbeit beantragst. Es handelt sich dabei um eine Ermessensleistung – die Beratungsstelle prüft individuell, ob die Umschulung für dich arbeitsmarktlich sinnvoll und förderfähig ist. Bei Bewilligung übernimmt der Bildungsgutschein in der Regel die vollständigen Lehrgangskosten.
Zusätzlich können Zuschüsse zu Fahrkosten in Höhe von bis zu 588 € monatlich sowie ein Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind gewährt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig, sodass du dich in diesem Zeitraum bei einem passenden Bildungsträger anmelden solltest.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.