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Ratgeber · Versicherung

Rentenversicherung für Familien: So sicherst du deine Altersvorsorge ab

Kinder­erziehung, Pflege von Angehörigen oder ein Minijob wirken sich direkt auf deine spätere Rente aus. Die gesetzliche Rentenversicherung gleicht viele Nachteile aus, wenn du beruflich kürzer trittst.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Für Kindererziehung bekommst du bis zu 3 Jahre Pflichtbeiträge gutgeschrieben.
  • Bei der Pflege von Angehörigen zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich.
  • Hinterbliebenenrenten sichern deine Familie im Todesfall finanziell ab.
  • Zusätzliche Altersvorsorge wie die Riester-Rente wird für Familien staatlich gefördert.

01 · Grundlagen

Was die gesetzliche Rentenversicherung für Familien leistet

Die gesetzliche Rentenversicherung ist mehr als nur die Altersrente. Für Familien übernimmt sie eine Ausgleichsfunktion, wenn du wegen Erziehung oder Pflege nicht oder weniger arbeiten kannst.

Die gesetzliche Rentenversicherung gleicht Nachteile aus, die dir durch Familienarbeit entstehen. Dafür gibt es konkrete Instrumente wie Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflegebeiträge. Auch für Hinterbliebene und Geschiedene hält das System eigene Leistungen bereit.

Für Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeiträge gutgeschrieben werden. Diese Beiträge erhöhen deine spätere Rente, ohne dass du selbst dafür zahlen musst. Zusätzlich wertet die Rentenversicherung zeitgleiche Beschäftigungen mit geringem Verdienst auf.

Die Leistungen umfassen neben der Altersrente auch Renten wegen Todes wie Witwenrente, Witwerrente, Halbwaisenrente, Vollwaisenrente und Erziehungsrente. Nach einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass gemeinsam erarbeitete Rentenanwartschaften fair geteilt werden.

Für Familien mit Kindern ist besonders relevant, dass sich Erziehungszeiten nicht nur auf die Rentenhöhe auswirken, sondern auch Wartezeiten für andere Rentenarten erfüllen können. Die gesetzliche Rentenversicherung honoriert damit den gesellschaftlichen Beitrag, den du mit der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen leistest.

Die gesetzliche Rentenversicherung honoriert Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen, indem sie dafür Rentenbeiträge gutschreibt oder Rentenansprüche erhöht. Auch Hinterbliebene und Geschiedene erhalten Leistungen. Der Staat gleicht finanzielle Nachteile aus, die durch Familienarbeit entstehen.

Kurz erklärt

Gesetzliche Rentenversicherung für Familien

Die gesetzliche Rentenversicherung honoriert Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen, indem sie dafür Rentenbeiträge gutschreibt oder Rentenansprüche erhöht. Auch Hinterbliebene und Geschiedene erhalten Leistungen.

Der Staat gleicht finanzielle Nachteile aus, die durch Familienarbeit entstehen.

02 · Was gilt

Kinder­erziehungs­zeiten: Dein Plus für die Rente

Für die Erziehung deiner Kinder kannst du Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet bekommen. Diese Zeiten wirken sich direkt auf deine spätere Rentenhöhe aus.

Für die Erziehung deines Kindes kannst du bis zum dritten Lebensjahr Kindererziehungszeiten angerechnet bekommen. Diese Zeiten werden wie Pflichtbeiträge auf Basis des Durchschnittsentgelts bewertet. Zusätzlich gibt es Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes.

Die Berücksichtigungszeiten wirken sich vor allem dann positiv aus, wenn du parallel in Teilzeit arbeitest. Dein Verdienst aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann um bis zu 50 Prozent aufgewertet werden. Die Aufwertung erfolgt höchstens bis zum Durchschnittsentgelt, das 2026 bei 50.493 Euro liegt.

Beide Elternteile können die Erziehungszeiten untereinander aufteilen. Das ist sinnvoll, wenn ein Elternteil Lücken in der Versicherungsbiografie schließen möchte. Die Aufteilung muss der Rentenversicherung mitgeteilt werden.

Kindererziehungszeiten werden nur auf Antrag angerechnet. Du solltest den Antrag stellen, sobald dein Kind geboren ist. Die Zeiten werden dann rückwirkend berücksichtigt.

Was für die Rente zählt: Kindererziehungszeiten bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Aufteilung der Erziehungszeiten zwischen beiden Elternteilen, Aufwertung von Teilzeitverdienst um bis zu 50 Prozent bei gleichzeitiger Berücksichtigungszeit. Nicht zählen: Erziehungszeiten ohne Antragstellung, Zeiten nach dem 10. Lebensjahr des Kindes, Erwerbstätigkeit über dem Durchschnittsentgelt während der Berücksichtigungszeit.

Zählt mit

·Kindererziehungszeiten bis zum 3. Lebensjahr des Kindes
·Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes
·Aufteilung der Erziehungszeiten zwischen beiden Elternteilen
·Aufwertung von Teilzeitverdienst bei gleichzeitiger Berücksichtigungszeit

Zählt nicht

·Erziehungszeiten ohne Antragstellung
·Zeiten nach dem 10. Lebensjahr des Kindes
·Erwerbstätigkeit über dem Durchschnittsentgelt während der Berücksichtigungszeit

03 · Was gilt

Pflege von Angehörigen: So steigt deine Rente

Wenn du einen Angehörigen pflegst, erwirbst du auch ohne eigene Beitragszahlung Rentenansprüche. Die Pflegekasse übernimmt die Beiträge für dich.

Die Pflegekasse des Gepflegten übernimmt die Rentenbeiträge für dich. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und nicht erwerbsmäßig gepflegt wird.

Deine Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und sich auf wenigstens zwei Tage verteilen. Eine Nebentätigkeit darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Je nach Pflegegrad und Leistungsbezug zahlt die Pflegekasse monatlich Beiträge zwischen 132 und 697 Euro.

Nach einem Jahr Pflege erhöht sich deine monatliche Rente dadurch zwischen 7 und 35 Euro. Die Beiträge werden direkt an die Rentenversicherung abgeführt, du musst dich um die Zahlung nicht kümmern.

Die Pflege muss mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen umfassen. Liegt dein Aufwand darunter, werden keine Rentenbeiträge gezahlt.

Voraussetzungen für Rentenbeiträge bei Pflege: Beiträge werden gezahlt bei Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2, nicht erwerbsmäßiger Pflege, mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an wenigstens 2 Tagen, Nebentätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche. Keine Beiträge gibt es bei Pflege unter 10 Stunden pro Woche, erwerbsmäßiger Pflege, Pflege bei Pflegegrad 1, Nebentätigkeit über 30 Stunden pro Woche.

Beiträge werden gezahlt

·Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2
·Nicht erwerbsmäßige Pflege
·Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche an wenigstens 2 Tagen
·Nebentätigkeit von höchstens 30 Stunden pro Woche

Keine Beiträge

·Pflege unter 10 Stunden pro Woche
·Erwerbsmäßige Pflege
·Pflege bei Pflegegrad 1
·Nebentätigkeit über 30 Stunden pro Woche

04 · Vergleich

Minijob und Rente: Bausteine für deine Absicherung

Ein Minijob kann ein sinnvoller Baustein für deine Rente sein, auch wenn du nur geringe Beträge verdienst. Du hast dabei Wahlmöglichkeiten bei der Rentenversicherung.

Seit 2013 gilt im Minijob automatisch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Du kannst dich jedoch schriftlich davon befreien lassen. Mit Versicherungspflicht erwirbst du volle Pflichtbeitragszeiten, die für Wartezeiten und Rentenhöhe zählen.

Der Beitrag zur Rentenversicherung wird zwischen dir und deinem Arbeitgeber aufgeteilt. Du zahlst den Eigenanteil, der Arbeitgeber den Rest. Der Eigenanteil ist gesetzlich festgelegt und liegt deutlich unter dem regulären Beitragssatz.

Ohne Versicherungspflicht zahlst du keine Beiträge in die Rentenversicherung. Du erwirbst dann aus dem Minijob keine Rentenansprüche. Du kannst aber freiwillig Beiträge einzahlen, um deine Absicherung zu verbessern.

Die Versicherungspflicht im Minijob gilt seit 2013 automatisch, du kannst dich jedoch schriftlich davon befreien lassen. Die Befreiung wirkt nur für die Zukunft und kann nicht rückgängig gemacht werden.

Rentenversicherung im Minijob: Mit Versicherungspflicht zahlst du den Eigenanteil, der Arbeitgeber den Rest. Du erwirbst volle Pflichtbeitragszeiten. Du bist automatisch versichert, kannst dich aber befreien lassen. Ohne Versicherungspflicht zahlst du keine Beiträge in die Rentenversicherung. Du erwirbst keine Rentenansprüche aus dem Minijob. Du kannst auf eigene Kosten Beiträge einzahlen.

Rentenversicherung im Minijob
Mit Versicherungs­pflichtOhne Versicherungs­pflicht
RentenanspruchDie Zeit gilt als vollwertige BeitragszeitDie Zeit zählt nicht als vollwertige Beitragszeit
FlexibilitätDu bist versicherungspflichtig, kannst aber darauf verzichten

05 · Was gilt

Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten

Stirbt dein Ehepartner, Lebenspartner oder ein Elternteil, kannst du Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Diese Rente soll den wegfallenden Unterhalt ersetzen.

Diese Renten wegen Todes sollen den Unterhalt ersetzen, der durch den Tod der verstorbenen Person wegfällt. Die Existenz der hinterbliebenen Personen soll gesichert werden.

Die Witwenrente oder Witwerrente wird aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes bestand. Die Erziehungsrente ist dagegen eine Rente aus der Versicherung der überlebenden Person.

Für Kinder gibt es die Halbwaisenrente, wenn ein Elternteil stirbt, und die Vollwaisenrente, wenn beide Elternteile sterben. Die Waisenrente wird in der Regel bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, wenn sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet.

Die Witwenrente oder Witwerrente wird aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt. Nicht eingetragene Lebenspartner haben keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

Arten der Hinterbliebenenrente: Wird gezahlt: Witwenrente oder Witwerrente für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Halbwaisenrente für Kinder, wenn ein Elternteil stirbt, Vollwaisenrente für Kinder, wenn beide Elternteile sterben, Erziehungsrente für geschiedene oder verwitwete Elternteile, die ein Kind erziehen. Wird nicht gezahlt: Rente für nicht eingetragene Lebenspartner, Waisenrente nach dem 27. Lebensjahr in der Regel, Witwenrente bei Heirat nach dem Tod des Partners.

Wird gezahlt

·Witwenrente oder Witwerrente für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
·Halbwaisenrente für Kinder, wenn ein Elternteil stirbt
·Vollwaisenrente für Kinder, wenn beide Elternteile sterben
·Erziehungsrente für geschiedene oder verwitwete Elternteile, die ein Kind erziehen

Wird nicht gezahlt

·Rente für nicht eingetragene Lebenspartner
·Waisenrente nach dem 27. Lebensjahr in der Regel
·Witwenrente bei Heirat nach dem Tod des Partners

06 · Schritt für Schritt

Versorgungs­ausgleich: Faires Teilen bei der Rente

Bei einer Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Das gilt für die gesetzliche Rente ebenso wie für die betriebliche Altersvorsorge.

Der Versorgungsausgleich findet automatisch im Scheidungsverfahren statt.

Das Familiengericht ermittelt zunächst den Zeitraum vom Beginn der Ehe bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. In dieser Ehezeit werden die Versorgungsanrechte beider Partner festgestellt. Die Rentenversicherung übermittelt dafür die benötigten Daten.

Die Differenz der Anwartschaften wird berechnet. Der Partner mit den höheren Anrechten gibt die Hälfte der Differenz an den anderen ab. Die Rentenversicherung überträgt die ermittelten Entgeltpunkte auf das Konto des ausgleichsberechtigten Partners.

Der Partner mit den höheren Anrechten gibt die Hälfte der Differenz an den anderen ab. Der Ausgleich erfolgt direkt über die Rentenkonten, nicht als Geldzahlung.

Ehezeit feststellen: Das Familiengericht ermittelt den Zeitraum vom Beginn der Ehe bis zur Zustellung des Scheidungsantrags. Versorgungsanrechte ermitteln: Beide Partner lassen ihre Rentenanwartschaften aus gesetzlicher Rente, Beamtenversorgung und betrieblicher Altersvorsorge feststellen. Ausgleich berechnen: Die Differenz der Anwartschaften wird berechnet. Der Partner mit den höheren Anrechten gibt die Hälfte der Differenz an den anderen ab. Übertragung durchführen: Die Rentenversicherung überträgt die ermittelten Entgeltpunkte auf das Konto des ausgleichsberechtigten Partners.

01

Ehezeit feststellen

Das Familiengericht ermittelt den Zeitraum vom Beginn der Ehe bis zur Zustellung des Scheidungsantrags.

02

Versorgungsanrechte ermitteln

Beide Partner lassen ihre Rentenanwartschaften aus gesetzlicher Rente, Beamtenversorgung und betrieblicher Altersvorsorge feststellen.

03

Ausgleich berechnen

Die Differenz der Anwartschaften wird berechnet. Der Partner mit den höheren Anrechten gibt die Hälfte der Differenz an den anderen ab.

04

Übertragung durchführen

Die Rentenversicherung überträgt die ermittelten Entgeltpunkte auf das Konto des ausgleichsberechtigten Partners.

07 · Kosten

Riester-Rente für Familien: Staatliche Zulagen nutzen

Die Riester-Rente ist für Familien besonders attraktiv, weil du für jedes kindergeldberechtigte Kind eine staatliche Zulage erhältst. Diese Zulagen reduzieren deinen Eigenbeitrag erheblich.

Die Zulagen werden auf deinen Eigenbeitrag angerechnet. Bei geringem Einkommen kann der Eigenbeitrag durch die Zulagen fast vollständig abgedeckt sein.

Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person und Jahr. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es eine Kinderzulage von 185 Euro. Für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Jahr.

Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro und höchstens 2.100 Euro pro Jahr. Die Zulagen werden auf diesen Eigenbeitrag angerechnet. Du zahlst also nur die Differenz zwischen Mindesteigenbeitrag und Zulagen.

Für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage 300 Euro pro Jahr. Diese Zulage erhältst du, solange du Kindergeld beziehst.

Staatliche Förderung der Riester-Rente: Jährliche Zulagen und Eigenbeitrag. Grundzulage pro Person: 175 EUR. Kinderzulage pro Kind (vor 2008 geboren): 185 EUR. Kinderzulage pro Kind (ab 2008 geboren): 300 EUR. Mindesteigenbeitrag (4 % des Vorjahreseinkommens): 60 EUR bis 2.100 EUR. Die Zulagen werden auf deinen Eigenbeitrag angerechnet. Bei geringem Einkommen kann der Eigenbeitrag durch die Zulagen fast vollständig abgedeckt sein.

08 · Checkliste

Betriebliche Altersvorsorge: Zusätzlich fürs Alter sparen

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen, oft mit einem Zuschuss.

Seit 2019 muss er mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind bis zu einer Grenze steuerfrei. Auch in der Elternzeit bleibt die betriebliche Altersvorsorge bestehen. Die Anwartschaft wird nicht gekürzt, nur weil du vorübergehend kein Gehalt beziehst.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du die Anwartschaft auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Das ist gesetzlich möglich, wenn der neue Arbeitgeber zustimmt. Die Auszahlung im Alter ist nachgelagert zu versteuern.

Dein Arbeitgeber muss seit 2019 mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart. Dieser Zuschuss gilt für Neuverträge ab 2019.

Das solltest du bei der betrieblichen Altersvorsorge beachten: Dein Arbeitgeber muss seit 2019 mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart. Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind bis zu einer Grenze steuerfrei. Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du die Anwartschaft auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Die Auszahlung im Alter ist nachgelagert zu versteuern. Auch in der Elternzeit bleibt die betriebliche Altersvorsorge bestehen.

Das solltest du bei der betrieblichen Altersvorsorge beachten

01

Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind bis zu einer Grenze steuerfrei

02

Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du die Anwartschaft auf den neuen Arbeitgeber übertragen

03

Die Auszahlung im Alter ist nachgelagert zu versteuern

04

Auch in der Elternzeit bleibt die betriebliche Altersvorsorge bestehen

09 · Was gilt

Erwerbsminderungs­rente: Absicherung bei Krankheit

Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst, sichert dich die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente ab.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist. Die teilweise Erwerbsminderungsrente gibt es bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden pro Tag.

Für beide Rentenarten musst du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Zusätzlich musst du in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Diese Voraussetzung kann durch Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten erfüllt werden.

Bist du mehr als 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig, besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Auch wenn du die Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt hast oder keine Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt hast, wird keine Rente gezahlt.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du weniger als 3 Stunden pro Tag arbeitsfähig bist. Die teilweise Erwerbsminderungsrente gibt es bei 3 bis 6 Stunden Arbeitsfähigkeit pro Tag.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente: Anspruch besteht bei voller Erwerbsminderungsrente (arbeitsfähig weniger als 3 Stunden pro Tag), teilweiser Erwerbsminderungsrente (arbeitsfähig 3 bis 6 Stunden pro Tag), allgemeiner Wartezeit von 5 Jahren erfüllt, in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden pro Tag, Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt, keine Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Anspruch besteht

·Volle Erwerbsminderungsrente: arbeitsfähig weniger als 3 Stunden pro Tag
·Teilweise Erwerbsminderungsrente: arbeitsfähig 3 bis 6 Stunden pro Tag

Arbeitsfähig mehr als 6 Stunden pro Tag

10 · Im Vertrag

Private Absicherung: Risikolebens- und Berufsunfähigkeits­versicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung deckt nicht alle Risiken ab. Für Familien sind eine Risikolebensversicherung und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtige Ergänzungen.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern.

Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Sie ist besonders wichtig für Familien mit nur einem Hauptverdiener. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass sie den wegfallenden Unterhalt über mehrere Jahre ersetzt.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt dagegen nur, wenn du gar nicht oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten kannst.

Die private Haftpflichtversicherung schützt dein Vermögen, wenn du oder deine Kinder anderen einen Schaden zufügen. Für Familien ist sie unverzichtbar, weil Kinder häufig Schäden verursachen und Eltern dafür haften.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein reicht oft nicht aus.

Wichtige private Versicherungen für Familien: Risikolebensversicherung (Todesfallschutz): Zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Besonders wichtig für Familien mit nur einem Hauptverdiener. Private Berufsunfähigkeitsversicherung (Einkommensschutz): Leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein reicht oft nicht aus. Private Haftpflichtversicherung (Schadensschutz): Schützt dein Vermögen, wenn du oder deine Kinder anderen einen Schaden zufügen. Für Familien unverzichtbar.

Wichtige private Versicherungen für Familien

RisikolebensversicherungTodesfallschutzZahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Besonders wichtig für Familien mit nur einem Hauptverdiener.
Private BerufsunfähigkeitsversicherungEinkommensschutzSichert dein Einkommen ab, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein reicht oft nicht aus.
Private HaftpflichtversicherungSchadensschutzSchützt dein Vermögen, wenn du oder deine Kinder anderen einen Schaden zufügen. Für Familien unverzichtbar.

11 · Hintergrund

Altersvorsorge für Familien: Die richtige Strategie

Die gesetzliche Rente allein wird im Alter oft nicht reichen. Für Familien ist eine Kombination aus gesetzlicher Rente, staatlich geförderter Vorsorge und privater Absicherung sinnvoll.

Die gesetzliche Rentenversicherung honoriert deine Familienarbeit durch Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Pflegebeiträge. Diese Zeiten bilden das Fundament deiner Altersvorsorge. Sie wirken sich direkt auf deine Rentenhöhe aus und können Wartezeiten erfüllen.

Ergänzend solltest du die staatlich geförderte Riester-Rente nutzen, besonders wenn du Kinder hast. Die Zulagen machen diese Vorsorgeform für Familien attraktiv. Bei geringem Einkommen kann der Eigenbeitrag durch die Zulagen fast vollständig abgedeckt sein.

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein weiterer Baustein, bei dem dein Arbeitgeber dich unterstützt. Auch in Teilzeit oder Elternzeit bleibt diese Vorsorge bestehen. Der Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent erhöht die Rendite deiner Beiträge.

Private Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen deine Familie vor existenziellen Risiken. Die gesetzliche Absicherung reicht dafür nicht aus. Eine private Haftpflichtversicherung gehört ebenfalls zur Grundausstattung.

Die gesetzliche Rentenversicherung honoriert deine Familienarbeit durch Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Pflegebeiträge. Diese Zeiten bilden das Fundament deiner Altersvorsorge.

Die gesetzliche Rentenversicherung honoriert deine Familienarbeit durch Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Pflegebeiträge. Diese Zeiten bilden das Fundament deiner Altersvorsorge. Ergänzend solltest du die staatlich geförderte Riester-Rente nutzen, besonders wenn du Kinder hast. Die Zulagen machen diese Vorsorgeform für Familien attraktiv. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein weiterer Baustein, bei dem dein Arbeitgeber dich unterstützt. Auch in Teilzeit oder Elternzeit bleibt diese Vorsorge bestehen. Private Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen deine Familie vor existenziellen Risiken.

Die gesetzliche Rentenversicherung honoriert deine Familienarbeit durch Kindererziehungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Pflegebeiträge. Diese Zeiten bilden das Fundament deiner Altersvorsorge.

Ergänzend solltest du die staatlich geförderte Riester-Rente nutzen, besonders wenn du Kinder hast. Die Zulagen machen diese Vorsorgeform für Familien attraktiv.

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein weiterer Baustein, bei dem dein Arbeitgeber dich unterstützt. Auch in Teilzeit oder Elternzeit bleibt diese Vorsorge bestehen.

Private Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen schützen deine Familie vor existenziellen Risiken, die die gesetzliche Rentenversicherung nicht abdeckt.

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026