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Ratgeber · Versicherung

Rentenversicherung für Selbstständige: Pflicht, Freiwilligkeit und Absicherung

Für Selbstständige entscheidet der berufliche Status darüber, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder sich freiwillig absichern können. Diese Struktur zeigt dir, welche Regeln für deine Tätigkeit gelten und welche Leistungen du dir mit deinen Beiträgen sicherst.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Lehrer und Pflegekräfte sind kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig.
  • Alle anderen Selbstständigen können innerhalb der ersten fünf Jahre ihrer Selbstständigkeit die Pflichtversicherung beantragen.
  • Die gesetzliche Rente sichert nicht nur das Alter ab, sondern auch Erwerbsminderung und Hinterbliebene.
  • Für Solo-Selbstständige ohne obligatorische Absicherung ist die Altersvorsorge eine zentrale finanzielle Planungsaufgabe.

01 · Hintergrund

Was bedeutet das Rentensystem für Selbstständige?

Das deutsche Rentensystem basiert auf einer Mischung aus gesetzlicher Pflichtversicherung, betrieblicher und privater Vorsorge. Für Selbstständige entfällt der Arbeitgeberanteil, wodurch die Beitragslast und die Verantwortung für die Alterssicherung vollständig bei dir liegen.

Das gesetzliche Rentensystem funktioniert im Umlageverfahren. Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentner, deine eigenen Ansprüche entstehen erst durch die Beiträge späterer Generationen.

Als Selbstständiger trägst du den Beitrag allein. Während bei Angestellten der Arbeitgeber die Hälfte des Rentenbeitrags übernimmt, zahlst du den vollen Beitragssatz aus deinem Gewinn, was die monatliche Belastung im Vergleich zu einem Beschäftigungsverhältnis deutlich erhöht.

Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung ist die gesetzliche Rentenversicherung eine freiwillige Säule. Viele kombinieren gesetzliche Beiträge mit privaten Anlagen wie ETFs oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf leistet.

In der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam ein. Als Selbstständiger trägst du den Beitrag allein, was die monatliche Belastung im Vergleich zu Angestellten erhöht.

Das System funktioniert im Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Deine eigenen Ansprüche entstehen dadurch, dass spätere Beitragszahler deine Rente finanzieren.

Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung ist das Rentensystem eine freiwillige Säule. Viele kombinieren gesetzliche Beiträge mit privaten Anlagen wie ETFs oder einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

In der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam ein. Als Selbstständiger trägst du den Beitrag allein, was die monatliche Belastung im Vergleich zu Angestellten erhöht.

Das System funktioniert im Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen finanzieren die Renten der heutigen Rentner. Deine eigenen Ansprüche entstehen dadurch, dass spätere Beitragszahler deine Rente finanzieren.

Für Selbstständige ohne Pflichtversicherung ist das Rentensystem eine freiwillige Säule. Viele kombinieren gesetzliche Beiträge mit privaten Anlagen wie ETFs oder einer privaten Rentenversicherung, um Versorgungslücken zu schließen.

02 · Was gilt

Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

Die Versicherungspflicht hängt von deiner Tätigkeit ab. Einige Berufsgruppen sind automatisch erfasst, andere nur unter bestimmten Voraussetzungen wie der Anzahl deiner Auftraggeber.

Die Versicherungspflicht hängt von deiner konkreten Tätigkeit ab. Selbstständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gehören traditionell zum Kreis der Pflichtversicherten, ebenso Hausgewerbetreibende und bestimmte Selbstständige in Bildung und Pflege.

Für Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen gilt die Versicherungspflicht nur, wenn du regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst. Der Lehrbegriff wird dabei weit ausgelegt, auch Nachhilfe, Golfunterricht oder Coaching können darunterfallen.

Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse abgesichert. Selbstständige mit nur einem Auftraggeber unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht, ebenso Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer.

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

Pflichtversichert sind selbstständige Handwerker mit Eintragung in die Handwerksrolle, Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sowie Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer.

Nicht automatisch pflichtversichert sind Solo-Selbstständige mit mehreren Auftraggebern außerhalb der genannten Berufe, Freiberufler wie IT-Berater oder Designer ohne besondere Berufszugehörigkeit sowie Gewerbetreibende in zulassungsfreien Handwerken.

Pflichtversichert

·Selbstständige Handwerker mit Eintragung in die Handwerksrolle
·Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer
·Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse
·Selbstständige mit nur einem Auftraggeber
·Seelotsen, Küstenschiffer und Küstenfischer
·Hausgewerbetreibende und Hebammen

Nicht automatisch pflichtversichert

·Solo-Selbstständige mit mehreren Auftraggebern außerhalb der genannten Berufe
·Freiberufler wie IT-Berater oder Designer ohne besondere Berufszugehörigkeit
·Selbstständige in zulassungsfreien Handwerken ohne weitere Merkmale
·Gesellschafter einer GmbH ohne abhängige Beschäftigung

03 · Grundlagen

Wie funktioniert die freiwillige Versicherung?

Wenn du nicht pflichtversichert bist, kannst du dich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern. Damit erwirbst du Ansprüche auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente.

Die freiwillige Versicherung ermöglicht dir als Selbstständigem ohne Versicherungspflicht, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Du bestimmst die Beitragshöhe selbst, mindestens jedoch den Mindestbeitrag und höchstens den Höchstbeitrag.

Mit jedem freiwilligen Beitrag baust du Ansprüche auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente auf. Die freiwillige Versicherung ist besonders sinnvoll, wenn du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen möchtest.

Du kannst jederzeit mit der freiwilligen Versicherung beginnen, auch wenn du bereits viele Jahre selbstständig warst. Die Beiträge sind steuerlich als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.

Die freiwillige Versicherung ermöglicht dir als Selbstständigem ohne Versicherungspflicht, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Du bestimmst die Beitragshöhe selbst, mindestens jedoch den Mindestbeitrag und höchstens den Höchstbeitrag.

Die freiwillige Versicherung ist besonders sinnvoll, wenn du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen möchtest. Jede Beitragszahlung sichert mehrere Lebensrisiken ab, darunter auch medizinische und berufliche Rehabilitationen.

Kurz erklärt

Freiwillige Versicherung

Die freiwillige Versicherung ermöglicht dir als Selbstständigem ohne Versicherungspflicht, Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Du bestimmst die Beitragshöhe selbst, mindestens jedoch den Mindestbeitrag und höchstens den Höchstbeitrag.

Die freiwillige Versicherung sichert neben der Altersrente auch medizinische und berufliche Rehabilitationen sowie Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten ab.

04 · Vergleich

Regelbeitrag oder einkommensabhängiger Beitrag: Was gilt?

Für pflichtversicherte Selbstständige gelten besondere Beitragsregeln. Der Regelbeitrag orientiert sich an einem festen Einkommen, während der einkommensabhängige Beitrag dein tatsächliches Einkommen berücksichtigt.

Für pflichtversicherte Selbstständige gelten besondere Beitragsregeln. Der Regelbeitrag orientiert sich an einem festen Referenzeinkommen und bleibt unabhängig von deinem tatsächlichen Gewinn konstant, im Jahr 2026 liegt er bei etwa 735 Euro monatlich.

Der einkommensabhängige Beitrag berücksichtigt dein tatsächliches Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit. Er schwankt mit dem Gewinn und fällt in umsatzschwachen Jahren niedriger aus, was besonders für Existenzgründer und Selbstständige mit stark schwankenden Einnahmen vorteilhaft ist.

Der Regelbeitrag ist das Standardmodell, wenn kein Einkommensnachweis eingereicht wird. Er eignet sich für Selbstständige mit stabilem Einkommen, die Planbarkeit schätzen.

Beitragsmodelle für Selbstständige im Vergleich

Der Regelbeitrag basiert auf einem festen Referenzeinkommen, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn, und liegt bei etwa 735 Euro monatlich im Jahr 2026. Der einkommensabhängige Beitrag basiert auf dem tatsächlichen Arbeitseinkommen und schwankt mit dem Gewinn.

Der Regelbeitrag eignet sich für Selbstständige mit stabilem Einkommen, die Planbarkeit schätzen. Der einkommensabhängige Beitrag ist für Existenzgründer und Selbstständige mit stark schwankenden Einnahmen gedacht.

Beitragsmodelle für Selbstständige im Vergleich
RegelbeitragEinkommensabhängiger Beitrag
Berechnungs­grundlageFestes Referenzeinkommen, unabhängig vom tatsächlichen GewinnTatsächliches Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit
BeitragshöheKonstanter monatlicher Betrag, etwa 735 Euro im Jahr 2026Schwankt mit dem Gewinn, niedriger in umsatzschwachen Jahren
AntragStandardmodell, wenn kein Einkommensnachweis eingereicht wirdErfordert Nachweise wie Einkommensteuerbescheid oder Gewinnermittlung

05 · Grundlagen

Welche Rolle spielt die Künstlersozialkasse?

Für Künstler und Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse die Funktion eines Arbeitgebers in der Sozialversicherung. Du zahlst nur deinen Anteil, der Rest wird aus Zuschüssen und Abgaben finanziert.

Die Künstlersozialkasse führt für selbstständige Künstler und Publizisten die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Du zahlst etwa die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte kommt aus einem Bundeszuschuss und der Künstlersozialabgabe der Verwerter.

Voraussetzung ist eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, die erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Dazu gehören bildende Künstler, Musiker, Schriftsteller, Journalisten und viele weitere kreative Berufe.

Die Künstlersozialkasse prüft deine Tätigkeit im Rahmen eines eigenen Aufnahmeverfahrens. Nach der Aufnahme bist du in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erwirbst dieselben Ansprüche wie andere Pflichtversicherte.

Die Künstlersozialkasse führt für selbstständige Künstler und Publizisten die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Du zahlst etwa die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte kommt aus einem Bundeszuschuss und der Künstlersozialabgabe der Verwerter.

Voraussetzung ist eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, die erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird. Die Künstlersozialkasse übernimmt damit eine arbeitgeberähnliche Funktion und reduziert deine Beitragslast erheblich.

Kurz erklärt

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse führt für selbstständige Künstler und Publizisten die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Du zahlst etwa die Hälfte des Beitrags, die andere Hälfte kommt aus einem Bundeszuschuss und der Künstlersozialabgabe der Verwerter.

Voraussetzung ist eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, die erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.

06 · Was gilt

Was leistet die gesetzliche Rentenversicherung bei Erwerbsminderung?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrente. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, greift die Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrente. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, greift die Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen.

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du arbeitsfähig weniger als 3 Stunden pro Tag bist. Eine teilweise Erwerbsminderungsrente gibt es bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden pro Tag.

Für beide Rentenarten musst du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Außerdem musst du in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Anspruch besteht bei voller Erwerbsminderung mit einer Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden pro Tag oder bei teilweiser Erwerbsminderung mit 3 bis unter 6 Stunden pro Tag, jeweils mit erfüllter Wartezeit von 5 Jahren und mindestens 3 Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren.

Kein Anspruch besteht bei einer Arbeitsfähigkeit von 6 Stunden oder mehr pro Tag, bei nicht erfüllter Wartezeit von 5 Jahren oder wenn keine Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wurden.

Anspruch besteht

·Volle Erwerbsminderungsrente: arbeitsfähig weniger als 3 Stunden pro Tag
·Teilweise Erwerbsminderungsrente: arbeitsfähig 3 bis unter 6 Stunden pro Tag
·Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt

Arbeitsfähig 6 Stunden oder mehr pro Tag

07 · Was gilt

Hinterbliebenenrente: Was passiert mit deinen Ansprüchen?

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert auch deine Familie ab. Stirbst du, können dein Ehepartner oder deine Kinder Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

Die gesetzliche Rentenversicherung sichert auch deine Familie ab. Stirbst du, können dein Ehepartner oder deine Kinder Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

Witwen und Witwer erhalten nach dem Tod des versicherten Selbstständigen eine Hinterbliebenenrente, ebenso eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen. Waisen haben bis zum 18. Lebensjahr Anspruch, in Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr.

Geschiedene Ehepartner können anspruchsberechtigt sein, wenn ein Unterhaltsanspruch bestand. Nicht anspruchsberechtigt sind nicht eingetragene Lebensgefährten und Waisen über 27 Jahre ohne Ausbildung.

Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

Anspruchsberechtigt sind Witwen und Witwer nach dem Tod des versicherten Selbstständigen, eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen, Waisen bis zum 18. Lebensjahr und in Ausbildung bis 27 Jahre sowie geschiedene Ehepartner bei Unterhaltsanspruch.

Nicht anspruchsberechtigt sind nicht eingetragene Lebensgefährten, Waisen über 27 Jahre ohne Ausbildung und Ehepartner bei Heirat nach Rentenbeginn des Verstorbenen.

Anspruchsberechtigt

·Witwen und Witwer nach dem Tod des versicherten Selbstständigen
·Eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen
·Waisen bis zum 18. Lebensjahr
·Geschiedene Ehepartner bei Unterhaltsanspruch

Nicht anspruchsberechtigt

·Nicht eingetragene Lebensgefährten
·Ehepartner bei Heirat nach Rentenbeginn des Verstorbenen

08 · Vergleich

Berufsständische Versorgungs­werke: Die Alternative für Freiberufler

Für viele akademische Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten ist die Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk Pflicht. Diese Systeme ersetzen die gesetzliche Rentenversicherung.

Für viele akademische Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten ist die Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk Pflicht. Diese Systeme ersetzen die gesetzliche Rentenversicherung vollständig.

Die Beitragshöhe richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks und ist oft höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung, dafür sind auch die Leistungen individueller ausgestaltet. Versorgungswerke zahlen Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet dagegen ein einheitliches Leistungspaket mit Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Rehabilitation. Die Beitragshöhe orientiert sich am Regelbeitrag oder Einkommen und ist durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

Gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungswerk im Vergleich

Die gesetzliche Rentenversicherung ist Pflicht für bestimmte Berufsgruppen, sonst freiwillig, mit Beiträgen orientiert am Regelbeitrag oder Einkommen und gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Sie leistet Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente und Rehabilitation.

Das berufsständische Versorgungswerk ist Pflicht für verkammerte Freiberufler wie Ärzte, Anwälte und Architekten, mit individuellen Beiträgen nach Satzung und oft höheren Leistungen. Es zahlt Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenrente.

Gesetzliche Rentenversicherung und Versorgungswerk im Vergleich
Gesetzliche RentenversicherungBerufsständisches Versorgungs­werk
MitgliedschaftPflicht für bestimmte Berufsgruppen wie Handwerker, Hebammen und Künstler, sonst freiwillig
BeitragshöheOrientierung am Einkommen, gedeckelt durch Beitragsbemessungsgrenze
LeistungenAltersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Rehabilitation
BefreiungBefreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag für Mitglieder eines Versorgungswerks

09 · Schritt für Schritt

Existenzgründung: Was gilt in den ersten Jahren?

Der Start in die Selbstständigkeit ist finanziell oft angespannt. Für Existenzgründer gelten besondere Regeln, die den Einstieg in die Rentenversicherung erleichtern sollen.

Der Start in die Selbstständigkeit ist finanziell oft angespannt. Für Existenzgründer gelten besondere Regeln, die den Einstieg in die Rentenversicherung erleichtern sollen.

Prüfe zuerst, ob du als Existenzgründer pflichtversichert bist oder die Pflichtversicherung beantragen kannst. Das Statusfeststellungsverfahren gibt dir Rechtssicherheit über deinen Erwerbsstatus.

Als nicht pflichtversicherter Selbstständiger kannst du innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen. Entscheide dich dann zwischen Regelbeitrag und einkommensabhängigem Beitrag, wobei in den ersten drei Jahren ein halber Regelbeitrag von rund 367 Euro monatlich gelten kann.

Status klären: Prüfe, ob du als Existenzgründer pflichtversichert bist oder die Pflichtversicherung beantragen kannst. Das Statusfeststellungsverfahren gibt dir Rechtssicherheit über deinen Erwerbsstatus.

Antrag auf Pflichtversicherung stellen: Als nicht pflichtversicherter Selbstständiger kannst du innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen.

Beitragsmodell wählen: Entscheide dich zwischen Regelbeitrag und einkommensabhängigem Beitrag. In den ersten drei Jahren kann ein halber Regelbeitrag von rund 367 Euro monatlich gelten.

01

Status klären

Prüfe, ob du als Existenzgründer pflichtversichert bist oder die Pflichtversicherung beantragen kannst. Das Statusfeststellungsverfahren gibt dir Rechtssicherheit über deinen Erwerbsstatus.

02

Antrag auf Pflichtversicherung stellen

Als nicht pflichtversicherter Selbstständiger kannst du innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit die Pflichtversicherung beantragen.

03

Beitragsmodell wählen

Entscheide dich zwischen Regelbeitrag und einkommensabhängigem Beitrag. In den ersten drei Jahren kann ein halber Regelbeitrag von rund 367 Euro monatlich gelten.

04

Zusätzliche Vorsorge planen

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht. Plane frühzeitig private Vorsorge wie ETFs oder eine private Rentenversicherung ein, um Altersarmut zu vermeiden.

10 · Fehler vermeiden

Solo-Selbstständige: Warum die Altersvorsorge oft zu kurz kommt

Solo-Selbstständige ohne Angestellte sind besonders häufig nicht ausreichend für das Alter abgesichert. Fast jeder fünfte ehemalige Selbstständige ist im Alter von Armut bedroht oder betroffen.

Solo-Selbstständige ohne Angestellte sind besonders häufig nicht ausreichend für das Alter abgesichert. Fast jeder fünfte ehemalige Selbstständige ist im Alter von Armut bedroht oder betroffen, 4,4 Prozent beziehen Grundsicherung.

Viele setzen ausschließlich auf private Geldanlagen wie ETFs und vernachlässigen dabei die Absicherung von Erwerbsminderung und Hinterbliebenen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet jedoch ein umfassendes Leistungspaket, das in dieser Form bei keinem anderen Anbieter erhältlich ist.

Ein typischer Fehler ist, die Grundsicherung im Alter als ausreichende Absicherung einzuplanen. Sie deckt nur das Existenzminimum und führt zu einer deutlichen Einschränkung des Lebensstandards.

Typische Fehler bei der Altersvorsorge für Solo-Selbstständige

Keine Altersvorsorge, weil das Einkommen unregelmäßig ist und Beiträge als zu hoch empfunden werden. Ausschließlich auf private Geldanlagen setzen und die Absicherung von Erwerbsminderung und Hinterbliebenen vernachlässigen.

Die freiwillige Versicherung nicht nutzen, obwohl sie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente aufbaut. Den Antrag auf Pflichtversicherung innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit verpassen.

Typische Fehler bei der Altersvorsorge für Solo-Selbstständige

·Keine Altersvorsorge, weil das Einkommen unregelmäßig ist und Beiträge als zu hoch empfunden werden
·Ausschließlich auf private Geldanlagen setzen und die Absicherung von Erwerbsminderung und Hinterbliebenen vernachlässigen
·Die freiwillige Versicherung nicht nutzen, obwohl sie Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente aufbaut
·Den Antrag auf Pflichtversicherung innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbstständigkeit verpassen
·Die Grundsicherung im Alter als ausreichende Absicherung einplanen, obwohl sie nur das Existenzminimum deckt

11 · Schritt für Schritt

Statusfeststellungs­verfahren: Bin ich wirklich selbstständig?

Nicht jeder, der sich selbstständig nennt, ist es auch rechtlich. Das Statusfeststellungsverfahren klärt, ob du tatsächlich selbstständig oder scheinselbstständig bist.

01

Antrag stellen

Du oder dein Auftraggeber beantragt die Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung. Das ist besonders bei unklaren Vertragsverhältnissen sinnvoll.

02

Prüfung der Kriterien

Die Rentenversicherung prüft, ob du weisungsgebunden bist, in die Arbeitsorganisation eingegliedert bist und ein unternehmerisches Risiko trägst.

03

Entscheidung erhalten

Du erhältst einen Bescheid, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Bei Scheinselbstständigkeit wirst du als Arbeitnehmer versichert.

04

Rechtsfolgen beachten

Bei Scheinselbstständigkeit muss dein Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Du erhältst rückwirkend den Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026