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Ratgeber · Versicherung

Rentenversicherung für Rentner: Beiträge, Krankenkasse und Antrag im Überblick

Als Rentnerin oder Rentner bleibst du in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. Welche Beiträge fällig werden und wann die Pflichtversicherung greift, hängt von deiner Vorversicherungs­zeit und deinen Einkünften ab.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Krankenversicherung der Rentner ist der Regelfall, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich versichert warst.
  • Vom allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent trägt der Rentenversicherungsträger die Hälfte, den Zusatzbeitrag teilt ihr euch ebenfalls.
  • Den Antrag auf Rente stellst du online, der Rentenversicherungsträger klärt dann dein Krankenversicherungsverhältnis.
  • Neben der Rente zu arbeiten ist möglich, kann aber Auswirkungen auf deine Rentenhöhe und deine Beiträge haben.

01 · Was gilt

Wann bist du in der Rente krankenversicherungs­pflichtig?

Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner tritt nicht automatisch ein. Deine Krankenkasse prüft nach der Rentenantragstellung, ob du die Voraussetzungen erfüllst.

Die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner setzt voraus, dass du eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt hast oder bereits beziehst. Dabei spielt die Rentenart zunächst keine Rolle, auch eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente kann die Prüfung auslösen. Deine Krankenkasse entscheidet anschließend, ob du die Voraussetzungen erfüllst.

Für die Pflichtversicherung musst du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Als Erwerbsleben gilt der Zeitraum zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung. Ob du dabei pflichtversichert, freiwillig versichert oder über die Familienversicherung abgesichert warst, ist unerheblich.

Für jedes Kind, auch für Stief- oder Pflegekinder, werden dir pauschal drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet. Erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du dich freiwillig gesetzlich versichern, über die Familienversicherung absichern oder in die private Krankenversicherung wechseln.

  • Die Pflichtversicherung tritt nur ein, wenn du in der zweiten Erwerbshälfte mindestens 90 Prozent gesetzlich versichert warst.
  • Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht musst du innerhalb von drei Monaten nach Rentenantragstellung bei deiner Krankenkasse beantragen.

Erfüllt

·Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt oder bewilligt
·Vorversicherungszeit: in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens neun Zehntel gesetzlich versichert
·Mitgliedschaft als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder über Familienversicherung

Nicht erfüllt

·Kein Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
·Befreiung von der Krankenversicherungspflicht innerhalb von drei Monaten nach Rentenantragstellung beantragt

02 · Kosten

So hoch sind deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die Beiträge werden direkt von deiner monatlichen Rente einbehalten. Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen, der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell.

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner beträgt 2026 einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 14,6 Prozent. Diesen Beitrag teilst du dir mit dem Rentenversicherungsträger, der seine Hälfte direkt an deine Krankenkasse überweist. Deinen Anteil behält der Rentenversicherungsträger bei der monatlichen Rentenzahlung ein.

Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag teilst du dir ebenfalls mit dem Rentenversicherungsträger. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt bei 3,6 Prozent, den du als Rentnerin oder Rentner in voller Höhe selbst trägst. Kinderlose, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, also insgesamt 4,2 Prozent.

Hast du neben der Rente weitere Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung oder einer Betriebsrente, können darauf zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent gilt für alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen.

  • Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro beträgt der Krankenversicherungsbeitrag 146 Euro, wovon du 73 Euro selbst zahlst.
  • Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse wird ebenfalls hälftig zwischen dir und dem Rentenversicherungsträger aufgeteilt.

Beitragssätze für pflichtversicherte Rentner 2026

Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung14,6 %
Beitragssatz Pflegeversicherung3,6 %
Zuschlag für Kinderlose (nach 1939 geboren, ab 23 Jahre)0,6 %

03 · Vergleich

Krankenversicherung der Rentner: Pflicht, freiwillig oder privat?

Je nach Vorversicherungszeit und persönlicher Situation hast du im Ruhestand unterschiedliche Optionen. Die Wahl beeinflusst deine Beiträge und deinen Versicherungsschutz.

Der Regelfall ist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du die Vorversicherungszeit von 90 Prozent in der zweiten Erwerbshälfte erfüllst. Erfüllst du diese Voraussetzung nicht, kannst du dich unter bestimmten Bedingungen freiwillig gesetzlich versichern. Dafür musst du vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein oder einen Anspruch auf Familienversicherung gehabt haben.

Die private Krankenversicherung kommt für dich infrage, wenn du dich von der Pflichtversicherung befreien lässt oder keinen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung hast. Die Beiträge richten sich dort nicht nach deinem Einkommen, sondern nach deinem Tarif und deinem Eintrittsalter. Der Rentenversicherungsträger zahlt dir in diesem Fall einen Beitragszuschuss.

Für die Pflegeversicherung gilt: Bist du gesetzlich krankenversichert, bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Als privat Krankenversicherter musst du einen separaten Vertrag für Pflegeleistungen abschließen.

  • Die Pflichtversicherung bemisst ihre Beiträge nur aus deiner Rente und weiteren Versorgungsbezügen.
  • Die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezieht auch sonstige Einkünfte wie Mieteinnahmen in die Beitragsberechnung ein.
Wege in die Krankenversicherung im Rentenalter
PflichtversicherungFreiwillige GKVPrivate KV
Voraussetzung90 Prozent Vorversicherungszeit in der zweiten ErwerbshälfteVorversicherungszeit nicht erfüllt, aber GKV-Mitgliedschaft möglichBefreiung von der Pflicht oder kein GKV-Zugang
BeitragsbemessungNur aus der Rente und weiteren VersorgungsbezügenEinkommensunabhängig nach Tarif und Eintrittsalter
Zuschuss des Rentenversicherungs­trägersHälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags

04 · Checkliste

Vorversicherungs­zeit: Diese Zeiten zählen mit

Die Vorversicherungszeit entscheidet über deinen Zugang zur Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner. Entscheidend ist die zweite Hälfte deines Erwerbslebens.

Für die Vorversicherungszeit zählt jede Form der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig davon, ob du pflichtversichert, freiwillig versichert oder über die Familienversicherung abgesichert warst. Entscheidend ist allein, dass du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens neun Zehntel dieser Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung verbracht hast.

Für jedes Kind werden dir pauschal drei Jahre angerechnet, unabhängig davon, ob du in dieser Zeit tatsächlich nicht erwerbstätig warst. Als Kinder zählen leibliche Kinder sowie Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder. Diese Anrechnung verbessert deine Chancen, die 90-Prozent-Grenze zu erreichen.

Zeiten in der privaten Krankenversicherung zählen nicht auf die Vorversicherungszeit. Warst du also über viele Jahre privat versichert, kann das dazu führen, dass du die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner nicht erreichst.

  • Die Familienversicherung über den Ehepartner oder die Ehepartnerin wird voll auf die Vorversicherungszeit angerechnet.
  • Für jedes Kind, auch für Stief- oder Pflegekinder, erhältst du pauschal drei Jahre Anrechnung.

Was auf die 90-Prozent-Regel angerechnet wird

01

Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

02

Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

03

Familienversicherung über den Ehepartner oder die Ehepartnerin

04

Für jedes Kind (leiblich, adoptiert, Stief- oder Pflegekind) pauschal drei Jahre

05 · Schritt für Schritt

Rentenantragstellung: So gehst du vor

Die Rentenantragstellung stößt die Prüfung deines Krankenversicherungsverhältnisses an. Du kannst den Antrag online stellen und sparst dir so den Postweg.

Der Rentenversicherungsträger fragt dabei deine Angaben zur Krankenversicherung ab und leitet sie an deine Krankenkasse weiter. Die Krankenkasse prüft dann, ob du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllst.

Du kannst den Rentenantrag online stellen und dabei jederzeit zwischenspeichern. Nachweise wie Geburtsurkunden oder Arbeitsverträge lädst du digital hoch. Das spart Zeit und du kannst den Antrag von zu Hause aus bearbeiten.

Nach der Prüfung erhältst du den Rentenbescheid und die Entscheidung über dein Krankenversicherungsverhältnis. Solltest du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllen, musst du dich selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

  • Halte deine Versicherungsnummer, deine Steueridentifikationsnummer und die Angaben zu deiner Krankenkasse bereit.
  • Die Krankenkasse wird automatisch am Verfahren beteiligt und prüft deine Vorversicherungszeit.
01

Unterlagen bereitlegen

Halte deine Versicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer und Angaben zu deiner Krankenkasse bereit.

02

Online-Antrag ausfüllen

Im Online-Dienst kannst du den Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.

03

Krankenkasse wird beteiligt

Der Rentenversicherungsträger fragt deine Krankenversicherung ab und leitet die Prüfung der Vorversicherungszeit ein.

04

Bescheid abwarten

Du erhältst den Rentenbescheid und die Entscheidung über dein Krankenversicherungsverhältnis.

06 · Hintergrund

Online-Antragstellung: Rente bequem digital beantragen

Die Online-Antragstellung ist der schnellste Weg, deine Rente zu beantragen. Du kannst den Antrag unterbrechen und später fortsetzen.

Den Rentenantrag stellst du online über den Service des Rentenversicherungsträgers. Du kannst den Antrag jederzeit zwischenspeichern und später fortsetzen, ohne dass deine Eingaben verloren gehen. Nachweise wie Geburtsurkunden, Arbeitsverträge oder Nachweise über Ausbildungszeiten lädst du digital hoch.

Während der Online-Antragstellung wirst du auch zu deiner Krankenversicherung befragt. Diese Angaben leitet der Rentenversicherungsträger an deine Krankenkasse weiter, damit die Vorversicherungszeit geprüft werden kann. So wird ein nahtloser Übergang in die Krankenversicherung der Rentner ermöglicht.

Für die Online-Antragstellung brauchst du einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine andere anerkannte elektronische Identifikation. Alternativ kannst du den Antrag auch in Papierform bei deiner zuständigen Auskunfts- und Beratungsstelle einreichen.

  • Du kannst den Online-Antrag jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.
  • Nachweise lädst du digital hoch, ein Postweg entfällt.

Den Rentenantrag stellst du online über den Service des Rentenversicherungsträgers. Du kannst den Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise wie Geburtsurkunden oder Arbeitsverträge digital hochladen.

Während der Online-Antragstellung wirst du auch zu deiner Krankenversicherung befragt. Diese Angaben leitet der Rentenversicherungsträger an deine Krankenkasse weiter, damit die Vorversicherungszeit geprüft werden kann.

Für die Online-Antragstellung brauchst du einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder eine andere anerkannte elektronische Identifikation. Alternativ kannst du den Antrag weiterhin in Papierform bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle einreichen.

07 · Was gilt

Hinzuver­dienst: Was gilt neben deiner Rente?

Seit der Einführung der Flexirente sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin feste Grenzen.

Du kannst also neben einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Beiträge aus diesem Hinzuverdienst erhöhen deine spätere Rente, wenn du weiter in die Rentenversicherung einzahlst.

Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin feste Grenzen. Die volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze zwischen 3 und 6 Stunden täglich. Für beide Rentenarten musst du eine jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten.

Arbeitest du neben einer Teilrente, kann sich die Teilrente durch den Hinzuverdienst erhöhen. Die genauen Auswirkungen hängen von deiner individuellen Situation ab und sollten vor Aufnahme einer Beschäftigung geklärt werden.

  • Bei Altersrenten ist der Hinzuverdienst seit der Flexirente unbegrenzt möglich.
  • Die volle Erwerbsminderungsrente setzt eine Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich voraus.

Erlaubt ohne Kürzung

·Altersrente: unbegrenzter Hinzuverdienst möglich
·Altersrente: Beiträge aus Hinzuverdienst erhöhen die spätere Rente
·Teilrente: Hinzuverdienst kann die Teilrente erhöhen

Grenzen beachten

·Volle Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähigkeit unter 3 Stunden täglich
·Teilweise Erwerbsminderungsrente: Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich
·Erwerbsminderungsrente: jährliche Hinzuverdienstgrenze beachten

08 · Vergleich

Rentenarten: Diese Leistungen gibt es

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Altersrenten. Auch bei Erwerbsminderung oder nach dem Tod eines Angehörigen greift der Schutz.

Die Altersrente ist die reguläre Rente nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze. Die Erwerbsminderungsrente sichert dich ab, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst.

Für die volle Erwerbsminderungsrente gilt eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren. Voraussetzung ist, dass du weniger als 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten kannst. Bei einer Arbeitsfähigkeit zwischen 3 und 6 Stunden täglich kommt die teilweise Erwerbsminderungsrente infrage.

Hinterbliebenenrenten sichern Witwen, Witwer und Waisen ab. Auch hier gilt eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren, die der Verstorbene erfüllt haben muss. Die Höhe der Hinterbliebenenrente hängt von deinem eigenen Einkommen ab, das angerechnet werden kann.

  • Die allgemeine Wartezeit für Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten beträgt 5 Jahre.
  • Die volle Erwerbsminderungsrente setzt eine Arbeitsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich voraus.
Die wichtigsten Rentenarten im Überblick
AltersrenteErwerbsminderungs­renteHinterbliebenenrente
ZweckReguläre Rente nach Erreichen der AltersgrenzeAbsicherung bei voller oder teilweiser ErwerbsminderungAbsicherung von Witwen, Witwern und Waisen

09 · Hintergrund

Rentenversicherungs­träger: Wer ist zuständig?

In Deutschland gibt es mehrere Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Dein zuständiger Träger richtet sich nach deinem Wohnort und deiner Erwerbsbiografie.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger und für die meisten Versicherten zuständig. Daneben gibt es regionale Träger wie die Deutsche Rentenversicherung Bayern oder die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Für ehemalige Beschäftigte im Bergbau ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Deine Versicherungsnummer zeigt, welcher Träger dein Konto führt. Die ersten Ziffern geben Auskunft über den zuständigen Träger. Bei einem Umzug oder einem Wechsel des Trägers bleibt deine Versicherungsnummer unverändert.

Für die Krankenversicherung der Rentner ist nicht der Rentenversicherungsträger, sondern deine Krankenkasse zuständig. Sie prüft die Vorversicherungszeit und entscheidet über die Pflichtmitgliedschaft. Der Rentenversicherungsträger arbeitet dabei eng mit den Krankenkassen zusammen.

  • Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist für die meisten Versicherten zuständig.
  • Deine Krankenkasse entscheidet über die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger und für die meisten Versicherten zuständig. Daneben gibt es regionale Träger wie die Deutsche Rentenversicherung Bayern oder die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.

Für ehemalige Beschäftigte im Bergbau ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Deine Versicherungsnummer zeigt, welcher Träger dein Konto führt.

Für die Krankenversicherung der Rentner ist nicht der Rentenversicherungsträger, sondern deine Krankenkasse zuständig. Sie prüft die Vorversicherungszeit und entscheidet über die Pflichtmitgliedschaft.

10 · Checkliste

Beratungs­termin: So bereitest du dich vor

Ein Beratungstermin beim Rentenversicherungsträger hilft dir, offene Fragen zu klären. Du kannst den Termin online oder telefonisch vereinbaren.

Die Beratung ist kostenlos und wird von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt.

Bereite dich auf den Termin vor, indem du alle relevanten Unterlagen zusammenstellst. Dazu gehören dein Personalausweis oder Reisepass, dein Versicherungsnummernachweis oder Rentenausweis sowie alle Rentenbescheide und Renteninformationen. Nachweise über Ausbildungs- und Arbeitszeiten helfen, Lücken im Versicherungsverlauf zu klären.

Notiere dir vor dem Termin deine Fragen, damit du nichts vergisst. Besonders wichtig sind Angaben zu deiner Krankenkasse und deinem aktuellen Versicherungsverhältnis, da diese für die Prüfung der Krankenversicherung der Rentner benötigt werden.

  • Bringe deinen Personalausweis oder Reisepass sowie deinen Versicherungsnummernachweis mit.
  • Notiere dir vorab Fragen zu Hinzuverdienst, Rentenbeginn oder Beitragszuschüssen.

Das bringst du zum Beratungstermin mit

01

Personalausweis oder Reisepass

02

Versicherungsnummernachweis oder Rentenausweis

03

Rentenbescheide und Renteninformationen

04

Nachweise über Ausbildungs- und Arbeitszeiten

05

Angaben zu deiner Krankenkasse und deinem Versicherungsverhältnis

06

Fragen zu Hinzuverdienst, Rentenbeginn oder Beitragszuschüssen

11 · Was gilt

Familienversicherung und Rentenausweis: Das gilt für Angehörige

Die Familienversicherung kann für Rentner mit geringem Gesamteinkommen eine Alternative zur eigenen Mitgliedschaft sein. Der Rentenausweis dient als Nachweis deines Rentenbezugs.

Voraussetzung ist, dass dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gesetzlich versichert ist. In diesem Fall bist du beitragsfrei über die Familienversicherung abgesichert.

Überschreitet dein eigenes Einkommen die Grenze, ist die Familienversicherung nicht möglich. Auch wenn dein Ehepartner privat krankenversichert ist, kannst du nicht über die Familienversicherung abgesichert werden. In diesen Fällen musst du dich selbst versichern.

Der Rentenausweis wird Neurentnern mit dem Begrüßungsschreiben zugesandt. Er dient als Nachweis deines Rentenbezugs, ersetzt aber nicht den Versicherungsnummernachweis. Beide Dokumente solltest du sorgfältig aufbewahren.

  • Die Familienversicherung setzt voraus, dass dein Ehepartner gesetzlich versichert ist und dein Gesamteinkommen unter der Einkommensgrenze liegt.
  • Der Rentenausweis wird Neurentnern mit dem Begrüßungsschreiben zugesandt und dient als Nachweis des Rentenbezugs.

Möglich

·Familienversicherung: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist gesetzlich versichert
·Familienversicherung: eigenes Gesamteinkommen liegt unter der Einkommensgrenze
·Rentenausweis: wird Neurentnern mit dem Begrüßungsschreiben zugesandt

Nicht möglich

·Familienversicherung: eigenes Einkommen überschreitet die Grenze
·Familienversicherung: privat krankenversicherter Ehepartner
·Rentenausweis: ersetzt nicht den Versicherungsnummernachweis

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026