Ratgeber · Versicherung
Betriebliche Altersvorsorge: So funktioniert die Rente über den Arbeitgeber
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die über deinen Arbeitgeber läuft. Ob sie sich lohnt, hängt vor allem vom Zuschuss deines Chefs und deiner Lebensplanung ab.
9 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Seit 2022 muss dein Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung 15 Prozent Zuschuss zahlen.
- Für Betriebsrenten bis 197,75 Euro im Monat zahlst du als gesetzlich Versicherter keine Krankenkassenbeiträge.
- Beiträge bis 338 Euro monatlich sind sozialabgabenfrei, bis 676 Euro steuerfrei.
- Bei Grundsicherung im Alter bleiben mindestens 100 Euro deiner Betriebsrente anrechnungsfrei.
01 · Grundlagen
Was ist betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV ist der Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber. Dabei gibt es zwei Grundformen: Der Chef zahlt allein oder du wandelst einen Teil deines Bruttogehalts um.
Die betriebliche Altersvorsorge hat in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor mehr als 100 Jahren begannen große Unternehmen, für ihre Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus dem später eine Rente ausgezahlt wurde. Heute haben laut Alterssicherungsbericht 2024 der Bundesregierung gut 18 Millionen Angestellte Ansprüche auf eine bAV-Rente, das ist mehr als die Hälfte aller regulär Beschäftigten.
In größeren Unternehmen sind betriebliche Vorsorgekonzepte deutlich weiter verbreitet als in kleinen Firmen. Du hast seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Das bedeutet: Dein Arbeitgeber muss dir auf Nachfrage einen Vertrag anbieten, in den du Teile deines Bruttogehalts einzahlen kannst.
Die bAV ist keine einheitliche Versicherung, sondern ein Sammelbegriff für fünf verschiedene Durchführungswege. Welcher Weg in deinem Unternehmen angeboten wird, hängt von der Größe des Betriebs und den internen Regelungen ab.
- Bei der klassischen arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt dein Chef die Beiträge zur späteren Rente allein.
- Bei der Entgeltumwandlung zahlst du aus deinem Bruttogehalt ein und dein Arbeitgeber gibt einen Pflichtzuschuss von 15 Prozent dazu.
- Die spätere Rente muss in beiden Fällen versteuert werden, bei gesetzlich Versicherten fallen zusätzlich Krankenkassenbeiträge an.
Kurz erklärt
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Aufbau einer Zusatzrente über den Arbeitgeber, entweder arbeitgeberfinanziert oder durch Entgeltumwandlung aus deinem Bruttogehalt.
Du hast seit 2002 einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
02 · Vergleich
Arbeitgeberfinanziert oder Entgeltumwandlung: Was passt zu dir?
Nicht jede bAV funktioniert gleich. Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer die Beiträge zahlt und welche Verpflichtungen dein Arbeitgeber hat.
Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV übernimmt dein Chef die Beiträge allein, du hast keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die Unternehmen vor allem nutzen, um Mitarbeiter an sich zu binden.
Bei der Entgeltumwandlung verzichtest du auf einen Teil deines Bruttogehalts und dein Arbeitgeber zahlt diesen Betrag in einen Vorsorgevertrag ein. Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15 Prozent Zuschuss auf die Beiträge der Mitarbeiter geben, seit 2022 gilt das auch für bereits bestehende Verträge. In Tarifverträgen können allerdings andere Regelungen getroffen werden.
Für Beträge bis zu 338 Euro im Monat fallen keine Sozialabgaben an, für Beträge bis zu 676 Euro keine Steuern. Diese Grenzen machen die Entgeltumwandlung besonders für Gutverdiener interessant, die heute einen hohen Steuersatz haben.
- Zahlt dein Arbeitgeber die bAV allein, solltest du sie in jedem Fall mitnehmen.
- Bei der Entgeltumwandlung lohnt sich ein genauer Blick auf den Zuschuss und die spätere Abgabenlast.
- Wechselst du häufig den Job, ist die Entgeltumwandlung oft weniger attraktiv.
| Arbeitgeberfinanzierte bAV | Entgeltumwandlung | |
|---|---|---|
| Wer zahlt die Beiträge? | Dein Arbeitgeber allein | Du aus deinem Bruttogehalt, plus Pflichtzuschuss des Arbeitgebers |
| Dein Rechtsanspruch | Kein gesetzlicher Anspruch, freiwillige Leistung | Ja, seit 2002 gesetzlich verankert |
| Steuerliche Wirkung | Kein Abzug von deinem Gehalt, spätere Rente ist steuerpflichtig | Beiträge bis 676 Euro monatlich steuerfrei, spätere Rente ist steuerpflichtig |
| Sozialabgaben | Keine Abgaben auf die Beiträge | Beiträge bis 338 Euro monatlich sozialabgabenfrei |
03 · Schritt für Schritt
So läuft die Entgeltumwandlung ab
Der Weg von der Gehaltsabrechnung bis zur Betriebsrente folgt einem klaren Ablauf. Wichtig ist, dass du die Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber schriftlich festhältst.
Zuerst fragst du bei deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nach, ob es bereits eine bAV gibt oder ob du dein Recht auf Entgeltumwandlung nutzen kannst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir einen Vertrag anzubieten, sofern kein Tarifvertrag etwas anderes regelt.
Danach schließt du mit deinem Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über die Gehaltsumwandlung ab. Der Arbeitgeber wählt den Versicherer oder die Pensionskasse aus, du hast in der Regel keinen Einfluss auf die Produktauswahl. Das ist ein wichtiger Unterschied zur privaten Altersvorsorge, bei der du selbst entscheidest, wo dein Geld angelegt wird.
Dein Arbeitgeber zieht den vereinbarten Betrag direkt von deinem Bruttogehalt ab und führt ihn an den Versorgungsträger ab. Zusätzlich zahlt er seinen Pflichtzuschuss von 15 Prozent. Die Auszahlung kannst du frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen, bei Versorgungszusagen bis 2012 gilt das 60. Lebensjahr.
- Viele Arbeitgeber geben vor, dass du die Geldleistung erst bekommst, wenn du eine volle gesetzliche Rente oder eine Versorgungswerkrente beziehst.
- Ein Großteil des Vorsorgevermögens ist nicht vererbbar und kann nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt werden.
- Endet dein Beschäftigungsverhältnis, hast du bei der Gehaltsumwandlung in jedem Fall einen Anspruch auf die erarbeiteten Leistungen.
Anspruch klären
Du fragst bei deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung nach, ob es bereits eine bAV gibt oder ob du dein Recht auf Entgeltumwandlung nutzen kannst.
Vereinbarung abschließen
Du schließt mit deinem Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Vereinbarung über die Gehaltsumwandlung ab. Der Arbeitgeber wählt den Versicherer oder die Pensionskasse aus.
Beiträge zahlen
Dein Arbeitgeber zieht den vereinbarten Betrag direkt von deinem Bruttogehalt ab und führt ihn an den Versorgungsträger ab. Zusätzlich zahlt er seinen Pflichtzuschuss von 15 Prozent.
Rente beziehen
Frühestens ab dem 62. Lebensjahr kannst du die Leistung als Rente oder Kapitalzahlung erhalten. Die Auszahlungen sind steuerpflichtig und teilweise sozialversicherungspflichtig.
04 · Was gilt
Wann zahlt die betriebliche Altersvorsorge?
Die bAV ist nicht nur eine Altersrente. Je nach Vertrag kann sie auch bei Erwerbsminderung oder im Todesfall Leistungen vorsehen.
Die bAV ist nicht nur eine Altersrente. Je nach Vertrag kann sie auch bei Erwerbsminderung oder im Todesfall Leistungen vorsehen. Dein Arbeitgeber kann dir Geldleistungen im Todesfall an Angehörige zusagen sowie Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit. Diese Zusagen sind jedoch nicht automatisch enthalten, sondern müssen im Vertrag vereinbart werden.
Die Altersleistung kannst du bei Versorgungszusagen ab 2012 frühestens ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Bei älteren Zusagen gilt das 60. Lebensjahr. Eine vorzeitige Auszahlung vor Rentenbeginn ist in der Regel nicht möglich, das angesparte Kapital ist meist nicht vererbbar.
Kündigst du dein Arbeitsverhältnis, bevor deine Anwartschaft unverfallbar ist, verlierst du die Ansprüche aus der bAV. Die gesetzliche Unverfallbarkeit tritt bei der Entgeltumwandlung sofort ein, bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen gelten andere Fristen.
- Bei Erwerbsminderung zahlt die bAV nur, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung im Vertrag eingeschlossen ist.
- Bei Berufsunfähigkeit greift die bAV nur, wenn eine Zusatzversicherung besteht.
- Im Todesfall erhalten Hinterbliebene nur Leistungen, wenn eine Hinterbliebenenabsicherung vereinbart wurde.
Da zahlt sie
Da zahlt sie nicht automatisch
05 · Kosten
Was kostet dich die Betriebsrente im Alter?
Die Beiträge sparst du heute, die Abgaben kommen später. Entscheidend ist der Freibetrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Betriebsrenten müssen in voller Höhe versteuert werden. Für gesetzlich krankenversicherte Rentner gilt seit 2020 ein Freibetrag: Auf die ersten 197,75 Euro monatlicher Betriebsrente fallen keine Krankenkassenbeiträge an. Dieser Freibetrag gilt einmal für alle betrieblichen Versorgungsleistungen in Summe, auch aus früheren Beschäftigungen.
Übersteigt deine Betriebsrente den Freibetrag, zahlst du auf den darüber liegenden Teil den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag. Auch für die Pflegeversicherung wird der volle Beitragssatz fällig, sobald die Freigrenze überschritten ist.
Bei einer Betriebsrente von 500 Euro im Monat zahlst du rund 45 Euro Krankenversicherungsbeitrag. Bei 800 Euro sind es etwa 90 Euro. Diese Abgaben schmälern die Nettorente spürbar, deshalb solltest du sie bei deiner Vorsorgeplanung einkalkulieren.
- Betriebsrente bis 197,75 Euro: keine Krankenversicherungsbeiträge.
- Betriebsrente 300 Euro: etwa 15 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat.
- Betriebsrente 800 Euro: etwa 90 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat.
Kurz erklärt
Betriebsrente bis 197,75 EUR
Monatliche Belastung der Betriebsrente für gesetzlich Versicherte
0 EUR KV-Beitrag
06 · Im Vertrag
Die fünf Durchführungswege der bAV
Hinter dem Begriff bAV verbergen sich unterschiedliche rechtliche Konstruktionen. Sie bestimmen, wer das Vermögen verwaltet und wie die Rente ausgezahlt wird.
Die häufigste Form ist die Direktversicherung: Dein Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf dein Leben ab und zahlt die Beiträge ein.
Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Rentenleistungen nach dem Versicherungsprinzip erbringt. Der Pensionsfonds ist ebenfalls rechtlich selbstständig, kann aber in Aktien und andere Anlagen investieren und bietet damit höhere Renditechancen bei entsprechend höherem Risiko.
Die Unterstützungskasse und die Direktzusage werden vom Arbeitgeber selbst finanziert und verwaltet. Bei der Unterstützungskasse hast du in der Ansparphase keinen Rechtsanspruch, bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen in seiner Bilanz. Diese Wege sind vor allem in großen Unternehmen verbreitet.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf dein Leben ab.
- Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die Rentenleistungen nach dem Versicherungsprinzip erbringt.
- Pensionsfonds: Ein rechtlich selbstständiges Versorgungswerk, das in Aktien und andere Anlagen investieren kann.
- Unterstützungskasse: Der Arbeitgeber finanziert eine Kasse, die später die Rente auszahlt, ohne Rechtsanspruch in der Ansparphase.
- Direktzusage: Der Arbeitgeber zahlt die Rente später direkt aus seinem Vermögen.
Durchführungswege im Überblick
07 · Checkliste
Checkliste: Wann sich die bAV für dich lohnt
Die bAV ist nicht in jeder Lebenslage die beste Wahl. Prüfe die folgenden Punkte, bevor du einen Vertrag abschließt.
Bevor du einen Vertrag abschließt, solltest du deine berufliche Planung und deine finanzielle Situation genau prüfen. Wer bereits bei Antritt einer neuen Stelle weiß, dass er diese höchstens ein paar Jahre ausführen will, sollte sich gut überlegen, Bruttogehalt in eine Lebensversicherung zu stecken.
Attraktiv ist die bAV immer dann, wenn dein Arbeitgeber die Versorgung komplett allein finanziert oder mehr als den Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlt. Auch für Mitarbeiter mit geringem Verdienst ist die bAV eine gute Idee, denn seit 2018 können Sparer mindestens 100 und maximal 200 Euro ihrer Betriebsrente behalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Die bAV lohnt sich besonders, wenn du gesetzlich krankenversichert bist und deine erwartete Betriebsrente unter 197,75 Euro monatlich liegt. Dann zahlst du im Alter keine Krankenkassenbeiträge auf die Rente und profitierst in vollem Umfang von der staatlichen Förderung.
- Dein Arbeitgeber finanziert die bAV vollständig oder zahlt mehr als den Pflichtzuschuss von 15 Prozent.
- Du planst, länger im Unternehmen zu bleiben und nicht häufig den Job zu wechseln.
- Du rechnest im Alter mit einer geringen gesetzlichen Rente und willst die Grundsicherung aufbessern.
- Du bist gesetzlich krankenversichert und deine erwartete Betriebsrente liegt unter 197,75 Euro monatlich.
- Du hast keine bessere Alternative wie eine flexible private Geldanlage mit höherer Rendite.
Das spricht für eine betriebliche Altersvorsorge
Dein Arbeitgeber finanziert die bAV vollständig oder zahlt mehr als den Pflichtzuschuss von 15 Prozent.
Du planst, länger im Unternehmen zu bleiben und nicht häufig den Job zu wechseln.
Du rechnest im Alter mit einer geringen gesetzlichen Rente und willst die Grundsicherung aufbessern.
Du bist gesetzlich krankenversichert und deine erwartete Betriebsrente liegt unter 197,75 Euro monatlich.
Du hast keine bessere Alternative wie eine flexible private Geldanlage mit höherer Rendite.
08 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der betrieblichen Altersvorsorge
Viele Arbeitnehmer unterschreiben den bAV-Vertrag, ohne die langfristigen Folgen zu kennen. Diese Fehler lassen sich vermeiden.
Ein häufiger Fehler ist, die spätere Versteuerung und die Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente zu unterschätzen. Die Beiträge sparst du heute, die Abgaben kommen später und können die Nettorente deutlich schmälern.
Ein weiterer Fehler ist, einen hohen Betrag umzuwandeln, obwohl du in wenigen Jahren den Arbeitgeber wechseln willst. Es ist nicht gesagt, ob der neue Chef den alten bAV-Vertrag übernimmt. Du kannst den Vertrag oft beitragsfrei stellen oder privat fortführen, verlierst dann aber den Arbeitgeberzuschuss.
Prüfe vor dem Abschluss, ob der Arbeitgeberzuschuss schriftlich bestätigt ist und welche Regelungen zur Vererbbarkeit des angesparten Kapitals gelten. In den komplexen Vertragskonstruktionen stecken viele Fallstricke, deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Vertragsbedingungen.
- Einen Vertrag abschließen, ohne den Arbeitgeberzuschuss schriftlich bestätigt zu bekommen.
- Die spätere Versteuerung und die Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente unterschätzen.
- Einen hohen Betrag umwandeln, obwohl du in wenigen Jahren den Arbeitgeber wechseln willst.
- Die bAV als einzige Altersvorsorge nutzen und auf flexible Geldanlagen verzichten.
- Nicht prüfen, ob der neue Arbeitgeber einen bestehenden bAV-Vertrag übernimmt.
- Die Regelungen zur Vererbbarkeit des angesparten Kapitals ignorieren.
Das solltest du vermeiden
09 · Hintergrund
Betriebsrente bei Jobwechsel und Grundsicherung
Zwei Sonderfälle entscheiden oft über den Nutzen der bAV: der Wechsel des Arbeitgebers und der Bezug von Grundsicherung im Alter.
Bei einem Jobwechsel ist nicht garantiert, dass dein neuer Arbeitgeber den alten bAV-Vertrag übernimmt. Du kannst den Vertrag oft beitragsfrei stellen oder privat fortführen, verlierst dann aber den Arbeitgeberzuschuss.
Beziehst du im Alter Grundsicherung, bleibt ein Teil deiner Betriebsrente anrechnungsfrei. Von dem Betrag, der 100 Euro übersteigt, bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei, insgesamt höchstens 200 Euro im Monat. Das bedeutet: Wer mit einer geringen Rente rechnet, kann über die bAV zusätzlich vorsorgen, ohne dass die staatliche Unterstützung vollständig gekürzt wird.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt der Freibetrag von 197,75 Euro monatlich für alle betrieblichen Versorgungsleistungen zusammen. Auch Renten aus früheren Beschäftigungen werden mit dazu gezählt, um zu prüfen, ob die Freigrenze überschritten wird. Dieser Freibetrag gilt einmal, nicht pro Vertrag.
- Bei einem Jobwechsel kannst du den alten bAV-Vertrag beitragsfrei stellen oder privat fortführen.
- Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den alten Vertrag zu übernehmen.
- Bei Grundsicherungsbezug bleiben von deiner Betriebsrente mindestens 100 Euro anrechnungsfrei.
- Der Freibetrag von 197,75 Euro gilt für alle betrieblichen Versorgungsleistungen in Summe.
Bei einem Jobwechsel ist nicht garantiert, dass dein neuer Arbeitgeber den alten bAV-Vertrag übernimmt. Du kannst den Vertrag oft beitragsfrei stellen oder privat fortführen, verlierst dann aber den Arbeitgeberzuschuss.
Beziehst du im Alter Grundsicherung, bleibt ein Teil deiner Betriebsrente anrechnungsfrei. Von dem Betrag, der 100 Euro übersteigt, bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei, insgesamt höchstens 200 Euro im Monat.
Für gesetzlich Krankenversicherte gilt der Freibetrag von 197,75 Euro monatlich für alle betrieblichen Versorgungsleistungen zusammen. Auch Renten aus früheren Beschäftigungen zählen dazu.
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