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Riester-Rente: So funktioniert die staatlich geförderte Altersvorsorge

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Für wen sich der Vertrag lohnt und was du bei Abschluss und Auszahlung beachten solltest, erfährst du hier.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Die jährliche Grundzulage beträgt 175 Euro pro Person, für Kinder gibt es bis zu 300 Euro.
  • Riester-Beiträge kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
  • Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente frühestens ab dem 62. Lebensjahr.
  • Bei einer Kündigung musst du alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

01 · Grundlagen

Was ist die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist keine eigenständige Anlageform, sondern ein staatlich zertifizierter Rahmen für verschiedene Vorsorgeprodukte. Die Förderung ist im Einkommensteuergesetz geregelt und an klare Bedingungen geknüpft.

Der Name geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge ausarbeiten ließ. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners von 70 auf 67 Prozent reduziert wurde.

Die Förderung ist seit 2002 durch das Altersvermögensgesetz eingeführt und in den Paragrafen 10a und 79 ff. des Einkommensteuergesetzes geregelt. Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch das Verb „riestern“ etabliert.

Kurz erklärt

Riester-Rente

Eine durch staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Bezeichnung geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung ausarbeiten ließ.

Die Förderung ist seit 2002 durch das Altersvermögensgesetz eingeführt und in den Paragrafen 10a und 79 ff. des Einkommensteuergesetzes geregelt.

02 · Vergleich

Für wen lohnt sich die Riester-Rente?

Ob sich ein Riester-Vertrag für dich rechnet, hängt von deinem Einkommen, deiner Kinderzahl und deinem Steuersatz ab. Die staatliche Förderung ist der zentrale Hebel für die Rendite.

Die Riester-Rente ist besonders attraktiv für bestimmte Personengruppen, während andere genau rechnen sollten. Entscheidend sind dein Einkommen, deine Kinderzahl und dein Steuersatz.

Familien mit Kindern profitieren überdurchschnittlich, da die Kinderzulage die Rendite deutlich erhöht. Für jedes ab 2008 geborene Kind erhältst du jährlich 300 Euro, für ältere Kinder 185 Euro.

Gering- und Durchschnittsverdiener bekommen die Zulage im Verhältnis zu ihrem Beitrag besonders stark zu spüren. Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz setzen dagegen primär auf den Steuervorteil, der die Kosten nicht immer vollständig ausgleicht.

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte und geringfügig Beschäftigte ohne Befreiung gehören zum Kreis der Zulageberechtigten.
  • Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Studenten ohne Rentenversicherungspflicht können keine Riester-Förderung erhalten.
  • Kinderlose mit hohem Einkommen sollten prüfen, ob der Steuervorteil die Vertragskosten tatsächlich aufwiegt.
Die Riester-Rente ist besonders attraktiv für bestimmte Personengruppen, während andere genau rechnen sollten.
Gut geeignetEher ungeeignet
KinderFamilien mit Kindern, da die Kinderzulage die Förderung deutlich erhöhtKinderlose, da für sie keine Kinderzulage gezahlt wird
EinkommenGeringverdiener, weil sie besonders von der Förderung profitieren
BerufsgruppePflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte und geringfügig Beschäftigte ohne BefreiungSelbstständige ohne Rentenversicherungspflicht und Altersrentner
AnlagehorizontSparer, die früh starten, weil über die Jahre viel zusammenkommtSparer, die kurzfristig an ihr Geld müssen, da die Förderung bei Kündigung zurückzuzahlen ist

03 · Kosten

So hoch ist die staatliche Förderung

Die Zulagen sind der Kern der Riester-Rente. Sie werden direkt deinem Vertrag gutgeschrieben und erhöhen dein angespartes Kapital, ohne dass du dafür mehr einzahlen musst.

Die jährliche Grundzulage beträgt pro Person 175 Euro. Für unter 25-Jährige gibt es zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro, der als Einsteiger-Bonus gewährt wird.

Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für bis Ende 2007 geborene Kinder und 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Zusätzlich zu den Zulagen kannst du deine Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob dir die Zulage oder der Steuervorteil mehr bringt.

Jährliche Riester-Zulagen im Überblick

Grundzulage pro Person175 EUR
Kinderzulage (geboren vor 2008)185 EUR
Kinderzulage (geboren ab 2008)300 EUR
Einmaliger Bonus für unter 25-Jährige200 EUR

04 · Was gilt

Welche Vertragsformen gibt es?

Riester ist kein Produkt, sondern ein Zertifikat. Du kannst zwischen verschiedenen Anlageformen wählen, die alle bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen.

Als Riester-Vertrag möglich sind klassische private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Banksparpläne mit anschließender Verrentung, Fondssparpläne sowie Wohn-Riester in Form von Darlehen oder Bausparverträgen. Auch die betriebliche Altersvorsorge über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung kann als Riester-Vertrag genutzt werden.

Nicht als Riester-Vertrag möglich sind Aktien- oder ETF-Depots ohne Garantie, Tagesgeldkonten oder Festgeld, Immobilienfonds ohne Zertifizierung sowie Kryptowährungen oder Edelmetalle. Der Gesetzgeber verlangt bei allen zertifizierten Produkten eine Garantie des eingezahlten Kapitals zu Rentenbeginn.

Als Riester-Vertrag möglich

·Klassische private Rentenversicherung
·Fondsgebundene Rentenversicherung
·Banksparplan mit anschließender Verrentung
·Fondssparplan
·Wohn-Riester (Darlehen oder Bausparvertrag)
·Betriebliche Altersvorsorge über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung

Nicht als Riester-Vertrag möglich

·Aktien- oder ETF-Depot ohne Garantie
·Tagesgeldkonto oder Festgeld
·Immobilienfonds ohne Zertifizierung
·Kryptowährungen oder Edelmetalle

05 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Auszahlung

Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente. Du kannst nicht einfach das gesamte Kapital auf einmal entnehmen, sondern erhältst monatliche Zahlungen.

Die Riester-Rente ist eine lebenslange Rente. Du kannst nicht einfach das gesamte Kapital auf einmal entnehmen, sondern erhältst monatliche Zahlungen.

Die Leistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr erbracht werden, wenn du den Vertrag ab 2012 abgeschlossen hast. Bei älteren Verträgen liegt die Grenze bei 60 Jahren. Für bestimmte Berufsgruppen mit früherem Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Piloten und Bergarbeiter, gelten Ausnahmen.

Zu Beginn der Auszahlungsphase muss mindestens die Summe deiner eingezahlten Beiträge und der staatlichen Zulagen garantiert sein. Verluste sind also ausgeschlossen. Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, etwa als Leibrente oder als Auszahlungsplan, der ab dem 85. Lebensjahr mit einer Leibrente verbunden ist.

01

Frühester Auszahlungsbeginn

Die Leistung darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr erbracht werden, wenn du den Vertrag ab 2012 abgeschlossen hast. Bei älteren Verträgen liegt die Grenze bei 60 Jahren.

02

Garantie des eingezahlten Kapitals

Zu Beginn der Auszahlungsphase muss mindestens die Summe deiner eingezahlten Beiträge und der staatlichen Zulagen garantiert sein. Verluste sind also ausgeschlossen.

03

Lebenslange Rentenzahlung

Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente, etwa als Leibrente oder als Auszahlungsplan, der ab dem 85. Lebensjahr mit einer Leibrente verbunden ist.

04

Nachgelagerte Besteuerung

Die Rentenzahlungen werden in der Auszahlungsphase besteuert. Dafür konntest du die Beiträge in der Ansparphase als Sonderausgaben absetzen.

06 · Was gilt

Diese Regeln gelten für die Zulage

Nicht jeder kann riestern. Der Gesetzgeber hat den Kreis der Zulageberechtigten genau definiert und an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt.

Nicht jeder kann riestern. Der Gesetzgeber hat den Kreis der Zulageberechtigten genau definiert und an die Rentenversicherungspflicht gekoppelt.

Unmittelbar zulageberechtigt sind rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld, Beamte, Richter und Soldaten sowie geringfügig Beschäftigte ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Auch Kindererziehende mit beantragten Kindererziehungszeiten und nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen gehören dazu.

Ehegatten von Zulageberechtigten erhalten ebenfalls Zulagen, wenn sie in einen eigenen Altersvorsorgevertrag mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr einzahlen. Nicht zulageberechtigt sind nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Altersrentner, Studenten ohne Rentenversicherungspflicht sowie Hausfrauen und Hausmänner ohne mittelbare Zulageberechtigung.

Zulageberechtigt

·Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
·Bezieher von Arbeitslosengeld
·Beamte, Richter und Soldaten
·Geringfügig Beschäftigte ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
·Kindererziehende mit beantragten Kindererziehungszeiten
·Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
·Ehegatten von Zulageberechtigten, wenn sie mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen

Nicht zulageberechtigt

·Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
·Altersrentner
·Studenten ohne Rentenversicherungspflicht
·Hausfrauen und Hausmänner ohne mittelbare Zulageberechtigung
·Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken mit Befreiung

07 · Checkliste

Was du beim Vertragsabschluss beachten solltest

Ein Riester-Vertrag bindet dich über viele Jahre. Achte deshalb auf die Kostenstruktur und die Flexibilität des Produkts, bevor du unterschreibst.

Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt dich vor übermäßig hohen Anfangsbelastungen.

  • Prüfe, ob du zum Kreis der unmittelbar oder mittelbar Zulageberechtigten gehörst.
  • Vergleiche die Abschluss- und Vertriebskosten verschiedener Anbieter.
  • Achte auf die Garantie: Zu Rentenbeginn muss mindestens die Summe deiner Beiträge und Zulagen garantiert sein.
  • Stelle sicher, dass der Vertrag eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit bietet.
  • Beantrage die Zulage rechtzeitig über deinen Anbieter oder direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

Checkliste für den Vertragsabschluss

01

Prüfe, ob du zum Kreis der unmittelbar oder mittelbar Zulageberechtigten gehörst.

02

Vergleiche die Abschluss- und Vertriebskosten verschiedener Anbieter. Sie müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.

03

Achte auf die Garantie: Zu Rentenbeginn muss mindestens die Summe deiner Beiträge und Zulagen garantiert sein.

04

Stelle sicher, dass der Vertrag eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit bietet.

05

Beantrage die Zulage rechtzeitig über deinen Anbieter oder direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen.

06

Prüfe, ob sich für dich ein Wohn-Riester-Vertrag zur Finanzierung einer Immobilie lohnt.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler im Umgang mit der Riester-Rente

Viele Sparer verschenken Förderung oder treffen Entscheidungen, die sie später bereuen. Diese Fehler lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, keinen Dauerzulagenantrag zu stellen. Ohne Antrag zahlt der Staat keine Zulage, auch wenn du Beiträge leistest. Nach der Geburt eines Kindes musst du den Zulagenantrag außerdem anpassen, um die höhere Kinderzulage zu erhalten.

Ein weiterer teurer Fehler ist die Kündigung des Vertrags. Bei einer Kündigung musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Stattdessen kannst du den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen und die Förderung bleibt erhalten.

  • Stelle einen Dauerzulagenantrag, damit die Zulage automatisch fließt.
  • Passe den Zulagenantrag nach der Geburt eines Kindes an.
  • Kündige nicht vorschnell, sondern prüfe das Ruhenlassen als Alternative.
  • Vergleiche die Kosten verschiedener Anbieter, bevor du einen Vertrag abschließt.

Häufige Fehler

·Keinen Dauerzulagenantrag stellen: Ohne Antrag zahlt der Staat keine Zulage, auch wenn du Beiträge leistest.
·Vertrag kündigen statt ruhen lassen: Bei einer Kündigung musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
·Die Kinderzulage nicht beantragen: Nach der Geburt eines Kindes musst du den Zulagenantrag anpassen.
·Den Steuervorteil nicht prüfen: Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulage oder Sonderausgabenabzug günstiger ist. Du musst die Beiträge aber in der Steuererklärung angeben.
·Die mittelbare Zulageberechtigung des Ehepartners übersehen: Mit nur 60 Euro Jahresbeitrag erhält der Partner die volle Grundzulage.

09 · Hintergrund

Wohn-Riester: So fördert der Staat deine Immobilie

Mit Wohn-Riester kannst du dein gefördertes Altersvorsorgekapital für den Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie einsetzen. Das ist eine Alternative zur klassischen Rentenversicherung.

Das ist eine Alternative zur klassischen Rentenversicherung.

Beim Wohn-Riester verwendest du das Kapital aus deinem Riester-Vertrag oder ein spezielles Riester-Darlehen, um eine Immobilie zu finanzieren. Die Immobilie muss selbst genutzt werden und als Altersvorsorge dienen.

Der Vorteil: Du kannst schon heute mietfrei wohnen und sparst dir im Alter die Miete. Der Staat fördert auch diese Form der Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Wichtig ist das sogenannte Wohnförderkonto. Darauf wird die geförderte Summe fiktiv festgehalten und später bei Rentenbeginn versteuert. Alternativ kannst du die Steuerlast durch eine einmalige Zahlung reduzieren.

Beim Wohn-Riester verwendest du das Kapital aus deinem Riester-Vertrag oder ein spezielles Riester-Darlehen, um eine Immobilie zu finanzieren. Die Immobilie muss selbst genutzt werden und als Altersvorsorge dienen.

Der Vorteil: Du kannst schon heute mietfrei wohnen und sparst dir im Alter die Miete. Der Staat fördert auch diese Form der Vorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen.

Wichtig ist das sogenannte Wohnförderkonto. Darauf wird die geförderte Summe fiktiv festgehalten und später bei Rentenbeginn versteuert. Alternativ kannst du die Steuerlast durch eine einmalige Zahlung reduzieren.

Bei einem Verkauf der Immobilie vor Rentenbeginn musst du das geförderte Kapital in der Regel zurückzahlen oder in einen neuen Riester-Vertrag einzahlen.

10 · Vergleich

Riester-Rente kündigen oder ruhen lassen?

Nicht jeder Riester-Vertrag passt für immer. Bevor du kündigst, solltest du die Alternativen kennen, denn eine Kündigung ist fast immer mit Verlusten verbunden.

Bei einer Kündigung musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Du erhältst lediglich den Rückkaufswert abzüglich Kosten und zurückzuzahlender Förderung. Ein neuer Vertrag wäre nötig, die alte Förderung ist verloren.

Beim Ruhenlassen bleibt die Förderung erhalten, der Vertrag läuft beitragsfrei weiter. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst. Du kannst die Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen, ohne einen neuen Vertrag abschließen zu müssen.

  • Kündige nur, wenn du dauerhaft nicht mehr zulageberechtigt bist und auch keine mittelbare Zulageberechtigung mehr besteht.
  • Lass den Vertrag ruhen, wenn du vorübergehend keine Beiträge zahlen kannst oder willst.
  • Prüfe vor einer Kündigung, ob ein Anbieter- oder Tarifwechsel die bessere Alternative ist.
Kündigung und Ruhenlassen haben sehr unterschiedliche Konsequenzen.
KündigungRuhenlassen
FörderungZulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werdenDie bisher erhaltene Förderung bleibt erhalten
Sinnvoll beiWenn du vorübergehend nicht weiter sparen kannst

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026