StudySmarter

Ratgeber · Versicherung

Rentenversicherung: Was ist das und wie funktioniert die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Sie zahlt nicht nur Altersrenten, sondern sichert dich auch bei Erwerbsminderung ab und versorgt Hinterbliebene.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für die meisten Beschäftigten und funktioniert im Umlageverfahren.
  • Deine spätere Rentenhöhe wird über die Rentenformel aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenfaktor berechnet.
  • Neben der Altersrente gibt es Renten wegen Erwerbsminderung und Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen.
  • Betriebliche und private Altersvorsorge ergänzen die gesetzliche Rente, um deine Versorgungslücke im Alter zu schließen.

01 · Grundlagen

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Versicherung für alle. Sie schützt dich bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter und nach dem Tod eines Versicherten auch dessen Hinterbliebene.

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert im Umlageverfahren. Das bedeutet, die Beiträge der aktuell Beschäftigten finanzieren direkt die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Deine eigenen Beiträge sind also keine Ersparnis, sondern ein Anspruch auf zukünftige Leistungen.

Neben den Rentenzahlungen umfasst die Versicherung auch Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzleistungen. Zudem übernimmt sie die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung für Rentenbeziehende. Die gesetzliche Rentenversicherung ist damit mehr als nur eine Altersvorsorge.

Die Finanzierung ruht auf drei Grundlagen: den Beiträgen der Versicherten, den Beiträgen der Arbeitgeber und einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Dieser Bundeszuschuss deckt Leistungen ab, die nicht durch Beiträge finanziert sind, etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten.

Kurz erklärt

Gesetzliche Rentenversicherung

Die im Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte Pflichtversicherung für die meisten Beschäftigten. Sie zahlt Renten bei Alter, Erwerbsminderung und an Hinterbliebene sowie Leistungen zur Rehabilitation.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland und funktioniert im Umlageverfahren: Die Beiträge der aktuell Beschäftigten finanzieren die Renten der heutigen Rentner.

02 · Was gilt

Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert?

Es gibt zwei Arten von Versicherten: Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Die Pflichtversicherung kann weder mündlich noch schriftlich ausgeschlossen werden.

Die Pflichtversicherung gilt für alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind oder sich in einer Berufsausbildung befinden. Sie ist eine Zwangsversicherung und kann weder mündlich noch schriftlich ausgeschlossen werden. Auch wer mehr verdient, bleibt in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.

Der Beitrag bemisst sich höchstens am Betrag der Beitragsbemessungsgrenze. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze fallen keine Rentenversicherungsbeiträge an. Das unterscheidet die Rentenversicherung von der Krankenversicherung, wo die Versicherungspflicht bei hohem Einkommen enden kann.

Nicht pflichtversicherte Personen können der Rentenversicherung freiwillig beitreten. Sinn der freiwilligen Versicherung ist es, jedem die Möglichkeit zu geben, für sich selbst eine ausreichende Versorgung aufzubauen. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige, die keiner berufsständischen Versorgung angehören.

Pflichtversichert

·Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
·Personen in Berufsausbildung
·Personen, die Kinder erziehen (für bestimmte Zeiten)
·Personen, die Pflegepersonen sind (unter bestimmten Voraussetzungen)

Freiwillig versicherbar

·Selbstständige in bestimmten Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte über Versorgungswerke)
·Beamte und Richter (über eigene Versorgungssysteme)
·Personen ohne versicherungspflichtige Beschäftigung, die freiwillig einzahlen möchten
·Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen

03 · Vergleich

Welche Rentenarten gibt es?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Jede Rentenart hat eigene Voraussetzungen.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet drei große Gruppen: Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Todes. Jede Gruppe hat eigene Voraussetzungen, die du erfüllen musst, bevor du eine Leistung erhältst.

Die Altersrente sichert deinen Lebensunterhalt nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei vorzeitigem Rentenbeginn. Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannst. Die Hinterbliebenenrente versorgt Witwen, Witwer und Waisen nach dem Tod eines Versicherten.

Für alle Rentenarten gilt: Du musst sie aktiv beantragen. Die Rentenversicherung zahlt nicht automatisch. Informiere dich rechtzeitig, welche Unterlagen du für deinen Antrag benötigst.

Die wichtigsten Rentenarten im Überblick
AltersrenteErwerbsminderungs­renteHinterbliebenenrente
ZweckSichert deinen Lebensunterhalt nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder bei vorzeitigem RentenbeginnSichert deinen Lebensunterhalt, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kannstSichert den Lebensunterhalt von Witwen, Witwern und Waisen nach dem Tod eines Versicherten
VoraussetzungErreichen der jeweiligen Altersgrenze und Erfüllung der Wartezeit (mindestens 5 Jahre)Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren und Nachweis der ErwerbsminderungTod eines Versicherten mit erfüllter Wartezeit oder Rentenbezug
Rentenfaktor1,01,0 bei voller Erwerbsminderung, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung
BerechnungEntgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × RentenfaktorEntgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenfaktor (mit Zurechnungszeit)

04 · Schritt für Schritt

Wie wird deine Rente berechnet?

Deine spätere Rentenhöhe wird über die Rentenformel berechnet. Die vier Faktoren Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenfaktor bestimmen deine Bruttorente.

Deine spätere Rentenhöhe ergibt sich aus der Rentenformel. Sie besteht aus vier Faktoren: Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, aktueller Rentenwert und Rentenfaktor. Jeder Faktor hat eine klare Funktion und wird bei der Berechnung miteinander multipliziert.

Entgeltpunkte sammelst du über dein Einkommen. Dein individuelles Jahreseinkommen wird durch das durchschnittliche jährliche Einkommen aller Versicherten geteilt. Dieses Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 51.944 Euro brutto im Jahr. Wer im Schnitt liegt, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- und Abschläge. Gehst du vorzeitig in Rente, fallen Abschläge an. Arbeitest du über die Regelaltersgrenze hinaus, erhältst du Zuschläge. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Wert 1,0. Der aktuelle Rentenwert beträgt 42,52 Euro und wird regelmäßig angepasst.

01

Entgeltpunkte sammeln

Dein individuelles Jahreseinkommen wird durch das durchschnittliche jährliche Einkommen aller Versicherten geteilt. Dieses Durchschnittsentgelt liegt aktuell bei 51.944 Euro brutto im Jahr. Wer im Schnitt liegt, erzielt pro Jahr einen Entgeltpunkt (1,0).

02

Zugangsfaktor anwenden

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- und Abschläge bei deiner Rentenberechnung. Abschläge fallen an, wenn du vorzeitig in Rente gehst. Zuschläge erhältst du, wenn du nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitest. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Wert 1,0.

03

Aktuellen Rentenwert einbeziehen

Der aktuelle Rentenwert entspricht einem Entgeltpunkt. Er wird regelmäßig angepasst und beträgt aktuell 42,52 Euro für West- und Ostdeutschland.

04

Rentenfaktor bestimmen

Der Rentenfaktor hängt von der Art deiner Rente ab: Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung haben den Wert 1,0. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung haben den Wert 0,5.

05 · Was gilt

Was leistet die Erwerbsminderungs­rente?

Die Erwerbsminderungsrente ist das Netz für alle Fälle, wenn dein Gesundheitszustand nur noch eine eingeschränkte oder gar keine Berufstätigkeit mehr erlaubt. Sie unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn dein Gesundheitszustand nur noch eine eingeschränkte oder gar keine Berufstätigkeit mehr erlaubt. Sie unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Unterscheidung hängt davon ab, wie viele Stunden du täglich noch arbeiten kannst.

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig bist. Für die teilweise Erwerbsminderungsrente gilt eine Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden täglich. In beiden Fällen musst du die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen.

Zusätzlich musst du in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Diese Voraussetzung soll sicherstellen, dass du aktuell im Erwerbsleben stehst und nicht erst kurz vor der Erwerbsminderung in die Versicherung eingetreten bist.

Du bist aus gesundheitlichen Gründen weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig

Du bist aus gesundheitlichen Gründen 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähig

06 · Was gilt

Was leistet die Hinterbliebenenrente?

Der Tod eines Angehörigen ist immer ein massiver Einschnitt. Die Hinterbliebenenrente hilft, zumindest die finanzielle Belastung in diesen Fällen abzufedern.

Die Hinterbliebenenrente hilft, die finanzielle Belastung nach dem Tod eines Angehörigen abzufedern. Anspruch haben Witwen und Witwer nach dem Tod des versicherten Ehepartners sowie eingetragene Lebenspartner. Auch Waisen können nach dem Tod eines versicherten Elternteils eine Rente erhalten.

Geschiedene Ehepartner haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch, etwa wenn ein Unterhaltsanspruch bestand. Nicht verheiratete Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch. Das gilt auch für Waisen nach dem 27. Lebensjahr in der Regel.

Für Ehen, die nach dem 31.12.2001 geschlossen wurden und weniger als 1 Jahr bestanden, gibt es Ausnahmen. Hier wird geprüft, ob die Ehe nicht allein zur Begründung eines Rentenanspruchs geschlossen wurde. Die Hinterbliebenenrente musst du aktiv beantragen.

Anspruch

·Witwen und Witwer nach dem Tod des versicherten Ehepartners
·Eingetragene Lebenspartner nach dem Tod des versicherten Partners
·Waisen nach dem Tod eines versicherten Elternteils
·Geschiedene Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Unterhaltsanspruch)

Kein Anspruch

·Nicht verheiratete Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft
·Waisen nach dem 27. Lebensjahr (in der Regel)
·Witwen und Witwer, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben und deren Ehe weniger als 1 Jahr bestand (Ausnahmen möglich)
·Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren

07 · Schritt für Schritt

Wie beantragst du deine Rente?

Du kannst deinen Rentenantrag ganz bequem online von deinem Computer aus stellen. Die Online-Antragstellung bietet dir mehrere Vorteile gegenüber dem Papierantrag.

Du kannst deinen Rentenantrag online von deinem Computer aus stellen. Der Vorteil: Du kannst den Antrag jederzeit zwischenspeichern und später fortsetzen. Nachweise wie Geburtsurkunde oder Nachweise über Ausbildungszeiten lädst du digital hoch.

Vor dem Antrag kannst du einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dort erhältst du Hilfe bei offenen Fragen und kannst prüfen, ob dein Versicherungsverlauf vollständig ist. Das ist wichtig, denn fehlende Zeiten können deine Rentenhöhe mindern.

Nach dem Absenden wird dein Antrag bearbeitet. Du erhältst eine Eingangsbestätigung und später einen Bescheid über deine Rentenhöhe. Plane ausreichend Zeit ein, denn die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern.

01

Antrag online ausfüllen

Stelle deinen Antrag direkt über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung. Du kannst den Antrag jederzeit zwischenspeichern und später fortsetzen.

02

Nachweise digital hochladen

Lade benötigte Nachweise wie Geburtsurkunde, Nachweise über Ausbildungszeiten oder ärztliche Unterlagen direkt digital hoch.

03

Antrag absenden

Nach dem Absenden wird dein Antrag bearbeitet. Du erhältst eine Eingangsbestätigung und später einen Bescheid über deine Rentenhöhe.

04

Beratung nutzen

Du kannst vor dem Antrag einen Beratungstermin vereinbaren oder deine Renteninformation anfordern, um deine Ansprüche zu prüfen.

08 · Was gilt

Was leistet die Rehabilitation der Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt neben Renten auch Leistungen zur Rehabilitation. Diese sollen deine Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, damit du weiter arbeiten kannst.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern auch Leistungen zur Rehabilitation. Diese sollen deine Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen, damit du weiter arbeiten kannst. Der Grundsatz lautet: Rehabilitation vor Rente.

Übernommen werden medizinische Rehabilitation bei gesundheitlichen Einschränkungen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wie Umschulung oder Weiterbildung sowie Nachsorgeleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen, etwa wenn du Kinder betreust.

Nicht übernommen werden Akutbehandlungen im Krankenhaus, die Aufgabe der Krankenversicherung sind. Auch reine Kuren ohne medizinische Notwendigkeit fallen nicht darunter. Eine Rehabilitation musst du vorher beantragen und bewilligt bekommen.

Wird übernommen

·Medizinische Rehabilitation bei gesundheitlichen Einschränkungen
·Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung, Weiterbildung)
·Nachsorgeleistungen nach einer Reha
·Kosten für eine Haushaltshilfe unter bestimmten Voraussetzungen

Wird nicht übernommen

·Akutbehandlungen im Krankenhaus (Aufgabe der Krankenversicherung)
·Reine Kuren ohne medizinische Notwendigkeit
·Leistungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Sozialversicherungsträger fallen
·Rehabilitationen ohne vorherige Antragstellung und Bewilligung

09 · Vergleich

Wie ergänzen betriebliche und private Altersvorsorge die gesetzliche Rente?

Die gesetzliche Rente ist die wichtigste Säule der Alterssicherung, aber sie deckt oft nicht das gewohnte Lebensniveau. Betriebliche und private Altersvorsorge sind die zwei weiteren Säulen.

Die gesetzliche Rente ist die wichtigste Säule der Alterssicherung, aber sie deckt oft nicht das gewohnte Lebensniveau. Betriebliche und private Altersvorsorge sind die zwei weiteren Säulen, die deine Versorgung im Alter ergänzen. Zusammen bilden sie das Drei-Säulen-Modell.

Die betriebliche Altersvorsorge läuft über deinen Arbeitgeber. Er zahlt Beiträge in einen Vertrag ein, oft mit staatlicher Förderung. Die private Altersvorsorge gestaltest du selbst, etwa durch private Rentenversicherungen, Sparpläne oder Vermögensanlagen.

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Arbeitgeber oder du selbst, oft mit Arbeitgeberzuschuss. Die private Altersvorsorge finanzierst du allein.

Die drei Säulen der Altersvorsorge
Gesetzliche RentenversicherungBetriebliche AltersvorsorgePrivate Altersvorsorge
FunktionPflichtversicherung für die meisten Beschäftigten, finanziert durch Beiträge im UmlageverfahrenZusatzversorgung über den ArbeitgeberIndividuelle Vorsorge durch private Rentenversicherungen, Sparpläne oder Vermögensanlagen
Wer zahlt ein?Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur HälfteArbeitgeber oder ArbeitnehmerDu selbst
Steuerliche BehandlungBeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, Rente wird nachgelagert besteuert
FlexibilitätGering, da Pflichtversicherung mit festen Regeln

10 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Renten­planung vermeiden?

Viele Versicherte verschenken Rentenansprüche, weil sie sich zu spät informieren oder wichtige Fristen versäumen. Diese Fehler kannst du vermeiden.

Viele Versicherte verschenken Rentenansprüche, weil sie sich zu spät informieren oder wichtige Fristen versäumen. Ein häufiger Fehler ist, den Versicherungsverlauf nicht regelmäßig zu prüfen. Lücken fallen dann erst kurz vor der Rente auf, wenn es für Korrekturen oft zu spät ist.

Ein weiterer Fehler ist, die Rente zu spät zu beantragen. Die Rente wird nicht rückwirkend gezahlt, du verlierst also Monate mit Rentenzahlungen. Informiere dich frühzeitig über die Voraussetzungen und Fristen für deine Rentenart.

Viele unterschätzen auch die Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn. Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, erhält dauerhaft eine niedrigere Rente. Prüfe genau, ob sich der vorzeitige Beginn für dich lohnt oder ob du länger arbeiten kannst.

Häufige Fehler bei der Rentenplanung

·Du prüfst deinen Versicherungsverlauf nicht regelmäßig und bemerkst Lücken erst kurz vor der Rente.
·Du beantragst deine Rente zu spät und verlierst dadurch Monate mit Rentenzahlungen.
·Du informierst dich nicht über Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn und wirst von der niedrigeren Rente überrascht.
·Du kümmerst dich nicht um Zeiten der Kindererziehung oder Pflege, die dir Entgeltpunkte bringen können.
·Du verlässt dich allein auf die gesetzliche Rente und hast keine betriebliche oder private Altersvorsorge.
·Du reagierst nicht auf Renteninformationen und Bescheide und verpasst Widerspruchsfristen.

11 · Im Vertrag

Welche Fristen und Wartezeiten gelten in der Rentenversicherung?

Für die verschiedenen Rentenarten gelten unterschiedliche Wartezeiten. Die allgemeine Wartezeit beträgt 5 Jahre, für bestimmte Renten gelten längere Fristen.

Wichtige Wartezeiten und Fristen

Allgemeine Wartezeit5 JahreDie allgemeine Wartezeit von 5 Jahren gilt für die Regelaltersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente. Sie umfasst Beitragszeiten und bestimmte Ersatzzeiten.
Wartezeit für Altersrente für langjährig Versicherte35 JahreFür die Altersrente für langjährig Versicherte musst du 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten nachweisen. Dazu zählen auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und der Kindererziehung.
Wartezeit für Altersrente für besonders langjährig Versicherte45 JahreFür die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte musst du 45 Jahre mit bestimmten Beitrags- und Ersatzzeiten nachweisen.
Antragsfrist3 Monate rückwirkendRenten werden in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem du den Antrag stellst. Eine rückwirkende Zahlung ist nur für bis zu 3 Monate vor Antragstellung möglich.

Häufige Fragen

Fragen zu Rentenversicherung

Versicherung

Mehr zu Versicherung

Rentenversicherungbetriebliche AltersvorsorgeRentenversicherung WiderrufRentenversicherung wechselnRentenversicherung ab welchem AlterRentenversicherung AusschlüsseRentenversicherung BeitragsdynamikRentenversicherung Beitragsrückerstattung

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026