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BAföG trotz Vermögen: So hoch darf dein Erspartes 2026 sein

Dein eigenes Vermögen wird beim BAföG nur oberhalb fester Freibeträge angerechnet. Entscheidend ist der Wert am Tag der Antragstellung, nicht dein Kontostand im laufenden Semester.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Unter 30 Jahren bleiben 15.000 Euro deines Vermögens anrechnungsfrei, ab 30 Jahren sind es 45.000 Euro.
  • Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird gleichmäßig auf 12 Monate verteilt und mindert deine monatliche Auszahlung.
  • Auch ein Auto zählt als Vermögen, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen als Härtefall freigestellt werden.
  • Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird einmalig und unabhängig vom BAföG-Vermögensfreibetrag gewährt.

01 · Was gilt

Was zählt beim BAföG als Vermögen?

Das Gesetz definiert Vermögen weit: Alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Forderungen und Rechte gehören dazu. Entscheidend ist immer der Wert am Tag deiner Antragstellung.

Für das BAföG-Amt ist fast alles Vermögen, was du besitzt und notfalls zu Geld machen könntest. Dazu gehören Sparguthaben, Wertpapiere, Kryptowährungen, Bausparverträge, Lebensversicherungen, Autos, Immobilien und auch Forderungen gegenüber Dritten. Sogar Patentrechte oder Verlagsrechte werden berücksichtigt, wenn sie verwertbar sind.

Nicht angerechnet werden Haushaltsgegenstände wie Möbel, Computer, Fahrräder oder Kleidung. Auch Rechte auf Renten und Versorgungsbezüge sowie Nießbrauchrechte bleiben außen vor, weil du sie nicht einfach verkaufen kannst.

Bausparverträge werden pauschal mit einem Abschlag von 10 Prozent berücksichtigt. Dieser Abzug gleicht den Verlust aus, der bei einer vorzeitigen Auflösung entstehen kann.

Zählt als Vermögen

·Sparguthaben und Girokonten
·Wertpapiere und Kryptowährungen
·Bausparverträge und Lebensversicherungen
·Autos und Motorräder mit aktuellem Zeitwert
·Immobilien und Grundstücke
·Forderungen gegenüber Dritten

Zählt nicht als Vermögen

·Haushaltsgegenstände wie Möbel oder Computer
·Rechte auf Renten und Versorgungsbezüge
·Nießbrauchrechte
·Übergangs- und Wiedereingliederungshilfen

02 · Vergleich

Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag beim BAföG?

Bevor dein Vermögen angerechnet wird, zieht das BAföG-Amt feste Freibeträge ab. Diese hängen von deinem Alter und deiner familiären Situation ab.

Der Freibetrag hängt von deinem Alter am Tag der Antragstellung ab. Bist du unter 30 Jahre alt, bleiben 15.000 Euro deines Vermögens anrechnungsfrei. Ab 30 Jahren erhöht sich der Grundfreibetrag auf 45.000 Euro.

Für deinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner kommen 2.300 Euro hinzu. Für jedes Kind, das du hast, erhöht sich der Freibetrag ebenfalls um 2.300 Euro.

  • Unter 30 Jahren: 15.000 Euro Grundfreibetrag.
  • Ab 30 Jahren: 45.000 Euro Grundfreibetrag.
  • Zuschlag für Ehegatten oder Lebenspartner: 2.300 Euro.
  • Zuschlag je Kind: 2.300 Euro.
Freibeträge für dein eigenes Vermögen im BAföG
Unter 30 JahrenAb 30 Jahren
Grundfreibetrag15.000 Euro45.000 Euro
Zuschlag für Ehegatten oder Lebenspartner2.300 Euro2.300 Euro
Zuschlag je Kind2.300 Euro2.300 Euro

03 · Schritt für Schritt

Wie wird dein Vermögen auf den BAföG-Satz angerechnet?

Das anrechenbare Vermögen wird nicht auf einmal abgezogen, sondern gleichmäßig auf den Bewilligungszeitraum verteilt. So ergibt sich ein monatlicher Kürzungsbetrag.

Nur der Betrag, der nach Abzug deiner Schulden und Freibeträge übrig bleibt, wird auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet. Dieses anrechenbare Vermögen verteilt das Amt gleichmäßig auf den Bewilligungszeitraum, der in der Regel 12 Monate umfasst.

Ein Beispiel: Ein verheirateter Student unter 30 Jahren hat 20.000 Euro Vermögen und 2.000 Euro Schulden. Nach Abzug der Schulden bleiben 18.000 Euro. Davon zieht das Amt seinen Freibetrag von 15.000 Euro plus 2.300 Euro für die Ehefrau ab. Es bleiben 700 Euro anrechenbares Vermögen, verteilt auf 12 Monate ergibt das eine monatliche Kürzung von 58,33 Euro.

  • Addiere alle Vermögenswerte: Sparguthaben, Wertpapiere, Auto, Immobilien und weitere verwertbare Gegenstände.
  • Ziehe nachgewiesene Schulden wie Kredite oder Darlehen ab.
  • Ziehe deinen persönlichen Freibetrag ab, also 15.000 Euro oder 45.000 Euro plus Zuschläge für Partner und Kinder.
  • Teile den verbleibenden Betrag durch 12 Monate, das ergibt deine monatliche Kürzung.
01

Gesamtvermögen ermitteln

Addiere alle Vermögenswerte: Sparguthaben, Wertpapiere, Auto, Immobilien und weitere verwertbare Gegenstände.

02

Schulden abziehen

Nachgewiesene Verbindlichkeiten wie Kredite oder Darlehen mindern dein Vermögen. Auch Familiendarlehen zählen, wenn sie glaubhaft belegt sind.

03

Freibeträge abziehen

Ziehe deinen persönlichen Freibetrag ab: 15.000 Euro unter 30 Jahren oder 45.000 Euro ab 30 Jahren, plus Zuschläge für Partner und Kinder.

04

Durch 12 Monate teilen

Der verbleibende Betrag wird durch 12 geteilt. Das Ergebnis ist der monatliche Kürzungsbetrag für deine BAföG-Auszahlung.

04 · Im Vertrag

Auto als Vermögen: Wann dein Pkw den BAföG-Antrag beeinflusst

Ein Auto wird ohne Abzug von Freibeträgen dem Vermögen hinzugerechnet. Der aktuelle Zeitwert zählt zusammen mit deinem übrigen Ersparten.

Dein Auto oder Motorrad wird mit dem aktuellen Zeitwert voll als Vermögen angerechnet. Es gibt keinen separaten Freibetrag für Kraftfahrzeuge. Sparguthaben und Fahrzeugwert dürfen zusammen deinen persönlichen Freibetrag nicht übersteigen.

Der Zeitwert wird vom BAföG-Amt auf Plausibilität geprüft. Ein Gutachten über den aktuellen Fahrzeugwert oder ein Ausdruck einer Fahrzeugbewertung hilft dir, Auseinandersetzungen zu vermeiden. Als Orientierung dient der Händlereinkaufspreis.

Eine Freistellung als Härtefall ist möglich, wenn du das Auto zwingend für den Weg zur Hochschule brauchst. Das setzt voraus, dass öffentliche Verkehrsmittel unangemessen lange brauchen. Eine Stunde je Hin- und Rückweg gilt noch als angemessen. Auch dann darf der Fahrzeugwert deinen Freibetrag nicht übersteigen.

Regeln für Kraftfahrzeuge im BAföG

Volle AnrechnungGrundsatzDein Auto oder Motorrad wird mit dem aktuellen Zeitwert als Vermögen angerechnet. Sparguthaben und Fahrzeugwert dürfen zusammen den Freibetrag nicht übersteigen.
WertnachweisAntragstellungDer Zeitwert wird auf Plausibilität geprüft. Ein Gutachten über den aktuellen Fahrzeugwert oder ein Ausdruck einer Fahrzeugbewertung hilft, Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Härtefall FreistellungAusnahmeIst das Auto zwingend für den Weg zur Hochschule nötig, weil öffentliche Verkehrsmittel unangemessen lange brauchen, kannst du eine Freistellung beantragen. Der Fahrzeugwert darf dann deinen Freibetrag nicht übersteigen.
Schulden aus AutokaufAbzugHast du für das Auto einen Kredit aufgenommen, können diese Schulden nachweisbar von deinem Vermögen abgezogen werden.

05 · Checkliste

Antragstellung: So sicherst du deinen BAföG-Anspruch trotz Vermögen

Der Stichtag für die Vermögensbewertung ist der Tag deiner Antragstellung. Größere Anschaffungen vor diesem Datum können dein anrechenbares Vermögen senken.

Der Stichtag für die Vermögensbewertung ist der Tag deiner Antragstellung. Was du danach ausgibst oder anschaffst, spielt für den laufenden Bewilligungszeitraum keine Rolle mehr. Größere Anschaffungen vor diesem Datum können dein anrechenbares Vermögen senken.

Wenn du zu Studienbeginn Möbel oder einen Computer kaufen willst, erledige das vor der Antragstellung. Hebe die Kaufbelege auf, denn das BAföG-Amt kann größere Ausgaben nachfragen. Übertrage kein Vermögen an andere Personen, um es der Anrechnung zu entziehen, es wird dir trotzdem zugerechnet.

  • Stelle den Antrag erst, wenn du größere Anschaffungen wie Möbel oder einen Computer getätigt hast.
  • Hebe Kaufbelege für größere Ausgaben auf, du musst sie möglicherweise nachweisen.
  • Gib alle Vermögenswerte vollständig an, auch Kryptowährungen und Wertpapiere.
  • Lass den aktuellen Zeitwert deines Autos per Gutachten oder Fahrzeugbewertung belegen.
  • Weise bestehende Schulden mit Verträgen oder Kontoauszügen nach.

Das solltest du vor und bei der Antragstellung beachten

01

Stelle den Antrag erst, wenn du größere Anschaffungen wie Möbel oder einen Computer getätigt hast.

02

Hebe Kaufbelege für größere Ausgaben auf, du musst sie möglicherweise nachweisen.

03

Gib alle Vermögenswerte vollständig an, auch Kryptowährungen und Wertpapiere.

04

Lass den aktuellen Zeitwert deines Autos per Gutachten oder Fahrzeugbewertung belegen.

05

Weise bestehende Schulden mit Verträgen oder Kontoauszügen nach.

06

Übertrage kein Vermögen an andere Personen, um es der Anrechnung zu entziehen, es wird weiter angerechnet.

06 · Was gilt

Stu­dienstarthilfe: 1.000 Euro trotz Vermögen?

Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Leistung für den Studienstart. Sie wird unabhängig vom BAföG-Vermögensfreibetrag gewährt und nicht auf dein Erspartes angerechnet.

Dein Erspartes spielt bei dieser Leistung keine Rolle.

Anders als bei der laufenden BAföG-Förderung mindert Vermögen oberhalb des Freibetrags hier nicht die Auszahlung. Die Studienstarthilfe ist für den Studienstart gedacht und steht dir auch dann zu, wenn du Rücklagen hast.

  • Einmalige Zahlung von 1.000 Euro für den Studienstart.
  • Wird nicht auf den Vermögensfreibetrag angerechnet.
  • Unabhängig von deinem Ersparten.
  • Die laufende BAföG-Förderung beträgt bis zu 992 Euro monatlich, dort mindert Vermögen oberhalb des Freibetrags die Auszahlung.

Studienstarthilfe

·Einmalige Zahlung von 1.000 Euro
·Wird nicht auf den Vermögensfreibetrag angerechnet
·Unabhängig von deinem Ersparten
·Für den Studienstart gedacht

BAföG-Förderung

·Monatliche Förderung bis zum Höchstsatz von 992 Euro
·Vermögen oberhalb des Freibetrags mindert die Auszahlung
·Erspartes wird am Tag der Antragstellung bewertet
·Laufende Unterstützung während des Studiums

07 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vermögensangabe im BAföG-Antrag

Falsche oder unvollständige Angaben können Jahre später noch Rückforderungen und Strafen auslösen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Das BAföG-Amt gleicht deine Angaben mit Daten aus dem Einkommensteuerverfahren ab. Fälle mit nicht angerechnetem Vermögen werden als Ordnungswidrigkeit geprüft und können an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Vermeide diese Fehler: Verschweige kein Vermögen, auch nicht aus Unkenntnis. Übertrage kein Vermögen kurz vor der Antragstellung an andere Personen. Gib dein Auto immer an, auch wenn du es erst kurz vorher gekauft hast. Bewerte Wertpapiere mit dem Wert am Tag der Antragstellung, nicht mit dem Kaufpreis.

  • Vermögen verschweigen: Auch aus Unkenntnis riskierst du eine spätere Überprüfung und Rückforderung der Förderung.
  • Vermögen kurz vor Antragstellung übertragen: Das BAföG-Amt rechnet übertragenes Vermögen weiterhin dir zu.
  • Auto nicht angeben: Der Pkw zählt voll zum Vermögen, auch wenn du ihn vor der Antragstellung gekauft hast.
  • Wertpapiere falsch bewerten: Maßgeblich ist der Wert am Tag der Antragstellung, nicht der Kaufpreis.
  • Schulden nicht nachweisen: Nur belegte Verbindlichkeiten mindern dein anrechenbares Vermögen.

Häufige Fehler und ihre Folgen

·Vermögen verschweigen: Auch aus Unkenntnis riskierst du eine spätere Überprüfung und Rückforderung der Förderung.
·Vermögen kurz vor Antragstellung übertragen: Das BAföG-Amt rechnet übertragenes Vermögen weiterhin dir zu.
·Auto nicht angeben: Der Pkw zählt voll zum Vermögen, auch wenn du ihn vor der Antragstellung gekauft hast.
·Wertpapiere falsch bewerten: Maßgeblich ist der Wert am Tag der Antragstellung, nicht der Kaufpreis.
·Schulden nicht nachweisen: Nur belegte Verbindlichkeiten mindern dein anrechenbares Vermögen.
·Anschaffungen nach Antragstellung tätigen: Sie wirken sich erst beim nächsten Folgeantrag aus.

08 · Was gilt

Immobilien und Grundvermögen: Wann dein Haus anrechnungs­frei bleibt

Grundvermögen wird grundsätzlich mit dem Zeitwert berücksichtigt. Eine selbst genutzte Immobilie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen freigestellt werden.

3 BAföG freigestellt werden, wenn sie einen angemessenen Rahmen nicht sprengt.

Als angemessen gilt ein selbst genutztes Einfamilienhaus bis 90 m² bei 1 bis 2 Personen. Bei 4 Personen liegt die Grenze bei 130 m². Für Eigentumswohnungen gelten etwas niedrigere Werte: 80 m² bei 1 bis 2 Personen und 120 m² bei 4 Personen.

Vermietete Immobilien und unbebaute Grundstücke werden immer angerechnet. Auch Miteigentumsanteile an fremd genutzten Immobilien zählen zum Vermögen. Nur die selbst genutzte Immobilie in angemessener Größe kann freigestellt werden.

Anrechnungsfrei möglich

·Selbst genutzte Eigentumswohnung in angemessener Größe
·Selbst genutztes Einfamilienhaus bis 90 m² bei 1 bis 2 Personen
·Selbst genutztes Haus bis 130 m² bei 4 Personen
·Freistellung als Härtefall nach § 29 Abs. 3 BAföG

Wird angerechnet

·Vermietete Immobilien
·Unbebaute Grundstücke
·Selbst genutzte Immobilien über der Angemessenheitsgrenze
·Miteigentumsanteile an fremd genutzten Immobilien

09 · Kosten

So berechnest du dein anrechenbares Vermögen

Mit einer einfachen Formel kannst du selbst überschlagen, wie stark dein BAföG gekürzt wird. Die monatliche Kürzung ergibt sich aus dem anrechenbaren Vermögen geteilt durch 12.

Bei 15.000 Euro Vermögen unter 30 Jahren ohne Kinder beträgt die Kürzung 0 Euro. Bei 18.000 Euro Vermögen sind 3.000 Euro anrechenbar, das ergibt eine monatliche Kürzung von 250 Euro. Bei 21.000 Euro Vermögen sind 6.000 Euro anrechenbar, also 500 Euro Kürzung pro Monat.

Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 992 Euro monatlich. Bei einer Kürzung von 1.000 Euro entfällt der Anspruch vollständig. Das entspricht einem anrechenbaren Vermögen von 12.000 Euro, also einem Gesamtvermögen von 27.000 Euro unter 30 Jahren ohne Kinder.

Monatliche Kürzung bei verschiedenen Vermögenshöhen (unter 30 Jahren, keine Kinder)

15.000 Euro Vermögen0 Euro Kürzung
18.000 Euro Vermögen250 Euro Kürzung
21.000 Euro Vermögen500 Euro Kürzung
27.000 Euro Vermögen1.000 Euro Kürzung

10 · Hintergrund

BAföG trotz Vermögen: Was du für 2026 wissen musst

Die Freibeträge und Anrechnungsregeln gelten für alle BAföG-Anträge im Jahr 2026. Maßgeblich ist immer der Vermögensstand am Tag deiner Antragstellung.

Unter 30 Jahren bleiben 15.000 Euro anrechnungsfrei, ab 30 Jahren sind es 45.000 Euro. Für deinen Ehegatten oder Lebenspartner kommen 2.300 Euro hinzu, für jedes Kind ebenfalls 2.300 Euro.

Nur der Betrag oberhalb dieser Freibeträge wird auf den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten verteilt. Ein anrechenbares Vermögen von 700 Euro führt beispielsweise zu einer monatlichen Kürzung von 58,33 Euro.

Das Vermögen deiner Eltern oder deines Ehepartners wird nicht angerechnet. Es zählt ausschließlich dein eigenes Vermögen am Tag der Antragstellung. Spätere Veränderungen im laufenden Bewilligungszeitraum bleiben unberücksichtigt.

Dein Vermögen wird beim BAföG nur oberhalb der Freibeträge angerechnet. Unter 30 Jahren bleiben 15.000 Euro anrechnungsfrei, ab 30 Jahren sind es 45.000 Euro. Für deinen Ehegatten oder Lebenspartner kommen 2.300 Euro hinzu, für jedes Kind ebenfalls 2.300 Euro.

Nur der Betrag oberhalb dieser Freibeträge wird auf den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten verteilt. Ein anrechenbares Vermögen von 700 Euro führt beispielsweise zu einer monatlichen Kürzung von 58,33 Euro.

Das Vermögen deiner Eltern oder deines Ehepartners wird nicht angerechnet. Es zählt ausschließlich dein eigenes Vermögen am Tag der Antragstellung, egal ob Erst- oder Folgeantrag.

Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro wird einmalig und unabhängig vom BAföG-Vermögensfreibetrag gewährt. Sie mindert nicht deinen Anspruch auf laufende Förderung.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026