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MagazineFinanzenStudienfinanzierung Bafög trotz Vermögen
FinanzbildungStudienfinanzierung9 Min.

Bafög trotz Vermögen: So sicherst du dir deinen Anspruch

Du hast Erspartes oder ein Auto, willst aber Bafög beantragen? Kein Grund zur Sorge. Nicht jedes Vermögen wird angerechnet. Wir erklären, welche Freibeträge 2026 gelten und wie du clever vorgehst.

VermögensfreibetragBafög AntragStudienfinanzierung
Brauche ich das?
Ja, unbedingt.
Wer die Regeln ignoriert, riskiert den kompletten Bafög-Verlust.
Wie viel ist erlaubt?
Kommt aufs Alter an.
Der Freibetrag steigt mit jedem Lebensjahr deutlich an.
Was zählt dazu?
Fast alles.
Vom Girokonto bis zur Kryptowährung, aber nicht das Auto.

Warum betrifft dich das Thema Bafög und Vermögen überhaupt?

Du stehst kurz vor dem Studium oder bist schon mittendrin und denkst über Bafög nach. Vielleicht hast du aber auch ein Erbe erhalten, ein Praktikumsgehalt gespart oder ein Wertpapierdepot angelegt. Dann fragst du dich zurecht: Bekomme ich überhaupt noch Bafög? Diese Sorge ist verständlich, denn Bafög ist eine Sozialleistung, die nur bei Bedarf gezahlt wird.

Der Staat geht beim Bafög nach dem Prinzip vor: Erst kommt das eigene Geld, dann die Eltern und erst ganz am Ende der Staat. Dein eigenes Vermögen spielt dabei eine zentrale Rolle. Wenn du zu viel auf der hohen Kante hast, wirst du als nicht bedürftig eingestuft. Das bedeutet im Klartext: Du bekommst kein Bafög, obwohl du vielleicht dringend darauf angewiesen bist.

Die gute Nachricht ist: Der Gesetzgeber hat klare Freibeträge definiert. Diese Beträge darfst du behalten, ohne dass dein Bafög-Anspruch gekürzt wird. Wer diese Grenzen kennt, kann sein Vermögen clever planen und trotzdem staatliche Unterstützung erhalten. Unwissenheit führt dagegen oft zu bösen Überraschungen beim Antrag.

Dieser Ratgeber bringt dir bei, wie das System funktioniert. Du lernst, was als Vermögen zählt, welche Freibeträge 2026 gelten und wie du typische Fehler vermeidest. Am Ende weißt du genau, wie du deinen Antrag stellst, ohne deine Ersparnisse zu gefährden.

15.000 Euro
Grundfreibetrag für unter 30-Jährige beim Bafög
45.000 Euro
Freibetrag für Studierende ab 30 Jahren
jede:r 3.
Studierende in Deutschland erhält aktuell Bafög

Was ist Bafög und was zählt überhaupt zum Vermögen?

Bafög ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es ist eine staatliche Finanzierungshilfe für Schüler und Studierende, deren Eltern nicht genug Geld haben, um die Ausbildung zu finanzieren. Die Hälfte des Bafögs ist ein Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das du erst nach dem Studium in Raten zurückzahlst.

Bevor du deinen Antrag stellst, musst du verstehen, was der Staat unter Vermögen versteht. Dazu gehören alle Geldwerte, über die du verfügen kannst. Das sind Bargeld, Guthaben auf Giro- und Sparkonten, Festgelder, Wertpapiere wie Aktien und Fonds, aber auch Kryptowährungen wie Bitcoin. Auch Edelmetalle wie Gold zählen dazu.

Nicht zum Vermögen zählen Dinge des täglichen Gebrauchs. Dein Laptop, dein Fahrrad und deine Möbel sind geschützt. Auch ein angemessenes Auto wird nicht angerechnet, wenn du es für die Ausbildung oder den Weg zur Arbeit brauchst. Als Faustregel gilt: Ein Auto bis zu einem bestimmten Verkehrswert ist immer sicher, ein Zweitwagen oder ein Sportwagen kann problematisch werden.

Wichtig ist auch der Unterschied zwischen Vermögen und Einkommen. Dein monatlicher Verdienst aus einem Nebenjob ist Einkommen und wird anders behandelt als dein Erspartes. Beim Bafög gibt es für beides eigene Freibeträge. hier konzentrieren wir uns auf das Vermögen, da hier die meisten Fehler passieren.

Wie funktioniert die Anrechnung von Vermögen beim Bafög?

Das Prinzip ist einfach: Dein gesamtes verwertbares Vermögen wird zusammengerechnet. Davon zieht das Bafög-Amt den Freibetrag ab, der dir zusteht. Nur der Betrag, der über diesem Freibetrag liegt, wird auf deinen Bafög-Anspruch angerechnet. Das bedeutet: Wenn du 20.000 Euro hast und der Freibetrag bei 15.000 Euro liegt, werden 5.000 Euro angerechnet.

Die Anrechnung erfolgt nicht eins zu eins. Das überschüssige Vermögen wird auf zwölf Monate verteilt. Wenn du also 5.000 Euro zu viel hast, wird dein monatlicher Bafög-Satz um etwa 416 Euro gekürzt. Da der Höchstsatz für Studierende 2026 bei 992 Euro liegt, kann das deinen Anspruch komplett aufbrauchen.

Es gibt aber einen entscheidenden Punkt: Die Freibeträge sind nicht statisch. Sie hängen von deinem Alter ab. Für Studierende unter 30 Jahren gilt ein Grundfreibetrag von 15.000 Euro. Ab dem 30. Lebensjahr steigt der Freibetrag auf 45.000 Euro. Diese Regelung wurde eingeführt, um älteren Studierenden, die oft schon Berufserfahrung haben, den Zugang zu erleichtern.

Zusätzlich gibt es besondere Freibeträge für spezielle Anschaffungen. Wenn du nachweislich Geld für die Altersvorsorge zurücklegst, zum Beispiel in einer staatlich geförderten Riester-Rente, wird dieses Geld nicht als Vermögen gewertet. Auch ein angemessenes Auto ist, ausgenommen. Du solltest also genau prüfen, welche Posten du in deiner Vermögensaufstellung angibst.

Welche Kosten und Freibeträge gelten 2026 konkret?

Die wichtigsten Zahlen für 2026 sind klar definiert. Für alle Studierenden unter 30 Jahren gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro. Das bedeutet: Du darfst 15.000 Euro auf dem Konto haben, ohne dass dein Bafög gekürzt wird. Liegst du darüber, wird der überschüssige Betrag angerechnet.

Bist du 30 Jahre oder älter, gilt ein Freibetrag von 45.000 Euro. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass ältere Studierende oft bereits Vermögen aus einer vorherigen Berufstätigkeit aufgebaut haben. Zusätzlich gibt es einen Altersvorsorge-Freibetrag von 5.000 Euro, der für alle Altersgruppen gilt, wenn du nachweislich in eine geförderte Altersvorsorge einzahlst.

Neben diesen Freibeträgen gibt es noch den sogenannten Härtefallfreibetrag. Wenn du nachweisen kannst, dass du das Geld für eine konkrete Anschaffung brauchst, zum Beispiel für eine notwendige Zahnspange oder eine Brille, kann das Amt den Freibetrag erhöhen. Das ist jedoch Einzelfallentscheidung und erfordert gute Begründungen.

Wichtig zu wissen: Die Freibeträge gelten pro Person. Wenn du verheiratet bist oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führst, wird das Vermögen deines Partners nicht angerechnet. Auch das Vermögen deiner Eltern spielt bei der Bafög-Berechnung keine Rolle als dein Vermögen. Es wird nur das Einkommen deiner Eltern berücksichtigt, nicht deren Erspartes.

Worauf musst du bei der Vermögensaufstellung besonders achten?

Der häufigste Fehler ist die unvollständige Angabe von Vermögen. Das Bafög-Amt verlangt eine genaue Auflistung aller Konten und Depots. Wenn du ein Konto vergisst oder absichtlich verschweigst, kann das als Betrug gewertet werden. Die Folge sind Rückzahlungsforderungen und sogar Strafverfahren. Sei also immer ehrlich und vollständig.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Du musst dein Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung angeben. Wenn du kurz vor dem Antrag noch schnell Geld verschenkst oder verprasst, um unter den Freibetrag zu kommen, ist das strafbar. Das Amt prüft auch Kontoauszüge der letzten Monate, um solche Manöver zu entdecken.

Achte auch auf die Bewertung deiner Vermögenswerte. Aktien und Fonds werden zum aktuellen Kurs bewertet, Kryptowährungen zum Tageswert. Wenn du unsicher bist, wie du etwas bewerten sollst, frage beim Bafög-Amt nach. Eine falsche Bewertung kann zu einer falschen Bescheinigung führen, die du später korrigieren musst.

Vergiss nicht, dass auch Guthaben auf ausländischen Konten angegeben werden müssen. Wenn du ein Konto im Ausland hast, zum Beispiel aus einem Auslandssemester, musst du das angeben. Das Bafög-Amt hat Zugriff auf internationale Kontenabfragen. Verschweigen lohnt sich also nicht und führt nur zu Problemen.

Typische Fehler, die deinen Bafög-Anspruch gefährden

Ein klassischer Fehler ist die Annahme, dass ein Girokonto nicht als Vermögen zählt. Das ist falsch. Jeder Euro auf deinem Konto zählt zum Vermögen, egal ob Girokonto, Tagesgeld oder Sparbuch. Auch das Guthaben auf deiner Kreditkarte zählt, wenn es sich um ein Prepaid-Modell handelt.

Viele Studierende unterschätzen auch den Wert ihrer Wertpapiere. Ein Depot mit Aktien oder ETFs wird zum aktuellen Kurswert angerechnet. Wenn du also ein Depot mit 10.000 Euro hast und unter 30 bist, bleiben dir nur noch 5.000 Euro Freibetrag für dein Girokonto. Plane das rechtzeitig.

Ein weiterer Fehler ist die Nichtbeachtung der Anrechnung von Schenkungen. Wenn deine Großeltern dir 10.000 Euro schenken, ist das sofort dein Vermögen. Es gibt keinen Freibetrag für Schenkungen im Bafög-Recht. Du solltest also mit deiner Familie besprechen, ob eine Schenkung sinnvoll ist, bevor du Bafög beantragst.

Zuletzt solltest du nicht vergessen, dass du Änderungen deiner Vermögensverhältnisse während des Bewilligungszeitraums melden musst. Wenn du im Laufe des Jahres eine Erbschaft machst oder einen großen Geldbetrag erhältst, musst du das Amt informieren. Das kann zu einer Neuberechnung deines Bafögs führen, auch rückwirkend.

So gehst du Schritt für Schritt vor: Dein Fahrplan zum Bafög

Der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme. Erstelle eine Liste aller deiner Vermögenswerte. Dazu gehören Konten, Depots, Bargeld, Kryptowährungen und Sachwerte wie Gold. Notiere dir die aktuellen Werte und addiere sie. Vergleiche die Summe mit deinem Freibetrag. Wenn du unter dem Freibetrag liegst, kannst du direkt den Antrag stellen.

Wenn du über dem Freibetrag liegst, prüfe, ob du Vermögen umschichten kannst. Du könntest zum Beispiel Geld in eine geförderte Altersvorsorge einzahlen, die nicht angerechnet wird. Auch die Tilgung von Studienkrediten oder die Anschaffung eines angemessenen Autos kann dein verwertbares Vermögen reduzieren. Aber Vorsicht: Alles muss nachweisbar und legal sein.

Der dritte Schritt ist die Antragstellung. Du beantragst Bafög online über das Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder über das Formular deines zuständigen Studentenwerks. Fülle alle Angaben sorgfältig aus und lege die geforderten Nachweise bei. Dazu gehören Kontoauszüge, Depotübersichten und gegebenenfalls Nachweise über Altersvorsorgeverträge.

Reiche den Antrag frühzeitig ein, am besten drei bis sechs Monate vor Studienbeginn. Das Bafög-Amt hat bis zu sechs Monate Bearbeitungszeit. Wenn du den Antrag spät stellst, bekommst du das Geld erst später, aber rückwirkend ab Antragstellung. Plane also genug Puffer ein, um deine Finanzen nicht zu gefährden.

Was tun, wenn dein Vermögen den Freibetrag überschreitet?

Wenn du feststellst, dass dein Vermögen über dem Freibetrag liegt, ist das kein Weltuntergang. Du hast mehrere Optionen. Die erste ist, den Bafög-Antrag zu verschieben, bis du das Vermögen aufgebraucht hast. Das ist aber nur sinnvoll, wenn du das Geld für Lebenshaltungskosten ausgeben musst und nicht für Konsum.

Die zweite Option ist die Verwendung des Geldes für die Ausbildung. Du könntest zum Beispiel ein teures Fachbuch kaufen, einen Sprachkurs belegen oder ein Praktikum im Ausland finanzieren. Diese Ausgaben sind legitim und reduzieren dein Vermögen. Wichtig ist, dass du die Ausgaben belegen kannst, falls das Amt nachfragt.

Die dritte Option ist die Umwandlung in nicht anrechenbares Vermögen. Du kannst Geld in eine Riester-Rente einzahlen oder in eine betriebliche Altersvorsorge. Auch die Rückzahlung eines Studienkredits ist möglich. Diese Posten gelten nicht als verwertbares Vermögen und schmälern deinen Anspruch nicht.

Wenn du unsicher bist, was in deiner Situation am besten ist, hole dir professionelle Beratung. Die Studentenwerke bieten kostenlose Sozialberatung an. Auch das Bafög-Amt selbst berät dich neutral. Du kannst dir auch einen Termin bei einer Schuldnerberatung geben lassen, wenn deine Finanzen komplex sind. Scheue dich nicht, Hilfe zu suchen.

Deine Rechte und Pflichten als Bafög-Empfänger

Als Bafög-Empfänger hast du Rechte. Du hast zum Beispiel das Recht auf einen schriftlichen Bescheid, der alle Berechnungen nachvollziehbar darlegt. Wenn du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenlos und muss schriftlich erfolgen.

Du hast auch die Pflicht, Änderungen deiner Verhältnisse sofort zu melden. Dazu gehören Änderungen beim Einkommen, beim Vermögen, aber auch beim Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Wenn du diese Meldung unterlässt, kann das zu einer Rückforderung von zu viel gezahltem Bafög führen.

Beachte auch die Altersgrenzen. Bafög wird in der Regel bis zum 45. Lebensjahr gezahlt, wenn du die Förderungshöchstdauer noch nicht überschritten hast. Für Masterstudiengänge gelten besondere Regeln. Informiere dich frühzeitig, ob du überhaupt förderungsfähig bist, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Denke daran, dass Bafög keine einmalige Sache ist. Du musst den Antrag jedes Jahr neu stellen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Danach musst du einen Folgeantrag stellen. Nutze die Gelegenheit, um deine Vermögensverhältnisse zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Liegt dein Gesamtvermögen unter 15.000 Euro?
Bist du über 30 Jahre alt und dein Vermögen unter 45.000 Euro?
Hast du ein angemessenes Auto, das du fürs Studium nutzt?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Ein angemessenes Auto wird in der Regel nicht als Vermögen angerechnet, wenn du es für die Ausbildung benötigst. Als angemessen gilt ein Fahrzeug bis zu einem Verkehrswert von etwa 7.500 Euro. Ein teurer Sportwagen oder ein Zweitwagen können dagegen als Vermögen gewertet werden.

Ja, ein Bausparvertrag zählt grundsätzlich als Vermögen, da du darüber verfügen kannst. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn der Bausparvertrag der Altersvorsorge dient und du nachweisen kannst, dass du ihn nicht vorzeitig auflöst, kann er unter Umständen ausgenommen werden. Das entscheidet das Bafög-Amt im Einzelfall.

Das Verschweigen von Vermögen ist eine Straftat und kann als Betrug gewertet werden. Die Folge sind Rückzahlungsforderungen, Geldstrafen und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen. Wenn du einen Fehler gemacht hast, solltest du dich sofort beim Bafög-Amt melden und den Fehler korrigieren.

Nein, das ist nicht erlaubt. Wenn du Vermögen verschenkst, nur um unter den Freibetrag zu kommen, gilt das als Umgehung des Gesetzes. Das Bafög-Amt prüft Kontoauszüge und kann solche Schenkungen rückgängig machen. Du solltest also keine Schenkungen in betrügerischer Absicht vornehmen.

Ja, der Vermögensfreibetrag gilt für jeden Bewilligungszeitraum neu. Das bedeutet: Wenn du im ersten Jahr unter dem Freibetrag liegst, aber im zweiten Jahr durch Ersparnisse darüber liegst, wird dein Bafög gekürzt. Du musst also jedes Jahr deine Vermögensverhältnisse offenlegen.

Ja, Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum gelten als Vermögen. Sie werden zum aktuellen Marktwert bewertet. Wenn du also Krypto besitzt, musst du den Wert in deiner Vermögensaufstellung angeben. Das gilt auch für Coins auf einer externen Wallet.

Vermögen ist alles, was du bereits besitzt, wie Ersparnisse oder Wertpapiere. Einkommen ist das, was du regelmäßig erhältst, zum Beispiel aus einem Nebenjob. Beides wird unterschiedlich behandelt: Für Vermögen gibt es einen Freibetrag, für Einkommen einen Anrechnungsfreibetrag. Beide können deinen Bafög-Anspruch beeinflussen.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.