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BAföG und Vermögen: So viel darfst du 2026 besitzen

Dein eigenes Vermögen entscheidet mit darüber, ob und wie viel BAföG du bekommst. Entscheidend sind dein Vermögen am Tag der Antragstellung und die geltenden Freibeträge.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Für unter 30-Jährige bleiben 15.000 Euro Vermögen anrechnungsfrei, ab 30 Jahren sind es 45.000 Euro.
  • Nur dein eigenes Vermögen zählt, nicht das deiner Eltern oder deines Ehepartners.
  • Alles über dem Freibetrag wird gleichmäßig auf die Monate deines Bewilligungszeitraums verteilt und mindert dein BAföG.
  • Für Ehegatten, Lebenspartner und jedes Kind erhöht sich dein Freibetrag um jeweils 2.300 Euro.

01 · Grundlagen

Warum wird dein Vermögen beim BAföG angerechnet?

BAföG ist eine staatliche Unterstützung für alle, die ihre Ausbildung nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Deshalb prüft das Amt, ob du eigenes Vermögen einsetzen kannst, bevor es Leistungen zahlt.

BAföG ist eine nachrangige Leistung. Das Amt erwartet, dass du vorhandenes eigenes Vermögen zuerst für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung einsetzt, bevor staatliche Mittel fließen. Deshalb wird bei der Antragstellung geprüft, welcher Teil deines Vermögens den gesetzlichen Freibetrag übersteigt.

Nur dieser übersteigende Betrag wird auf deinen monatlichen Bedarf angerechnet. Die Rechtsgrundlage dafür findest du in den §§ 26 bis 30 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

Vermögensanrechnung im BAföG: Vor der Bewilligung wird geprüft, welcher Teil deines Vermögens den gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Dieser übersteigende Betrag wird als monatlicher Kürzungsbetrag auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet. Rechtsgrundlage sind die §§ 26 bis 30 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Kurz erklärt

Vermögensanrechnung im BAföG

Vor der Bewilligung wird geprüft, welcher Teil deines Vermögens den gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Dieser übersteigende Betrag wird als monatlicher Kürzungsbetrag auf deinen BAföG-Anspruch angerechnet.

Rechtsgrundlage sind die §§ 26 bis 30 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

02 · Vergleich

Wie hoch ist dein Vermögensfreibetrag beim BAföG?

Die Freibeträge sind im Gesetz klar festgelegt. Sie hängen von deinem Alter und deiner familiären Situation ab.

Wenn du unter 30 Jahre alt bist, bleiben 15.000 Euro deines Vermögens anrechnungsfrei. Ab 30 Jahren erhöht sich der Grundfreibetrag auf 45.000 Euro.

Für deinen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner kommen 2.300 Euro hinzu. Für jedes deiner Kinder erhöht sich der Freibetrag ebenfalls um 2.300 Euro. Maßgeblich sind deine Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung, spätere Änderungen im laufenden Bewilligungszeitraum bleiben unberücksichtigt.

Vermögensfreibeträge nach Lebenssituation: Unter 30 Jahre beträgt der Grundfreibetrag 15.000 Euro, ab 30 Jahre 45.000 Euro. Der Zuschlag für Ehegatten oder Lebenspartner liegt bei 2.300 Euro, der Zuschlag pro Kind ebenfalls bei 2.300 Euro. Maßgeblich sind deine Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung.

Vermögensfreibeträge nach Lebenssituation
Unter 30 JahreAb 30 Jahre
Grundfreibetrag15.000 Euro45.000 Euro
Zuschlag für Ehegatten oder Lebenspartner2.300 Euro2.300 Euro
Zuschlag pro Kind2.300 Euro2.300 Euro

03 · Was gilt

Was zählt als Vermögen im Sinne des BAföG?

Der Gesetzgeber definiert Vermögen als alle beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie Forderungen und Rechte. Die folgende Übersicht zeigt, was du angeben musst und was außen vor bleibt.

Dazu gehören Sparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Fonds, Kryptowährungen wie Bitcoin, Bausparverträge und Lebensversicherungen mit Rückkaufswert.

Auch Immobilien und Grundstücke zählen dazu, selbst wenn du nur Miteigentümer bist. Kraftfahrzeuge wie Auto oder Motorrad werden mit dem aktuellen Zeitwert angerechnet. Bausparverträge berücksichtigt das Amt mit einem Bewertungsabschlag von 10 Prozent, weil bei vorzeitiger Verwertung ein Verlust entstehen kann.

Nicht als Vermögen gelten Haushaltsgegenstände wie Möbel, Computer und Kleidung. Auch Rechte auf Renten und Versorgungsbezüge, Nießbrauchrechte sowie Übergangs- und Wiedereingliederungshilfen bleiben außen vor. Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum kann auf Antrag freigestellt werden.

Vermögenswerte und ihre Anrechnung: Zum Vermögen zählen Sparguthaben und Girokonten, Wertpapiere, Aktien und Fonds, Kryptowährungen wie Bitcoin, Bausparverträge mit 10 Prozent Bewertungsabschlag, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert, Immobilien und Grundstücke auch bei Miteigentum, Kraftfahrzeuge wie Auto oder Motorrad sowie Forderungen gegenüber Dritten. Nicht zum Vermögen zählen Haushaltsgegenstände wie Möbel, Computer, Kleidung, Rechte auf Renten und Versorgungsbezüge, Nießbrauchrechte, Übergangs- und Wiedereingliederungshilfen sowie selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum auf Antrag.

Zählt zum Vermögen

·Sparguthaben und Girokonten
·Wertpapiere, Aktien und Fonds
·Kryptowährungen wie Bitcoin
·Bausparverträge (mit 10 % Bewertungsabschlag)
·Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
·Immobilien und Grundstücke (auch Miteigentum)
·Kraftfahrzeuge wie Auto oder Motorrad
·Forderungen gegenüber Dritten

Zählt nicht zum Vermögen

·Haushaltsgegenstände wie Möbel, Computer, Kleidung
·Rechte auf Renten und Versorgungsbezüge
·Nießbrauchrechte
·Übergangs- und Wiedereingliederungshilfen
·Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum (auf Antrag als Härtefall)

04 · Schritt für Schritt

Wie wird dein Vermögen auf den Bewilligungs­zeitraum verteilt?

Nur der Betrag, der nach Abzug von Schulden und Freibeträgen übrig bleibt, wird angerechnet. Dieser Betrag wird gleichmäßig auf alle Monate deines Bewilligungszeitraums verteilt.

Diesen Rest teilst du durch die Anzahl der Monate deines Bewilligungszeitraums, in der Regel 12 Monate. Das Ergebnis ist der monatliche Kürzungsbetrag.

Der Ablauf ist immer gleich: Zuerst addierst du den Wert aller Vermögensgegenstände am Tag der Antragstellung. Dann ziehst du nachweisbare Schulden ab, anschließend deinen persönlichen Freibetrag. Den verbleibenden Rest teilst du durch die Monate deines Bewilligungszeitraums.

Gesamtvermögen ermitteln: Addiere den Wert aller Vermögensgegenstände am Tag der Antragstellung, zum Beispiel Sparguthaben, Depots und Fahrzeuge. Ziehe nachweisbare Verbindlichkeiten wie Ratenkredite oder Darlehen ab. Ziehe deinen persönlichen Freibetrag ab, also 15.000 Euro oder 45.000 Euro plus Zuschläge für Ehegatten und Kinder. Den verbleibenden Rest teilst du durch die Anzahl der Monate deines Bewilligungszeitraums, in der Regel 12 Monate. Das Ergebnis ist der Betrag, um den dein BAföG monatlich gekürzt wird.

01

Gesamtvermögen ermitteln

Addiere den Wert aller Vermögensgegenstände am Tag der Antragstellung, zum Beispiel Sparguthaben, Depots und Fahrzeuge.

02

Schulden abziehen

Nachweisbare Verbindlichkeiten wie Ratenkredite oder Darlehen mindern dein Vermögen.

03

Freibeträge abziehen

Ziehe deinen persönlichen Freibetrag ab, also 15.000 Euro oder 45.000 Euro plus Zuschläge für Ehegatten und Kinder.

04

Anrechenbares Vermögen teilen

Den verbleibenden Rest teilst du durch die Anzahl der Monate deines Bewilligungszeitraums, in der Regel 12 Monate.

05

Monatliche Kürzung berechnen

Das Ergebnis ist der Betrag, um den dein monatlicher BAföG-Anspruch gekürzt wird.

05 · Kosten

Beispielrechnung: So wirkt sich dein Vermögen aus

Ein konkretes Beispiel macht die Rechnung nachvollziehbar. Angenommen, du bist 27 Jahre alt, verheiratet und hast ein Sparvermögen von 15.000 Euro sowie ein Depot von 5.000 Euro.

Dein Gesamtvermögen beträgt damit 20.000 Euro. Davon ziehst du 2.000 Euro Schulden aus einem Ratenkredit ab, sodass 18.000 Euro verbleiben.

Dein Freibetrag liegt bei 15.000 Euro plus 2.300 Euro für deine Ehefrau, also insgesamt 17.300 Euro. Nach Abzug dieses Freibetrags bleiben 700 Euro anrechenbares Vermögen. Geteilt durch 12 Monate ergibt das eine monatliche Kürzung von 58,33 Euro.

Monatliche Kürzung bei 20.000 Euro Vermögen und 2.000 Euro Schulden: Bei einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten ergibt sich aus 20.000 Euro Gesamtvermögen nach Abzug von 2.000 Euro Schulden ein Vermögen von 18.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 17.300 Euro inklusive Ehegattenzuschlag bleiben 700 Euro anrechenbares Vermögen. Die monatliche Kürzung beträgt 58,33 Euro. Dein BAföG-Anspruch würde in diesem Fall um 58,33 Euro pro Monat gekürzt.

Monatliche Kürzung bei 20.000 Euro Vermögen und 2.000 Euro Schulden

Gesamtvermögen20.000 EUR
Vermögen nach Schulden18.000 EUR
Freibetrag (inkl. Ehegatte)17.300 EUR
Anrechenbares Vermögen700 EUR
Monatliche Kürzung58,33 EUR

06 · Was gilt

Sonderfall Auto: Wann wird dein Fahrzeug angerechnet?

Ein eigenes Auto oder Motorrad wird grundsätzlich mit dem aktuellen Zeitwert als Vermögen berücksichtigt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme für Pendler.

Maßgeblich ist der Händlereinkaufspreis, den du über ein Gutachten oder eine Fahrzeugbewertung ermitteln kannst. Der Wert wird zusammen mit deinen anderen Vermögenswerten auf den Freibetrag angerechnet.

Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn du das Fahrzeug zwingend für den Weg zur Hochschule benötigst, weil der Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als eine Stunde je Strecke dauert, kannst du eine Freistellung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeugwert deinen persönlichen Freibetrag nicht übersteigt.

Anrechnung von Kraftfahrzeugen: Angerechnet wird ein Auto oder Motorrad als reiner Vermögensgegenstand, wenn der Fahrzeugwert zusammen mit anderen Vermögenswerten über dem Freibetrag liegt. Maßgeblich ist der Zeitwert laut Händlereinkaufspreis oder Gutachten. Freigestellt werden kann das Fahrzeug, wenn es zwingend für den Weg zur Hochschule erforderlich ist, der Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln länger als eine Stunde je Strecke dauert und der Fahrzeugwert den persönlichen Freibetrag nicht übersteigt.

Wird angerechnet

·Auto oder Motorrad als reiner Vermögensgegenstand
·Fahrzeugwert zusammen mit anderen Vermögenswerten über dem Freibetrag
·Zeitwert laut Händlereinkaufspreis oder Gutachten

Kann freigestellt werden

·Fahrzeug ist zwingend für den Weg zur Hochschule erforderlich
·Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln dauert länger als eine Stunde je Strecke
·Fahrzeugwert übersteigt den persönlichen Freibetrag nicht

07 · Grundlagen

Welche Rolle spielt das Vermögen deines Ehegatten?

Das Vermögen deines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners wird nicht auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet. Entscheidend ist allein dein eigenes Vermögen.

Angerechnet wird nur das Einkommen, das dein Partner aus seinem Vermögen erzielt, zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen.

Für deinen Ehegatten erhöht sich dein eigener Vermögensfreibetrag um 2.300 Euro. Das gilt auch für jeden weiteren eingetragenen Lebenspartner.

Vermögen des Ehegatten beim BAföG: Das Vermögen deines Ehegatten oder Lebenspartners bleibt bei der Vermögensanrechnung außen vor. Angerechnet wird nur das Einkommen, das dein Partner aus seinem Vermögen erzielt, zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen. Für deinen Ehegatten erhöht sich dein eigener Vermögensfreibetrag um 2.300 Euro.

Kurz erklärt

Vermögen des Ehegatten beim BAföG

Das Vermögen deines Ehegatten oder Lebenspartners bleibt bei der Vermögensanrechnung außen vor. Angerechnet wird nur das Einkommen, das dein Partner aus seinem Vermögen erzielt, zum Beispiel Zinsen oder Mieteinnahmen.

Für deinen Ehegatten erhöht sich dein eigener Vermögensfreibetrag um 2.300 Euro.

08 · Grundlagen

Stu­dienstarthilfe: Einmalige Unterstützung ohne Anrechnung

Die Studienstarthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Studienanfänger. Sie wird nicht als Einkommen oder Vermögen auf dein BAföG angerechnet.

Sie beträgt 1.000 Euro und wird zusätzlich zum BAföG gewährt. Bei der Berechnung von Vermögen und Einkommen bleibt sie unberücksichtigt.

Die Studienstarthilfe musst du nicht zurückzahlen. Sie soll dir den Einstieg ins Studium erleichtern, ohne dass du dafür Nachteile bei deiner BAföG-Förderung befürchten musst.

Studienstarthilfe: Die Studienstarthilfe beträgt einmalig 1.000 Euro. Sie wird zusätzlich zum BAföG gewährt und bleibt bei der Berechnung von Vermögen und Einkommen unberücksichtigt. Die Studienstarthilfe musst du nicht zurückzahlen.

Kurz erklärt

Stu­dienstarthilfe

Die Studienstarthilfe beträgt einmalig 1.000 Euro. Sie wird zusätzlich zum BAföG gewährt und bleibt bei der Berechnung von Vermögen und Einkommen unberücksichtigt.

Die Studienstarthilfe musst du nicht zurückzahlen.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Vermögensangabe

Falsche oder unvollständige Angaben können teuer werden. Diese Fehler passieren in der Praxis besonders häufig.

Kryptowährungen oder Wertpapierdepots werden nicht angegeben, der Wert des Autos zu niedrig angesetzt oder ganz weggelassen.

Auch Schulden nicht nachzuweisen und dadurch den Abzug zu verlieren, ist ein typischer Fehler. Größere Anschaffungen erst nach der Antragstellung zu tätigen oder Vermögen kurz vor der Antragstellung auf andere Personen zu übertragen, kann ebenfalls problematisch sein. Den Stichtag der Antragstellung zu ignorieren und spätere Änderungen zu melden, führt zu unnötigen Rückfragen.

Fehler, die du vermeiden solltest: Vermögen verschweigen oder unvollständig angeben, auch aus Unkenntnis. Kryptowährungen oder Wertpapierdepots nicht angeben. Den Wert des Autos zu niedrig ansetzen oder ganz weglassen. Schulden nicht nachweisen und dadurch den Abzug verlieren. Größere Anschaffungen erst nach der Antragstellung tätigen. Vermögen kurz vor der Antragstellung auf andere Personen übertragen. Den Stichtag der Antragstellung ignorieren und spätere Änderungen melden.

Fehler, die du vermeiden solltest

·Vermögen verschweigen oder unvollständig angeben, auch aus Unkenntnis
·Kryptowährungen oder Wertpapierdepots nicht angeben
·Den Wert des Autos zu niedrig ansetzen oder ganz weglassen
·Schulden nicht nachweisen und dadurch den Abzug verlieren
·Größere Anschaffungen erst nach der Antragstellung tätigen
·Vermögen kurz vor der Antragstellung auf andere Personen übertragen
·Den Stichtag der Antragstellung ignorieren und spätere Änderungen melden

10 · Checkliste

So bereitest du deine Vermögensangabe vor

Mit einer guten Vorbereitung vermeidest du Rückfragen und Nachzahlungen. Diese Schritte helfen dir, deine Angaben vollständig und korrekt zu machen.

Stelle alle Kontoauszüge und Depotübersichten zum Stichtag zusammen. Ermittle den aktuellen Zeitwert deines Autos per Gutachten oder Händlereinkaufspreis.

Halte Nachweise für Schulden und Darlehen bereit. Erfrage den Wert von Bausparverträgen und Lebensversicherungen. Dokumentiere Kryptowährungen mit aktuellem Kurswert. Tätige größere Anschaffungen vor der Antragstellung und hebe die Belege auf. Prüfe Freibeträge für Ehegatten und Kinder. Bei selbst genutztem Wohneigentum stellst du einen Härtefallantrag.

Checkliste für deine BAföG-Vermögensangabe: Alle Kontoauszüge und Depotübersichten zum Stichtag zusammenstellen. Aktuellen Zeitwert deines Autos per Gutachten oder Händlereinkaufspreis ermitteln. Nachweise für Schulden und Darlehen bereithalten. Wert von Bausparverträgen und Lebensversicherungen erfragen. Kryptowährungen mit aktuellem Kurswert dokumentieren. Größere Anschaffungen vor der Antragstellung tätigen und Belege aufheben. Freibeträge für Ehegatten und Kinder prüfen. Bei selbst genutztem Wohneigentum Härtefallantrag stellen.

Checkliste für deine BAföG-Vermögensangabe

01

Alle Kontoauszüge und Depotübersichten zum Stichtag zusammenstellen

02

Aktuellen Zeitwert deines Autos per Gutachten oder Händlereinkaufspreis ermitteln

03

Nachweise für Schulden und Darlehen bereithalten

04

Wert von Bausparverträgen und Lebensversicherungen erfragen

05

Kryptowährungen mit aktuellem Kurswert dokumentieren

06

Größere Anschaffungen vor der Antragstellung tätigen und Belege aufheben

07

Freibeträge für Ehegatten und Kinder prüfen

08

Bei selbst genutztem Wohneigentum Härtefallantrag stellen

11 · Hintergrund

Was passiert bei falschen Angaben?

Das BAföG-Amt kann deine Angaben auch Jahre später noch überprüfen. Bei Unstimmigkeiten drohen Rückforderungen und weitere Konsequenzen.

Unvollständige oder falsche Angaben zu deinem Vermögen können dazu führen, dass du zu viel erhaltenes BAföG zurückzahlen musst. Das gilt auch dann, wenn du aus Unkenntnis gehandelt hast.

In schwerwiegenden Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen. Deshalb ist es wichtig, alle Vermögenswerte vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Hebe deine Unterlagen und Belege mindestens bis zum Ende deines Bewilligungszeitraums auf, damit du bei Rückfragen alles nachweisen kannst.

Unvollständige oder falsche Angaben zu deinem Vermögen können dazu führen, dass du zu viel erhaltenes BAföG zurückzahlen musst. Das gilt auch dann, wenn du aus Unkenntnis gehandelt hast. In schwerwiegenden Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen. Hebe deine Unterlagen und Belege mindestens bis zum Ende deines Bewilligungszeitraums auf.

Unvollständige oder falsche Angaben zu deinem Vermögen können dazu führen, dass du zu viel erhaltenes BAföG zurückzahlen musst. Das gilt auch dann, wenn du aus Unkenntnis gehandelt hast.

In schwerwiegenden Fällen kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen. Deshalb ist es wichtig, alle Vermögenswerte vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

Hebe deine Unterlagen und Belege mindestens bis zum Ende deines Bewilligungszeitraums auf. So kannst du bei Rückfragen alles nachweisen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026