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BAföG-Antrag: So stellst du ihn richtig

Dein BAföG-Antrag entscheidet darüber, ob und wie viel Förderung du bekommst. Hier erfährst du, welche Wege es gibt, welche Formulare du brauchst und was du bei der Antragstellung beachten solltest.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der BAföG-Antrag ist digital über BAföG Digital oder schriftlich mit Formblättern möglich.
  • Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung deines Studierendenwerks oder deiner Stadt bzw. deines Landkreises.
  • Für den Antrag brauchst du Angaben zu dir, deiner Ausbildung, deinem Einkommen und dem deiner Eltern.
  • Die Studienstarthilfe von 1.000 Euro einmalig kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich beantragen.

01 · Was gilt

Wo stellst du den BAföG-Antrag?

Der Antrag geht immer an das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Welches Amt das ist, hängt von deiner Ausbildungsstätte ab.

Für Studierende an Hochschulen und Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, das zum Studierendenwerk deiner Hochschule gehört. Bei Abendgymnasien, Kollegs sowie Höheren Fachschulen und Akademien liegt die Zuständigkeit beim Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt oder des Landkreises.

Dein Antrag muss immer beim zuständigen Amt eingehen. Ein Antrag bei einer beliebigen Stadtverwaltung oder direkt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung wird nicht bearbeitet.

  • Studierende an Hochschulen reichen den Antrag beim Studierendenwerk ihrer Hochschule ein.
  • Schüler an Abendgymnasien und Kollegs wenden sich an das Amt für Ausbildungsförderung bei Stadt oder Landkreis.

Dort stellst du den Antrag

·Studierendenwerk deiner Hochschule (für Studierende an Hochschulen und Akademien)
·Amt für Ausbildungsförderung bei Stadt oder Landkreis (für Abendgymnasien, Kollegs, Höhere Fachschulen und Akademien)

Dort nicht

·Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
·BAföG-Hotline
·Jede beliebige Stadtverwaltung

02 · Schritt für Schritt

BAföG Digital: Der elektronische Antragsassistent

Mit BAföG Digital kannst du deinen Antrag online erstellen und verschicken. Der Assistent führt dich Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben.

BAföG Digital ist als Web-Version unter www.bafoeg-digital.de und als App in den bekannten App Stores verfügbar. Du kannst den Antrag komplett in der Web-Version oder in der App ausfüllen und dabei jederzeit zwischen beiden wechseln.

Deine Daten werden in einem persönlichen Account gespeichert. So kannst du den Bearbeitungsprozess unterbrechen, später fortsetzen und den Status deines Antrags jederzeit online nachverfolgen.

  • Du registrierst dich mit einem persönlichen Nutzerkonto, die Anmeldung ist über die BundID möglich.
  • Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner machen ihre Angaben über ein separates Nutzerkonto.
  • Notwendige Belege kannst du einscannen und direkt im gesicherten Bereich hochladen oder nachreichen.
01

Zugang einrichten

Du registrierst dich mit einem persönlichen Nutzerkonto. Die Anmeldung ist über die BundID möglich, auch mit der eID-Funktion deines Personalausweises.

02

Antrag ausfüllen

Du gibst alle Daten im Online-Tool ein. Eltern, Ehepartner oder Lebenspartner machen ihre Angaben über ein separates Nutzerkonto.

03

Dokumente hochladen

Notwendige Belege kannst du einscannen und direkt im gesicherten Bereich hochladen. Du kannst sie auch nachreichen.

04

Antrag versenden

Der Antrag wird elektronisch an dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung übermittelt. Du kannst den Status jederzeit online verfolgen.

03 · Checkliste

Antragsformulare: Diese Formblätter brauchst du

Für die schriftliche Antragstellung füllst du Formblätter aus. Ein Farbcode zeigt dir, wer welches Formular bearbeiten muss.

Für die schriftliche Antragstellung gibt es einen Farbcode: Petrol steht für Formblätter, die du selbst ausfüllst, Rot für Angaben von Eltern und Ehegatten oder Lebenspartnern, Gelb für die Ausbildungsstätte.

Zusammen mit dem Formblatt 01 reichst du die Bescheinigung deiner Ausbildungsstätte nach § 9 BAföG ein. Falls deine Hochschule eine Immatrikulationsbescheinigung mit diesem Vermerk ausstellt, ersetzt sie das Formblatt 02.

  • Formblatt 01 füllst du als antragstellende Person aus.
  • Formblatt 03 müssen dein Vater, deine Mutter und gegebenenfalls dein Ehegatte oder Lebenspartner jeweils einzeln abgeben.
  • Formblatt 05 ist grundsätzlich mit Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegen.

Formblätter für den BAföG-Antrag

01

Formblatt 01: Antrag auf Ausbildungsförderung (von dir auszufüllen)

02

Formblatt 02: Bescheinigung nach § 9 BAföG (von deiner Ausbildungsstätte auszufüllen)

03

Formblatt 03: Einkommenserklärung (von jedem Elternteil und Ehegatten bzw. Lebenspartner auszufüllen)

04

Formblatt 04: Kinder der auszubildenden Person (falls du Kinder unter 14 Jahren hast)

05

Formblatt 05: Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (grundsätzlich mit Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegen)

06

Formblatt 06: Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt, immer bei Auslandsförderung)

07

Formblatt 07: Aktualisierung des Einkommens (bei voraussichtlich wesentlich niedrigerem Einkommen im Bewilligungszeitraum)

08

Formblatt 08: Antrag auf Vorausleistung (wenn Eltern keine Auskünfte erteilen oder Unterhalt verweigern)

09

Formblatt 09: Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (nur für Studierende)

10

Formblatt 10: Verlängerung der Förderungsdauer jenseits der Förderungshöchstdauer

04 · Vergleich

Welche Wege gibt es für die Abgabe von Erklärungen?

Du hast mehrere Möglichkeiten, deine Erklärungen beim Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Nicht jeder Weg ist für jede Situation gleich gut geeignet.

Du kannst deine Erklärungen digital über BAföG Digital mit einem Nutzerkonto abgeben. Alternativ reichst du vollständig ausgefüllte Formblätter per Post oder Fax ein.

Eine Abgabe per E-Mail ist möglich, wenn du ein handschriftlich oder elektronisch ausgefülltes Formblatt als PDF oder JPEG anhängst und am Ende eine Namensnennung steht. Andere Antragsportale sind ebenfalls zulässig, können aber kostenpflichtig sein.

  • Bei BAföG Digital erfolgt die Identifizierung über die BundID, auch mit der eID-Funktion deines Personalausweises.
  • Bei schriftlicher Abgabe genügt die Namensangabe auf dem Formblatt, ein Nutzerkonto ist nicht erforderlich.
  • Die Statusverfolgung ist nur bei der digitalen Antragstellung jederzeit online möglich.
Abgabewege für BAföG-Erklärungen
Digital über BAföG DigitalSchriftlich per Post oder Fax
NutzerkontoErforderlichNicht erforderlich
UnterschriftElektronische Identifizierung über BundIDNamensangabe auf dem Formblatt
DokumenteUpload im gesicherten BereichBeilegen in Papierform

05 · Grundlagen

BAföG-Rechner: Anspruch vorab ermitteln

Bevor du den Antrag stellst, kannst du mit einem BAföG-Rechner prüfen, ob du voraussichtlich Anspruch auf Förderung hast. Das Ergebnis hängt von der Korrektheit deiner Eingaben ab.

Der BAföG-Rechner von BAföG Digital ermittelt einen möglichen BAföG-Anspruch vorab. Das Ergebnis hängt wesentlich von der Korrektheit der eingegebenen Daten ab.

Der Rechner liefert eine erste Orientierung, aber keine verbindliche Zusage. Die endgültige Entscheidung trifft immer das Amt für Ausbildungsförderung.

  • Du gibst unter anderem dein Einkommen, das Einkommen deiner Eltern, dein Vermögen und deine Wohnsituation ein.
  • Falsche oder unvollständige Eingaben führen zu einem ungenauen Ergebnis.

Kurz erklärt

BAföG-Rechner

Ein Online-Tool, mit dem du deinen möglichen BAföG-Anspruch vorab ermitteln kannst. Es berücksichtigt unter anderem dein Einkommen, das Einkommen deiner Eltern, dein Vermögen und deine Wohnsituation.

Der Rechner liefert eine erste Orientierung, aber keine verbindliche Zusage. Die endgültige Entscheidung trifft das Amt für Ausbildungsförderung.

06 · Hintergrund

Corona-Pandemie: Regelungen für BAföG-Geförderte

Während der Corona-Pandemie galten besondere Regelungen für BAföG-Geförderte. Diese Ausnahmen wurden inzwischen weitgehend zurückgenommen, einige Übergangsregelungen können aber noch relevant sein.

Während der Corona-Pandemie gab es für BAföG-Geförderte zeitweise Sonderregelungen, etwa bei der Anrechnung von Einkommen oder bei der Förderungshöchstdauer. Diese Ausnahmen wurden inzwischen weitgehend zurückgenommen.

Inzwischen gelten wieder die regulären BAföG-Regeln. Wenn du pandemiebedingt länger studiert hast, prüfe, ob für dich noch Übergangsregelungen greifen.

  • Dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung kann dir dazu Auskunft geben.
  • Die Informationen für BAföG-Geförderte findest du im Einzelnen auf den offiziellen BAföG-Seiten.

Die Corona-Pandemie hat den Ausbildungsalltag vieler Studierender und Schülerinnen und Schüler durcheinandergebracht. Für BAföG-Geförderte gab es deshalb zeitweise Sonderregelungen, etwa bei der Anrechnung von Einkommen oder bei der Förderungshöchstdauer.

Inzwischen gelten wieder die regulären BAföG-Regeln. Wenn du pandemiebedingt länger studiert hast, prüfe, ob für dich noch Übergangsregelungen greifen. Dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung kann dir dazu Auskunft geben.

07 · Grundlagen

Stu­dienstarthilfe: 1.000 Euro einmalig beantragen

Zusätzlich zum BAföG kannst du unter bestimmten Voraussetzungen eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro einmalig erhalten. Sie soll dir den Start ins Studium erleichtern.

Die Studienstarthilfe ist eine einmalige finanzielle Unterstützung von 1.000 Euro für Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie wird zusätzlich zum BAföG gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Studienstarthilfe ist an Bedingungen geknüpft, etwa an den Bezug von Sozialleistungen vor Studienbeginn. Ob du sie bekommst, prüft dein Amt für Ausbildungsförderung.

  • Du beantragst die Studienstarthilfe zusammen mit deinem BAföG-Antrag oder separat beim zuständigen Amt.
  • Die Auszahlung erfolgt einmalig und unabhängig von deinem laufenden BAföG-Anspruch.

Kurz erklärt

BAföG-Antrag

BAföG-Leistungen müssen schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden. Der Antrag kann elektronisch über BAföG Digital oder mit dem Antragsformblatt per Post, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.

Studierende, Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können den BAföG-Antrag selbst stellen. Bewilligt wird BAföG zunächst für ein Jahr. Die Förderung beginnt mit Aufnahme der Ausbildung, frühestens jedoch ab Beginn des Antragsmonats.

08 · Checkliste

Welche Unterlagen benötigst du für die Antragstellung?

Neben den Formblättern musst du verschiedene Nachweise einreichen. Nur wenn alle Angaben vollständig sind und die Belege vorliegen, kann dein Antrag bearbeitet werden.

Fehlende Belege verzögern die Bearbeitung erheblich.

Zu den typischen Unterlagen gehören Nachweise über dein Einkommen, das Einkommen deiner Eltern und dein Vermögen. Auch deine Wohnsituation und dein Krankenversicherungsstatus müssen belegt werden.

  • Immatrikulationsbescheinigung oder Schulbescheinigung
  • Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheide von dir und deinen Eltern
  • Kontoauszüge oder Sparbücher als Vermögensnachweis
  • Mietvertrag oder Nachweis über die Wohnsituation

Typische Unterlagen für den BAföG-Antrag

01

Immatrikulationsbescheinigung oder Schulbescheinigung

02

Nachweise über dein Einkommen (z. B. Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide)

03

Nachweise über das Einkommen deiner Eltern (z. B. Steuerbescheide, Gehaltsabrechnungen)

04

Nachweise über dein Vermögen (z. B. Kontoauszüge, Sparbücher)

05

Mietvertrag oder Nachweis über die Wohnsituation

06

Krankenversicherungsnachweis

07

Geburtsurkunde oder Ausweis

09 · Fehler vermeiden

Fristen für den BAföG-Antrag

BAföG wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend. Deshalb solltest du den Antrag frühzeitig stellen, idealerweise vor Beginn deiner Ausbildung.

Ein unvollständiger Antrag oder ein Antrag beim falschen Amt führt zu Verzögerungen. Auch wenn deine Eltern keine Unterhaltsleistungen erbringen, sind ihre Angaben für die Bearbeitung notwendig.

  • Stelle den Antrag, sobald du deine Immatrikulationsbescheinigung hast.
  • Reiche fehlende Nachweise zeitnah nach, damit die Bearbeitung nicht stockt.
  • Prüfe vor dem Absenden, ob du das zuständige Amt für Ausbildungsförderung adressiert hast.

Häufige Fehler bei der Antragstellung

·Antrag zu spät stellen: BAföG wird nicht rückwirkend für vergangene Monate gezahlt.
·Unvollständige Formblätter: Fehlende Angaben verzögern die Bearbeitung erheblich.
·Falsches Amt: Der Antrag muss beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingehen.
·Fehlende Nachweise: Ohne Belege kann keine Entscheidung getroffen werden.
·Einkommen der Eltern nicht angegeben: Auch wenn die Eltern nichts zahlen, sind ihre Angaben notwendig.

10 · Was gilt

An wen wendest du dich bei Fragen?

Bei Fragen zur Antragstellung hilft dir dein zuständiges Amt für Ausbildungsförderung. Zusätzlich gibt es eine kostenfreie Hotline.

Das ist je nach Ausbildungsstätte das Studierendenwerk deiner Hochschule oder das Amt bei Stadt beziehungsweise Landkreis.

Zusätzlich erreichst du die kostenfreie BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41. Für gehörlose und hörgeschädigte Menschen gibt es ein Gebärdentelefon.

  • Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16:30 Uhr erreichbar.
  • Deine Hochschule kann nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ausstellen, aber keine verbindliche Auskunft zu deinem Förderanspruch geben.

Dorthin kannst du dich wenden

·Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk oder Stadt/Landkreis)
·Kostenfreie BAföG-Hotline unter 0800-223 63 41
·Gebärdentelefon für gehörlose und hörgeschädigte Menschen

Dorthin nicht

·Bundesministerium für Bildung und Forschung direkt
·Deine Hochschule (sie kann nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG ausstellen)
·Beliebige andere Studierendenwerke

Häufige Fragen

Fragen zu BAföG-Antrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026