Ratgeber · Studienfinanzierung
BAföG und Kindergeld: Was wird angerechnet, was bleibt dir?
Kindergeld und BAföG schließen sich nicht aus. Entscheidend ist, dass du die Regeln zur Anrechnung kennst und weißt, wann sich ein Antrag auf Abzweigung lohnt.
11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Kindergeld wird nicht auf dein BAföG angerechnet und muss im Antrag nicht als Einkommen angegeben werden.
- Elterngeld wird auf BAföG angerechnet, ein Freibetrag von 300 Euro bleibt anrechnungsfrei.
- Deine Eltern erhalten Kindergeld für dich in der Regel bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres, bei einer Behinderung auch darüber hinaus.
- Zahlt dir deine Familie keinen Unterhalt, kannst du die Abzweigung des Kindergeldes direkt an dich beantragen.
01 · Was gilt
Wird Kindergeld auf BAföG angerechnet?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Das Kindergeld bleibt bei der Berechnung deines BAföG-Anspruchs vollständig außen vor.
Das Kindergeld deiner Eltern bleibt bei der BAföG-Berechnung vollständig unberücksichtigt. Es wird weder als dein Einkommen noch als Einkommen deiner Eltern gewertet. Das gilt auch für das Kindergeld, das du für deine eigenen Kinder bekommst.
Anders sieht es bei Elterngeld aus: Es wird als Einnahme angerechnet, sobald es den monatlichen Freibetrag von 300 Euro übersteigt. Auch Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner und Einkommen aus einem Nebenjob oberhalb der Freibeträge fließen in die Berechnung ein.
- Kindergeld deiner Eltern wird nicht auf BAföG angerechnet.
- Kindergeld für deine eigenen Kinder bleibt ebenfalls anrechnungsfrei.
- Elterngeld oberhalb des Freibetrags, Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner und Nebenjob-Einkommen oberhalb der Freibeträge werden angerechnet.
Wird angerechnet
Wird nicht angerechnet
02 · Grundlagen
Muss ich Kindergeld im BAföG-Antrag angeben?
Im Antragsformular taucht das Kindergeld nicht als eigene Einkommensart auf. Du gibst es weder bei deinem eigenen Einkommen noch beim Einkommen deiner Eltern an.
Im BAföG-Antrag gibt es kein Feld für das Kindergeld deiner Eltern. Du trägst es weder bei deinem eigenen Einkommen noch beim Einkommen deiner Eltern ein. Das Kindergeld ist gesetzlich zweckgebunden und hat keinen Einfluss auf die BAföG-Förderung.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 darf generell kein Einkommen, auch nicht BAföG, Einfluss auf die Kindergeldleistung haben. Deshalb musst du auch das Kindergeld deiner Geschwister nicht angeben, wenn es um das Einkommen deiner Eltern geht.
- Kindergeld deiner Eltern: keine Angabe im BAföG-Antrag erforderlich.
- Kindergeld für deine eigenen Kinder: keine Angabe im BAföG-Antrag erforderlich.
- Unterhalt deiner Eltern, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Wohngeld bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
Kurz erklärt
Kindergeld im BAföG-Antrag
Das Kindergeld ist gesetzlich zweckgebunden und hat keinen Einfluss auf die BAföG-Förderung. Es muss im BAföG-Antrag weder beim Einkommen der Eltern noch beim eigenen Einkommen angegeben werden.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2012 darf generell kein Einkommen, auch nicht BAföG, Einfluss auf die Kindergeldleistung haben.
03 · Kosten
Elterngeld und BAföG: Welcher Freibetrag gilt?
Anders als Kindergeld wird Elterngeld als Einnahme auf dein BAföG angerechnet. Ein Teil davon bleibt jedoch anrechnungsfrei.
Ein monatlicher Freibetrag von 300 Euro bleibt dabei anrechnungsfrei. Dieser Betrag entspricht dem Mindestbetrag des Elterngeldes.
Nur der Teil des Elterngeldes, der über 300 Euro pro Monat hinausgeht, verringert deine BAföG-Förderung. Ein Kind unter 14 Jahren in deinem Haushalt erhöht deinen BAföG-Bedarf um 160 Euro pro Monat.
- Monatlicher Freibetrag: 300 Euro bleiben anrechnungsfrei.
- Der darüber hinausgehende Betrag wird auf BAföG angerechnet.
- Ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt erhöht den Bedarf um 160 Euro pro Monat.
Anrechnung von Elterngeld auf BAföG
04 · Vergleich
Kindergeld und Nebenjob: Was zählt als Einkommen?
Dein Verdienst aus einem Nebenjob wird auf BAföG angerechnet, das Kindergeld nicht. Für den Job gelten feste Freibeträge, die du kennen solltest.
Für den Job gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 603 Euro pro Monat. Im gesamten Bewilligungszeitraum von 12 Monaten liegt die Grenze bei 7.236 Euro.
Bevor dein Nebenjob-Einkommen angerechnet wird, zieht das BAföG-Amt die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr ab. Erst der Betrag oberhalb der Freibeträge verringert deine Förderung.
- Kindergeld: keine Anrechnung auf BAföG, keine Angabe im Antrag.
- Nebenjob: Anrechnung oberhalb der Freibeträge, Angabe im Antrag erforderlich.
- Freibetrag: 603 Euro pro Monat, 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum.
| Kindergeld | Nebenjob | |
|---|---|---|
| Anrechnung auf BAföG | Nein | Ja, oberhalb der Freibeträge |
| Angabe im Antrag | Nicht erforderlich | Erforderlich |
| Freibetrag | Entfällt | Entfällt |
| Jährliche Grenze | Entfällt | Entfällt |
05 · Schritt für Schritt
Altersgrenze: Wie lange bekommen Eltern Kindergeld für Studierende?
Der Kindergeldanspruch deiner Eltern endet nicht mit deinem 18. Geburtstag. Während des Studiums verlängert er sich, ist aber an eine klare Altersgrenze gekoppelt.
Bis zu deinem 18. Geburtstag wird Kindergeld ohne weitere Bedingungen gezahlt. Zwischen 18 und 25 Jahren besteht der Anspruch weiter, solange du dich in einer Erstausbildung oder einem Studium befindest oder einen Ausbildungsplatz suchst.
Mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet der Kindergeldanspruch deiner Eltern. Eine Ausnahme gilt bei einer Behinderung, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst.
- Bis 18 Jahre: Kindergeld ohne weitere Bedingungen.
- 18 bis 25 Jahre: Kindergeld bei Studium, Erstausbildung oder Ausbildungsplatzsuche.
- Ab 25 Jahre: Anspruch endet, außer bei Behinderung mit fehlender Möglichkeit zum Selbstunterhalt.
Bis 18 Jahre
Kindergeld wird ohne weitere Bedingungen gezahlt.
18 bis 25 Jahre
Kindergeld wird gezahlt, solange du dich in einer Erstausbildung oder einem Studium befindest oder einen Ausbildungsplatz suchst.
Ab 25 Jahre
Der Anspruch endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Eine Ausnahme gilt bei einer Behinderung, wenn du deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kannst.
06 · Im Vertrag
Kindergeld bei Behinderung: Wann entfällt die Altersgrenze?
Für Studierende mit Behinderung gelten besondere Regeln. Die Altersgrenze von 25 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.
Für Studierende mit Behinderung kann die Altersgrenze von 25 Jahren entfallen. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Außerdem musst du aufgrund der Behinderung außerstande sein, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Die Familienkasse prüft den Einzelfall. Bei Fragen zur Klärung kann die Behindertenberatung des Studierendenwerks helfen.
- Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
- Du musst aufgrund der Behinderung deinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.
- Die Familienkasse prüft den Einzelfall, die Behindertenberatung des Studierendenwerks unterstützt.
Voraussetzungen für Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus
07 · Schritt für Schritt
Abzweigung: Kindergeld direkt ans Kind auszahlen lassen
Wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt zahlen, kannst du beantragen, dass das Kindergeld direkt an dich überwiesen wird.
Wenn deine Eltern dir keinen Unterhalt zahlen, kannst du einen Antrag auf Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG bei der zuständigen Familienkasse stellen. Die Familienkasse prüft dann, ob deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Das ist der Fall, wenn sie dir weniger zahlen als den Kindergeldsatz oder selbst nicht leistungsfähig sind.
Bei erfolgreichem Antrag wird das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt. Wohnst du noch zu Hause, gilt Unterbringung und Verpflegung als erbrachter Unterhalt, eine Abzweigung ist dann meist nicht möglich.
- Du stellst den Antrag auf Abzweigung bei der zuständigen Familienkasse.
- Die Familienkasse prüft, ob deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.
- Bei Erfolg wird das Kindergeld direkt an dich überwiesen.
Antrag auf Abzweigung
Du stellst einen Antrag nach § 74 Abs. 1 EStG bei der zuständigen Familienkasse.
Prüfung der Unterhaltspflicht
Die Familienkasse prüft, ob deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen. Das ist der Fall, wenn sie dir weniger zahlen als den Kindergeldsatz oder selbst nicht leistungsfähig sind.
Direktauszahlung
Bei erfolgreichem Antrag wird das Kindergeld direkt an dich ausgezahlt. Wohnst du noch zu Hause, gilt Unterbringung und Verpflegung als erbrachter Unterhalt, eine Abzweigung ist dann meist nicht möglich.
08 · Kosten
Studienfinanzierung: Wie viel Geld steht dir insgesamt zu?
BAföG und Kindergeld sind zwei Säulen deiner Studienfinanzierung. Zusammen mit einem Nebenjob kannst du dein Budget planen.
Für deine monatliche Planung kannst du BAföG, Kindergeld und einen anrechnungsfreien Nebenjob kombinieren. Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. Das Kindergeld beträgt 259 Euro pro Monat.
Zusätzlich kannst du mit einem Nebenjob bis zu 603 Euro pro Monat anrechnungsfrei verdienen. Diese drei Bausteine ergeben zusammen eine solide Grundlage für dein Studium.
- BAföG-Höchstsatz: 992 Euro pro Monat.
- Kindergeld: 259 Euro pro Monat.
- Anrechnungsfreier Nebenjob: 603 Euro pro Monat.
Monatliche Einnahmen im Studium
09 · Checkliste
Freibeträge beim BAföG: Was bleibt anrechnungsfrei?
Nicht nur beim Einkommen, auch beim Vermögen gibt es Freibeträge. Sie bestimmen, wie viel du besitzen darfst, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.
Der Vermögensfreibetrag liegt für Studierende unter 30 Jahren bei 15.000 Euro. Beim Einkommen aus einem Nebenjob bleiben 603 Euro pro Monat anrechnungsfrei.
Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr wird vor der Anrechnung vom Nebenjob-Einkommen abgezogen. Beim Elterngeld gilt ein Freibetrag von 300 Euro pro Monat. Kinderbetreuungskosten können vom Elterneinkommen abgezogen werden.
- Vermögensfreibetrag unter 30 Jahren: 15.000 Euro.
- Hinzuverdienstgrenze: 603 Euro pro Monat, 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum.
- Werbungskostenpauschale: 1.230 Euro pro Jahr.
- Elterngeld-Freibetrag: 300 Euro pro Monat.
Wichtige Freibeträge im BAföG
Elterngeld-Freibetrag: 300 Euro pro Monat
Kinderbetreuungskosten können vom Elterneinkommen abgezogen werden
10 · Grundlagen
Studienstarthilfe: Einmalige Unterstützung zum Studienbeginn
Zusätzlich zu BAföG und Kindergeld gibt es eine einmalige finanzielle Unterstützung für den Start ins Studium.
Die Studienstarthilfe ist eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie wird zusätzlich zu BAföG und Kindergeld gewährt.
Die Studienstarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Sie hilft dir, die ersten Kosten zum Studienbeginn zu decken, etwa für Lernmaterialien oder die Einrichtung deines Studienplatzes.
- Einmalige Zahlung: 1.000 Euro.
- Zusätzlich zu BAföG und Kindergeld, keine Rückzahlung.
- Für Studienanfängerinnen und Studienanfänger mit bestimmten Voraussetzungen.
11 · Was gilt
BAföG-Antrag: Diese Angaben sind Pflicht
Beim BAföG-Antrag kommt es auf Vollständigkeit an. Manche Einkünfte musst du angeben, andere lässt du bewusst weg.
Im BAföG-Antrag musst du Einkommen aus einem Nebenjob, Mieteinkünfte, Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner, Elterngeld und Vermögen oberhalb des Freibetrags angeben. Diese Angaben sind erforderlich, damit das Amt deinen Anspruch korrekt berechnen kann.
Nicht angeben musst du Kindergeld deiner Eltern, Kindergeld für deine eigenen Kinder, Unterhalt deiner Eltern, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Wohngeld. Diese Leistungen bleiben bei der BAföG-Berechnung unberücksichtigt.
- Angeben musst du: Nebenjob-Einkommen, Mieteinkünfte, Unterhalt vom geschiedenen Ehepartner, Elterngeld, Vermögen oberhalb des Freibetrags.
- Nicht angeben musst du: Kindergeld, Unterhalt deiner Eltern, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld.
- Die Angaben entscheiden über die Höhe deiner BAföG-Förderung.
Musst du angeben
Musst du nicht angeben
Häufige Fragen
Fragen zu BAföG und Kindergeld
{{f.a}}
Studienfinanzierung
Mehr zu Studienfinanzierung
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber