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BAföG-Höhe 2026: So viel Geld steht dir im Studium zu

Die BAföG-Höhe setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Versicherungs­zuschlägen zusammen. Wie viel du bekommst, hängt von deiner Wohnsituation, deinem Einkommen und dem deiner Eltern ab.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 992 Euro pro Monat, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und selbst krankenversichert bist.
  • Wohnst du bei deinen Eltern, sinkt dein Höchstsatz auf 671 Euro pro Monat.
  • Du darfst im Bewilligungszeitraum bis zu 7.236 Euro hinzuverdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.
  • Für dein Vermögen gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro, wenn du unter 30 Jahre alt bist.

01 · Grundlagen

Wie setzt sich die BAföG-Höhe zusammen?

Dein BAföG-Anspruch basiert auf pauschalen Bedarfssätzen, die der Gesetzgeber festlegt. Individuelle Kosten spielen dabei keine Rolle, entscheidend sind deine Wohnsituation und dein Versicherungsstatus.

Der Gesetzgeber legt für deine Ausbildung pauschale Bedarfssätze fest, die deinen durchschnittlichen Lebensunterhalt abdecken sollen. Individuelle Kosten wie deine tatsächliche Miete oder deine Ausgaben für Lebensmittel werden dabei nicht berücksichtigt. Stattdessen gelten für alle Studierenden dieselben Beträge, die sich an deiner Wohnsituation und deinem Versicherungsstatus orientieren.

Die gesetzliche Grundlage findest du in den Paragrafen 12 und 13 des BAföG. Dort ist geregelt, welche Bedarfssätze für welche Ausbildungsstätte gelten. Für Studierende an Hochschulen liegt der Grundbedarf bei 475 Euro monatlich, hinzu kommen Wohnpauschale und gegebenenfalls Versicherungszuschläge.

Für dich bedeutet das: Dein BAföG-Anspruch wird nicht anhand deiner tatsächlichen Ausgaben berechnet. Es zählt ausschließlich, ob du bei deinen Eltern wohnst oder einen eigenen Hausstand führst und ob du selbst kranken- und pflegeversichert bist.

Kurz erklärt

BAföG-Bedarfssatz

Der Bedarfssatz ist der gesetzlich festgelegte Betrag, der deinen durchschnittlichen Lebensunterhalt und deine Ausbildungskosten abdecken soll. Er setzt sich aus Grundbedarf, Wohnpauschale und gegebenenfalls Zuschlägen für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Dein tatsächlicher Bedarf wird nicht individuell berechnet, sondern pauschal festgelegt.

02 · Vergleich

BAföG-Höchstsatz: Wie viel ist maximal drin?

Der BAföG-Höchstsatz ist der Betrag, den du maximal erhalten kannst. Er gilt nur, wenn weder dein Einkommen noch dein Vermögen oder das deiner Eltern angerechnet wird.

Der BAföG-Höchstsatz für Studierende an Hochschulen beträgt seit dem Wintersemester 2024/25 unverändert 992 Euro pro Monat. Diesen Betrag erhältst du nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert bist.

Wohnst du bei deinen Eltern, liegt dein Höchstsatz bei 671 Euro monatlich. Der Unterschied ergibt sich aus der niedrigeren Wohnpauschale von 59 Euro statt 380 Euro. Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung von insgesamt 137 Euro sind in beiden Beträgen bereits enthalten.

Der Höchstsatz ist der Ausgangspunkt für deine Berechnung. Von diesem Betrag werden anschließend dein eigenes Einkommen, dein Vermögen und das Einkommen deiner Eltern abgezogen. Nur wenn keine Anrechnung erfolgt, bekommst du den vollen Höchstsatz ausgezahlt.

BAföG-Höchstsatz für Studierende an Hochschulen
Bei den Eltern wohnendEigener Hausstand
Grundbedarf475 €475 €
Wohnpauschale59 €380 €
Höchstbetrag ohne KV/PV534 €855 €
KV-Zuschlag102 €102 €
PV-Zuschlag35 €35 €
BAföG-Höchstsatz671 €992 €

03 · Was gilt

Wohnpauschale: Was du für Miete bekommst

Die Wohnpauschale ist ein fester Bestandteil deines BAföG-Bedarfs. Ihre Höhe hängt davon ab, ob du bei deinen Eltern wohnst oder einen eigenen Hausstand führst.

Sie beträgt 380 Euro pro Monat, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Dabei ist die Höhe deiner tatsächlichen Miete unerheblich, du musst jedoch einen Mietvertrag nachweisen können.

Wohnst du bei deinen Eltern, erhältst du eine Wohnpauschale von 59 Euro monatlich. Wichtig: Auch wenn du in einer Wohnung lebst, die deinen Eltern gehört, gilt dies als Wohnen bei den Eltern. Du bekommst dann nur die niedrigere Pauschale.

Für ein Wohnheimzimmer oder eine eigene Mietwohnung gilt die volle Pauschale von 380 Euro. Entscheidend ist allein, dass du einen eigenen Hausstand führst und die Wohnung nicht im Eigentum deiner Eltern steht.

Eigener Hausstand

·Du wohnst nicht bei deinen Eltern
·Du wohnst in einer Mietwohnung oder einem Wohnheim
·Du erhältst 380 € pro Monat
·Du musst einen Mietvertrag nachweisen können

Bei den Eltern wohnend

·Du wohnst bei deinen Eltern
·Du wohnst in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört
·Du erhältst 59 € pro Monat
·Die Höhe deiner Miete ist unerheblich

04 · Was gilt

Kranken- und Pflegeversicherung: Wann du Zuschläge bekommst

Ob du Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhältst, hängt von deinem Versicherungsstatus ab. Diese Zuschläge erhöhen deinen BAföG-Bedarf um insgesamt 137 Euro monatlich.

Bist du selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert, erhöht sich dein BAföG-Bedarf um insgesamt 137 Euro pro Monat. Davon entfallen 102 Euro auf den Zuschlag zur Krankenversicherung und 35 Euro auf den Zuschlag zur Pflegeversicherung.

Besteht für dich eine kostenlose Familienversicherung über deine Eltern oder deinen Ehepartner, entfallen diese Zuschläge. Dein BAföG-Höchstsatz sinkt dann entsprechend auf 855 Euro bei eigenem Hausstand oder 534 Euro bei Wohnen bei den Eltern.

Beziehst du eine Waisenrente, die deine Kranken- und Pflegeversicherung bereits abdeckt, giltst du ebenfalls als nicht beitragspflichtig. In diesem Fall bekommst du keine zusätzlichen Versicherungszuschläge.

Zuschlag von 137 €

·Du bist selbst beitragspflichtig krankenversichert
·Du bist selbst beitragspflichtig pflegeversichert
·Du erhältst 102 € KV-Zuschlag
·Du erhältst 35 € PV-Zuschlag

Kein Zuschlag

·Du bist über deine Eltern familienversichert
·Du bist über deinen Ehepartner familienversichert
·Du bist nicht beitragspflichtig in der Pflegeversicherung
·Du beziehst eine Waisenrente, die deine KV/PV abdeckt

05 · Grundlagen

Kinder­betreuungs­zuschlag: 160 Euro pro Kind

Wenn du mit eigenen Kindern unter 14 Jahren zusammenlebst, erhöht sich dein BAföG-Bedarf. Der Kinderbetreuungszuschlag wird für jedes Kind gewährt und muss gesondert beantragt werden.

Der Kinderbetreuungszuschlag wird zusätzlich zum regulären BAföG gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Den Zuschlag erhältst du nicht automatisch. Du musst ihn gesondert bei deinem BAföG-Amt beantragen. Ohne diesen Antrag entgeht dir der zusätzliche Betrag für jedes Kind.

Der Kinderbetreuungszuschlag wird unabhängig von deinem sonstigen Einkommen gewährt. Er erhöht deinen Bedarfssatz, bevor Einkommen und Vermögen angerechnet werden, und verbessert damit deine Förderung.

Kurz erklärt

Kinder­betreuungs­zuschlag

Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 160 Euro pro Monat für jedes eigene oder adoptierte Kind unter 14 Jahren, das mit dir in einem Haushalt lebt. Er wird zusätzlich zum regulären BAföG-Bedarf gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Der Zuschlag wird nur auf gesonderten Antrag gewährt und erhöht deinen BAföG-Anspruch.

06 · Im Vertrag

Stu­dienstarthilfe: 1.000 Euro einmalig zum Studienbeginn

Zusätzlich zum laufenden BAföG kannst du eine einmalige Studienstarthilfe erhalten. Sie ist für Studierende gedacht, deren Eltern Sozialleistungen beziehen.

Voraussetzung ist, dass deine Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen.

Das Geld ist für Ausgaben wie Laptop, Kaution oder erste Einrichtung gedacht. Es wird nicht auf dein BAföG angerechnet und muss nicht zurückgezahlt werden. Deine laufende Förderung bleibt also unverändert.

Den Antrag musst du spätestens einen Monat nach Studienbeginn stellen. Verpasst du diese Frist, entfällt der Anspruch auf die Studienstarthilfe.

Voraussetzungen für die Studienstarthilfe

AnspruchsvoraussetzungElternDeine Eltern beziehen Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld.
Höhe1.000 €Die Studienstarthilfe beträgt einmalig 1.000 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden.
VerwendungFlexibelDas Geld ist für Ausgaben wie Laptop, Kaution oder erste Einrichtung gedacht.
AnrechnungKeineDie Studienstarthilfe mindert dein BAföG nicht und wird nicht angerechnet.
Frist1 MonatDen Antrag musst du spätestens einen Monat nach Studienbeginn stellen.

07 · Kosten

Freibeträge: Was du anrechnungs­frei hinzuverdienen darfst

Nicht dein gesamtes Einkommen wird auf das BAföG angerechnet. Es gibt Freibeträge, die dein BAföG schützen und dir erlauben, neben dem Studium zu arbeiten.

Seit Januar 2026 liegt die Hinzuverdienstgrenze für Studierende bei 603 Euro pro Monat. Das entspricht 7.236 Euro pro Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Bis zu diesem Betrag bleibt dein Einkommen anrechnungsfrei.

Von deinem Bruttoeinkommen im Bewilligungszeitraum wird zunächst die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr abgezogen. Anschließend wird eine Sozialpauschale von 22,3 Prozent berücksichtigt. Der verbleibende Betrag wird durch die Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und mit dem monatlichen Freibetrag verrechnet.

Dein Vermögen bleibt bis zu einem Freibetrag von 15.000 Euro anrechnungsfrei, wenn du unter 30 Jahre alt bist. Erst Vermögen oberhalb dieser Grenze wird auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet.

Anrechnungsfreie Beträge für Studierende

Hinzuverdienstgrenze pro Monat603 €
Werbungskostenpauschale pro Jahr1.230 €

08 · Schritt für Schritt

Bewilligungs­zeitraum: Für welchen Zeitraum dein BAföG gilt

Dein BAföG wird immer für einen festen Zeitraum bewilligt, den Bewilligungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraums gelten die festgelegten Freibeträge und dein Förderbetrag.

Für die Anrechnung deines Einkommens wird das Bruttoeinkommen im gesamten Bewilligungszeitraum betrachtet, nicht nur einzelne Monate. Das bedeutet: Verdienst du in einem Monat mehr und in einem anderen weniger, zählt die Summe über den gesamten Zeitraum.

Vom Bruttoeinkommen werden Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale abgezogen. Der verbleibende Betrag wird durch die Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und mit dem monatlichen Freibetrag verrechnet. Nur was danach übrig bleibt, wird auf dein BAföG angerechnet.

01

Antrag stellen

Du beantragst BAföG für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für ein Semester oder ein Studienjahr.

02

Bewilligungszeitraum festlegen

Das BAföG-Amt legt den Bewilligungszeitraum fest.

03

Einkommen im Bewilligungszeitraum

Dein Bruttoeinkommen im gesamten Bewilligungszeitraum wird betrachtet, nicht nur einzelne Monate.

04

Freibeträge anwenden

Vom Bruttoeinkommen werden Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale abgezogen, dann der monatliche Freibetrag.

05

Anrechnung berechnen

Nur der Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge übrig bleibt, wird auf dein BAföG angerechnet.

09 · Was gilt

Familienversicherung: So wirkt sie sich auf dein BAföG aus

Bist du über deine Eltern oder deinen Ehepartner familienversichert, entfallen die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dein BAföG-Höchstsatz sinkt entsprechend.

Dein BAföG-Höchstsatz sinkt dadurch um 137 Euro pro Monat.

Bei eigenem Hausstand erhältst du mit Familienversicherung maximal 855 Euro statt 992 Euro. Wohnst du bei deinen Eltern, liegt dein Höchstsatz bei 534 Euro statt 671 Euro.

Die Familienversicherung ist für dich kostenlos, du zahlst keine eigenen Beiträge. Dafür bekommst du aber auch keine Versicherungszuschläge im BAföG, da dein Bedarf diese Kosten nicht abdecken muss.

Mit Familienversicherung

·Höchstsatz bei Eltern: 534 €
·Höchstsatz eigener Hausstand: 855 €

Ohne Familienversicherung

·KV-Zuschlag von 102 €
·PV-Zuschlag von 35 €
·Höchstsatz bei Eltern: 671 €
·Höchstsatz eigener Hausstand: 992 €

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der BAföG-Höhe vermeiden

Viele Studierende verschenken BAföG, weil sie Freibeträge nicht kennen oder falsche Angaben machen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Der häufigste Fehler ist, den Kinderbetreuungszuschlag nicht gesondert zu beantragen. Dadurch entgehen dir 160 Euro pro Kind und Monat.

Ein weiterer Fehler betrifft die Wohnpauschale. Wohnst du in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört, gilt das als Wohnen bei den Eltern. Du erhältst dann nur 59 Euro statt 380 Euro Wohnpauschale, auch wenn du Miete an deine Eltern zahlst.

Achte außerdem darauf, dein Einkommen im Bewilligungszeitraum korrekt anzugeben. Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro senkt dein anrechenbares Einkommen. Vergisst du sie, zahlst du möglicherweise zu viel zurück oder erhältst weniger Förderung.

Häufige Fehler bei der BAföG-Berechnung

·Du beantragst den Kinderbetreuungszuschlag nicht gesondert und verlierst 160 € pro Kind und Monat.
·Du denkst, dass eine Wohnung im Eigentum deiner Eltern als eigener Hausstand zählt, und erhältst nur 59 € statt 380 € Wohnpauschale.
·Du stellst den Antrag auf Studienstarthilfe zu spät und verpasst die Frist von einem Monat nach Studienbeginn.
·Du gibst dein Einkommen im Bewilligungszeitraum falsch an und riskierst eine Rückforderung.
·Du vergisst, dass die Werbungskostenpauschale von 1.230 € dein anrechenbares Einkommen senkt.

11 · Schritt für Schritt

So berechnest du deine individuelle BAföG-Höhe

Deine tatsächliche BAföG-Höhe weicht oft vom Höchstsatz ab. Entscheidend ist, was von deinem Einkommen und Vermögen sowie dem deiner Eltern angerechnet wird.

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten.

Zuerst bestimmst du deinen Bedarfssatz anhand deiner Wohnsituation und deines Versicherungsstatus. Anschließend wird das Einkommen deiner Eltern nach Abzug von Freibeträgen auf deinen Bedarf angerechnet. Danach folgt dein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum.

Vermögen über dem Freibetrag von 15.000 Euro wird ebenfalls angerechnet. Vom Bedarfssatz werden alle anrechenbaren Beträge abgezogen. Der verbleibende Rest ist dein monatlicher Förderbetrag, den du ausgezahlt bekommst.

01

Bedarf ermitteln

Bestimme deinen Bedarfssatz anhand deiner Wohnsituation und deines Versicherungsstatus.

02

Einkommen der Eltern prüfen

Das Einkommen deiner Eltern wird nach Abzug von Freibeträgen auf deinen Bedarf angerechnet.

03

Eigenes Einkommen anrechnen

Dein Einkommen im Bewilligungszeitraum wird nach Abzug von Werbungskostenpauschale, Sozialpauschale und Freibetrag angerechnet.

04

Vermögen prüfen

Vermögen über dem Freibetrag von 15.000 Euro wird auf deinen Bedarf angerechnet.

05

Förderbetrag berechnen

Vom Bedarfssatz werden alle anrechenbaren Beträge abgezogen. Der Rest ist dein monatlicher BAföG-Anspruch.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026