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Auslands-BAföG: So finanzierst du dein Studium im Ausland

Mit Auslands-BAföG kannst du dein Studium oder Pflichtpraktikum im Ausland finanzieren, oft sogar dann, wenn du in Deutschland keinen Anspruch auf Förderung hast. Entscheidend sind Zielland, Dauer des Aufenthalts und der Zeitpunkt deiner Antragstellung.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Innerhalb der EU und in der Schweiz kannst du dein gesamtes Studium mit BAföG fördern lassen, außerhalb der EU in der Regel bis zu 12 Monate.
  • Zusätzlich zum Grundbedarf übernimmt das BAföG-Amt notwendige Studiengebühren bis 5.600 Euro für maximal ein Jahr.
  • Für Reisekosten gibt es pauschale Zuschüsse von 250 Euro innerhalb Europas und 500 Euro außerhalb Europas pro Hin- und Rückreise.
  • Stelle deinen Antrag mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim zuständigen Auslands-BAföG-Amt.

01 · Grundlagen

Was ist Auslands-BAföG?

Auslands-BAföG ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für Studien- oder Praktikumsaufenthalte im Ausland. Die Förderhöhe kann durch Zuschläge deutlich über dem Inlands-BAföG liegen.

Rechtlich ist das Auslands-BAföG keine eigene Förderart, sondern die Anwendung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf eine Ausbildung an einer ausländischen Ausbildungsstätte. Die Grundlage dafür findest du in den Paragrafen 5 und 16 BAföG. Für dich bedeutet das: Du bekommst den regulären BAföG-Grundbedarf, der um verschiedene Zuschläge ergänzt wird.

Diese Zuschläge machen den entscheidenden Unterschied zum Inlands-BAföG. Sie decken Kosten ab, die nur im Ausland entstehen, etwa Studiengebühren oder höhere Lebenshaltungskosten. Dadurch kann dein Förderbetrag deutlich höher ausfallen als bei einem Studium in Deutschland.

Auch wer im Inland wegen des Elterneinkommens kein BAföG erhält, kann durch die höheren Sätze im Ausland förderberechtigt sein. Die zusätzlichen Leistungen verschieben die Berechnungsgrundlage so, dass sich ein Anspruch ergeben kann, der zu Hause nicht bestand.

Kurz erklärt

Auslands-BAföG

Staatliche Förderung für eine Ausbildung an einer ausländischen Ausbildungsstätte oder ein Pflichtpraktikum im Ausland. Sie umfasst den regulären BAföG-Grundbedarf plus länderspezifische Zuschläge für Studiengebühren, Reisekosten, Krankenversicherung und höhere Lebenshaltungskosten.

Auch wer im Inland wegen des Elterneinkommens kein BAföG erhält, kann durch die höheren Sätze im Ausland förderberechtigt sein.

02 · Vergleich

Wo und wie lange wird Auslands-BAföG gezahlt?

Die Förderdauer hängt vom Gastland ab. Innerhalb der EU und der Schweiz gelten andere Regeln als für Aufenthalte in Drittstaaten.

Die Förderdauer ist an dein Zielland gekoppelt. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kannst du eine Ausbildung an Hochschulen, Akademien oder Fachschulen von Beginn an bis zum ausländischen Abschluss fördern lassen. Das gilt auch für einen vollständigen Bachelor- oder Masterstudiengang.

Außerhalb der EU ist die Förderung in der Regel auf zwölf Monate begrenzt. Das schließt auch einjährige, in sich abgeschlossene Studiengänge in Drittstaaten ein. Ein Austausch an einer Partnerhochschule kann jedoch auch außerhalb der EU während der gesamten Aufenthaltsdauer gefördert werden.

Für ein Pflichtpraktikum gilt in beiden Fällen eine Mindestdauer von zwölf Wochen. Diese Grenze ist unabhängig davon, ob du das Praktikum in Europa oder in einem anderen Land absolvierst.

Förderdauer nach Zielland
EU und SchweizAußerhalb der EU
Maximale FörderdauerGesamte Ausbildung bis zum AbschlussIn der Regel bis zu 12 Monate
Vollständiger StudiengangFörderbarNur wenn in sich abgeschlossen und max. 12 Monate
PflichtpraktikumMindestens 12 Wochen

03 · Kosten

Welche Kosten übernimmt das Auslands-BAföG?

Neben dem normalen Lebensunterhalt deckt das Auslands-BAföG besondere Kosten ab, die im Inland nicht anfallen. Diese Leistungen werden teils als Zuschuss, teils als Darlehen gewährt.

Zusätzlich zum normalen Lebensunterhalt übernimmt das Amt bestimmte auslandsbedingte Kosten. Dazu gehören nachweisbar notwendige Studiengebühren, Reisekosten für die Hin- und Rückreise sowie ein Zuschlag für die Krankenversicherung. In Ländern außerhalb der EU und der Schweiz kommt ein länderspezifischer Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten hinzu.

Die Leistungen werden teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen gewährt. Die Übernahme von Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr erfolgt als Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Reisekosten und Krankenversicherungszuschlag werden dagegen zur Hälfte als Darlehen gewährt.

Für Studiengebühren übernimmt das Amt bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr. Diese Grenze gilt für nachweisbar notwendige Gebühren, etwa wenn du dir als Free Mover selbst einen Studienplatz im Ausland organisiert hast.

Zusätzliche Leistungen beim Auslands-BAföG

Studiengebühren (maximal 1 Jahr)bis 5.600 EUR
Reisekosten außerhalb Europas (Hin- und Rückreise)je 500 EUR
Reisekosten innerhalb Europas (Hin- und Rückreise)je 250 EUR
Krankenversicherungszuschlag (monatlich)bis 102 EUR

04 · Schritt für Schritt

So beantragst du Auslands-BAföG

Die Antragstellung läuft über ein anderes Amt als beim Inlands-BAföG. Plane ausreichend Vorlauf ein, damit die Förderung pünktlich zum Start deines Auslandsaufenthalts bewilligt ist.

Deinen Antrag reichst du nicht bei deinem bisherigen BAföG-Amt ein, sondern bei dem Auslandsamt, das für dein Gastland zuständig ist. Für viele Länder weltweit ist das die Bezirksregierung Köln. Welche Behörde für dein Zielland verantwortlich ist, erfährst du über die offizielle BAföG-Seite.

Stelle den Antrag so früh wie möglich, idealerweise sechs Monate vor Reiseantritt. Zur Fristwahrung genügt es, wenn dein Antrag im Monat des Ausbildungsbeginns eingeht. So gehst du sicher, dass keine Ansprüche verloren gehen, auch wenn die Bearbeitung länger dauert.

  • Ermittle das für dein Gastland zuständige Auslands-BAföG-Amt.
  • Fülle die offiziellen Antragsformulare vollständig aus und reiche alle Nachweise ein.
  • Sende E-Mail-Anhänge möglichst als PDF, da andere Formate wie ZIP nicht garantiert angenommen werden.
01

Zuständiges Amt ermitteln

Für Auslands-BAföG ist je nach Zielland ein bestimmtes Amt zuständig, zum Beispiel die Bezirksregierung Köln für viele Länder. Welches Amt für dein Gastland zuständig ist, erfährst du über die offizielle BAföG-Seite.

02

Antrag mindestens sechs Monate vorher stellen

Reiche deinen Antrag frühzeitig ein, idealerweise ein halbes Jahr vor Reiseantritt. Zur Fristwahrung genügt es, wenn der Antrag im Monat des Ausbildungsbeginns eingeht.

03

Unterlagen vollständig einreichen

Nutze die offiziellen Formulare und Checklisten des zuständigen Amtes. Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung, da sich die Reihenfolge nach dem Eingang der Nachreichungen richtet.

04

Bewilligungsbescheid abwarten

Die Entscheidung über die Förderhöhe erhältst du frühestens mit Beginn der Ausbildung oder des Praktikums. Bei fristgerechter Antragstellung gehen keine Ansprüche verloren.

05 · Was gilt

Welches BAföG-Amt ist für dein Auslandsstudium zuständig?

Anders als beim Inlands-BAföG ist nicht dein Wohnort entscheidend, sondern das Zielland deines Auslandsaufenthalts.

Die Zuständigkeit richtet sich ausschließlich nach deinem Zielland, nicht nach deinem Wohnort oder Studienort in Deutschland. Für viele Länder ist die Bezirksregierung Köln mit ihrem Dezernat 49 zuständig. Sie bearbeitet Anträge für eine große Zahl von Gastländern weltweit.

Dein Inlands-BAföG-Amt am Studienort ist für den Auslandsaufenthalt nicht zuständig. Es kann dich aber allgemein beraten und hilft dir, das richtige Auslandsamt zu finden. Auch das Studentenwerk deiner Hochschule ist nicht die richtige Anlaufstelle für den Antrag.

Für deinen Antrag ist das Auslands-BAföG-Amt zuständig, das für dein Gastland festgelegt ist. Die offizielle BAföG-Seite zeigt dir anhand einer Weltkarte, welches Amt für welchen Staat verantwortlich ist.

Dafür zuständig

·Das Auslands-BAföG-Amt, das für dein Gastland festgelegt ist
·Die Bezirksregierung Köln für viele Länder weltweit
·Die offizielle BAföG-Seite zur Ermittlung des richtigen Amtes

Dafür nicht zuständig

·Dein Inlands-BAföG-Amt am Studienort
·Das Studentenwerk deiner Hochschule
·Das BAföG-Amt deines Wohnortes

06 · Im Vertrag

Krankenversicherung im Ausland: Was zahlt das BAföG?

Für Studierende im Ausland übernimmt das BAföG-Amt zusätzliche Kosten der Krankenversicherung. Der Zuschlag wird monatlich gezahlt.

Der Zuschlag wird monatlich gezahlt und beträgt pauschal 102 Euro. Er ist für nachweisbare Zusatzkosten gedacht, die durch deine Versicherung im Gastland entstehen.

Der Anspruch besteht nur für Studierende, nicht für Schülerinnen und Schüler. Die Höhe orientiert sich am Krankenversicherungszuschlag nach Paragraf 13a Absatz 1 BAföG in Verbindung mit Paragraf 5 der Auslandszuschlagsverordnung.

Studierende erhalten einen pauschalen Krankenversicherungszuschlag von 102 Euro pro Monat. Dieser Betrag wird zusätzlich zum regulären BAföG-Satz gezahlt und deckt einen Teil deiner Versicherungskosten im Ausland ab.

Krankenversicherungszuschlag beim Auslands-BAföG

Höhe des ZuschlagsMonatlichStudierende erhalten einen pauschalen Krankenversicherungszuschlag von 102 Euro pro Monat.
AnspruchsvoraussetzungStudierendeDer Zuschlag wird für nachweisbare Zusatzkosten der Krankenversicherung im Ausland gezahlt, nicht für Schülerinnen und Schüler.
RechtsgrundlageBAföGDie Höhe orientiert sich am Krankenversicherungszuschlag nach § 13a Abs. 1 BAföG in Verbindung mit § 5 der Auslandszuschlagsverordnung.

07 · Kosten

Studiengebühren im Ausland: Diese Grenze gilt

Ausländische Hochschulen verlangen oft Studiengebühren, die es in Deutschland nicht gibt. Das Auslands-BAföG beteiligt sich daran unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Auslands-BAföG beteiligt sich an diesen Kosten, wenn sie nachweisbar notwendig sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du dir als Free Mover selbst einen Studienplatz im Ausland organisiert hast.

Die Übernahme ist auf maximal 5.600 Euro für ein Jahr begrenzt. Dieser Betrag wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Er wird zusätzlich zu deinem regulären BAföG-Satz und den anderen Zuschlägen gezahlt.

Das BAföG-Amt übernimmt nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr. Liegen deine Gebühren darüber, musst du die Differenz aus eigenen Mitteln oder anderen Quellen decken.

Kurz erklärt

Maximale Übernahme für ein Jahr

Übernahme von Studiengebühren durch das Auslands-BAföG

5.600 EUR

08 · Vergleich

Reisekostenzuschuss: So viel bekommst du

Für die An- und Abreise zu deinem Auslandsstudium oder Pflichtpraktikum zahlt das BAföG-Amt feste Pauschalen. Die Höhe richtet sich danach, ob dein Zielland in Europa liegt oder nicht.

Der Zuschuss wird für jeweils eine Hin- und eine Rückreise gewährt.

Innerhalb Europas erhältst du je 250 Euro für die Hin- und die Rückreise. Außerhalb Europas sind es je 500 Euro. Anspruchsberechtigt sind Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.

Für Reisen außerhalb Europas zahlt das Amt je 500 Euro für Hin- und Rückreise. Innerhalb Europas liegt der Zuschuss bei je 250 Euro pro Strecke.

Reisekostenzuschuss nach Zielland
Innerhalb EuropasAußerhalb Europas
Zuschuss pro Hinreise250 EUR500 EUR
Zuschuss pro Rückreise250 EUR500 EUR
AnspruchsberechtigteStudierende, Schülerinnen und SchülerStudierende, Schülerinnen und Schüler

09 · Was gilt

Auslandszuschlag: Wann du mehr Geld bekommst

In Ländern mit besonders hohen Lebenshaltungskosten stockt das BAföG-Amt deinen Grundbedarf mit einem Auslandszuschlag auf. Dieser ist je nach Gastland unterschiedlich hoch.

Der Auslandszuschlag gleicht höhere Lebenshaltungskosten im Gastland aus. Er wird nur für Aufenthalte außerhalb der EU und der Schweiz gezahlt. Innerhalb der EU und in der Schweiz gibt es diesen Zuschlag nicht, da die Lebenshaltungskosten dort als vergleichbar gelten.

Die Höhe des Zuschlags ist je nach Land unterschiedlich. Sie orientiert sich an den nachweislich höheren Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Alltagsbedarf im jeweiligen Gastland. Für ein Pflichtpraktikum außerhalb der EU gilt der Zuschlag ebenfalls.

Der Auslandszuschlag wird nur bei Aufenthalten außerhalb der EU und der Schweiz gezahlt. Bei einem Studium in der Schweiz oder innerhalb der EU entfällt dieser Zuschlag.

Auslandszuschlag wird gezahlt

·Bei Studium außerhalb der EU
·Bei Pflichtpraktikum außerhalb der EU
·In Ländern mit nachweislich höheren Lebenshaltungskosten

Kein Auslandszuschlag

·Bei Studium in der Schweiz
·Bei Studium innerhalb der EU
·Bei Schüleraustausch innerhalb Europas

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Antragstellung

Viele Anträge auf Auslands-BAföG verzögern sich, weil Unterlagen fehlen oder der Antrag zu spät gestellt wird. Diese Punkte solltest du vor dem Absenden prüfen.

Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate, daher ist ein Vorlauf von mindestens sechs Monaten sinnvoll. Fehlende Unterlagen führen zu Rückfragen und weiteren Verzögerungen.

Ein häufiger Fehler ist die Wahl des falschen Amtes. Dein Inlands-BAföG-Amt ist nicht für den Auslandsaufenthalt zuständig. Informiere dich frühzeitig über das passende Auslandsamt für dein Gastland.

  • Antrag erst kurz vor Abreise stellen: Plane mindestens sechs Monate Vorlauf ein.
  • Unterlagen im falschen Format einreichen: Viele Ämter akzeptieren E-Mail-Anhänge nur als PDF.
  • Sprachnachweis vergessen: Ohne Erasmus- oder DAAD-Stipendium verlangen viele Ämter Grundkenntnisse der Landessprache auf Niveau A1.
  • Inlands-BAföG nicht bis zur Ausreise beantragen: So entsteht eine Finanzierungslücke zwischen Inlands- und Auslandsförderung.

Typische Fehler beim Auslands-BAföG-Antrag

·Antrag erst kurz vor Abreise stellen: Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate, plane mindestens sechs Monate Vorlauf ein.
·Unterlagen im falschen Format einreichen: Viele Ämter akzeptieren E-Mail-Anhänge nur als PDF, ZIP-Dateien können abgewiesen werden.
·Falsches Amt wählen: Dein Inlands-BAföG-Amt ist nicht für den Auslandsaufenthalt zuständig, informiere dich über das passende Auslandsamt.
·Sprachnachweis vergessen: Ohne Erasmus- oder DAAD-Stipendium verlangen viele Ämter Grundkenntnisse der Landessprache auf Niveau A1.
·Inlands-BAföG nicht bis zur Ausreise beantragen: So entsteht eine Finanzierungslücke zwischen Inlands- und Auslandsförderung.

11 · Checkliste

Checkliste: Das brauchst du für den Antrag

Mit dieser Liste behältst du den Überblick über die wichtigsten Unterlagen und Termine für deinen Auslands-BAföG-Antrag.

Für einen vollständigen Antrag benötigst du mehrere Nachweise und Formulare. Die offiziellen Checklisten des zuständigen Amtes helfen dir, nichts zu vergessen. Reiche die Unterlagen vollständig ein, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden.

Zu den wichtigsten Unterlagen gehören der Nachweis über die Zulassung oder Einschreibung an der ausländischen Hochschule sowie Belege über anfallende Studiengebühren. Bei einem Pflichtpraktikum brauchst du eine entsprechende Bescheinigung deiner Hochschule.

  • Zuständiges Auslands-BAföG-Amt für dein Gastland ermitteln.
  • Offizielle Antragsformulare des Amtes ausfüllen.
  • Nachweis über die Zulassung oder Einschreibung an der ausländischen Hochschule einreichen.
  • Bescheinigung über das Pflichtpraktikum beifügen, falls zutreffend.
  • Nachweis über Sprachkenntnisse in Unterrichts- und Landessprache erbringen.
  • Belege über anfallende Studiengebühren einreichen.
  • Nachweis über deine Krankenversicherung im Ausland beifügen.
  • Antrag mindestens sechs Monate vor Ausreise einreichen.

Unterlagen und Schritte für deinen Auslands-BAföG-Antrag

01

Zuständiges Auslands-BAföG-Amt für dein Gastland ermitteln

02

Offizielle Antragsformulare des Amtes ausfüllen

03

Nachweis über die Zulassung oder Einschreibung an der ausländischen Hochschule

04

Bescheinigung über das Pflichtpraktikum, falls zutreffend

05

Nachweis über Sprachkenntnisse in Unterrichts- und Landessprache

06

Belege über anfallende Studiengebühren

07

Nachweis über deine Krankenversicherung im Ausland

08

Antrag mindestens sechs Monate vor Ausreise einreichen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026