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BAföG und Krankenversicherung: So bekommst du den Zuschuss

Der BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung deckt bei vielen Studierenden die kompletten Beiträge ab. Voraussetzung ist, dass du nicht mehr familienversichert bist und deine Beiträge selbst zahlst.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Zuschuss beträgt 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung, insgesamt 137 Euro monatlich.
  • Du bekommst den Zuschuss nur, wenn dein BAföG-Satz unter dem Höchstsatz von 992 Euro liegt.
  • Der Antrag läuft über ein separates Formblatt, das deine Krankenkasse ausfüllen muss.
  • Bis zum 25. Geburtstag bist du in der Regel beitragsfrei familienversichert, wenn deine Eltern gesetzlich versichert sind.

01 · Grundlagen

Was ist der BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung?

Der Zuschlag ist kein eigener Antrag auf Geld, sondern erhöht deinen monatlichen BAföG-Bedarf. Er gleicht die Beiträge aus, die du als Studierende oder Studierender für deine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst.

Der Zuschlag ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz in § 13a geregelt. Er erhöht deinen monatlichen BAföG-Bedarf um feste Beträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn du deine Beiträge selbst zahlst. Der Zuschlag wird nur gewährt, wenn du nicht über die Familienversicherung abgesichert bist und deine BAföG-Förderung unter dem Höchstsatz liegt.

Für Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt der Krankenversicherungszuschlag 102 Euro monatlich. Hinzu kommen 35 Euro für die Pflegeversicherung, sodass sich dein Bedarf um insgesamt 137 Euro erhöht.

Der Zuschlag ist kein zusätzliches Geld, das du frei verwenden kannst. Er ist zweckgebunden für deine Versicherungsbeiträge gedacht und wird zusammen mit deinem BAföG ausgezahlt.

Für Auszubildende, die als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig versichert sind und deren Beiträge nach § 240 Absatz 4 Satz 2 SGB V berechnet werden, gelten die gleichen Beträge.

Kurz erklärt

Kranken- und Pflegeversicherungs­zuschlag nach § 13a BAföG

Ein monatlicher Zuschlag auf den BAföG-Bedarf für Auszubildende, die selbst Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Der Zuschlag wird nur gewährt, wenn du nicht über die Familienversicherung abgesichert bist und deine BAföG-Förderung unter dem Höchstsatz liegt.

02 · Was gilt

Wer bekommt den Zuschuss?

Der Zuschuss ist an klare Bedingungen geknüpft. Prüfe zuerst, ob du überhaupt selbst versichert bist oder noch beitragsfrei in der Familienversicherung steckst.

Der Anspruch auf den BAföG-Krankenversicherungszuschuss ist an drei zentrale Bedingungen geknüpft. Du musst deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen, deine BAföG-Förderung muss unter dem Höchstsatz von 992 Euro liegen und du darfst nicht mehr familienversichert sein.

Als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung bist du entweder pflichtversichert oder freiwillig versichert. In beiden Fällen kannst du den Zuschuss erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kein Anspruch besteht, wenn du über deine Eltern familienversichert bist oder den BAföG-Höchstsatz von 992 Euro erhältst. Auch privat krankenversicherte Studierende ohne Beihilfeanspruch bekommen keinen gesetzlichen Zuschuss nach § 13a BAföG.

Der Zuschuss ist nicht an eine bestimmte Studienphase gebunden. Du kannst ihn auch im Zweitstudium oder bei Auslands-BAföG beantragen, solange die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.

Anspruch besteht

·Du zahlst deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst
·Deine BAföG-Förderung liegt unter dem BAföG-Höchstsatz
·Du bist nicht mehr familienversichert
·Du bist als Student in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert

Kein Anspruch

·Du bist über deine Eltern familienversichert
·Du erhältst den BAföG-Höchstsatz
·Du zahlst keine eigenen Beiträge

03 · Was gilt

Familienversicherung: Bis wann läuft sie?

Die Familienversicherung ist der einfachste Weg, beitragsfrei krankenversichert zu sein. Die Altersgrenze liegt grundsätzlich bei 25 Jahren, kann sich aber durch Dienstzeiten verlängern.

Sind beide Eltern gesetzlich versichert, bist du bis zu deinem 25. Geburtstag bei ihnen mitversichert. Hast du Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, verlängert sich die Altersgrenze um diese Zeit.

Ist nur ein Elternteil privat versichert, hängt die Familienversicherung vom Einkommen des privat versicherten Elternteils ab. Liegt dieses über dem Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro im Jahr 2026, bist du in der Regel nicht mehr familienversichert.

Sind beide Eltern privat versichert, entscheidet die private Krankenkasse über eine mögliche Mitversicherung. Hier solltest du dich direkt bei der privaten Kasse beraten lassen, da es keine einheitliche Regelung gibt.

Für den BAföG-Zuschuss ist entscheidend, dass du nicht mehr familienversichert bist. Sobald du eigene Beiträge zahlst, kannst du den Zuschlag beantragen.

Familienversichert

·Beide Eltern sind gesetzlich versichert und du bist unter 25 Jahre alt
·Ein Elternteil ist privat versichert, verdient aber weniger als der gesetzlich versicherte Elternteil
·Du hast Wehr- oder Ersatzdienst geleistet, die Altersgrenze verlängert sich um diese Zeit

Nicht familienversichert

·Beide Eltern sind privat versichert und die private Kasse nimmt dich nicht auf
·Der privat versicherte Elternteil verdient mehr als der gesetzlich versicherte und liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 77.400 Euro

04 · Kosten

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Beträge sind gesetzlich festgelegt und unabhängig von deiner Krankenkasse. Ob der Zuschuss reicht, hängt vom Beitrag deiner Kasse und deinem Alter ab.

Der Krankenversicherungszuschlag beträgt 102 Euro monatlich, der Pflegeversicherungszuschlag 35 Euro monatlich. Zusammen ergibt das einen Gesamtzuschuss von 137 Euro.

Ob der Zuschuss reicht, hängt vom Beitrag deiner Krankenkasse und deinem Alter ab. Die gesetzlichen Krankenkassen haben unterschiedliche Beitragssätze. Entscheidest du dich für eine Kasse mit niedrigen Beiträgen, kann der Zuschuss deinen Versicherungsbeitrag komplett decken.

Der Zuschlag erhöht deinen BAföG-Bedarf. Liegt dein Bedarf dadurch über dem Höchstsatz von 992 Euro, wird der Zuschlag entsprechend gekürzt. Du bekommst also nie mehr als den Höchstsatz ausgezahlt.

Die Höhe des Zuschusses ist identisch für Studierende und Schüler, die BAföG erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass du nicht mehr familienversichert bist und deine Beiträge selbst zahlst.

Monatliche Zuschläge nach § 13a BAföG

Krankenversicherungszuschlag102 Euro
Pflegeversicherungszuschlag35 Euro
Gesamtzuschuss137 Euro

05 · Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Was gilt für Studierende?

Studierende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange sie immatrikuliert sind. Die private Krankenversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn du dich von der Versicherungspflicht befreien lässt.

Als immatrikulierte Studentin oder immatrikulierter Student bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Diese Versicherungspflicht gilt bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr, je nachdem was zuerst eintritt.

Die private Krankenversicherung ist nur nach einer Befreiung von der Versicherungspflicht zu Studienbeginn möglich. Wer sich einmal für die private Kasse entscheidet, kann während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln.

Der BAföG-Zuschuss von 102 Euro für die Krankenversicherung plus 35 Euro für die Pflegeversicherung gilt nur für gesetzlich Versicherte. Privat krankenversicherte Studierende haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Zuschlag nach § 13a BAföG.

Die Beitragshöhe unterscheidet sich deutlich: In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Studierende ab 25 Jahren etwa 80 Euro monatlich, in der privaten Krankenversicherung beginnen die Tarife ab etwa 70 Euro monatlich, abhängig vom Tarif und Gesundheitszustand.

Krankenversicherung für Studierende im Vergleich
Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Versicherungs­pflichtPflicht für immatrikulierte Studierende bis zum 14. Fachsemester oder 30. LebensjahrNur nach Befreiung von der Versicherungspflicht zu Studienbeginn
BAföG-Zuschuss102 Euro Krankenversicherung plus 35 Euro Pflegeversicherung102 Euro monatlich, wenn der private Tarif die Voraussetzungen des § 257 Absatz 2a SGB V erfüllt
BeitragshöheAb etwa 80 Euro monatlich für Studierende ab 25 JahrenAb etwa 70 Euro monatlich, abhängig vom Tarif und Gesundheitszustand
FamilienversicherungMöglich bis 25. Geburtstag, wenn Eltern gesetzlich versichert sindAbhängig von der privaten Versicherung der Eltern

06 · Schritt für Schritt

So beantragst du den Zuschuss

Der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt. Du musst ein separates Formblatt ausfüllen und von deiner Krankenkasse bestätigen lassen.

Der Zuschuss wird nicht automatisch mit dem BAföG ausgezahlt. Du musst ein separates Formblatt für den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag ausfüllen und von deiner Krankenkasse bestätigen lassen.

Der Ablauf ist in vier Schritten organisiert:

  • Lade das Formblatt für den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag herunter oder hole es beim BAföG-Amt ab.
  • Schicke das Formular an deine Krankenkasse, die die Beitragshöhe einträgt und bestätigt, dass du selbst versichert bist.
  • Reiche das ausgefüllte Formular zusammen mit deinem BAföG-Antrag oder als Nachreichung beim BAföG-Amt ein.
  • Warte auf den Bescheid, das BAföG-Amt prüft deinen Anspruch und zahlt den Zuschlag rückwirkend ab Antragsmonat.

Stelle den Antrag so früh wie möglich, damit du keine Monate ohne Zuschuss verlierst. Der Zuschlag wird rückwirkend ab dem Antragsmonat gezahlt, nicht ab dem Beginn deiner Versicherung.

01

Formblatt besorgen

Lade das Formblatt für den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag herunter oder hole es beim BAföG-Amt ab.

02

An die Krankenkasse schicken

Deine Krankenkasse trägt die Beitragshöhe ein und bestätigt, dass du selbst versichert bist.

03

An das BAföG-Amt senden

Reiche das ausgefüllte Formular zusammen mit deinem BAföG-Antrag oder als Nachreichung ein.

04

Bescheid abwarten

Das BAföG-Amt prüft deinen Anspruch und zahlt den Zuschlag rückwirkend ab Antragsmonat.

07 · Hintergrund

Versicherungs­pflicht für Studierende: Was du wissen musst

Als eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob du BAföG bekommst oder nicht.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt mit der Einschreibung und endet in der Regel mit dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr. Danach kannst du dich freiwillig weiterversichern, zahlst dann aber höhere Beiträge.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur zu Studienbeginn möglich. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, kann während des gesamten Studiums nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurückwechseln. Diese Entscheidung solltest du sorgfältig abwägen.

Für den BAföG-Zuschuss ist die Versicherungspflicht entscheidend. Nur wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, kann den Zuschlag nach § 13a BAföG erhalten.

Die Versicherungspflicht gilt unabhängig davon, ob du BAföG bekommst oder nicht. Auch Studierende ohne BAföG-Förderung müssen sich als eingeschriebene Studenten gesetzlich krankenversichern.

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt mit der Einschreibung und endet in der Regel mit dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr. Danach kannst du dich freiwillig weiterversichern, zahlst dann aber höhere Beiträge.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur zu Studienbeginn möglich. Wer sich einmal für die private Krankenversicherung entscheidet, kann während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Kasse zurückwechseln.

Für den BAföG-Zuschuss ist die Versicherungspflicht entscheidend: Nur wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, bekommt den Zuschlag nach § 13a BAföG.

08 · Was gilt

Altersgrenzen und ihre Folgen

Mehrere Altersgrenzen beeinflussen deine Krankenversicherung im Studium. Sie entscheiden über Familienversicherung, Versicherungspflicht und Beitragshöhe.

Bis zum 25. Geburtstag ist die Familienversicherung über die Eltern möglich, sofern beide Elternteile gesetzlich versichert sind. Ab 25 Jahren endet diese Möglichkeit und du musst eigene Beiträge zahlen.

Die Versicherungspflicht als Studierende oder Studierender in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester. Nach dem 14. Fachsemester endet die Versicherungspflicht, auch wenn du jünger als 30 bist. Ab 30 Jahren ist nur noch eine freiwillige Versicherung möglich.

Für den BAföG-Zuschuss bedeutet das: Sobald du eigene Beiträge zahlst, weil die Familienversicherung endet oder du die Altersgrenze überschritten hast, kannst du den Zuschlag beantragen.

Gilt

·Bis 25 Jahre: Familienversicherung über die Eltern möglich
·Bis 30 Jahre: Versicherungspflicht als Studierende oder Studierender in der GKV
·Bis 14. Fachsemester: Versicherungspflicht unabhängig vom Alter

Gilt nicht mehr

·Ab 25 Jahren: Familienversicherung endet, eigene Beiträge werden fällig
·Ab 30 Jahren: Versicherungspflicht endet, nur noch freiwillige Versicherung möglich
·Nach dem 14. Fachsemester: Versicherungspflicht endet, auch wenn du jünger als 30 bist

09 · Im Vertrag

Pflegeversicherung: Der zweite Teil des Zuschlags

Neben der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung Pflicht. Der BAföG-Zuschlag deckt beide Beiträge ab, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.

Als gesetzlich krankenversicherte Studentin oder Student bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

Der BAföG-Zuschlag für die Pflegeversicherung beträgt 35 Euro monatlich. Zusammen mit dem Krankenversicherungszuschlag von 102 Euro ergibt sich ein Gesamtzuschuss von 137 Euro.

Studierende ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung. Der BAföG-Zuschlag bleibt davon unberührt, er erhöht sich durch den Zuschlag nicht.

Der Pflegeversicherungszuschlag wird nur gewährt, wenn du auch den Krankenversicherungszuschlag erhältst. Beide Zuschläge sind an dieselben Voraussetzungen geknüpft.

Pflegeversicherung für Studierende

PflichtmitgliedschaftPflichtAls gesetzlich krankenversicherte Studentin oder Student bist du automatisch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Zuschlag35 EuroDer BAföG-Zuschlag für die Pflegeversicherung beträgt 35 Euro monatlich.
KinderlosenzuschlagAb 23 JahrenStudierende ohne Kinder zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag in der Pflegeversicherung. Der BAföG-Zuschlag bleibt davon unberührt.

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler beim Zuschuss-Antrag

Viele Anträge scheitern an vermeidbaren Fehlern. Achte auf diese Punkte, damit dein Zuschuss nicht abgelehnt wird.

Der häufigste Fehler ist, dass Studierende davon ausgehen, der Zuschuss werde automatisch mit dem BAföG ausgezahlt. Das ist nicht der Fall, du musst ihn separat beantragen.

Weitere typische Fehler sind:

  • Du reichst das Formblatt ohne Stempel oder Unterschrift der Krankenkasse ein.
  • Du bist noch familienversichert, beantragst aber trotzdem den Zuschuss.
  • Du erhältst den BAföG-Höchstsatz von 992 Euro und beantragst den Zuschlag zusätzlich.
  • Du wechselst während des Studiums von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung und verlierst den Anspruch.

Prüfe vor dem Antrag sorgfältig, ob du alle Voraussetzungen erfüllst. Ein abgelehnter Antrag kostet Zeit und kann zu Lücken bei der Auszahlung führen.

Typische Fehler vermeiden

·Du beantragst den Zuschuss nicht separat, sondern gehst davon aus, dass er automatisch mit dem BAföG kommt.
·Du reichst das Formblatt ohne Stempel oder Unterschrift der Krankenkasse ein.
·Du bist noch familienversichert, beantragst aber trotzdem den Zuschuss.
·Du wechselst während des Studiums von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung und verlierst den Anspruch.

11 · Hintergrund

BAföG-Höchstsatz und Zuschuss: So hängt es zusammen

Der Zuschlag erhöht deinen Bedarf, aber nur bis zur Grenze des Höchstsatzes. Wer bereits den Höchstsatz bekommt, hat keinen zusätzlichen Anspruch.

Der BAföG-Höchstsatz liegt seit dem Wintersemester 2024/25 bei 992 Euro pro Monat. In diesem Betrag ist der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag bereits enthalten, wenn du ihn bekommst.

Liegt dein BAföG-Bedarf unter dem Höchstsatz, erhöht sich dein Bedarf um 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Übersteigt der neue Bedarf den Höchstsatz, wird der Zuschlag entsprechend gekürzt.

Wer bereits den Höchstsatz von 992 Euro erhält, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf den Zuschlag. Der Zuschlag ist in diesem Fall bereits in der Förderung enthalten.

Der Zuschlag ist kein zusätzliches Geld, das du frei verwenden kannst. Er ist zweckgebunden für deine Versicherungsbeiträge gedacht und wird zusammen mit deinem BAföG ausgezahlt.

Liegt dein BAföG-Bedarf unter dem Höchstsatz, erhöht sich dein Bedarf um 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung. Übersteigt der neue Bedarf den Höchstsatz, wird der Zuschlag entsprechend gekürzt.

Der Zuschlag ist kein zusätzliches Geld, das du frei verwenden kannst. Er ist zweckgebunden für deine Versicherungsbeiträge gedacht.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026