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FinanzbildungStudienfinanzierung10 Min.

Aufstiegs-BAföG Höhe: So viel Geld bekommst du für deine Weiterbildung

Du willst dich beruflich weiterbilden, aber die Kosten schrecken dich ab? Das Aufstiegs-BAföG hilft dir mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Hier erfährst du, mit welcher Höhe du rechnen kannst und wie du sie maximal ausnutzt.

WeiterbildungFörderungMeister
Was ist das?
Staatliche Förderung
für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt.
Wie viel Geld?
Komponentenabhängig
Die Höhe setzt sich aus Zuschuss, Darlehen und Kinderzuschlag zusammen.
Muss ich zahlen?
Teilweise zurückzahlen
Nur das Darlehen, der Zuschuss bleibt dir dauerhaft erhalten.

Warum dich die Höhe des Aufstiegs-BAföG direkt betrifft

Vielleicht denkst du gerade: Ich habe doch kein BAföG bekommen, warum sollte mich das jetzt interessieren? Das ist ein häufiger Irrtum. Das Aufstiegs-BAföG ist nicht das klassische Schüler- oder Studenten-BAföG, sondern eine eigene Förderung für Menschen, die sich beruflich weiterentwickeln wollen. Es richtet sich an Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung, die den nächsten Karriereschritt gehen möchten.

Die Höhe der Förderung entscheidet darüber, ob du dir eine Weiterbildung überhaupt leisten kannst. Eine Vollzeitmaßnahme zum Meister oder Techniker kostet schnell mehrere tausend Euro. Hinzu kommen Lebenshaltungskosten, denn während der Fortbildung hast du oft keinen regulären Lohn. Genau hier setzt das Aufstiegs-BAföG an und übernimmt einen Großteil dieser finanziellen Last.

Wenn du also darüber nachdenkst, dich zum Beispiel zum Industriemeister, Fachwirt oder Erzieher weiterzubilden, ist die Frage nach der Höhe der Förderung der entscheidende Faktor für deine Planung. Du musst wissen, ob das Geld für dich und deine Familie reicht. Nur mit dieser Information kannst du eine fundierte Entscheidung treffen, ob und wie du die Weiterbildung angehst.

Die gute Nachricht ist: Die Förderung ist in den letzten Jahren deutlich attraktiver geworden. Der Gesetzgeber hat die Zuschussanteile erhöht und die Einkommensgrenzen angehoben. Das bedeutet für dich, dass du unter Umständen mehr Geld bekommst, als du denkst. Es lohnt sich also, den konkreten Anspruch für deine Situation zu prüfen, bevor du die Weiterbildung aus finanziellen Gründen verwirfst.

50%
Zuschussanteil bei der Maßnahme, der nicht zurückgezahlt werden muss.
100%
Förderung des Meister-BAföG für Vollzeitmaßnahmen, wenn du den Antrag richtig stellst.
0%
Zinsen auf das Darlehen während der Fortbildung und der Wartezeit.

Die Grundlagen: Was ist das Aufstiegs-BAföG überhaupt?

Das Aufstiegs-BAföG, offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz genannt, ist ein staatliches Förderprogramm. Es unterstützt dich finanziell bei der Teilnahme an einer beruflichen Aufstiegsfortbildung. Dazu zählen klassischerweise Meisterkurse, aber auch Fortbildungen zum Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt. Auch bestimmte Lehrgänge im Gesundheits- und Pflegebereich oder in der IT können gefördert werden.

Das Besondere im Vergleich zu anderen Krediten ist die Mischung aus Zuschuss und Darlehen. Ein Teil des Geldes ist ein Zuschuss, den du niemals zurückzahlen musst. Das ist quasi ein Geschenk des Staates an dich, um deine Karriere zu fördern. Der andere Teil ist ein zinsgünstiges Darlehen, das du erst nach Abschluss der Maßnahme in kleinen Raten zurückzahlst.

Es gibt zwei Förderwege: die Förderung für eine Vollzeitmaßnahme und die für eine Teilzeitmaßnahme. Bei der Vollzeitförderung erhältst du einen Beitrag zu deinem Lebensunterhalt, da du während der Fortbildung nicht arbeiten kannst. Bei der Teilzeitförderung, die berufsbegleitend stattfindet, werden nur die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst, da du ja weiterhin dein Gehalt beziehst.

Die Höhe der Förderung ist also nicht pauschal, sondern hängt von deiner persönlichen Situation ab. Faktoren wie dein Familienstand, dein Einkommen und das deines Ehepartners sowie die Art der Maßnahme spielen eine Rolle. Der Staat will sicherstellen, dass die Förderung dort ankommt, wo sie benötigt wird, und sich an deiner individuellen Lebenslage orientiert.

So funktioniert die Berechnung der Aufstiegs-BAföG Höhe

Die Berechnung der Förderhöhe folgt einem klaren Schema. Zuerst wird geprüft, ob deine Fortbildung überhaupt förderungsfähig ist. Dazu muss sie auf einen anerkannten Abschluss vorbereiten und über der Facharbeiter-Ebene liegen. Wenn das der Fall ist, werden die förderungsfähigen Kosten ermittelt. Dazu gehören die Lehrgangsgebühren, die Kosten für Lernmittel und die Prüfungsgebühren.

Bei einer Vollzeitmaßnahme kommt der Beitrag zum Lebensunterhalt hinzu. Dieser ist als Pauschale festgelegt und wird nicht nach deinen tatsächlichen Ausgaben berechnet. Die Pauschale ist höher, wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, da dein Bedarf dann größer ist. Auch ein Kinderbetreuungszuschlag ist möglich, wenn du für dein Kind eine Betreuung organisieren musst.

Von diesem errechneten Bedarf wird dein eigenes Einkommen und Vermögen abgezogen. Auch das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners wird angerechnet, wenn du verheiratet bist oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst. Es gibt jedoch Freibeträge, die dir und deinem Partner zustehen. Erst wenn euer Einkommen diese Freibeträge übersteigt, wird der Überschuss auf die Förderung angerechnet.

Das Ergebnis dieser Berechnung ist der monatliche Förderbetrag. Bei einer Vollzeitmaßnahme setzt sich dieser aus einem Zuschuss von 50 Prozent und einem zinslosen Darlehen von 50 Prozent zusammen. Bei einer Teilzeitmaßnahme werden die Lehrgangskosten zu 50 Prozent bezuschusst und zu 50 Prozent als Darlehen gewährt. Der Zuschussanteil erhöht sich auf 60 Prozent, wenn du Kinder hast oder die Prüfung bestehst.

Kosten und Rückzahlung: Was kommt auf dich zu?

Die Frage nach den Kosten ist berechtigt, denn ein Darlehen musst du ja zurückzahlen. Aber keine Sorge, die Konditionen sind sehr fair. Während der Fortbildung und in einer anschließenden Wartezeit von zwei Jahren ist das Darlehen zinslos. Das heißt, du zahlst in dieser Zeit keine Zinsen und musst auch keine Raten leisten. Erst danach beginnt die Rückzahlungsphase.

Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, die sich an deinem Einkommen orientieren. Der Mindestbetrag liegt bei 128 Euro pro Monat. Wenn du weniger verdienst, kannst du eine Stundung beantragen, also die Zahlung vorübergehend aussetzen. Auch eine Ermäßigung der Rate ist möglich, wenn dein Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.

Ein großer Vorteil ist der Teilerlass bei bestandener Prüfung. Wenn du deine Fortbildung erfolgreich abschließt, wird dir ein Teil des Darlehens erlassen. Das ist eine Belohnung für deinen Einsatz. Bei einer bestandenen Meisterprüfung werden dir 40 Prozent des Darlehens erlassen, wenn du die Prüfung beim ersten Mal bestehst. Das reduziert deine tatsächliche Rückzahlung erheblich.

Insgesamt ist die finanzielle Belastung also überschaubar. Du musst nicht den vollen Betrag zurückzahlen, sondern nur einen Teil, und das auch noch zinslos. Im Vergleich zu einem normalen Bankkredit ist das ein enormer Vorteil. Du solltest die Rückzahlung also nicht als Abschreckung sehen, sondern als Investition in deine Zukunft, die sich durch ein höheres Gehalt nach der Fortbildung schnell amortisiert.

Worauf du bei der Antragstellung achten solltest

Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das ist ein wichtiger Punkt, denn eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Du solltest also frühzeitig mit der Planung beginnen und den Antrag einreichen, sobald du dich für eine Fortbildung entschieden hast. Die Bearbeitungszeit kann einige Wochen dauern, also plane genug Puffer ein.

Achte darauf, dass du alle benötigten Unterlagen vollständig einreichst. Dazu gehören in der Regel der Nachweis über deine abgeschlossene Berufsausbildung, die Anmeldung zur Fortbildung, ein Lebenslauf und Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen. Wenn du verheiratet bist, brauchst du auch die Einkommensnachweise deines Partners. Fehlen Unterlagen, verzögert sich die Bearbeitung.

Ein häufiger Fehler ist die falsche Einschätzung des eigenen Einkommens. Du musst nicht nur dein aktuelles Einkommen angeben, sondern auch eine Prognose für den Zeitraum der Fortbildung. Wenn du zum Beispiel vor der Maßnahme noch Überstunden abbaust, kann das dein Einkommen in diesem Jahr erhöhen und die Förderung mindern. Sei hier ehrlich und genau, um spätere Rückforderungen zu vermeiden.

Nutze die kostenlose Beratung, die es bei den zuständigen Ämtern gibt. Die Sachbearbeiter sind in der Regel sehr hilfsbereit und können dir bei der Antragstellung helfen. Du kannst auch online einen Antrag stellen und den Bearbeitungsstatus verfolgen. Scheue dich nicht, bei Fragen anzurufen oder eine persönliche Beratung zu vereinbaren. Das kann dir viel Zeit und Ärger ersparen.

Typische Fehler, die du unbedingt vermeiden solltest

Der größte Fehler ist, den Antrag zu spät zu stellen. Viele denken, sie können das Aufstiegs-BAföG auch noch nach Beginn der Fortbildung beantragen. Das ist ein Irrtum. Die Förderung beginnt mit dem ersten Tag der Maßnahme, aber der Antrag muss vorher eingereicht sein. Wenn du den Antrag erst nach Beginn stellst, verlierst du Förderungsansprüche für die ersten Monate.

Ein weiterer Fehler ist die Annahme, dass man zu viel verdient, um gefördert zu werden. Die Einkommensgrenzen sind großzügig bemessen und werden regelmäßig angehoben. Gerade bei Teilzeitmaßnahmen, wo nur die Lehrgangskosten bezuschusst werden, ist die Einkommensgrenze hoch. Es lohnt sich also immer, einen Antrag zu stellen, auch wenn du unsicher bist, ob du berechtigt bist.

Viele vergessen auch, den Kinderbetreuungszuschlag zu beantragen. Wenn du Kinder unter 14 Jahren hast und für deren Betreuung Kosten entstehen, kannst du einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Dieser wird nicht auf andere Leistungen angerechnet und muss nicht zurückgezahlt werden. Das ist ein oft übersehener Vorteil, der deine monatliche Förderung deutlich erhöhen kann.

Ein Klassiker ist auch die falsche Wahl zwischen Vollzeit- und Teilzeitförderung. Wenn du in Teilzeit arbeitest und eine Fortbildung machst, die als Vollzeitmaßnahme angeboten wird, kannst du unter Umständen trotzdem Vollzeitförderung erhalten. Das hängt von der zeitlichen Belastung ab. Lass dich hier genau beraten, denn die Vollzeitförderung ist deutlich lukrativer, da sie auch den Lebensunterhalt abdeckt.

Dein konkreter Fahrplan: So gehst du jetzt vor

Der erste Schritt ist die Informationssammlung. Verschaffe dir einen Überblick über die Fortbildungen, die dich interessieren. Prüfe, ob diese nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderungsfähig sind. Eine Liste der förderungsfähigen Abschlüsse findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder bei der zuständigen Behörde deines Bundeslandes.

Im zweiten Schritt kalkulierst du deine Kosten. Hole dir Angebote von verschiedenen Bildungsträgern ein und vergleiche die Preise. Notiere dir die Lehrgangsgebühren, die Kosten für Lernmittel und die Prüfungsgebühren. Diese Summe ist die Basis für deine Förderung. Vergiss nicht, auch die Fahrtkosten und eventuelle Übernachtungskosten einzuplanen, wenn die Maßnahme nicht in deiner Nähe stattfindet.

Der dritte Schritt ist die Antragstellung. Du kannst den Antrag online über das Portal des Bundes oder bei der zuständigen Stelle deines Bundeslandes stellen. Fülle das Formular sorgfältig aus und lege alle geforderten Nachweise bei. Achte auf die Fristen und reiche den Antrag mindestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme ein, um sicherzugehen, dass alles rechtzeitig bearbeitet wird.

Der vierte Schritt ist die Nachbereitung. Wenn du den Bewilligungsbescheid erhalten hast, prüfe ihn genau. Stimmen die Beträge? Sind alle Kosten berücksichtigt? Wenn du Fragen hast, wende dich an die Behörde. Bewahre alle Belege und Quittungen auf, denn du musst nachweisen, dass du die Maßnahme tatsächlich absolviert hast. Nach bestandener Prüfung kannst du den Antrag auf Teilerlass stellen.

Zusätzliche Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten

Neben der Grundförderung gibt es weitere Leistungen, die du beantragen kannst. Dazu gehört der bereits erwähnte Kinderbetreuungszuschlag. Wenn du ein Kind unter 14 Jahren hast und die Betreuung nicht durch dich oder deinen Partner übernehmen kannst, erhältst du einen monatlichen Zuschlag pro Kind. Dieser wird zusätzlich zur normalen Förderung gezahlt und ist ein reiner Zuschuss.

Ein weiterer Baustein ist der sogenannte Lehrgangsförderungszuschlag. Dieser wird gewährt, wenn die Lehrgangskosten besonders hoch sind. Das ist zum Beispiel bei privaten Bildungsträgern der Fall, die teurere Kurse anbieten. Der Zuschlag kann bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Lehrgangskosten betragen und wird zusätzlich zum regulären Zuschuss gewährt.

Du kannst das Aufstiegs-BAföG auch mit anderen Förderungen kombinieren. So ist es zum Beispiel möglich, Wohngeld zu beantragen, wenn dein Einkommen sehr niedrig ist. Auch Kinderzuschlag oder Bürgergeld können unter bestimmten Umständen zusätzlich beantragt werden. Wichtig ist, dass du alle Leistungen bei der zuständigen Stelle angibst, da sie sich gegenseitig beeinflussen können.

Für die Prüfung selbst gibt es ebenfalls eine Besonderheit. Die Prüfungsgebühren werden immer zu 100 Prozent übernommen, wenn du die Prüfung beim ersten Mal ablegst. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Informiere dich hier genau, denn die Prüfungsgebühren können je nach Kammer und Abschluss mehrere hundert Euro betragen.

Häufige Fragen zur Höhe des Aufstiegs-BAföG

Viele Antragsteller fragen sich, ob die Höhe der Förderung verhandelbar ist. Die Antwort ist klar: Nein, die Förderung wird nach gesetzlichen Vorgaben berechnet. Es gibt keinen Spielraum für Verhandlungen. Du kannst jedoch Einspruch einlegen, wenn du der Meinung bist, dass die Berechnung fehlerhaft ist. Dafür hast du nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit.

Eine weitere Frage betrifft die Höhe des Darlehens. Das Darlehen ist nicht gedeckelt, sondern ergibt sich aus der Differenz zwischen deinem Bedarf und deinem Einkommen. Wenn du also ein sehr geringes Einkommen hast, kann der Darlehensanteil entsprechend hoch sein. Der Zuschussanteil ist jedoch immer mindestens 50 Prozent, bei Kindern oder bestandener Prüfung sogar höher.

Auch die Frage nach der Höhe des Kinderzuschlags ist häufig. Der Kinderzuschlag ist ein fester Betrag pro Kind und Monat, der unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. Er wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Die genaue Höhe erfährst du in den aktuellen Förderrichtlinien oder bei deiner Beratungsstelle.

Zuletzt wird oft gefragt, ob man das Aufstiegs-BAföG auch für ein Studium nutzen kann. Das ist in der Regel nicht der Fall, denn das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Aufstiegsfortbildungen, keine akademischen Studiengänge. Für ein Studium gibt es das klassische BAföG. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für berufsbegleitende Studiengänge, die einen Meisterabschluss voraussetzen.

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Häufige Fragen

Der Zuschuss beträgt mindestens 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Wenn du Kinder hast oder die Prüfung bestehst, erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent. Bei bestandener Prüfung wird zusätzlich ein Teil des Darlehens erlassen.

Nur den Darlehensanteil musst du zurückzahlen. Der Zuschuss bleibt dir dauerhaft erhalten. Die Rückzahlung beginnt erst zwei Jahre nach Ende der Maßnahme und ist zinslos. Bei bestandener Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen.

Ja, auch für Teilzeitmaßnahmen gibt es eine Förderung. Dabei werden die Lehrgangs- und Prüfungskosten bezuschusst. Einen Beitrag zum Lebensunterhalt gibt es bei Teilzeit nicht, da du weiterhin arbeitest und Gehalt beziehst.

Wenn du die Prüfung nicht bestehst, entfällt der Teilerlass des Darlehens. Du musst dann den vollen Darlehensbetrag zurückzahlen. Die Förderung selbst musst du nicht zurückzahlen, nur der Darlehensanteil bleibt in voller Höhe bestehen.

Es gibt keine feste Altersgrenze. Allerdings wird die Förderung ab einem bestimmten Alter gekürzt, wenn du die Fortbildung nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach der Ausbildung beginnst. Die Regelungen sind komplex, daher lohnt sich eine individuelle Beratung.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Bundesland und Arbeitsaufkommen variieren. In der Regel solltest du mit vier bis acht Wochen rechnen. Es ist daher ratsam, den Antrag frühzeitig zu stellen, am besten mindestens zwei Monate vor Beginn der Maßnahme.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.