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Aufstiegs-BAföG Höhe: So viel Förderung ist 2026 möglich

Die Höhe deines Aufstiegs-BAföG hängt von Maßnahmekosten, Lebensunterhalt und deiner familiären Situation ab. Hier erfährst du, welche Beträge und Zuschüsse dir 2026 zustehen können.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis 15.000 Euro gefördert, zur Hälfte als Zuschuss.
  • Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es einen einkommensabhängigen Unterhaltsbeitrag von maximal 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende.
  • Für Kinderbetreuung erhältst du pauschal 150 Euro pro Kind und Monat, unabhängig vom Einkommen.
  • Das zinsgünstige KfW-Darlehen deckt den Teil ab, der nicht als Zuschuss gewährt wird.

01 · Grundlagen

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG, offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), ist die staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen. Es unterstützt dich bei Kursen wie Meister, Fachwirt oder Techniker.

Das Aufstiegs-BAföG ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt und fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse. Dazu zählen Abschlüsse wie Meisterin oder Meister, Fachwirtin oder Fachwirt, Technikerin oder Techniker sowie Erzieherin oder Erzieher. Die Förderung ist unabhängig vom Alter und gilt für alle Branchen.

Die Unterstützung besteht immer aus zwei Teilen: einem Zuschuss, den du nicht zurückzahlen musst, und einem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Zuschussanteil variiert je nach Fördergegenstand, etwa für Maßnahmekosten oder den Lebensunterhalt.

Die Förderung umfasst Zuschüsse und zinsgünstige KfW-Darlehen für mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.

Kurz erklärt

Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Staatliche Förderung für die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher.

Die Förderung besteht aus Zuschüssen, die du nicht zurückzahlen musst, und zinsgünstigen KfW-Darlehen.

02 · Kosten

Wie hoch sind die Fördersätze für Lehrgangs- und Prüfungs­gebühren?

Die Kosten deiner Fortbildung werden unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen bezuschusst. Entscheidend ist die tatsächlich anfallende Gebühr bis zu einer festen Obergrenze.

Für deine Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhältst du unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen eine Förderung bis zu 15.000 Euro. Die Hälfte davon, also 7.500 Euro, wird als Zuschuss gewährt. Für die andere Hälfte bekommst du ein Angebot der KfW für ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Zusätzlich kannst du für Materialkosten deines Meisterprüfungsprojekts eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten erhalten, maximal 2.000 Euro. Auch hier gilt: 50 Prozent sind Zuschuss, der Rest wird über ein KfW-Darlehen finanziert.

Bei bestandener Prüfung werden dir 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

Förderung der Maßnahmekosten im Überblick

Maximale Förderung Lehrgangs- und Prüfungsgebühren15.000 EUR
Davon Zuschuss (50 %)7.500 EUR
Davon KfW-Darlehen (50 %)7.500 EUR
Zuschuss Meisterprüfungsprojekt (50 % der Kosten)bis 2.000 EUR

03 · Kosten

Wie hoch ist der Unterhaltsbedarf bei Vollzeitmaßnahmen?

Nimmst du an einer Vollzeitmaßnahme teil, kannst du zusätzlich einen Beitrag zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser ist abhängig von deinem Einkommen und Vermögen.

Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 1.019 Euro. Dieser setzt sich aus Grundbedarf, Wohnbedarf, einem Erhöhungsbetrag sowie Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, erhöht sich der maximale Betrag um 235 Euro. Für jedes Kind, für das du Kindergeld beziehst, kommen ebenfalls 235 Euro hinzu.

Der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende liegt bei 1.019 Euro.

Maximaler monatlicher Unterhaltsbeitrag bei Vollzeit

Grundbedarf442 EUR
Wohnbedarf380 EUR
Erhöhungsbetrag60 EUR
Zuschlag Krankenversicherung102 EUR
Zuschlag Pflegeversicherung35 EUR

04 · Was gilt

Welche Freibeträge gelten für Einkommen und Vermögen?

Erst wenn dein Einkommen oder Vermögen bestimmte Grenzen überschreitet, wird es auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet. Diese Freibeträge schützen einen Teil deiner Mittel.

Dein Einkommen wird erst ab einem Freibetrag von 353 Euro monatlich auf den Unterhaltsbeitrag angerechnet. Mit der Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale bleibt ein Minijob bis 603 Euro monatlich anrechnungsfrei. Für deinen Ehe- oder Lebenspartner erhöht sich dein Freibetrag um 850 Euro, für jedes Kind um 770 Euro.

Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 45.000 Euro. Für Verheiratete und Verpartnerte erhöht er sich um 2.300 Euro, für jedes Kind ebenfalls um 2.300 Euro. Das Vermögen deines Ehe- oder Lebenspartners wird nicht angerechnet, ebenso wenig eine angemessene selbst genutzte Immobilie.

Dein Vermögen wird erst ab 45.000 Euro angerechnet, das Vermögen deines Ehe- oder Lebenspartners bleibt anrechnungsfrei.

Anrechnungsfrei

·Einkommen des Antragstellers bis 353 Euro monatlich
·Zusätzlich 850 Euro für Ehe- oder Lebenspartner
·Zusätzlich 770 Euro pro Kind
·Vermögen des Antragstellers bis 45.000 Euro
·Zusätzlich 2.300 Euro für Ehe- oder Lebenspartner
·Zusätzlich 2.300 Euro pro Kind
·Angemessene selbst genutzte Immobilie
·Vermögen des Ehe- oder Lebenspartners

Wird angerechnet

·Einkommen des Antragstellers über 353 Euro monatlich
·Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners über 1.690 Euro
·Vermögen des Antragstellers über 45.000 Euro

05 · Kosten

Wie hoch ist der Kinder­betreuungs­zuschlag?

Für Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung erhältst du einen pauschalen Zuschuss. Dieser wird unabhängig von deinem Einkommen und Vermögen gewährt.

Voraussetzung ist, dass du das Kind im eigenen Haushalt allein erziehst.

Der Kinderbetreuungszuschlag wird sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen gezahlt. Er kommt zusätzlich zum regulären Unterhaltsbeitrag oder zu den Maßnahmekosten hinzu.

Der Kinderbetreuungszuschlag beträgt 150 Euro pro Kind und Monat und ist einkommens- und vermögensunabhängig.

Kurz erklärt

Pauschaler Zuschuss pro Kind und Monat

Kinderbetreuungszuschlag

150 EUR

06 · Im Vertrag

Welche Rolle spielt das KfW-Darlehen?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet dir ein zinsgünstiges Bankdarlehen für den Teil der Förderung an, der nicht als Zuschuss gewährt wird.

Das KfW-Darlehen deckt die Differenz zwischen dem Zuschussanteil und dem maximalen Förderbetrag ab. Bei den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind das 50 Prozent der Fördersumme, also bis zu 7.500 Euro. Die Konditionen erhältst du im Angebot der KfW, sie sind zinsgünstig ausgestaltet.

Bei bestandener Prüfung werden dir 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Gründest du im Anschluss ein Unternehmen, wird dir das Darlehen vollständig erlassen, sofern die Kosten insgesamt 15.000 Euro nicht übersteigen.

Bei einer anschließenden Existenzgründung wird dir das Darlehen vollständig erlassen.

KfW-Darlehen im Rahmen des Aufstiegs-BAföG

DarlehenshöheFinanzierungDas Darlehen deckt die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag ab, zum Beispiel 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
ZinskonditionenKonditionenDas Darlehen ist zinsgünstig. Die genauen Konditionen erhältst du im Angebot der KfW.
DarlehenserlassRückzahlungBei bestandener Prüfung werden dir 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
ExistenzgründungErlassBei einer anschließenden Existenzgründung wird dir das Darlehen vollständig erlassen, sofern die Kosten insgesamt 15.000 Euro nicht übersteigen.

07 · Vergleich

Was ist der Unterschied zwischen Bachelor Professional und Master Professional?

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen auf verschiedenen Niveaustufen. Die Bezeichnungen Bachelor Professional und Master Professional ordnen deinen Abschluss ein.

Bachelor Professional und Master Professional sind Fortbildungsstufen, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) verankert sind. Der Bachelor Professional entspricht dem Meisterniveau und umfasst Abschlüsse wie Fachwirtin oder Fachwirt sowie Technikerin oder Techniker. Der Master Professional liegt eine Stufe darüber und umfasst Abschlüsse wie Betriebswirtin oder Betriebswirt.

Beide Stufen sind förderfähig, wenn die Maßnahme die Voraussetzungen des AFBG erfüllt. Für den Bachelor Professional ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufspraxis erforderlich. Für den Master Professional benötigst du einen Bachelor Professional oder einen gleichwertigen Abschluss.

Beide Fortbildungsstufen sind förderfähig, unterscheiden sich aber im Niveau und in den Zugangsvoraussetzungen.

Fortbildungsstufen im Vergleich
Bachelor ProfessionalMaster Professional
NiveaustufeMeisterniveau, z. B. Fachwirt, TechnikerHöheres Niveau, z. B. Betriebswirt, technischer Betriebswirt
VoraussetzungAbgeschlossene Berufsausbildung, oft mehrjährige BerufspraxisBachelor Professional oder gleichwertiger Abschluss
FörderfähigkeitJa, als Aufstiegsfortbildung nach BBiG oder HwOJa, als Aufstiegsfortbildung nach BBiG oder HwO

08 · Was gilt

Welche Kosten übernimmt der Maßnahmebeitrag?

Der Maßnahmebeitrag deckt die direkten Kosten deiner Fortbildung ab. Dazu gehören Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt.

Dazu gehören Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren bis zu einer Gesamtsumme von 15.000 Euro. Materialkosten für dein Meisterprüfungsprojekt werden bis zur Hälfte der notwendigen Kosten gefördert, maximal 2.000 Euro.

Nicht gefördert werden allgemeine Lebenshaltungskosten, dafür gibt es bei Vollzeitmaßnahmen den separaten Unterhaltsbeitrag. Auch ein reines Selbststudium ohne begleitenden Unterricht ist nicht förderfähig.

Der Maßnahmebeitrag umfasst Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt.

Wird gefördert

·Lehrgangsgebühren
·Prüfungsgebühren
·Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt (bis 2.000 Euro, 50 % Zuschuss)

Wird nicht gefördert

·Allgemeine Lebenshaltungskosten (dafür gibt es den Unterhaltsbeitrag)
·Kosten für reines Selbststudium ohne begleitenden Unterricht

09 · Checkliste

Welche Voraussetzungen gelten für Meisterkurse?

Damit dein Meisterkurs gefördert wird, muss er bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören die Dauer der Maßnahme und die Anzahl der Unterrichtsstunden.

Damit dein Meisterkurs gefördert wird, muss die Gesamtmaßnahme mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Bei einer Vollzeitmaßnahme sind mindestens 25 Wochenstunden an vier Werktagen erforderlich, die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Teilzeitmaßnahmen müssen mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat umfassen und dürfen vier Jahre nicht überschreiten.

Fernlehrgänge müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen. Mediengestützte Lehrgänge benötigen mindestens 400 Stunden begleitenden Unterricht oder mediengestützte Kommunikation mit regelmäßigen Erfolgskontrollen.

Die Gesamtmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, bei Vollzeit gelten 25 Wochenstunden an vier Werktagen.

Förderfähige Meisterkurse

01

Der Kurs bereitet auf eine Prüfung nach BBiG oder HwO vor.

02

Die Gesamtmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.

03

Bei Vollzeit: mindestens 25 Wochenstunden an vier Werktagen, maximale Dauer drei Jahre.

04

Bei Teilzeit: mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat, maximale Dauer vier Jahre.

05

Fernlehrgänge müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

06

Mediengestützte Lehrgänge benötigen mindestens 400 Stunden begleitenden Unterricht oder Kommunikation.

10 · Fehler vermeiden

Welche Fehler solltest du bei der Berechnung der Höhe vermeiden?

Die Höhe deiner Förderung hängt von vielen Faktoren ab. Häufige Missverständnisse führen zu falschen Erwartungen oder Fehlern im Antrag.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die gesamten Lehrgangskosten würden als Zuschuss gezahlt. Tatsächlich sind nur 50 Prozent der Maßnahmekosten ein Zuschuss, der Rest ist ein Darlehen. Auch der Kinderbetreuungszuschlag wird oft vergessen, obwohl ein Anspruch besteht.

Beachte die Freibeträge: Das Einkommen deines Ehepartners wird erst ab 1.690 Euro angerechnet. Der Unterhaltsbeitrag wird nur bei Vollzeitmaßnahmen gezahlt, nicht bei Teilzeit. Das Vermögen deines Ehepartners bleibt anrechnungsfrei.

Nur 50 Prozent der Maßnahmekosten sind ein Zuschuss, der Rest ist ein Darlehen.

Typische Fehler bei der Einschätzung der Aufstiegs-BAföG Höhe

·Annahme, die gesamten Lehrgangskosten würden als Zuschuss gezahlt: Nur 50 Prozent sind Zuschuss, der Rest ist ein Darlehen.
·Vergessen, den Kinderbetreuungszuschlag zu beantragen, obwohl ein Anspruch besteht.
·Nichtbeachtung der Freibeträge: Einkommen des Ehepartners wird erst ab 1.690 Euro angerechnet.
·Verwechslung von Vollzeit- und Teilzeitmaßnahme: Der Unterhaltsbeitrag wird nur bei Vollzeit gezahlt.
·Annahme, das Vermögen des Ehepartners würde angerechnet: Es bleibt anrechnungsfrei.
·Keine Prüfung, ob eine Förderung als Schüler-BAföG günstiger wäre als das Aufstiegs-BAföG.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026