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FinanzbildungKindergeld6 Min. Lesezeit

Kindergeld im Studium: 259 € im Monat – hol es dir

Bis 25 gibt es 259 € pro Monat – im Studium meist ohne Einkommensgrenze. Trotzdem lassen viele Geld liegen, weil sie die Regeln nach der Erstausbildung falsch verstehen. Was zählt, und wie das Geld direkt bei dir landet.

259 €/Monat (2026)Erststudium: keine EinkommensgrenzeMaster: max. 20 Std./Woche
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • 259 € pro Monat (2026), bis zum 25. Geburtstag in Erstausbildung/Erststudium.
  • Erststudium: Nebenjob ohne Einkommensgrenze – Kindergeld bleibt.
  • Nach der Erstausbildung (Master/Zweitstudium): höchstens 20 Std./Woche, Minijob/kurzfristig ausgenommen.
  • Übergangszeiten bis 4 Monate (z. B. Abi → Studium) sind abgedeckt.

Bis wann und wie viel es gibt

259 € pro Monat (2026), gezahlt bis zum 25. Geburtstag, solange du dich in Ausbildung oder Studium befindest.

Das Kindergeld geht rechtlich an die Eltern, weil es ein Ausgleich für ihre Unterhaltspflicht ist – die bei Studierenden bis zum ersten Berufsabschluss fortbesteht. Beantragt wird es bei der Familienkasse. Läuft es schon (aus der Schulzeit), musst du nur den Nachweis übers Studium (Immatrikulationsbescheinigung) nachreichen, damit es weiterläuft.

Arbeiten, ohne das Kindergeld zu verlieren

Erststudium: Nebenjob ohne Einkommensgrenze. Nach der Erstausbildung: maximal 20 Stunden pro Woche regelmäßig.

Die häufigste Falle ist der Master oder ein Zweitstudium: Sobald eine Erstausbildung abgeschlossen ist, gilt für das Kindergeld die 20-Stunden-Grenze. Ausgenommen sind ein Minijob bis 603 € und kurzfristige Beschäftigungen – die zählen nicht mit. Die Details, wie sich das mit Steuern und Sozialabgaben verzahnt, stehen im Nebenjob-&-Steuern-Guide.

Übergangszeiten: Abi → Studium, Bachelor → Master

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten läuft das Kindergeld für bis zu vier Monate weiter – etwa zwischen Abitur und Studienstart oder zwischen Bachelor und Master. Wichtig: Meldet euch aktiv bei der Familienkasse und weist den nahtlosen Anschluss nach, sonst wird die Zahlung vorsorglich gestoppt.

Kindergeld direkt an dich (Abzweigung)

Wohnst du nicht mehr zu Hause und leiten deine Eltern das Geld nicht weiter, kannst du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen – dann fließt das Kindergeld direkt auf dein Konto. Kombiniert mit BAföG und einem Nebenjob ist das oft der Baustein, der dein Studium ohne Schulden finanzierbar macht.

Rechner: Wie viel Kindergeld steht dir noch zu?

Geburtsmonat einstellen – und sehen, was bis zum 25. Geburtstag noch auf dem Tisch liegt:

Rechnung: verbleibende Monate bis zum 25. Geburtstag × 259 € (Stand 2026) – solange du in Ausbildung/Studium bist.

Erst- oder Zweitausbildung? Die Regeln im Vergleich

Erstausbildung / ErststudiumNach abgeschlossener Erstausbildung (z. B. Master)
Einkommensgrenzekeine – jobbe, so viel du willstkeine Einkommens-, aber eine Arbeitszeitgrenze
Arbeitszeit-Regelunbegrenztmax. 20 Std./Woche regelmäßig
AusnahmenMinijob (bis 603 €) und kurzfristige Beschäftigung zählen nicht mit
Typischer Stolpersteinfehlende Immatrikulations­bescheinigungWerkstudentenjob über 20 Std. → Anspruch weg

Der Klassiker: Bachelor abgeschlossen, im Master 25 Stunden als Werkstudent:in – und das Kindergeld ist weg, obwohl das Gehalt gar nicht das Problem ist. Ob dein Master noch zur einheitlichen Erstausbildung zählt (konsekutiv, enger zeitlicher Zusammenhang), entscheidet über die 20-Stunden-Frage – im Zweifel bei der Familienkasse klären bevor du den Vertrag unterschreibst.

Beispielrechnung: Jonas, 21, Bachelor

Jonas ist 21, im 3. Semester. Bis zu seinem 25. Geburtstag sind es noch 48 Monate: 48 × 259 € = 12.432 € Kindergeld – mehr, als die meisten Nebenjobs in der Zeit netto bringen. Einzige Bedingung: eingeschrieben bleiben und den Nachweis bei der Familienkasse aktuell halten.

Und weil das Kindergeld beim BAföG nicht als Einkommen angerechnet wird, stapeln sich beide Förderungen – zusammen mit einem Minijob ist das für viele die komplette Studienfinanzierung.

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Dein Finanzierungs-Stack: Kindergeld + BAföG + Minijob

Kindergeld ist ein Baustein – schalte dazu, was bei dir möglich ist, und sieh deinen Monats-Stack wachsen:

„Bis zu“-Werte (Stand 2026): dein BAföG hängt vom Eltern-Einkommen ab, der Minijob von deinen Stunden. Kombinierbar sind alle drei – Kindergeld wird nirgends angerechnet.

Häufige Fragen

Bis zum 25. Geburtstag, solange du dich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befindest. Das Kindergeld (259 € pro Monat, 2026) wird an die Eltern gezahlt – auf Wunsch per Abzweigung direkt an dich.

In der Erstausbildung/im Erststudium: ja, ohne Einkommensgrenze. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung (z. B. Master oder Zweitstudium) darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche regelmäßig arbeiten – ein Minijob bis 603 € oder eine kurzfristige Beschäftigung sind aber unschädlich.

Ja, für Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten läuft das Kindergeld weiter – etwa zwischen Abitur und Studienbeginn oder zwischen Bachelor und Master.

Ja. Über einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse kann das Kindergeld direkt an dich fließen – sinnvoll, wenn du eigenständig wohnst und deine Eltern es nicht weiterleiten.

Nein. Kindergeld zählt beim BAföG nicht als Einkommen – weder deins noch das deiner Eltern wird dadurch gekürzt. Beide Förderungen lassen sich voll kombinieren.

Entscheidend ist, ob du weiterhin in Ausbildung bist: Bei einem Urlaubssemester wegen Krankheit oder mit fortlaufender Ausbildung (z. B. Auslandsstudium) läuft das Kindergeld in der Regel weiter. Bei einem echten „Pause-Semester“ ohne Ausbildungsbezug kann der Anspruch entfallen – vorher bei der Familienkasse melden.

Ja. Das duale Studium gilt als Ausbildung – das Gehalt aus dem Praxisteil ist unschädlich, solange die Erstausbildung noch läuft. Erst nach deren Abschluss greift die 20-Stunden-Regel.

Quellen & Stand 09.07.2026

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StudySmarter-Redaktion

Finanzredaktion · StudySmarter
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Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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