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Unternehmensanleihen und Freistellungs­auftrag: So sparst du Steuern auf Kapitalerträge

Zinsen aus Unternehmensanleihen zählen zu den Kapitalerträgen. Mit einem Freistellungs­auftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag direkt bei der Bank und vermeidest den automatischen Steuerabzug.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.
  • Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen, darfst den Gesamtbetrag aber nicht überschreiten.
  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Unternehmensanleihen zählen ebenfalls zu den Kapitalerträgen.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag für Unternehmensanleihen?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe ohne Steuerabzug auszuzahlen. Er bezieht sich auf alle Kapitalerträge, die du bei diesem Institut erzielst, also auch auf Zinsen aus Unternehmensanleihen.

Ein Freistellungsauftrag wirkt wie ein Puffer zwischen deinen Kapitalerträgen und dem automatischen Steuerabzug der Bank. Er sorgt dafür, dass dein Kreditinstitut die Abgeltungsteuer auf Zinsen und Kursgewinne erst dann einbehält, wenn deine Erträge den hinterlegten Betrag übersteigen. Für dich als Studierende oder Studierender ist das besonders relevant, weil so deine Liquidität im laufenden Jahr erhalten bleibt und du nicht auf die Steuererklärung warten musst.

Der Auftrag gilt immer für alle Kapitalerträge, die du bei diesem einen Institut erzielst. Du kannst also nicht gezielt nur die Zinsen einer bestimmten Unternehmensanleihe freistellen, sondern legst einen Gesamtbetrag für dein dortiges Depot oder Konto fest. Der maximale Betrag, den du über alle Institute verteilt freistellen darfst, liegt bei 1000 Euro pro Person und Jahr.

Für die Bank ist der Freistellungsauftrag die verbindliche Anweisung, bis zu dieser Grenze keine Kapitalertragsteuer abzuführen. Liegen deine Erträge unter dem freigestellten Betrag, bekommst du die vollen Zinsen ausgezahlt. Übersteigen sie den Betrag, wird nur der übersteigende Teil mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag belastet.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag

Ein Formular, mit dem du deine Bank anweist, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten. Die Bank führt dann keine Steuer an das Finanzamt ab, solange deine Erträge den freigestellten Betrag nicht übersteigen.

Der Auftrag gilt für ein Kalenderjahr und kann sich automatisch verlängern.

02 · Was gilt

Welche Erträge aus Unternehmensanleihen deckt der Freistellungs­auftrag ab?

Nicht nur die regelmäßigen Zinszahlungen einer Unternehmensanleihe sind Kapitalerträge. Auch Gewinne aus dem Verkauf der Anleihe vor Fälligkeit zählen dazu und können über den Freistellungsauftrag vom Steuerabzug freigestellt werden.

Der Freistellungsauftrag erfasst die laufenden Zinszahlungen deiner Unternehmensanleihen, die sogenannten Kupons. Diese werden in der Regel jährlich oder halbjährlich auf dein Verrechnungskonto überwiesen und zählen vollständig zu den Kapitalerträgen. Auch wenn du die Anleihe vor Fälligkeit verkaufst und dabei einen Kursgewinn erzielst, gehört dieser Gewinn zu den Erträgen, die du über den Auftrag vom Steuerabzug freistellen kannst.

Verkaufst du die Anleihe während des Zinslaufs, kann ein Teil des Verkaufserlöses als Zwischengewinn gelten. Dieser aufgelaufene Zinsanteil ist ebenfalls ein Kapitalertrag und wird vom Freistellungsauftrag abgedeckt. Erträge aus Anleihenfonds, die in Unternehmensanleihen investieren, zählen unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet oder thesauriert werden, ebenfalls zu den begünstigten Erträgen.

Nicht unter den Freistellungsauftrag fällt die Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit deiner Anleihe. Dabei handelt es sich um die Rückgabe deines eingesetzten Kapitals und nicht um einen Ertrag. Auch Verluste aus dem Verkauf von Anleihen oder Erträge aus reinen Aktienanlagen werden über den Auftrag nicht als positive Kapitalerträge behandelt, sondern folgen den allgemeinen Regeln zur Verlustverrechnung.

Wird vom Auftrag erfasst

·Laufende Zinszahlungen (Kupons) der Unternehmensanleihe
·Kursgewinne beim Verkauf der Anleihe vor Fälligkeit
·Zwischengewinne bei Verkauf während des Zinslaufs
·Erträge aus Anleihenfonds, soweit sie ausgeschüttet oder thesauriert werden

Wird nicht erfasst

·Rückzahlung des Nennwerts bei Fälligkeit (kein Ertrag)
·Verluste aus dem Verkauf von Anleihen
·Erträge aus Aktien, die nicht aus Anleihen stammen
·Einlagen auf das Verrechnungskonto

03 · Vergleich

Sparer-Pauschbetrag und Freistellungs­auftrag: Die Höhe im Vergleich

Der Sparer-Pauschbetrag ist der steuerfreie Freibetrag für alle deine Kapitalerträge pro Jahr. Er unterscheidet sich je nach Veranlagungsart und wird durch den Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt.

Er beträgt bei Einzelveranlagung 1000 Euro pro Jahr und bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften 2000 Euro pro Jahr. Der Freistellungsauftrag ist lediglich das Werkzeug, mit dem du diesen Freibetrag bei deiner Bank hinterlegst.

Für alle Erträge, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, führt die Bank die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent ab. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an. Bist du kirchensteuerpflichtig, wird auch die Kirchensteuer direkt einbehalten, sofern du dem automatischen Abruf beim Bundeszentralamt für Steuern nicht widersprochen hast.

Die Summe aller deiner Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro beziehungsweise 2000 Euro nicht überschreiten. Stellst du bei mehreren Banken insgesamt mehr frei, fordert das Finanzamt die zu wenig gezahlte Steuer im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung nach. Eine Aufteilung auf mehrere Institute ist dagegen ausdrücklich erlaubt und oft sinnvoll.

Steuerfreie Beträge 2026 im Überblick
EinzelveranlagungZusammenveranlagung
Sparer-Pauschbetrag pro Jahr1000 Euro2000 Euro
Abgeltungs­teuer auf darüber hinausgehende Erträge25 Prozent25 Prozent
Solidaritäts­zuschlag auf die Abgeltungs­teuer5,5 Prozent5,5 Prozent
Kirchensteuer (falls Mitglied)wird einbehaltenwird einbehalten

04 · Schritt für Schritt

So erteilst du den Freistellungs­auftrag für dein Anleihen-Depot

Den Freistellungsauftrag richtest du direkt bei der Bank ein, bei der du deine Unternehmensanleihen verwahrst. Der Ablauf ist bei den meisten Instituten ähnlich und dauert nur wenige Minuten.

Bevor du den Auftrag ausfüllst, schätzt du deine voraussichtlichen Kapitalerträge für das laufende Jahr. Berücksichtige dabei nicht nur die Zinsen deiner Unternehmensanleihen, sondern auch mögliche Kursgewinne aus Verkäufen und Erträge aus Fonds. Diese Schätzung hilft dir, den Freistellungsbetrag passend auf deine Institute zu verteilen.

Den eigentlichen Auftrag erteilst du im Online-Banking deiner Bank oder Sparkasse. Dort füllst du das Formular mit deiner Steueridentifikationsnummer und dem gewünschten Freistellungsbetrag aus. Bei gemeinsamer Veranlagung benötigst du zusätzlich die Steueridentifikationsnummer und die persönlichen Daten der zweiten Person.

  • Schätze deine erwarteten Zinserträge und Kursgewinne aus Unternehmensanleihen pro Institut.
  • Fülle das Formular im Online-Banking aus oder nutze die Filiale deiner Bank.
  • Bestätige den Auftrag im Online-Banking mit einer TAN oder unterschreibe das Formular handschriftlich.
  • Prüfe, ob du die automatische Verlängerung für die kommenden Jahre aktivieren möchtest.

Den Auftrag kannst du jederzeit anpassen oder widerrufen, wenn sich deine Erträge ändern. Plane Änderungen am besten einige Arbeitstage vor dem Jahresende ein, damit die Bank sie noch im laufenden Kalenderjahr berücksichtigen kann.

01

Höhe der Kapitalerträge abschätzen

Überlege, wie viele Zinsen und Kursgewinne du im laufenden Jahr bei diesem Institut voraussichtlich erzielen wirst. Berücksichtige alle Depots und Konten.

02

Formular im Online-Banking oder in der Filiale ausfüllen

Gib deine Steueridentifikationsnummer und den gewünschten Freistellungsbetrag an. Bei gemeinsamer Veranlagung benötigst du auch die Daten der zweiten Person.

03

Auftrag bestätigen

Im Online-Banking bestätigst du den Auftrag mit einer TAN. In der Filiale unterschreibst du das Formular handschriftlich.

04

Automatische Verlängerung prüfen

Viele Institute bieten an, den Auftrag jährlich automatisch zu verlängern. So musst du dich nicht jedes Jahr neu kümmern.

05 · Was gilt

Freistellungs­auftrag aufteilen: Was gilt bei mehreren Banken?

Hast du Unternehmensanleihen bei mehreren Banken oder Sparkassen, kannst du den Sparer-Pauschbetrag aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Freibetrag nicht übersteigt.

Du erteilst jedem Institut einen eigenen Freistellungsauftrag über einen Teilbetrag. Die Summe aller Teilbeträge darf deinen persönlichen Freibetrag von 1000 Euro bei Einzelveranlagung oder 2000 Euro bei Zusammenveranlagung nicht übersteigen.

Eine sinnvolle Aufteilung orientiert sich an der Höhe deiner erwarteten Erträge pro Institut. Erzielst du bei einer Bank voraussichtlich 600 Euro Zinsen und bei einer anderen 400 Euro, stellst du genau diese Beträge frei. Der höchste Freistellungsbetrag sollte immer bei dem Institut liegen, bei dem du die meisten Kapitalerträge erwartest.

Deine finanzielle Situation kann sich ändern, etwa durch den Kauf oder Verkauf von Anleihen. Deshalb solltest du die Aufteilung regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen. Freistellungsaufträge für zurückliegende Kalenderjahre kannst du nicht mehr erteilen, die Freistellung wirkt immer nur für das laufende Jahr und die Zukunft.

Erlaubt und sinnvoll

·Aufteilung von 1000 Euro auf zwei Banken, zum Beispiel 600 Euro und 400 Euro
·Jederzeitige Anpassung der Beträge, wenn sich deine Erträge verschieben
·Gemeinsamer Freistellungsauftrag von 2000 Euro bei Ehepaaren
·Regelmäßige Kontrolle, ob die Aufteilung noch zu deinen Erträgen passt

Nicht erlaubt oder riskant

·Freistellungsaufträge über insgesamt mehr als 1000 Euro pro Person
·Doppelte Nutzung desselben Betrags bei zwei Instituten
·Erteilung eines Auftrags für zurückliegende Kalenderjahre
·Vergessen, den Auftrag bei einem Institut zu widerrufen, wenn du das Depot wechselst

06 · Kosten

Was passiert ohne Freistellungs­auftrag bei Unternehmensanleihen?

Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab. Das gilt auch für Zinsen aus Unternehmensanleihen und für Kursgewinne beim Verkauf.

Du erhältst also nur den Nettobetrag ausgezahlt und musst dir die zu viel gezahlte Steuer später über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Bei einem Zinsertrag von 100 Euro sieht die Belastung ohne Kirchensteuer so aus: Die Bank behält 25 Euro Abgeltungsteuer ein. Zusätzlich fallen 1,38 Euro Solidaritätszuschlag an, also 5,5 Prozent auf die 25 Euro. Dir bleiben 73,62 Euro ausgezahlt. Mit einem passenden Freistellungsauftrag bleiben die 100 Euro dagegen vollständig bei dir, solange dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.

Der Steuerabzug ohne Freistellungsauftrag ist kein endgültiger Verlust. Du kannst die einbehaltene Steuer über die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung zurückfordern, wenn dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war. Das dauert jedoch bis zur Veranlagung und bindet dein Geld unnötig lange.

Steuerabzug ohne Freistellungsauftrag bei 100 Euro Zinsertrag

Abgeltungsteuer (25 Prozent)25 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent auf 25 Euro)1,38 Euro
Verbleibender Ertrag73,62 Euro

07 · Hintergrund

Freistellungs­auftrag und Steuererklärung: Wann lohnt sich die Anlage KAP?

Der Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug an der Quelle. In manchen Fällen lohnt es sich trotzdem, die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben, etwa wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Der Freistellungsauftrag verhindert den Steuerabzug an der Quelle, ersetzt aber nicht in jedem Fall die Steuererklärung. Wenn deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, führt die Bank auf den übersteigenden Teil die Abgeltungsteuer ab. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten, eine Angabe in der Steuererklärung ist dann nicht zwingend.

Eine freiwillige Angabe in der Anlage KAP lohnt sich, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Das ist bei Studierenden mit geringem Einkommen häufig der Fall. Im Rahmen der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt dann nach, ob dein individueller Steuersatz günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Die Differenz bekommst du erstattet.

Hast du gar keinen Freistellungsauftrag erteilt, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft war, holst du dir die einbehaltene Steuer ebenfalls über die Anlage KAP zurück. Die Bank bescheinigt dir die Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer in der Jahressteuerbescheinigung. Diese Werte überträgst du in die Steuererklärung.

Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilt hast oder deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, führt die Bank die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt ab. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten.

Eine Angabe in der Steuererklärung lohnt sich, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann bekommst du die Differenz zwischen Abgeltungsteuer und deinem niedrigeren Steuersatz zurück. Das Finanzamt prüft dies im Rahmen der Günstigerprüfung.

Auch wenn du eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung hast, weil dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du dir bereits abgeführte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Die Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt und reichst sie bei deiner Bank ein.

08 · Im Vertrag

Rechtsgrundlagen: Das steht im Einkommensteuergesetz

Die wichtigsten Regeln zum Sparer-Pauschbetrag und zum Steuerabzug auf Kapitalerträge findest du im Einkommensteuergesetz. Diese Paragrafen sind die Grundlage für deinen Freistellungsauftrag.

Die zentrale Regelung zum Sparer-Pauschbetrag findest du in Paragraf 20 Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes. Dort ist festgelegt, dass bei Einzelveranlagung 1000 Euro pro Jahr und bei Zusammenveranlagung 2000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. Tatsächliche Werbungskosten wie Depotgebühren oder Beratungskosten kannst du nicht zusätzlich abziehen, der Pauschbetrag deckt diese bereits pauschal ab.

Paragraf 44a des Einkommensteuergesetzes regelt die Abstandnahme vom Steuerabzug. Er ermöglicht es Banken, bei vorliegendem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Ohne diese Rechtsgrundlage dürfte die Bank den Steuerabzug nicht aussetzen.

Paragraf 43 des Einkommensteuergesetzes bestimmt, welche Erträge dem Steuerabzug an der Quelle unterliegen. Dazu gehören Zinsen aus Unternehmensanleihen, Dividenden und bestimmte Veräußerungsgewinne. Diese Vorschrift stellt sicher, dass die Bank die Steuer automatisch einbehält, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.

Zentrale Regelungen im EStG

§ 20 Absatz 9 EStGSparer-PauschbetragRegelt die Höhe des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung. Tatsächliche Werbungskosten können nicht zusätzlich abgezogen werden.
§ 44a EStGAbstandnahme vom SteuerabzugErmöglicht es Banken, bei vorliegendem Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungs-Bescheinigung keinen Steuerabzug vorzunehmen.
§ 43 EStGKapitalertragsteuerBestimmt, dass Zinsen aus Unternehmensanleihen und andere Kapitalerträge dem Steuerabzug an der Quelle unterliegen.

09 · Checkliste

Checkliste: So stellst du Unternehmensanleihen richtig vom Steuerabzug frei

Mit dieser Checkliste stellst du sicher, dass dein Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet ist und du keine Steuern auf Unternehmensanleihen zu viel zahlst.

Eine saubere Vorbereitung verhindert, dass du entweder zu viel Steuern zahlst oder eine Nachzahlung riskierst. Geh die folgenden Punkte einmal im Jahr durch, am besten zu Jahresbeginn oder wenn sich deine Anlagen ändern. So stellst du sicher, dass dein Freistellungsauftrag zu deiner aktuellen Situation passt.

  • Notiere alle Depots und Konten, auf denen du Kapitalerträge erzielst.
  • Schätze die erwarteten Zinserträge und Kursgewinne aus Unternehmensanleihen pro Institut.
  • Teile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro oder 2000 Euro auf die Institute auf.
  • Richte den Freistellungsauftrag im Online-Banking oder in der Filiale ein.
  • Halte deine Steueridentifikationsnummer bereit und ergänze bei gemeinsamer Veranlagung die Daten der zweiten Person.
  • Aktiviere die automatische Verlängerung, falls du den Auftrag dauerhaft nutzen möchtest.
  • Prüfe die Aufteilung jährlich und passe sie an veränderte Erträge an.

Besonders nach dem Kauf oder Verkauf von Unternehmensanleihen solltest du deine Schätzung aktualisieren. Ein zu niedriger Freistellungsauftrag führt zu unnötigem Steuerabzug, ein zu hoher kann eine Nachzahlung auslösen. Die regelmäßige Kontrolle dauert nur wenige Minuten und sichert deine Liquidität.

Dein Fahrplan für den Freistellungsauftrag

01

Alle Depots und Konten mit Kapitalerträgen notieren

02

Erwartete Zinserträge und Kursgewinne aus Unternehmensanleihen pro Institut schätzen

03

Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro (oder 2000 Euro bei Zusammenveranlagung) auf die Institute aufteilen

04

Freistellungsauftrag im Online-Banking oder in der Filiale einrichten

05

Steueridentifikationsnummer bereithalten

06

Bei gemeinsamer Veranlagung die Daten der zweiten Person ergänzen

07

Automatische Verlängerung aktivieren, falls gewünscht

08

Aufteilung jährlich prüfen und an veränderte Erträge anpassen

10 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag für Unternehmensanleihen

Ein falsch eingerichteter Freistellungsauftrag kann dazu führen, dass du entweder zu viel Steuern zahlst oder eine Nachzahlung riskierst. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist die Freistellung eines Gesamtbetrags von mehr als 1000 Euro pro Person über mehrere Institute hinweg. Das Finanzamt gleicht die Freistellungsaufträge über die Steueridentifikationsnummer ab und fordert die zu wenig gezahlte Steuer in der Einkommensteuererklärung nach. Achte deshalb darauf, dass die Summe aller Aufträge deinen Freibetrag nicht überschreitet.

Ein anderer Fehler ist, den Freistellungsauftrag nur bei einer Bank zu erteilen, obwohl du bei mehreren Instituten Erträge erzielst. Dann bleibt ein Teil deines Sparer-Pauschbetrags ungenutzt und du zahlst auf Erträge bei der zweiten Bank unnötig Steuern. Verteile den Freibetrag so, dass er möglichst vollständig ausgeschöpft wird, ohne ihn zu überschreiten.

Beim Depotwechsel vergessen viele, den alten Freistellungsauftrag zu widerrufen. Der Betrag blockiert dann deinen Freibetrag beim alten Institut, obwohl du dort keine Erträge mehr erzielst. Widerrufe den Auftrag deshalb sofort nach dem Übertrag deiner Wertpapiere und erteile beim neuen Institut einen passenden Auftrag.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Gesamtbetrag über 1000 Euro freigestellt: Das Finanzamt kann eine Nachzahlung in der Steuererklärung fordern.
·Freistellungsauftrag nur bei einer Bank erteilt, obwohl du bei mehreren Instituten Erträge hast: Der Freibetrag wird nicht optimal genutzt.
·Kursgewinne aus dem Verkauf von Anleihen vergessen: Auch sie zählen zu den Kapitalerträgen und müssen in die Schätzung einfließen.
·Alten Freistellungsauftrag beim Depotwechsel nicht widerrufen: Der Betrag blockiert den Freibetrag beim neuen Institut.
·Keine automatische Verlängerung aktiviert: Der Auftrag läuft zum Jahresende aus und du zahlst ab Januar wieder Steuern.
·Nichtveranlagungs-Bescheinigung nicht bei der Bank eingereicht: Trotz geringem Einkommen wird Steuer abgeführt.

11 · Hintergrund

Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Alternative zum Freistellungs­auftrag

Wenn dein gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du dir vom Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausstellen lassen. Sie bewirkt, dass die Bank gar keine Steuern auf deine Kapitalerträge einbehält.

Sie ist vor allem für Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder Minijobbende interessant, deren Einkünfte inklusive Kapitalerträge so niedrig sind, dass keine Einkommensteuer anfällt. Beantragt wird sie beim zuständigen Finanzamt.

Anders als der Freistellungsauftrag ist die Bescheinigung nicht auf 1000 Euro begrenzt. Solange dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, werden alle deine Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt. Du musst die Bescheinigung bei jedem Kreditinstitut einreichen, bei dem du Erträge erzielst, damit die Bank den Steuerabzug vollständig unterlässt.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Sobald du erkennst, dass dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, musst du die Bescheinigung an das Finanzamt zurückgeben. In diesem Fall erteilst du stattdessen wieder einen regulären Freistellungsauftrag, um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen.

Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist vor allem für Studierende, Rentnerinnen und Rentner oder Minijobbende interessant, deren gesamte Einkünfte inklusive Kapitalerträge den Grundfreibetrag nicht übersteigen. Sie wird beim Finanzamt beantragt und gilt in der Regel für drei Jahre.

Anders als der Freistellungsauftrag ist die Bescheinigung nicht auf 1000 Euro begrenzt. Solange dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt, werden alle Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausgezahlt. Du musst die Bescheinigung bei jedem Kreditinstitut einreichen, bei dem du Erträge erzielst.

Sobald dein Einkommen steigt und die Voraussetzungen wegfallen, bist du verpflichtet, die Bescheinigung an das Finanzamt zurückzugeben. Ein zusätzlicher Freistellungsauftrag ist dann nicht nötig, weil die Bescheinigung den Steuerabzug vollständig verhindert.

Häufige Fragen

Fragen zu Unternehmensanleihen und Freistellungs­auftrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026