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ESG-ETF und Freistellungsauftrag: So nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag optimal
Mit einem Freistellungsauftrag stellst du Kapitalerträge aus deinen ESG-ETFs bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. So richtest du ihn richtig ein und vermeidest typische Fehler.
10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 EUR pro Person und 2000 EUR bei Zusammenveranlagung.
- Ohne Freistellungsauftrag führt deine Depotbank Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ab.
- Bei Aktien-ETFs sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Du kannst den Freistellungsauftrag bei mehreren Banken stellen, darfst den Gesamtbetrag aber nicht überschreiten.
01 · Grundlagen
Was ist ein Freistellungsauftrag für deinen ESG-ETF?
Der Freistellungsauftrag ist ein Auftrag an deine Depotbank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht automatisch zu besteuern. Er ist die Voraussetzung dafür, dass du den Freibetrag ohne Umweg über die Steuererklärung nutzt.
Für deine Depotbank ist der Freistellungsauftrag die zentrale Anweisung, Kapitalerträge aus deinem ESG-ETF nicht sofort mit der Abgeltungsteuer zu belasten. Ohne diesen aktiven Auftrag führt die Bank die Steuer direkt an das Finanzamt ab, selbst wenn deine gesamten Erträge im Jahr unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Du holst dir zu viel gezahlte Steuern dann erst über die Steuererklärung zurück.
Der Auftrag gilt für alle Kapitalerträge in deinem Depot, also für Ausschüttungen, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Du legst ihn einmalig an und kannst die Höhe selbst bestimmen, solange du den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreitest.
- Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei deiner Depotbank einreichst.
- Er stellt Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungsteuer frei.
- Ohne aktiven Auftrag behält die Bank die Steuer direkt ein, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
Kurz erklärt
Freistellungsauftrag
Ein Formular, das du bei deiner Depotbank einreichst, um Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungsteuer freizustellen.
Ohne aktiven Freistellungsauftrag behält die Bank die Steuer direkt ein, auch wenn deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
02 · Vergleich
Sparer-Pauschbetrag: So viel bleibt 2026 steuerfrei
Der Sparer-Pauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für alle Kapitalerträge. Er gilt für Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus deinen ESG-ETFs gemeinsam.
Für eine Einzelperson liegt er bei 1000 EUR pro Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 EUR pro Jahr.
Du musst den Freibetrag nicht beantragen, sondern nur den Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank einrichten. Erst durch diesen Auftrag weiß die Bank, dass sie die Erträge bis zur festgelegten Höhe nicht besteuern soll. Bleiben deine Erträge unter dem Freibetrag, zahlst du auf sie keine Abgeltungsteuer.
- Einzelperson: 1000 EUR steuerfrei pro Jahr.
- Ehepaar bei Zusammenveranlagung: 2000 EUR steuerfrei pro Jahr.
- Voraussetzung ist ein aktiver Freistellungsauftrag bei der Depotbank.
| Einzelperson | Ehepaar / Zusammenveranlagung | |
|---|---|---|
| Freibetrag pro Jahr | 1000 EUR | 2000 EUR |
| Voraussetzung | Aktiver Freistellungsauftrag bei der Depotbank | Gemeinsamer oder geteilter Freistellungsauftrag bei der Depotbank |
03 · Kosten
Abgeltungsteuer und Kapitalertragsteuer: Das wird fällig
Auf Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags führt deine Depotbank die Abgeltungsteuer ab. Sie wird auch als Kapitalertragsteuer bezeichnet und beträgt pauschal 25 Prozent.
Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
Ohne Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung damit bei 26,375 Prozent. Bist du Mitglied einer Kirche, kommen je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer hinzu. Die Bank behält diese Steuern automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab.
- Abgeltungsteuer: 25 Prozent auf Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.
- Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer, falls du Mitglied bist.
Steuersatz auf Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags
04 · Was gilt
Teilfreistellung: Warum Aktien-ETFs weniger Steuern kosten
Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass ein Teil deiner Erträge aus Aktien-ETFs von vornherein steuerfrei bleibt, bevor der Sparer-Pauschbetrag überhaupt greift.
Du zahlst also nur auf 70 Prozent der Erträge Abgeltungsteuer.
Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale bei thesaurierenden Aktien-ETFs und Kursgewinne beim Verkauf. Sie ist ein separater Steuervorteil und wird unabhängig vom Freistellungsauftrag gewährt. Ein reiner Aktien-ETF mit überwiegend Aktien profitiert in voller Höhe.
- 30 Prozent der Erträge aus Aktien-ETFs sind steuerfrei.
- 70 Prozent der Erträge aus Aktien-ETFs sind steuerpflichtig.
- Die Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale und Kursgewinne.
Steuerfrei
Steuerpflichtig
05 · Vergleich
Mischfonds: Geringere Teilfreistellung beachten
Nicht jeder ESG-Fonds ist ein reiner Aktienfonds. Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent profitieren nur von einer Teilfreistellung von 15 Prozent.
Das bedeutet, dass 85 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind.
Prüfe im Basisinformationsblatt deines ESG-Fonds, ob er als Aktienfonds oder Mischfonds gilt. Die Fondsart entscheidet darüber, wie viel von deinen Erträgen steuerfrei bleibt. Ein Fonds mit einem Aktienanteil unter 25 Prozent erhält keine Teilfreistellung.
- Aktien-ETF: 30 Prozent Teilfreistellung.
- Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil: 15 Prozent Teilfreistellung.
- Die Voraussetzung steht im Basisinformationsblatt des Fonds.
| Aktien-ETF | Mischfonds | |
|---|---|---|
| Teilfreistellung | 30 Prozent | 15 Prozent |
| Voraussetzung | Überwiegend Aktien | Mindestens 25 Prozent Aktienanteil |
06 · Schritt für Schritt
Thesaurierende ETFs und Vorabpauschale: So nutzt du den Freibetrag
Thesaurierende ESG-ETFs schütten keine Erträge aus, sondern reinvestieren sie. Trotzdem fällt jährlich eine Vorabpauschale an, auf die deine Bank Steuern einbehält, wenn dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der aus dem Wert deiner Fondsanteile und dem jährlichen Basiszins berechnet wird.
Dein noch offener Sparer-Pauschbetrag wird mit der Vorabpauschale verrechnet. Nur der übersteigende Teil wird besteuert. Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
- Die Depotbank berechnet einen fiktiven Ertrag aus dem Wert deiner Fondsanteile und dem jährlichen Basiszins.
- Liegt der Basisertrag unter dem tatsächlichen Wertzuwachs, wird die Vorabpauschale als steuerpflichtiger Ertrag angesetzt.
- Dein noch offener Sparer-Pauschbetrag wird mit der Vorabpauschale verrechnet.
- Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen.
Basisertrag ermitteln
Die Depotbank berechnet einen fiktiven Ertrag aus dem Wert deiner Fondsanteile und dem jährlichen Basiszins.
Vorabpauschale feststellen
Liegt der Basisertrag unter dem tatsächlichen Wertzuwachs, wird die Vorabpauschale als steuerpflichtiger Ertrag angesetzt.
Freistellungsauftrag anrechnen
Dein noch offener Sparer-Pauschbetrag wird mit der Vorabpauschale verrechnet. Nur der übersteigende Teil wird besteuert.
Beim Verkauf verrechnen
Beim späteren Verkauf wird die bereits versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.
07 · Checkliste
ETF-Sparplan: Freistellungsauftrag direkt bei der Depotbank einrichten
Wenn du regelmäßig in einen ESG-ETF investierst, solltest du den Freistellungsauftrag direkt bei der Depotbank hinterlegen, die deinen Sparplan ausführt. Das geht in der Regel online im Kundenbereich.
Das geht in der Regel online im Kundenbereich. Du benötigst deine Steuer-ID, die meist bereits bei der Bank hinterlegt ist.
Lege die Höhe des Freistellungsauftrags fest, zum Beispiel 1000 EUR für eine Einzelperson. Bestimme die Gültigkeit, in der Regel unbefristet oder bis auf Widerruf. Speichere den Auftrag und prüfe die Bestätigung der Depotbank.
- Logge dich in deinen Depotzugang ein und öffne die Steuerdaten oder Einstellungen.
- Trage deine Steuer-ID ein, falls sie noch nicht hinterlegt ist.
- Lege die Höhe des Freistellungsauftrags fest, zum Beispiel 1000 EUR für eine Einzelperson.
- Bestimme die Gültigkeit, in der Regel unbefristet oder bis auf Widerruf.
- Speichere den Auftrag und prüfe die Bestätigung der Depotbank.
So richtest du den Freistellungsauftrag für deinen ETF-Sparplan ein
Logge dich in deinen Depotzugang ein und öffne die Steuerdaten oder Einstellungen.
Trage deine Steuer-ID ein, falls sie noch nicht hinterlegt ist.
Lege die Höhe des Freistellungsauftrags fest, zum Beispiel 1000 EUR für eine Einzelperson.
Bestimme die Gültigkeit, in der Regel unbefristet oder bis auf Widerruf.
Speichere den Auftrag und prüfe die Bestätigung der Depotbank.
08 · Schritt für Schritt
Verlustbescheinigung: Verluste mit Gewinnen verrechnen
Verluste aus deinen ESG-ETFs kannst du mit Gewinnen verrechnen, um deine Steuerlast zu senken. Bei mehreren Depots brauchst du dafür eine Verlustbescheinigung.
Deine Depotbank führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Verluste aus Aktien-ETFs werden dort gesammelt und mit Gewinnen aus Aktien-ETFs verrechnet.
Bei mehreren Depots brauchst du für die Verrechnung über die Banken hinweg eine Verlustbescheinigung. Beantrage sie bis zum 15. Dezember bei der Bank, bei der der Verlust entstanden ist. Die Verlustbescheinigung reichst du mit deiner Steuererklärung ein, das Finanzamt verrechnet die Verluste dann über die Depots hinweg.
- Deine Depotbank führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf.
- Möchtest du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung.
- Die Verlustbescheinigung reichst du mit deiner Steuererklärung ein.
Verluste feststellen
Deine Depotbank führt automatisch einen Verlustverrechnungstopf. Verluste aus Aktien-ETFs werden dort gesammelt.
Verlustbescheinigung beantragen
Möchtest du Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, beantragst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung.
In der Steuererklärung angeben
Die Verlustbescheinigung reichst du mit deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet die Verluste dann über die Depots hinweg.
09 · Im Vertrag
NV-Bescheinigung: Alternative bei niedrigem Einkommen
Wenn dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoller sein als ein Freistellungsauftrag. Sie befreit dich vollständig vom Steuerabzug auf Kapitalerträge.
Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.
Der Freistellungsauftrag stellt Kapitalerträge nur bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Darüber hinaus führt die Bank die Abgeltungsteuer ab. Die NV-Bescheinigung verhindert dagegen jeden Steuerabzug, solange dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
- Freistellungsauftrag: stellt Kapitalerträge bis 1000 EUR steuerfrei.
- NV-Bescheinigung: befreit dich vollständig vom Steuerabzug bei niedrigem Einkommen.
- Die NV-Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt.
Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung?
10 · Fehler vermeiden
Häufige Fehler beim Freistellungsauftrag für ESG-ETFs
Diese Fehler führen dazu, dass du entweder zu viel Steuern zahlst oder Probleme mit dem Finanzamt bekommst.
Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag einzurichten. Die Bank behält dann Steuern ein, obwohl deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
Ein weiterer Fehler ist, den Gesamtbetrag bei mehreren Banken zu überschreiten. Stellst du insgesamt mehr als 1000 EUR frei, droht eine Nachzahlung. Auch die falsche Fondsart anzunehmen, führt zu Fehlern: Mischfonds haben nur 15 Prozent Teilfreistellung, nicht 30 Prozent wie Aktien-ETFs.
- Keinen Freistellungsauftrag einrichten: Die Bank behält Steuern ein, obwohl deine Erträge unter dem Freibetrag liegen.
- Gesamtbetrag überschreiten: Stellst du bei mehreren Banken insgesamt mehr als 1000 EUR frei, droht eine Nachzahlung.
- Falsche Fondsart annehmen: Mischfonds haben nur 15 Prozent Teilfreistellung, nicht 30 Prozent wie Aktien-ETFs.
- Vorabpauschale ignorieren: Auch bei thesaurierenden ETFs fällt jährlich Steuer an, die den Freistellungsauftrag belastet.
- Verlustbescheinigung verpassen: Ohne fristgerechten Antrag kannst du Verluste nicht über verschiedene Depots verrechnen.
Das solltest du vermeiden
Häufige Fragen
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