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FinanzbildungInvestieren9 Min.

ETF Freistellungsauftrag: Dein Schlüssel zu mehr Netto-Rendite

Du zahlst auf Gewinne aus ETFs Steuern – aber nicht, wenn du einen Freistellungsauftrag stellst. Wir erklären dir einfach und Schritt für Schritt, wie du bis zum gesetzlichen Höchstbetrag Steuern sparst und was du dabei beachten musst.

Steuern sparenETF GrundlagenFreistellungsauftrag
Brauche ich das?
Ja, unbedingt.
Ohne Auftrag zahlst du sonst unnötig Steuern auf deine ETF-Gewinne.
Wie viel spare ich?
Bis zu 1.000 Euro
Pro Person und Jahr bleiben Gewinne bis zu diesem Betrag steuerfrei.
Wo stelle ich ihn?
Bei deiner Bank
Einfach online im Depot oder per Formular, oft in wenigen Minuten erledigt.

Warum der Freistellungsauftrag auch dich betrifft

Stell dir vor: Du investierst monatlich 100 Euro in einen ETF. Nach einigen Jahren sind deine Anteile mehr wert als das, was du eingezahlt hast. Diese Wertsteigerung nennt man Kursgewinn. Und auf diesen Gewinn erhebt der Staat in Deutschland eine Abgeltungsteuer. Das heißt: Ein Teil deiner Rendite wandert automatisch ans Finanzamt, wenn du Anteile verkaufst oder Ausschüttungen erhältst.

Viele Anfänger denken, Steuern auf ETFs seien erst im Alter relevant. Doch die Realität sieht anders aus: Schon bei kleinen Sparplänen können jährlich Gewinne anfallen, zum Beispiel durch Dividenden oder den Verkauf einzelner Anteile. Wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst, überweist deine Bank die Steuern direkt von deinem Verrechnungskonto an das Finanzamt – und du hast weniger Geld fürs Weiterinvestieren.

Der Freistellungsauftrag ist dein persönlicher Schutzschild: Er sorgt dafür, dass deine Gewinne bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben. Genau dieser Betrag steht dir gesetzlich zu, aber nur, wenn du ihn aktiv bei deiner Bank beantragst. Ohne Antrag verfällt dein Anspruch – und das wäre schade, denn es geht um dein hart verdientes Geld.

Die gute Nachricht: Das Einrichten ist einfach, kostenlos und in wenigen Minuten erledigt. Du musst kein Steuerexperte sein, um zu verstehen, wie es funktioniert. In diesem Ratgeber zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du vorgehst und welche Fallstricke du vermeiden solltest. Am Ende weißt du genau, wie du deine ETF-Gewinne optimal vor dem Fiskus schützt.

1.000 Euro
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr
2.000 Euro
Für Verheiratete mit Zusammenveranlagung
30%
Teilfreistellung bei Aktien-ETFs (je nach Fondsart)

Was ist ein Freistellungsauftrag überhaupt?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank. Du erlaubst ihr damit, deine Kapitaleinkünfte bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer freizustellen. Das bedeutet: Die Bank berechnet die Abgeltungsteuer auf deine Gewinne, aber bis zum Freibetrag behält sie nichts ein. Erst wenn deine Gewinne den Freibetrag überschreiten, wird Steuer fällig.

Der gesetzliche Hintergrund ist der sogenannte Sparerpauschbetrag. Dieser Betrag steht jedem Steuerzahler in Deutschland zu, um Kapitaleinkünfte steuerfrei zu vereinnahmen. Für das Jahr 2026 gilt unverändert: 1.000 Euro pro Person, bei verheirateten Paaren mit Zusammenveranlagung 2.000 Euro. Dieser Betrag ist nicht neu, aber viele Anleger nutzen ihn nicht aus.

Wichtig zu verstehen: Der Freistellungsauftrag ist keine Steuererklärung, sondern eine Vorabinformation an die Bank. Du musst ihn nicht beim Finanzamt einreichen, sondern direkt bei deinem Broker oder deiner Bank. Die Bank meldet die freigestellten Beträge ans Finanzamt, damit dort alles korrekt erfasst wird.

Es gibt auch die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken zu verteilen. Wenn du zum Beispiel ein Depot bei Bank A und ein Tagesgeldkonto bei Bank B hast, kannst du den Freibetrag aufteilen. Du gibst dann bei jeder Bank an, wie viel von deinem Freibetrag dort genutzt werden soll. Die Summe darf den Höchstbetrag nicht überschreiten, sonst drohen Nachzahlungen.

So funktioniert der Freistellungsauftrag bei ETFs

Bei ETFs gibt es zwei Arten von Erträgen: Ausschüttungen und Kursgewinne. Ausschüttungen sind regelmäßige Zahlungen, die der Fonds an dich auszahlt, zum Beispiel vierteljährlich. Kursgewinne entstehen, wenn du deine ETF-Anteile zu einem höheren Preis verkaufst, als du bezahlt hast. Beide zählen zu deinen Kapitaleinkünften und unterliegen der Abgeltungsteuer.

Zusätzlich greift bei ETFs die Teilfreistellung. Je nach Fondsart wird ein Teil der Erträge gar nicht besteuert, um die bereits auf Unternehmensebene gezahlten Steuern zu berücksichtigen. Bei Aktien-ETFs sind das aktuell 30 Prozent. Das heißt: Nur 70 Prozent deiner Gewinne werden überhaupt in die Steuerberechnung einbezogen. Der Freistellungsauftrag wirkt dann auf diesen reduzierten Betrag.

Ein Beispiel: Du hast einen Aktien-ETF und erzielst im Jahr 1.000 Euro Gewinn. Wegen der Teilfreistellung werden nur 700 Euro steuerlich berücksichtigt. Mit einem Freistellungsauftrag über 1.000 Euro bleiben diese 700 Euro komplett steuerfrei. Ohne Auftrag müsstest du auf die 700 Euro Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen – das schmälert deine Rendite spürbar.

Die Bank überwacht automatisch, wie viel von deinem Freibetrag bereits verbraucht ist. Sobald deine Gewinne den Freibetrag erreichen, beginnt sie mit dem Steuerabzug. Du musst also nicht selbst rechnen, sondern nur sicherstellen, dass dein Auftrag rechtzeitig und korrekt eingerichtet ist. Bei einem Depotwechsel oder einer neuen Bank musst du den Auftrag neu stellen.

Was kostet ein Freistellungsauftrag?

Die gute Nachricht vorweg: Das Einrichten eines Freistellungsauftrags ist bei allen Banken und Brokern in Deutschland kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, weder für die Erstellung noch für die Verwaltung. Du musst also keine zusätzlichen Kosten befürchten, wenn du deinen Freibetrag nutzt.

Was du jedoch beachten solltest: Manche Banken verlangen eine Mindestanlage oder Depotgebühren, die unabhängig vom Freistellungsauftrag sind. Diese Kosten haben nichts mit dem Freibetrag zu tun, sondern betreffen dein Konto oder Depot allgemein. Vergleiche daher die Konditionen deiner Bank, bevor du dich entscheidest.

Ein versteckter Kostenpunkt kann entstehen, wenn du den Freistellungsauftrag falsch verteilst. Wenn du bei mehreren Banken zusammen mehr als 1.000 Euro freistellst, kann das Finanzamt später eine Nachzahlung verlangen. Das ist zwar kein direktes Entgelt, aber es kostet dich Zeit und möglicherweise Zinsen auf die Nachzahlung. Deshalb: Immer die Summe im Blick behalten.

Wenn du deinen Freistellungsauftrag änderst oder löschst, ist das ebenfalls kostenlos. Du kannst ihn jederzeit anpassen, zum Beispiel wenn du zu einer anderen Bank wechselst oder dein Freibetrag ausgeschöpft ist. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen unverzüglich umzusetzen – ohne Extra-Gebühren.

Worauf du beim Einrichten achten solltest

Zuerst solltest du prüfen, ob du bereits einen Freistellungsauftrag bei einer anderen Bank hast. Viele Anleger vergessen das und stellen versehentlich einen zweiten Auftrag, was zu einer Überschreitung des Freibetrags führt. Du kannst deinen aktuellen Stand bei jeder Bank erfragen oder in deinem Online-Banking einsehen.

Achte darauf, den Freistellungsauftrag rechtzeitig zu stellen, am besten direkt bei Depoteröffnung. Wenn du schon Gewinne erzielt hast, bevor der Auftrag aktiv ist, kann die Bank keine Steuern zurückerstatten. Der Auftrag wirkt nur für zukünftige Erträge – also nicht rückwirkend.

Überlege, wie du deinen Freibetrag aufteilen möchtest. Wenn du nur ein Depot hast, ist es einfach: Trage den vollen Betrag ein. Bei mehreren Konten oder Depots solltest du schätzen, wo deine Gewinne anfallen. Eine konservative Schätzung ist besser als eine zu hohe, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Vergiss nicht, den Freistellungsauftrag bei einem Bankwechsel zu aktualisieren. Wenn du dein Depot zu einem neuen Broker überträgst, musst du dort einen neuen Auftrag einrichten. Der alte Auftrag bei der alten Bank wird automatisch ungültig, sobald das Depot geschlossen wird. Sonst nutzt du deinen Freibetrag nicht aus.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Viele Anleger wissen nicht, dass sie den Freibetrag aktiv beantragen müssen. Sie lassen sich unnötig Steuern abziehen und bekommen das Geld erst Monate später über die Steuererklärung zurück – wenn überhaupt. Das kostet dich Liquidität und Rendite.

Ein weiterer Fehler ist die falsche Verteilung des Freibetrags. Wenn du bei mehreren Banken jeweils 1.000 Euro freistellst, überschreitest du den gesetzlichen Höchstbetrag. Das Finanzamt merkt das und fordert die fehlende Steuer nach. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung deiner Steuererklärung kommen.

Manche Anleger vergessen, den Freistellungsauftrag zu erhöhen, wenn sich ihre Lebensumstände ändern. Zum Beispiel bei Heirat: Dann steht dir als Paar ein höherer Freibetrag zu. Du musst den Auftrag aktiv anpassen, sonst nutzt du das Potenzial nicht aus. Gleiches gilt, wenn du ein zweites Depot eröffnest.

Schließlich solltest du nicht vergessen, dass der Freistellungsauftrag auch für andere Kapitaleinkünfte gilt, nicht nur für ETFs. Zinsen von Tagesgeldkonten oder Dividenden von Einzelaktien zählen ebenfalls dazu. Wenn du diese Einkünfte hast, solltest du sie in deine Planung einbeziehen, um den Freibetrag optimal zu nutzen.

Dein Fahrplan: So stellst du den Freistellungsauftrag in 5 Schritten

Schritt 1: Sammle alle Unterlagen. Du benötigst deine Steueridentifikationsnummer, die du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung findest oder beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern kannst. Außerdem solltest du wissen, bei welchen Banken du Konten oder Depots hast.

Schritt 2: Logge dich in dein Online-Banking ein oder nutze die App deiner Bank. Suche nach dem Menüpunkt „Freistellungsauftrag“ oder „Steuern“. Bei den meisten Brokern findest du diesen Bereich unter „Einstellungen“ oder „Service“. Wenn du unsicher bist, hilft die Suchfunktion oder der Kundenservice.

Schritt 3: Trage den gewünschten Betrag ein. Für ein einzelnes Depot kannst du den vollen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro angeben. Wenn du mehrere Banken hast, verteile den Betrag entsprechend deiner erwarteten Erträge. Achte darauf, dass die Summe 1.000 Euro nicht übersteigt (bei Einzelpersonen).

Schritt 4: Bestätige die Eingabe mit deiner Unterschrift oder per TAN. Die Bank bestätigt dir die Einrichtung in der Regel sofort. Du erhältst eine Bestätigung im Postfach oder per E-Mail. Bewahre diese auf, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

Schritt 5: Überprüfe regelmäßig, ob dein Freistellungsauftrag noch aktuell ist. Mindestens einmal im Jahr solltest du prüfen, ob du den Betrag anpassen musst, zum Beispiel nach einer Gehaltserhöhung oder wenn du neue Konten eröffnest. So bleibst du immer auf der sicheren Seite und sparst maximal Steuern.

Was passiert, wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst?

Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank automatisch Abgeltungsteuer auf alle deine Kapitaleinkünfte ein. Das gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Die Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab – du bekommst also weniger Geld auf dein Konto, als dir eigentlich zusteht.

Du kannst die zu viel gezahlte Steuer zwar über deine Steuererklärung zurückholen. Dazu musst du in der Anlage KAP alle deine Kapitaleinkünfte angeben. Das ist mit Aufwand verbunden und viele Anleger scheuen sich davor. Zudem bekommst du das Geld erst nach der Bearbeitung deiner Steuererklärung, also oft Monate später.

Ein weiterer Nachteil: Wenn du keine Steuererklärung machst, verfällt dein Freibetrag einfach. Der Staat rechnet nicht damit, dass du ihn nutzt – er profitiert von deiner Untätigkeit. Das ist legal, aber unfair gegenüber dir selbst. Du überlässt dem Fiskus Geld, das dir zusteht.

Deshalb unser klarer Rat: Stell den Freistellungsauftrag sofort, wenn du ein Depot eröffnest oder Zinsen erwartest. Es dauert nur wenige Minuten und spart dir bares Geld. Selbst wenn du nur kleine Beträge investierst, summiert sich der Steuervorteil über die Jahre – dank Zinseszins mehr, als du denkst.

Häufige Fragen rund um den ETF Freistellungsauftrag

Viele Anleger fragen sich, ob der Freistellungsauftrag auch für Sparpläne gilt. Ja, das tut er. Bei einem ETF-Sparplan werden die Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen oder Ausschüttungen automatisch berücksichtigt. Du musst nichts extra tun, solange dein Auftrag aktiv ist.

Eine weitere Frage betrifft die Gültigkeit: Der Freistellungsauftrag gilt unbegrenzt, bis du ihn änderst oder löschst. Er wird nicht automatisch erneuert, sondern bleibt bestehen. Das ist praktisch, aber du solltest ihn trotzdem regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass er noch zu deiner Situation passt.

Manche Anleger möchten wissen, ob sie den Freistellungsauftrag auch nachträglich stellen können. Das ist möglich, aber nur für zukünftige Erträge. Bereits einbehaltene Steuern werden nicht erstattet. Du kannst also nicht rückwirkend von diesem Jahr profitieren, wenn du den Auftrag erst im Dezember stellst.

Schließlich fragen sich viele, ob der Freistellungsauftrag auch für ausländische ETFs gilt. Grundsätzlich ja, solange die Bank in Deutschland ansässig ist und die Steuern abführt. Bei ausländischen Brokern kann es komplizierter sein, da diese oft keinen automatischen Steuerabzug vornehmen. In dem Fall musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du ein Depot mit ETFs oder Aktien?
Erzielst du jährlich Gewinne über 1.000 Euro?
Hast du schon einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank eingerichtet?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag für Kapitaleinkünfte. Er beträgt 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für Verheiratete. Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, diesen Betrag steuerfrei zu lassen.

Ja, du kannst den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Höchstbetrag nicht überschreiten. Du musst bei jeder Bank angeben, wie viel von deinem Freibetrag dort genutzt werden soll.

Wenn du bei mehreren Banken zusammen mehr als 1.000 Euro freistellst, meldet das Finanzamt die Überschreitung. Du musst die fehlende Steuer nachzahlen, möglicherweise mit Zinsen. Deshalb ist es wichtig, die Beträge sorgfältig zu planen.

Ja, Dividenden zählen zu den Kapitaleinkünften und werden durch den Freistellungsauftrag abgedeckt. Das gilt für Dividenden aus Aktien und ETFs, sofern sie von einer deutschen Bank ausgezahlt werden.

Nein, der Freistellungsauftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder löschst. Du solltest ihn aber regelmäßig überprüfen, zum Beispiel nach einem Bankwechsel oder bei Änderung deiner Einkünfte.

Ja, das ist möglich, aber er wirkt nur für zukünftige Erträge. Bereits einbehaltene Steuern werden nicht automatisch erstattet. Du kannst sie nur über die Steuererklärung zurückholen.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 30.08.2026, nächste Prüfung: 02/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.