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ETF-Freistellungsauftrag: So nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag 2026
Mit einem ETF-Freistellungsauftrag stellst du sicher, dass Kapitalerträge bis 1000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben. So vermeidest du unnötige Steuerabzüge und holst dir zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurück.
11 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Ehepaaren.
- Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
- Ohne Freistellungsauftrag führt deine Depotbank die Steuer automatisch ab, du kannst sie aber über die Steuererklärung zurückholen.
01 · Grundlagen
Was ist ein ETF-Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungsauftrag ist die Anweisung an deine Depotbank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht automatisch zu versteuern. Er ist das zentrale Instrument, um deine ETF-Erträge steuerfrei zu stellen.
Der Freistellungsauftrag wirkt direkt bei deiner Depotbank und verhindert, dass sie auf deine Kapitalerträge sofort Steuern einbehält. Er ist keine Steuerbefreiung, sondern eine Anweisung, den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr bei der automatischen Abrechnung zu berücksichtigen. Liegen deine Erträge aus ETFs, Zinsen oder Dividenden innerhalb dieses Rahmens, bekommst du sie ohne Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt.
Ohne einen hinterlegten Freistellungsauftrag führt deine Bank auch auf kleine Beträge sofort 25 Prozent Abgeltungsteuer ab. Die zu viel gezahlte Steuer kannst du dir zwar über die Steuererklärung zurückholen, aber erst mit Verzögerung. Mit einem korrekt eingerichteten Auftrag bleibt dein Geld dagegen sofort bei dir.
Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge bei einer Bank, nicht nur für ETFs. Dazu zählen auch Zinsen auf dem Tagesgeldkonto oder Dividenden aus Einzelaktien im selben Depot. Du musst also nicht für jede Anlageform einen eigenen Auftrag stellen, sondern verteilst deinen Pauschbetrag sinnvoll auf die Institute, bei denen du Erträge erwartest.
Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr. Ihr könnt einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einrichten oder die Summe getrennt auf eure Depots aufteilen.
Kurz erklärt
ETF-Freistellungsauftrag
Ein Auftrag an deine Depotbank, Kapitalerträge aus ETFs und anderen Geldanlagen bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro (2000 Euro bei Zusammenveranlagung) pro Jahr ohne Abzug von Kapitalertragsteuer auszuzahlen.
Der Freistellungsauftrag verhindert den automatischen Steuerabzug, nicht die Steuerpflicht selbst. Erträge oberhalb des Pauschbetrags werden weiterhin direkt von der Bank versteuert.
02 · Was gilt
Sparerpauschbetrag 2026: So viel bleibt steuerfrei
Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Freibetrag für alle Kapitalerträge. Er gilt für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus ETFs gleichermaßen.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt auch 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Für zusammenveranlagte Paare sind es 2000 Euro. Dieser Freibetrag gilt für die Summe aller Kapitalerträge, also für Ausschüttungen, Zinsen, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale thesaurierender ETFs.
Entscheidend ist, dass nur tatsächlich zugeflossene oder steuerlich wirksame Erträge zählen. Solange du ETF-Anteile hältst und nicht verkaufst, entstehen keine steuerpflichtigen Kursgewinne. Auch deine Sparplan-Einzahlungen selbst sind kein Kapitalertrag und belasten den Pauschbetrag nicht.
Die Teilfreistellung für Aktien-ETFs wirkt zusätzlich: Bei einem Aktien-ETF mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Du kannst also rechnerisch mehr als 1000 Euro an Ausschüttungen erhalten, bevor der Pauschbetrag aufgebraucht ist, weil nur 70 Prozent davon als steuerpflichtiger Kapitalertrag zählen.
- Ausschüttungen eines Aktien-ETF zählen nach Abzug der Teilfreistellung von 30 Prozent zum Sparer-Pauschbetrag.
- Realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von ETF-Anteilen zählen ebenfalls zum Sparer-Pauschbetrag.
- Die Vorabpauschale thesaurierender ETFs wird jährlich mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.
- Nicht realisierte Kursgewinne und Sparplan-Einzahlungen zählen nicht zum Sparer-Pauschbetrag.
Zählt mit
Zählt nicht mit
03 · Vergleich
Abgeltungsteuer auf ETF-Erträge: Diese Sätze gelten
Auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags führt deine Depotbank die Abgeltungsteuer ab. Die Höhe hängt von deiner Kirchenmitgliedschaft ab.
Oberhalb des Sparer-Pauschbetrags führt deine Depotbank die Abgeltungsteuer automatisch ab. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25 Prozent auf alle Kapitalerträge, unabhängig davon, ob sie aus Ausschüttungen, Zinsen oder Kursgewinnen stammen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
Bist du Mitglied einer Kirche, die Kirchensteuer erhebt, erhöht sich deine Gesamtbelastung. Je nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Daraus ergeben sich Gesamtbelastungen von 26,38 Prozent ohne Kirchenmitgliedschaft sowie 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 28 Prozent in den übrigen Bundesländern.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktien-ETFs senkt die Bemessungsgrundlage, nicht den Steuersatz. Von 100 Euro Gewinn aus einem Aktien-ETF sind nur 70 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen dann 25 Prozent Abgeltungsteuer an, also 17,50 Euro statt 25 Euro ohne Teilfreistellung.
Für Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs gilt keine Teilfreistellung. Hier wird der gesamte Ertrag mit den genannten Sätzen versteuert.
| Ohne Kirchenmitgliedschaft | Mit Kirchensteuer | |
|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25 Prozent | 25 Prozent |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer | 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer |
| Kirchensteuer | Entfällt | 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer |
| Gesamtbelastung | 26,38 Prozent | 27,82 oder 28 Prozent |
04 · Was gilt
Teilfreistellung bei Aktien-ETFs: 30 Prozent steuerfrei
Für ETFs mit hohem Aktienanteil gilt eine pauschale Teilfreistellung. Sie senkt die Steuerlast unabhängig vom Freistellungsauftrag.
Die Teilfreistellung ist eine pauschale Steuerentlastung für Fonds mit hohem Aktienanteil. Sie gilt unabhängig von deinem Freistellungsauftrag und wird von der Depotbank automatisch bei jeder Abrechnung berücksichtigt. Für Aktien-ETFs mit einer Aktienquote von mindestens 51 Prozent bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Das betrifft sowohl Ausschüttungen als auch realisierte Kursgewinne. Bei einem Verkauf mit 1000 Euro Gewinn aus einem MSCI-World-ETF werden nur 700 Euro als steuerpflichtiger Kapitalertrag angesetzt. Die Teilfreistellung wirkt also zusätzlich zum Sparer-Pauschbetrag und reduziert deine Steuerlast auch dann, wenn dein Freibetrag bereits aufgebraucht ist.
Für Mischfonds mit einer Aktienquote zwischen 25 und 50 Prozent gilt eine reduzierte Teilfreistellung von 15 Prozent. Fonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil erhalten keine Teilfreistellung. Dazu zählen Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETFs.
- ETFs auf Aktienindizes wie den MSCI World erhalten die volle Teilfreistellung von 30 Prozent.
- Anleihen-ETFs und Geldmarkt-ETFs erhalten keine Teilfreistellung.
- Die Teilfreistellung wird von der Depotbank automatisch angewendet, du musst sie nicht beantragen.
30 Prozent steuerfrei
Keine Teilfreistellung
05 · Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag für den ETF-Sparplan einrichten
Bei einem ETF-Sparplan fallen regelmäßig Erträge an, die du über den Freistellungsauftrag abdecken kannst. Die Einrichtung erfolgt direkt bei deiner Depotbank.
Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist bei den meisten Depotbanken direkt im Online-Banking möglich. Du gibst dort den gewünschten Betrag ein und bestätigst den Auftrag mit deiner steuerlichen Identifikationsnummer. Alternativ kannst du ein Formular herunterladen und unterschrieben einreichen.
Du kannst den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person auf mehrere Banken aufteilen. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Pauschbetrag nicht überschreitet. Liegt die Summe darüber, kann das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung Nachfragen stellen.
Deine Depotbank berücksichtigt den Freistellungsauftrag automatisch bei jeder Ausschüttung, jedem Verkauf und der Vorabpauschale. Der hinterlegte Betrag wird dabei nach und nach aufgebraucht. Ist er erschöpft, führt die Bank auf weitere Erträge im selben Jahr die Abgeltungsteuer ab.
- Prüfe zu Jahresbeginn, ob deine Freistellungsaufträge noch zu deiner Anlagestrategie passen.
- Passe den Betrag an, wenn sich dein Depotwert oder deine Ausschüttungen deutlich verändert haben.
- Vergiss nicht, bei einem Depotwechsel den alten Freistellungsauftrag zu löschen und beim neuen Anbieter neu einzurichten.
Höhe des Freistellungsauftrags festlegen
Du kannst den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person auf mehrere Banken aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.
Auftrag bei der Depotbank hinterlegen
Den Freistellungsauftrag richtest du online im Banking-Bereich ein oder reichst ein Formular ein. Du benötigst deine Steuer-ID.
Automatische Berücksichtigung prüfen
Deine Depotbank berücksichtigt den Freistellungsauftrag bei jeder Ausschüttung, jedem Verkauf und der Vorabpauschale, bis der hinterlegte Betrag aufgebraucht ist.
Jährlich anpassen
Ändern sich deine Lebensumstände, zum Beispiel durch Heirat, kannst du den Freistellungsauftrag auf 2000 Euro erhöhen oder neu verteilen.
06 · Grundlagen
Steuer-ID: Voraussetzung für den Freistellungsauftrag
Ohne deine steuerliche Identifikationsnummer kann die Depotbank keinen Freistellungsauftrag verarbeiten. Die Steuer-ID ist dauerhaft gültig und bleibt ein Leben lang gleich.
Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die jede Person in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern erhält. Sie bleibt ein Leben lang gleich und dient der eindeutigen Zuordnung deiner Steuerdaten. Ohne diese Nummer kann deine Depotbank keinen Freistellungsauftrag verarbeiten.
Die Bank benötigt die Steuer-ID, um den Freistellungsauftrag korrekt zu erfassen und dem richtigen Steuerkonto zuzuordnen. Fehlt die Nummer oder ist sie falsch, wird der Auftrag abgelehnt und die Bank führt auf deine Erträge automatisch Abgeltungsteuer ab.
Du findest deine Steuer-ID auf deinem letzten Steuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in den Unterlagen, die du nach deiner Geburt oder Anmeldung in Deutschland erhalten hast. Bei Verlust kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern.
Kurz erklärt
Steuer-ID
Die steuerliche Identifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die jede Person in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern erhält. Sie dient der eindeutigen Zuordnung von Steuerdaten.
Die Depotbank benötigt die Steuer-ID, um den Freistellungsauftrag korrekt zu erfassen und dem richtigen Steuerkonto zuzuordnen. Ohne sie wird der Auftrag abgelehnt.
07 · Im Vertrag
NV-Bescheinigung: Alternative zum Freistellungsauftrag
Wenn dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie befreit dich vollständig vom Steuerabzug auf Kapitalerträge.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist für Menschen gedacht, deren gesamtes Einkommen so niedrig ist, dass sie keine Einkommensteuer zahlen müssten. Sie beantragst du beim zuständigen Finanzamt. Mit dieser Bescheinigung führt deine Depotbank keine Kapitalertragsteuer ab, auch wenn deine Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
Die NV-Bescheinigung gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Sie ist vor allem für Studierende, Auszubildende oder Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen interessant. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.
Der Freistellungsauftrag begrenzt den Steuerabzug auf den Sparer-Pauschbetrag, die NV-Bescheinigung befreit dich vollständig vom Steuerabzug. Hast du eine NV-Bescheinigung, benötigst du keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag. Die Bank berücksichtigt die Bescheinigung bei allen Kapitalerträgen im Depot.
Beachte, dass die NV-Bescheinigung nur den automatischen Steuerabzug verhindert. Ob du tatsächlich keine Steuern zahlen musst, prüft das Finanzamt anhand deiner gesamten Einkünfte. Liegen diese über dem Grundfreibetrag, kann eine Steuernachzahlung fällig werden.
Wann lohnt sich eine NV-Bescheinigung?
08 · Hintergrund
Vorabpauschale: Auch thesaurierende ETFs nutzen den Freibetrag
Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus, trotzdem fällt jährlich eine Vorabpauschale an. Sie wird mit dem Freistellungsauftrag verrechnet.
Thesaurierende ETFs schütten keine Erträge aus, sondern legen Dividenden und Zinsen direkt wieder an. Trotzdem fällt seit der Investmentsteuerreform jährlich eine Vorabpauschale an. Sie ist eine fiktive Ertragsgröße, die sicherstellt, dass auch bei Fonds ohne Ausschüttungen eine laufende Besteuerung des Wertzuwachses erfolgt.
Die Höhe der Vorabpauschale orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert deines Fondsanteils zu Jahresbeginn. Deine Depotbank berechnet sie automatisch und bucht sie Anfang des Folgejahres ab. Dafür verwendet sie zuerst den noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag.
Ist dein Sparer-Pauschbetrag bereits durch Ausschüttungen oder Verkäufe aufgebraucht, fällt auf die Vorabpauschale Abgeltungsteuer an. Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktien-ETFs wird auch hier angewendet. Beim späteren Verkauf der Anteile wird die bereits versteuerte Vorabpauschale auf den Gewinn angerechnet, sodass keine doppelte Besteuerung entsteht.
Für thesaurierende ETFs lohnt sich ein Freistellungsauftrag auch dann, wenn du keine Ausschüttungen erhältst. Andernfalls führt die Bank auf die Vorabpauschale Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag noch ungenutzt ist.
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Ertragsgröße für thesaurierende ETFs. Sie stellt sicher, dass auch bei Fonds ohne Ausschüttungen jährlich eine Steuer auf den Wertzuwachs anfällt. Die Höhe orientiert sich am Basiszinssatz und dem Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn.
Deine Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch und bucht sie Anfang des Folgejahres ab. Dafür verwendet sie zuerst den noch nicht ausgeschöpften Freistellungsauftrag. Ist der Sparer-Pauschbetrag bereits durch Ausschüttungen oder Verkäufe aufgebraucht, fällt auf die Vorabpauschale Abgeltungsteuer an.
Beim späteren Verkauf des thesaurierenden ETFs werden die bereits versteuerten Vorabpauschalen auf den Gewinn angerechnet. So vermeidest du eine doppelte Besteuerung desselben Wertzuwachses.
09 · Fehler vermeiden
Spekulationsfrist: Gibt es sie bei ETFs?
Anders als bei Immobilien gibt es bei ETFs keine Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei wären. Jeder realisierte Kursgewinn ist unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Bei ETFs gibt es keine Spekulationsfrist, nach deren Ablauf Gewinne steuerfrei wären. Anders als bei Immobilien, bei denen nach zehn Jahren Haltedauer keine Steuer auf den Verkaufsgewinn anfällt, ist bei Wertpapieren jeder realisierte Kursgewinn unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.
Das gilt auch für thesaurierende ETFs. Zwar sorgt die Vorabpauschale für eine jährliche Besteuerung eines Teils des Wertzuwachses, der verbleibende Gewinn wird beim Verkauf vollständig versteuert. Eine lange Haltedauer reduziert die Steuerlast also nicht.
Verluste aus ETF-Verkäufen verfallen ebenfalls nicht nach einer bestimmten Frist. Sie werden im Verlustverrechnungstopf deiner Bank gespeichert und unbegrenzt vorgetragen, bis du sie mit Gewinnen verrechnen kannst.
- Die Annahme, ETF-Gewinne seien nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei, ist falsch.
- Eine Steuerbefreiung nach zehn Jahren wie bei Immobilien existiert für Wertpapiere nicht.
- Verluste aus ETFs werden unbegrenzt im Verlustverrechnungstopf vorgetragen.
Irrtümer zur Spekulationsfrist bei ETFs
10 · Schritt für Schritt
Verlustbescheinigung: Verluste über die Steuererklärung verrechnen
Hast du Verluste aus ETF-Verkäufen, kannst du sie mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen. Dafür benötigst du eine Verlustbescheinigung.
Hast du bei einer Bank Verluste aus ETF-Verkäufen erzielt und möchtest sie mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen, benötigst du eine Verlustbescheinigung. Diese beantragst du bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei deiner Depotbank. Danach ist eine Ausstellung für das laufende Jahr nicht mehr möglich.
Die bescheinigten Verluste trägst du zusammen mit den Gewinnen der anderen Bank in die Anlage KAP deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt verrechnet beide Positionen miteinander und erstattet dir zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über den Steuerbescheid.
Ohne Verlustbescheinigung verrechnet deine Bank Verluste nur mit Gewinnen im selben Depot. Der Verlustverrechnungstopf wird dann automatisch ins Folgejahr übertragen, wenn am Jahresende ein Minus bleibt. Eine bankübergreifende Verrechnung ist nur über die Steuererklärung möglich.
- Beantrage die Verlustbescheinigung rechtzeitig vor dem 15. Dezember bei deiner Depotbank.
- Trage die bescheinigten Verluste in die Anlage KAP deiner Steuererklärung ein.
- Das Finanzamt verrechnet Verluste und Gewinne und erstattet zu viel gezahlte Steuer.
Verlustbescheinigung beantragen
Du beantragst die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei deiner Depotbank. Danach ist eine Ausstellung für das laufende Jahr nicht mehr möglich.
Verluste in Anlage KAP eintragen
Die bescheinigten Verluste trägst du zusammen mit den Gewinnen anderer Banken in die Anlage KAP deiner Steuererklärung ein.
Verrechnung durch das Finanzamt
Das Finanzamt verrechnet Verluste und Gewinne miteinander und erstattet zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über den Steuerbescheid.
11 · Was gilt
Steuererklärung: Wann du ETF-Erträge angeben musst
In den meisten Fällen führt deine Depotbank die Steuer automatisch ab und du musst nichts weiter tun. In bestimmten Konstellationen ist die Steuererklärung jedoch notwendig.
Steuererklärung nötig
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