Die Qualifizierung zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist mit Kosten verbunden, die sich über eine Förderung der Agentur für Arbeit oft ganz oder teilweise abdecken lassen. Dieser Guide erklärt, wie der Bildungsgutschein funktioniert, welche Voraussetzungen für eine Bewilligung wichtig sind und welche zusätzlichen Leistungen dich während der Weiterbildung finanziell unterstützen können.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
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⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziell …
- Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder – seit Anfang 2025 auch bei entsprechender Zuständigkeit – beim die Agentur für Arbeit.
- Neben der Übernahme der Lehrgangskosten kann die Förderung weitere Leistungen umfassen, die dich finanziell während der Weiterbildung unterstützen.
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument, mit dem die Agentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziell unterstützen. Er berechtigt dich dazu, eine bestimmte, im Gutschein festgelegte Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger zu besuchen, dessen Kosten bei Bewilligung übernommen werden. Wichtig zu wissen: Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung – es besteht kein automatischer Anspruch, sondern die zuständige Stelle prüft individuell, ob die Maßnahme sinnvoll und arbeitsmarktlich notwendig ist.
Für die Qualifizierung zur Pflegeberatung bedeutet das: Sowohl eine vorgeschaltete Umschulung im Pflege- oder Sozialbereich als auch die anschließende Spezialisierungsweiterbildung können grundsätzlich über den Bildungsgutschein gefördert werden, sofern der jeweilige Träger AZAV-zertifiziert ist und die Maßnahme zu deiner beruflichen Situation passt.
Der Bildungsgutschein ist üblicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum, meist etwa drei Monate, gültig. Innerhalb dieser Zeit musst du eine passende Maßnahme finden und mit dem Bildungsgutschein beim Träger anmelden, sonst verfällt die Bewilligung.
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In der Regel etwa drei Monate, innerhalb dieser Zeit musst du dich bei einem passenden Träger anmelden.
So beantragst du den Bildungsgutschein
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder – seit Anfang 2025 auch bei entsprechender Zuständigkeit – beim die Agentur für Arbeit. In diesem Gespräch stellst du deine berufliche Situation, deine bisherige Qualifikation und dein Ziel, in die Pflegeberatung einzusteigen, dar. Deine Ansprechperson prüft dann, ob eine Förderung infrage kommt und welche Maßnahme dafür passend ist.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit
- Darstellung der beruflichen Ausgangssituation und des Ziels
- Auswahl eines passenden AZAV-zertifizierten Trägers
- Ausstellung des Bildungsgutscheins bei Bewilligung
- Anmeldung bei der Weiterbildung innerhalb der Gültigkeitsdauer
Bereite dich auf das Gespräch am besten vor, indem du bereits konkrete Weiterbildungsangebote recherchiert hast und deine berufliche Motivation klar begründen kannst – das erleichtert die Einschätzung durch die zuständige Stelle erheblich.
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Zusätzliche Leistungen während der Weiterbildung
Neben der Übernahme der Lehrgangskosten kann die Förderung weitere Leistungen umfassen, die dich finanziell während der Weiterbildung unterstützen. Dazu zählt eine Fahrkostenpauschale von bis zu 588 € im Monat, mit der Fahrten zum Bildungsträger abgedeckt werden können. Wenn du Kinder betreust, kann zusätzlich ein Kinderbetreuungszuschuss von 160 € pro Kind gewährt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Diese zusätzlichen Leistungen sind ebenfalls abhängig von deiner individuellen Situation und werden gesondert im Rahmen der Förderung geprüft. Es lohnt sich, im Beratungsgespräch aktiv danach zu fragen, welche zusätzlichen Unterstützungen für dich konkret infrage kommen.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.