Eine Umschulung in der Netzwerktechnik ist für viele der zuverlässigste Weg, um beruflich neu in die IT-Branche einzusteigen – mit strukturiertem Lernpfad, Praxisanteilen und der Möglichkeit einer Cisco-Zertifizierung am Ende. Dieser Guide erklärt, wie eine solche Umschulung abläuft, wie lange sie dauert und wie die Förderung über die Agentur für Arbeit funktioniert.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Eine Umschulung in der Netzwerktechnik unterscheidet sich von einer kurzen Weiterbildung durch ihren Umfang und ihre Tiefe: Sie vermittelt nicht nur CCNA-Grundlagen, …
- Eine Umschulung im Bereich Netzwerktechnik findet bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger statt und kombiniert theoretische Lerneinheiten mit praktischen Übungen in …
- Wenn die Agentur für Arbeit die Umschulung als notwendig einschätzt, kann sie über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise …
Was eine Umschulung in Netzwerktechnik ausmacht
Eine Umschulung in der Netzwerktechnik unterscheidet sich von einer kurzen Weiterbildung durch ihren Umfang und ihre Tiefe: Sie vermittelt nicht nur CCNA-Grundlagen, sondern baut oft ein breiteres IT-Fundament auf, das Systemadministration, Netzwerksicherheit und teilweise auch Server- oder Cloud-Themen einschließt. Am Ende steht häufig eine anerkannte Zertifizierung oder ein Abschluss, der deine Kompetenzen gegenüber Arbeitgebern glaubwürdig belegt.
Umschulungen richten sich besonders an Menschen, die beruflich komplett neu starten möchten – etwa nach Jobverlust, aus gesundheitlichen Gründen oder weil der bisherige Beruf keine langfristige Perspektive mehr bietet. Anders als eine duale Ausbildung ist die Umschulung auf Erwachsene mit Berufserfahrung ausgelegt und entsprechend kompakter organisiert.
Für Menschen, die bereits IT-nahe Vorerfahrung mitbringen, kann statt einer vollständigen Umschulung auch eine fokussierte Weiterbildung mit CCNA/CCNP-Schwerpunkt ausreichen. Ob eine vollständige Umschulung notwendig ist, klärst du am besten im persönlichen Gespräch mit deiner Agentur für Arbeit.
In der Regel mehrere Monate, abhängig vom Träger, dem Umfang der Inhalte und ob du in Vollzeit oder Teilzeit lernst.
Ablauf und Dauer
Eine Umschulung im Bereich Netzwerktechnik findet bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger statt und kombiniert theoretische Lerneinheiten mit praktischen Übungen in Simulationsumgebungen oder realen Netzwerklaboren. Je nach Träger und Schwerpunkt dauert eine solche Umschulung in der Regel mehrere Monate, wobei Vollzeit- und Teilzeitformate angeboten werden.
- Grundlagenphase: Netzwerktechnik, IP-Adressierung, Routing und Switching
- Vertiefungsphase: Sicherheit, WAN-Technologien, ggf. Cloud-Vernetzung
- Praxisphasen oder Praktika bei Unternehmen
- Vorbereitung auf Cisco-Zertifizierungsprüfungen (CCNA, ggf. CCNP)
- Begleitende Lernstandskontrollen während der gesamten Maßnahme
Je nach persönlicher Situation – etwa Familie oder ein Nebenjob – kann ein Teilzeitformat die bessere Wahl sein, auch wenn sich dadurch die Gesamtdauer der Umschulung verlängert.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Förderung der Umschulung
Wenn die Agentur für Arbeit die Umschulung als notwendig einschätzt, kann sie über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise übernehmen. Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig, du solltest ihn also erst beantragen, wenn du dich bereits für einen konkreten Träger und Kurstermin entschieden hast.
Zusätzlich zu den Lehrgangskosten können bei Bewilligung Fahrkosten bis zu 588 € monatlich sowie ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind übernommen werden. Da es sich um eine Ermessensleistung handelt, ist eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch entscheidend – überlege dir vorab, warum die Umschulung zu deiner beruflichen Situation passt und welchen konkreten Bildungsträger du im Blick hast.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.