Eine Weiterbildung oder Umschulung in der Netzwerktechnik kann finanziell spürbar entlastet werden, wenn die Agentur für Arbeit die Kosten über den Bildungsgutschein übernimmt. Dieser Guide erklärt, wie der Bildungsgutschein für Netzwerktechnik-Weiterbildungen mit CCNA/CCNP-Bezug funktioniert, was genau gefördert wird und wie du den Antrag am besten vorbereitest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, die von der Agentur für Arbeit als sinnvoll …
- Zuständig für die Prüfung und Bewilligung des Bildungsgutscheins ist die Agentur für Arbeit – seit dem 1.
- Bevor du den Bildungsgutschein beantragst, solltest du dir bereits einen konkreten AZAV-zertifizierten Bildungsträger und einen passenden Kurstermin ausgesucht haben, …
Was der Bildungsgutschein abdeckt
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen, die von der Agentur für Arbeit als sinnvoll und notwendig eingeschätzt werden. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel die vollständigen Lehrgangskosten für die Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger – dazu zählen auch Prüfungsgebühren für Zertifizierungen wie CCNA oder CCNP, sofern sie Teil der geförderten Maßnahme sind.
Neben den reinen Kursgebühren können weitere Kosten übernommen werden, die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen. Dazu zählen eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € monatlich für den Weg zum Bildungsträger sowie ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, wenn du während der Weiterbildung Betreuung organisieren musst. Diese Nebenleistungen machen eine Umschulung oder Weiterbildung auch finanziell deutlich planbarer.
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In der Regel etwa drei Monate. Du solltest ihn deshalb erst beantragen, wenn du bereits einen konkreten Kurs im Blick hast.
Voraussetzungen und Zuständigkeit
Zuständig für die Prüfung und Bewilligung des Bildungsgutscheins ist die Agentur für Arbeit – seit dem 1. Januar 2025 gilt das auch für Menschen, die im Bezug von Grundsicherungsgeld stehen und bislang von der Agentur für Arbeit betreut wurden. Der Erstkontakt kann dabei sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen, die Entscheidung über die Bildungsmaßnahme selbst liegt aber bei der Agentur für Arbeit.
Wichtig zu wissen: Die Förderung ist keine automatische Leistung, sondern eine Ermessensentscheidung. Die Agentur für Arbeit prüft im Einzelfall, ob die Weiterbildung deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich verbessert und ob eine Notwendigkeit für die Maßnahme besteht – etwa wegen drohender Arbeitslosigkeit, fehlender Qualifikation im Zielberuf oder beruflicher Umorientierung.
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So läuft der Antrag ab
Bevor du den Bildungsgutschein beantragst, solltest du dir bereits einen konkreten AZAV-zertifizierten Bildungsträger und einen passenden Kurstermin ausgesucht haben, denn der Gutschein ist in der Regel nur etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. Im Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit erklärst du dein berufliches Anliegen, warum die Netzwerktechnik-Weiterbildung mit CCNA/CCNP-Bezug für dich sinnvoll ist und wie sie zu deiner Zielsetzung auf dem Arbeitsmarkt passt.
- Vorab: passenden Bildungsträger und Kurstermin recherchieren
- Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit vereinbaren
- Berufliches Anliegen und Zielsetzung klar darlegen
- Bei Bewilligung: Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeit einlösen
- Nach Kursbeginn: Nachweise und Anwesenheiten laut Trägerangaben einhalten
Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch erhöht deine Chancen deutlich – bring nachvollziehbare Argumente mit, warum gerade diese Weiterbildung deine berufliche Situation verbessert und welchen Mehrwert die Cisco-Zertifizierung für deinen angestrebten Job hat.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.