Die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung in der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanzieren. Dieser Guide erklärt, wer den Bildungsgutschein beantragen kann, welche Kosten übernommen werden und wie der Ablauf vom Erstkontakt bis zum Start der Maßnahme aussieht.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für Weiterbildungen und Umschulungen, auch im Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung.
- Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, sowie an Personen, deren berufliche Weiterentwicklung …
- Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem du deine berufliche Situation, deine Ziele und die gewünschte Weiterbildung oder …
Was der Bildungsgutschein leistet
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist das zentrale Förderinstrument für Weiterbildungen und Umschulungen, auch im Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung. Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten für die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Dazu können weitere Leistungen kommen, etwa eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € im Monat oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig zu wissen: Die Bewilligung des Bildungsgutscheins ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen automatischen Anspruch, aber bei einer nachvollziehbaren beruflichen Perspektive und einem passenden, förderfähigen Bildungsangebot stehen die Chancen auf Bewilligung gut.
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Seit dem 1. Januar 2025 prüft die Agentur für Arbeit die Förderung einheitlich, auch für Personen, die vorher über die Agentur für Arbeit betreut wurden. Der Erstkontakt kann über beide Stellen erfolgen.
Wer den Bildungsgutschein beantragen kann
Grundsätzlich richtet sich der Bildungsgutschein an Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind, sowie an Personen, deren berufliche Weiterentwicklung im Interesse einer nachhaltigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt liegt. Seit dem 1. Januar 2025 ist für die Förderprüfung einheitlich die Agentur für Arbeit zuständig, auch für Menschen, die bislang über die Agentur für Arbeit betreut wurden. Der Erstkontakt kann sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen.
- Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
- Beschäftigte, deren Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll ist
- Personen im Bezug von Grundsicherungsgeld mit entsprechender Perspektive
- Individuelle Prüfung durch die Agentur für Arbeit in jedem Einzelfall
Ob deine persönliche Situation die Voraussetzungen erfüllt, klärst du am besten direkt im Beratungsgespräch – pauschale Aussagen sind hier wenig hilfreich, da jeder Fall individuell bewertet wird.
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„Wird der Bildungsgutschein bewilligt, kannst du damit einen passenden, AZAV-zertifizierten Bildungsträger auswählen und die Maßnahme starten."
Der Ablauf von der Beratung bis zur Bewilligung
Der erste Schritt ist ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem du deine berufliche Situation, deine Ziele und die gewünschte Weiterbildung oder Umschulung im Bereich Lohn- und Gehaltsbuchhaltung darstellst. Auf Basis dieses Gesprächs wird geprüft, ob eine Förderung sinnvoll und möglich ist. Wird der Bildungsgutschein bewilligt, kannst du damit einen passenden, AZAV-zertifizierten Bildungsträger auswählen und die Maßnahme starten.
Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. In diesem Zeitraum solltest du dich für einen Träger entscheiden und die Anmeldung abschließen, da der Gutschein danach seine Gültigkeit verliert und gegebenenfalls neu beantragt werden müsste.
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Tipps für den Antrag
Bereite dich auf das Beratungsgespräch vor, indem du dir vorab Gedanken über deine berufliche Zielsetzung machst und idealerweise schon einen konkreten, AZAV-zertifizierten Bildungsträger im Blick hast. Das erleichtert die Argumentation, warum genau diese Weiterbildung oder Umschulung deine Beschäftigungschancen verbessert. Auch ein klarer Bezug zwischen deiner bisherigen Berufserfahrung und dem Berufsziel Lohn- und Gehaltsbuchhaltung hilft, die Sinnhaftigkeit der Maßnahme nachvollziehbar zu machen.
Falls ein Antrag zunächst nicht bewilligt wird, lohnt sich ein Nachfragen nach den genauen Gründen und gegebenenfalls die Vorbereitung eines neuen, besser begründeten Antrags.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.