Eine Weiterbildung oder Umschulung im Bereich IT-Sicherheit kann finanziell spürbar entlastet werden, wenn du für eine Förderung über den Bildungsgutschein infrage kommst. Dieser Guide erklärt, wie der Antrag bei der Agentur für Arbeit abläuft, welche Kosten übernommen werden können und worauf du bei der Auswahl deines Bildungsträgers achten solltest.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.
⚡ Das Wichtigste in Kürze
- Der Bildungsgutschein ist ein Instrument nach § 81 SGB III, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung übernehmen kann, …
- Der Antrag beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation, deine Ziele und mögliche Weiterbildungswege …
- Bei erfolgreicher Förderung übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel die vollständigen Lehrgangskosten für die Weiterbildung oder Umschulung im Bereich …
Was ist der Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist ein Instrument nach § 81 SGB III, mit dem die Agentur für Arbeit die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung übernehmen kann, wenn diese als notwendig und arbeitsmarktlich sinnvoll eingeschätzt wird. Zuständig für die Prüfung und Ausstellung ist seit Anfang 2025 einheitlich die Agentur für Arbeit, auch wenn du im die Agentur für Arbeit-Bezug bist. Der Erstkontakt kann dabei sowohl über die Agentur für Arbeit als auch über die Agentur für Arbeit erfolgen.
Wichtig zu verstehen: Es handelt sich um eine Ermessensleistung, keinen automatischen Anspruch. Die zuständige Beratungsperson prüft im Einzelfall, ob die gewünschte Weiterbildung im Bereich IT-Sicherheit zu deiner beruflichen Situation passt und deine Beschäftigungschancen realistisch verbessert. Eine gute Vorbereitung auf das Beratungsgespräch erhöht deine Chancen auf eine positive Entscheidung deutlich.
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Zuständig ist die Agentur für Arbeit, seit Anfang 2025 auch für Menschen im die Agentur für Arbeit-Bezug. Der Erstkontakt kann über die Agentur für Arbeit erfolgen.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, in dem deine berufliche Situation, deine Ziele und mögliche Weiterbildungswege besprochen werden. Hilfreich ist es, bereits mit einer konkreten Vorstellung in dieses Gespräch zu gehen: Welcher Bereich der IT-Sicherheit interessiert dich, welcher Bildungsträger kommt infrage, welches Kursformat passt zu deiner Lebenssituation.
- Beratungsgespräch bei Agentur für Arbeit oder die Agentur für Arbeit vereinbaren
- Konkreten AZAV-zertifizierten Bildungsträger und Kurs auswählen
- Bedarf und Eignung im Gespräch begründen
- Bei Zusage: Bildungsgutschein erhalten und Gültigkeit beachten
- Kurs beim ausgewählten Träger fristgerecht beginnen
Der Bildungsgutschein ist in der Regel etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. Das bedeutet, dass du dich zeitnah nach Erhalt für einen Kurs entscheiden und anmelden solltest, da eine rückwirkende Anerkennung von Kursen in der Regel nicht möglich ist.
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Was wird konkret übernommen?
Bei erfolgreicher Förderung übernimmt die Agentur für Arbeit in der Regel die vollständigen Lehrgangskosten für die Weiterbildung oder Umschulung im Bereich IT-Sicherheit beim ausgewählten AZAV-zertifizierten Träger. Darüber hinaus können je nach individueller Situation weitere Leistungen hinzukommen, etwa eine Fahrkosten-Pauschale von bis zu 588 € pro Monat für den Weg zur Bildungsstätte oder ein Zuschuss zur Kinderbetreuung von 160 € pro Kind, wenn du während der Maßnahme Betreuung organisieren musst.
Ob und in welcher Höhe diese Zusatzleistungen für dich infrage kommen, hängt von deiner persönlichen Situation ab und wird im Rahmen der Antragsprüfung individuell festgelegt. Sprich diese Punkte am besten direkt im Beratungsgespräch an, damit sie von Anfang an mitgedacht werden.
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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.