Ratgeber · Fachinformatiker

Wird die Umschulung zum Fachinformatiker gefördert?

Kurze Antwort: Ja. Eine Umschulung zum Fachinformatiker gehört zu den Weiterbildungen, die über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert werden können. Weil IT-Fachkräfte gesucht werden, gibt es inzwischen 67.259 KURSNET-Kurse, deren konkrete AZAV-Zulassung vorab geprüft werden muss – darunter viele IT-Bootcamps und Umschulungsmaßnahmen, die genau auf dieses Ziel ausgerichtet sind. Ob du am Ende wirklich einen Gutschein bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall – aber die Ausgangslage ist gut, weil sich IT-Kompetenzen mittlerweile in nahezu jeder Branche vermitteln lassen. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, was genau übernommen wird, wie du dein Einkommen währenddessen absicherst und wie du den Antrag konkret angehst.

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

§ 81 SGB III
Rechtsgrundlage
bis 100 %
Kurskosten möglich
individuell
Gültigkeitsfrist
bis 588 €
Pendelfahrten / Monat

Primärquellen zu diesem Abschnitt: BA-Merkblatt 6 · BA: Bildungsgutschein · § 81 SGB III · Rechtsstand 07/2026.

⚡ Das Wichtigste in Kürze

  • Ja, in der Regel schon.
  • Wenn du den Bildungsgutschein bekommst, trägt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten der Umschulung: 100 % der Lehrgangskosten für die zertifizierte Maßnahme …
  • Das hängt davon ab, welche Leistung du aktuell beziehst: ALG I: läuft während einer geförderten Weiterbildung ganz normal weiter – du verlierst also nichts.

Ist die Umschulung zum Fachinformatiker förderfähig?

Ja, in der Regel schon. Voraussetzung ist, dass du die Umschulung bei einem AZAV-zertifizierten Träger machst und die konkrete Maßnahme selbst zertifiziert ist – die konkrete Zulassung muss bei jedem Angebot vor der Einlösung geprüft werden. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung: Einen Rechtsanspruch darauf hast du nur, wenn dir laut § 81 Abs. 2 SGB III ein Berufsabschluss fehlt. In allen anderen Fällen entscheidet dein Berater bei der Agentur für Arbeit oder im die Agentur für Arbeit individuell – je nach Ausgangssituation, Arbeitsmarktlage und Förderbedarf. Das bedeutet in der Praxis: Wenn du plausibel darlegen kannst, dass dir die Umschulung zu einer neuen, stabilen Beschäftigung verhilft, stehen deine Chancen gut – gerade im IT-Bereich, wo der Bedarf an qualifizierten Fachkräften hoch ist.

  • AZAV-Zertifizierung von Träger UND Maßnahme ist Pflicht
  • Rechtsanspruch nur bei fehlendem Erstabschluss (§ 81 Abs. 2)
  • Ansonsten Ermessensentscheidung im persönlichen Beratungsgespräch
  • Der Bildungsgutschein ist für den aufgedruckten Zeitraum gültig, sobald du ihn hast

Wichtig zu wissen: Der Bildungsgutschein wird nicht pauschal für „eine IT-Umschulung” ausgestellt, sondern immer für eine konkrete Maßnahme bei einem konkreten Träger. Du solltest also schon vor dem Beratungstermin wissen, welchen Kurs du machen möchtest, damit deine Beraterin oder dein Berater die Passgenauigkeit prüfen kann.

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💡 Bekomme ich automatisch einen Bildungsgutschein für die Fachinformatiker-Umschulung?

Nicht automatisch. Außerhalb der gesetzlich geregelten Anspruchsfälle wird individuell entschieden, außer dir fehlt laut § 81 Abs. 2 SGB III ein Berufsabschluss – dann besteht ein Rechtsanspruch. Ansonsten entscheidet deine Beraterin oder dein Berater im Einzelfall.

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Was übernimmt der Bildungsgutschein konkret?

Wenn du den Bildungsgutschein bekommst, trägt die Agentur für Arbeit die kompletten Kosten der Umschulung:

  • 100 % der Lehrgangskosten für die zertifizierte Maßnahme
  • Fahrkosten bis 588 € im Monat
  • Kinderbetreuungskosten von 160 € pro Kind und Monat (§ 83 SGB III)

Das heißt: Die eigentliche Umschulung zum Fachinformatiker kostet dich finanziell in der Regel nichts, solange der Gutschein bewilligt ist und du bei einem passenden Träger bleibst. Gerade bei IT-Bootcamps, die oft mehrere Tausend Euro kosten, ist das ein erheblicher finanzieller Unterschied gegenüber einer Selbstzahlung. Achte darauf, dass die Kostenübernahme sich exakt auf die im Bildungsgutschein genannte Maßnahme bezieht – wechselst du eigenmächtig den Kurs oder Träger, kann das die Förderung gefährden.

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„Grundsicherungsgeld: Du bekommst zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a)."

Wie sichere ich mein Einkommen während der Umschulung?

Das hängt davon ab, welche Leistung du aktuell beziehst:

  • ALG I: läuft während einer geförderten Weiterbildung ganz normal weiter – du verlierst also nichts.
  • Grundsicherungsgeld: Du bekommst zusätzlich das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat (§ 87a). Dazu kommen Prämien: 1.000 € nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 € nach bestandener Abschlussprüfung.

Diese Prämien sind übrigens unabhängig von der Länge der Umschulung an das Bestehen der jeweiligen Prüfung geknüpft – sie sind also ein zusätzlicher finanzieller Anreiz, die Umschulung tatsächlich bis zum Ende durchzuziehen. Bist du aktuell berufstätig und weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht, läuft die Förderung nicht über den Bildungsgutschein, sondern über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) – dort gelten andere Regeln, die sich je nach Betriebsgröße unterscheiden. Das ist gerade für IT-Quereinsteiger relevant, die sich neben einem bestehenden Job weiterqualifizieren möchten.

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So beantragst du die Förderung

Der Ablauf ist bei einer IT-Umschulung nicht anders als bei anderen Bildungsgutschein-Maßnahmen:

  • Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder im die Agentur für Arbeit vereinbaren
  • Konkrete AZAV-zertifizierte Fachinformatiker-Maßnahme mitbringen bzw. gemeinsam auswählen
  • Bedarf und Eignung im Gespräch klären lassen
  • Bei Bewilligung: Bildungsgutschein ausstellen lassen (für den aufgedruckten Zeitraum gültig) und zeitnah beim Träger einlösen

Plane genug Vorlauf ein: Zwischen erstem Beratungstermin und Bewilligung können mehrere Wochen vergehen, und der Gutschein selbst ist meist etwa für den aufgedruckten Zeitraum gültig. Wenn du also schon einen Starttermin für ein Bootcamp im Blick hast, solltest du dich rechtzeitig vorher bei der Agentur für Arbeit oder im die Agentur für Arbeit melden. Mehr zum genauen Ablauf findest du im Ratgeber zum Bildungsgutschein. Wie du den Antrag konkret stellst, erklären wir Schritt für Schritt unter Umschulung beantragen.

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Passende IT-Umschulungen finden

Auf dem Portal findest du 67.259 KURSNET-Kurse, deren konkrete AZAV-Zulassung vorab geprüft werden muss, darunter zahlreiche IT-Bootcamps und Umschulungen zum Fachinformatiker in unterschiedlichen Fachrichtungen. Am besten filterst du direkt nach förderfähigen Maßnahmen, damit du sicher sein kannst, dass ein Bildungsgutschein dafür infrage kommt, bevor du in die Beratung gehst. So sparst du dir Umwege und kannst deiner Beraterin oder deinem Berater direkt eine konkrete, passende Maßnahme vorlegen. https://partner.studysmarter.de/foerder-check/?utm_source=weiterbildung-board&utm_medium=beruf-guide

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Stand 07/2026: Förderumfang und Höchstbeträge nach BA-Merkblatt 6; Voraussetzungen nach § 81 SGB III. Maßgeblich sind dein Bescheid und die individuelle Beratung.

SS
StudySmarter Weiterbildung-Redaktion

Wir prüfen alle Angaben gegen die aktuellen Regelungen im SGB III und Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit. Rechtlicher Stand: 07/2026. Keine Rechtsberatung – die abschließende Förderprüfung führt die Agentur für Arbeit durch.

Häufige Fragen

Bekomme ich automatisch einen Bildungsgutschein für die Fachinformatiker-Umschulung?
Nicht automatisch. Außerhalb der gesetzlich geregelten Anspruchsfälle wird individuell entschieden, außer dir fehlt laut § 81 Abs. 2 SGB III ein Berufsabschluss – dann besteht ein Rechtsanspruch. Ansonsten entscheidet deine Beraterin oder dein Berater im Einzelfall.
Muss der IT-Kurs eine bestimmte Zertifizierung haben?
Ja, sowohl der Träger als auch die konkrete Maßnahme müssen AZAV-zertifiziert sein, damit eine Förderung über den Bildungsgutschein möglich ist.
Werden auch meine Fahrtkosten übernommen?
Ja, bis zu 588 € im Monat werden zusätzlich zu den Lehrgangskosten übernommen.
Was passiert mit meinem ALG I während der Umschulung?
Es läuft ganz normal weiter, solange die Weiterbildung über den Bildungsgutschein gefördert wird.
Ich bin aktuell fest angestellt, aber will umschulen – geht das auch?
Wenn du weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht bist, läuft die Förderung nicht über den Bildungsgutschein, sondern über das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III). Details dazu im Ratgeber zum Qualifizierungschancengesetz.

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Passende KURSNET-Kurse

Direkt zu Weiterbildungen in diesen Feldern; AZAV-Zulassung jeweils prüfen.

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